Am 47. Verhandlungstag wurde Eric K., verurteiltes Mitglied von Knockout51 aus dem erstem Verfahren am Oberlandesgericht Jena als Zeuge vernommen. Am Ende wurde ein grober Ausblick auf den weiteren Verfahrensverlauf gegeben. Die aktuell Angeklagten Kevin N. und Marvin W. reisten wie so oft gemeinsam zum Prozess an, Kevin N. mit einem „Student at Work“-Beutel.
Zeuge: Verurteiltes Knockout51-Mitglied Eric K.
Eric K. kam in Begleitung seiner Partnerin und Ehefrau, die während der Zeugenbefragung im Publikum Platz nahm. Abgesehen von ihr und zwei Antifaschistinnen war der Zuschauer:innenbereich wie immer leer. Bis auf den entschuldigten Rechtsanwalt Tuppat (Verteidiger von Marvin W.) waren alle Prozessbeteiligten wie üblich anwesend.
Eric K. erschien im Gegensatz zum vorher vernommenen Leon R. nicht in Begleitung eines Zeugenbeistands. Auch auf Nachfrage des Vorsitzenden bestärkte er, dass er das nicht nötig habe. Richter Blaszczak begann mit der Personalienabfrage. Eric K. ist 23 Jahre alt, laut eigener Aussage selbstständig in der Handelsvertreterbranche für Bauelemente tätig. Durch die staatlichen Repressionsmaßnahmen habe er seine Ausbildung als Fachkraft für Trinkwasserversorgung nicht abschließen können.
Kein Zeugnisverweigerungsrecht zu Knockout51
Anschließend belehrte der Vorsitzende Eric K. ausführlich nach §55 StPO: Er dürfe das Zeugnis verweigern, wenn er sich damit selbst belasten oder Angehörige der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde. Blaszczak verwies auf die am 22. Januar 2026 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser bestätigte inhaltlich das Urteil gegen Eric K., mit dem er wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und mehreren (gefährlichen) Körperverletzungen und weitere Straftaten verurteilt wurde.
Ausgesetzt wurde hierbei jedoch der Strafausspruch der Jugendstrafe. Lediglich hierüber müsse in einem Verfahren erneut verhandelt werden, mit der nun eintretenden Rechtskraft des Schuldspruchs von 2024 seien aber alle sonstigen Feststellungen über die verurteilten Straftaten bindend. Aus diesem Grund könne Eric K. die Beantwortung von Fragen zum Bestehen und Betätigen von Knockout51 nicht verweigern – außer, wenn dazu Umstände offenbart werden müssten, die nachteilig für Strafzumessung sein könnten oder Delikte offenbart werden müssten, für die er noch nicht verurteilt wurde.
Sodann begann Richter Blaszczak mit der Vernehmung. Eric K. trat dabei bewusst selbstbewusst auf, umschiffte viele Fragen und widersprach sich in seinen Aussagen immer wieder selbst bzw. den Beweismitteln aus den Akten und auch seinen eigenen früheren Aussagen. Das schien zumindest für den Senat keine kritischen Nachfragen wert. Vielmehr entstand der Eindruck, dass Beweisthemen stichpunktartig abgehakt wurden.
Keine Gründung, keine Rollen – nur eine „apolitische Freundesgruppe“
Zunächst fragte der Vorsitzende nach Zeitpunkt und Zweck der Gründung von Knockout51. Eric K. postulierte, dass ein Gründungsdatum „nicht genau bezifferbar“ sei. Auch verneinte er Gründungsmitglied gewesen zu sein. Die habe es generell nicht gegeben, sondern nur eine frühere „Freundesgruppe“, zu der Kevin N. gehörte.
Hier hakte erst später in der Befragung der Vertreter des Generalbundesanwalts kritisch ein: „Es fällt schwer, Ihnen zuzuhören – gerade, wenn man weiß, dass Sie die Akten kennen.“ Bezüglich des Gründungszeitpunkts von Knockout51 erinnerte Oberstaatsanwalt Dr. Biehl ihn an ein Gruppenfoto mit einem Graffiti mit Knockout51-Logo vom 29. März 2019 hin, auf dem Eric K. selbst sowie neben anderen auch Kevin N. und Leon R. zu sehen sind. Als K. einen Zusammenhang mit der Gründung der Vereinigung abstritt, regte der Oberstaatsanwalt den Vorhalt eines durch Überwachungsmaßnahmen aufgezeichneten Gesprächs an. Eric K. erwiderte ohne weiteres, dass er dieses aus seinem eigenen Verfahren kenne. Eine kurze Diskussion entspann sich darüber, bei der Wieschkes Verteidiger Richter proklamierte, dass der Vorhalt der Audiodatei unzulässig wäre. Eric K. gab wieder, dass er damals in jenem Gespräch auf das Foto eingegangen war und dieses festgehaltene Ereignis als Gründungsdatum bezeichnet hatte. Den offensichtlichen Widerspruch seiner Aussage erklärte er so, dass er damals nicht die Unwahrheit gesagt, sondern „gegenüber einem Außenstehenden“ nur eine solche Aussage getroffen habe, damit dieser sich „das besser vorstellen“ könne – man habe aber eigentlich gar keine Gründung vollzogen, sondern lediglich seinen Stolz auf das Logo zur Schau gestellt und habe von diesem „schönen Tag“ ein Erinnerungsfoto erstellt.
Bei der Fotoschau kam Eric K. schließlich auch konkreter auf die Gründung von Knockout51 zu sprechen: „Da haben wir Knockout gegründet, haben gegrillt, haben das Graffiti gesprüht. Natürlich alle verpixelt außer ich.“
Eric K. stellte Knockout51 als harmlose Sportgruppe von Freunden dar, unter denen viele ihm zu „apolitisch“ gewesen seien. Er führte das bekannte Narrativ fort, dass lediglich der Sport im Zentrum gestanden und man sich nur „als Freunde zusammengeschlossen“ habe. K. stellte dies als Notwendigkeit dar, denn diese „Freunde“ seien großteils der „nationalen Szene“ zuzuordnen und seiner Erzählung nach u.a. aufgrund von Berichten oder offen getragenen rechten Tätowierungen zuvor aus Sportstudios ausgeschlossen worden. Zu seiner politischen Einstellung erläuterte Eric K.: „Ich bekenne mich als völkischer Sozialist.“ Zur politischen Einstellung der Angeklagten erklärte Eric K., dass er damals mit Kevin N. „auf einer Wellenlänge geschwommen“ sei.
Eric K. lavierte immer wieder zwischen verschiedenen widersprüchlichen Geschichten. Zum einen will er einen unerfüllten „weltpolitischen“ Anspruch an die Gruppe gehabt und Sport „auf keinen Fall um Gewalt zuzufügen“, sondern aus gesundheitlichen Gründen betrieben haben. Später in der Befragung durch die Bundesanwaltschaft wiederum bezeichnete er sich rückblickend als „blauäugig“, weil er damals der Meinung gewesen sei, dass „sportliche junge Leute bereit sein müssten, Gewalt anzuwenden“.
Auch bezüglich ideologischer oder körperlicher Zugangsvoraussetzungen blieb Eric K. bei der Darstellung, dass von einzelnen Akteuren manches in Chats „hochgekocht“ worden sei. Anforderungen wie ein Körpergewicht von 80 Kilogramm seien nur „sarkastisch“ gemeint gewesen und „ohne Gewicht“. Eric K. stellte die Gruppe als eine dar, die zu seinem Ärgernis eine „lose Struktur“ gehabt habe und auch offen für Personen gewesen sei, die „das Gedankengut“ nicht geteilt hätten. „Da konnte jeder mitmachen, egal wo er herkam“, wie Eric K. behauptete.
Vereinigungskleidung und Tattoos ohne Bedeutung
Ebenso verneinte er, dass die einheitliche Knockout51-Kleidung ein Mitgliedschaftsmerkmal gewesen sei. Eric K. behauptete vielmehr, die T-Shirts seien „verramscht“ worden – und widersprach damit wiederum sowohl der dokumentierten Chatkommunikation zwischen Mitgliedern, bei der es um „Anwärterschaft“ für die Gruppenmitgliedschaft als auch um die eingeforderte Abgabe des Knockout51-Shirts von ausgeschlossenen Mitgliedern ging, als auch dem Urteil im ersten Knockout51-Verfahren,das die einheitliche Kleidung als „Teil des Systems von Belohnung und Sanktionierung in der kriminellen Vereinigung“ bewertet.
Auch hierzu fragte erst die Bundesanwaltschaft kritischer nach, wie es ihm erklärlich sei, dass Marvin W. das T-Shirt formell aberkannt und weggenommen wurde. Eric K. meinte, dass er das nicht persönlich, sondern nur aus den Verfahrensakten erfahren habe.
Eric K. bestätigte, dass es Tätowierungen gegeben habe. Eric K. meinte, dies seien keine „bestimmten“ gewesen – gänzlich in Widerspruch zu der Tatsache, dass sich mehrere Mitglieder, darunter Kevin N. und Marvin W., die Zahl „51“ als Tattoo stechen ließen. Auch Eric K. habe selbst eine unspezifische Tätowierung, die er aktuell aber laut eigener Aussage überstechen ließe – mutmaßlich meinte er damit das auf seinem Oberschenkel tätowierte Zeichen der nationalsozialistischen „Sturmabteilung“ SA.
Das Kampfsporttraining
Bei Fragen zum Kampfsporttraining von Knockout51 berief sich Eric K. wiederum auf die Darstellung eines harmlosen, lockeren und unregelmäßigen Trainings unter Freunden. Er nannte den gesondert Verfolgten Benjamin S. und Leon R. als Personen, die bei Trainingseinheiten anleiteten, aber keine Trainer gewesen seien.
Eric K. erzählte bei der Frage nach weiteren Trainingsorten neben dem Flieder Volkshaus lediglich auf ein paar Liegestütze bei Wanderausflügen und ließ dabei hier und da Informationen aus, so den gemeinsamen Besuch einer eines Trainingsraums in Gotha von der Neonazi-Gruppierung „Turonen“.
Verhältnis zu den Angeklagten und rechtsextremen Gruppen
In Bezug auf die Angeklagten führte Eric K. aus, er habe Kevin N. bereits als Kind kennengelernt. Er hob seine erhöhte Stellung hervor als jemand, bei dem man Rat gesucht hätte. Mit dem Angeklagten Marvin W. hingegen will Eric K. keine größeren „Berührungspunkte“ gehabt haben. Den Kontakt zum Angeklagten Patrick Wieschke stellte Eric K. reduziert auf Austausch vor dem Hintergrund der Parteiarbeit in der NPD, heute „Die Heimat“, und im Verein Flieder Volkshaus dar. In letzterem war Eric K. zwar selbst Mitglied, wisse aber nichts darüber, wer dort federführend gewesen sei. Wieschke habe er seit seinem 12. Lebensjahr gekannt. Über Knockout51 will man sich nur oberflächlich unterhalten haben.
Auf die Frage nach der Rolle und den Aufgaben von Kevin N. bei Knockout51 beschrieb Eric K. ihn als „wichtiger Teil“ und führte ganz im Sinne seines Narratives vom Freundeskreis statt von der kriminellen Vereinigung aus, dass Kevin N. einer gewesen sei, der sagte „Hört auf euch zu streiten, wir sind Freunde“.
Widersprüchlich wurde Eric K. auch bei den Ausführungen zu Kevin N.s politischer Entwicklung und dessen Verhältnis zu Gewalt. Auf Nachfrage, inwiefern Kevin N. sich von Gewalt distanziert habe, verlor sich Eric K. in umschweifigen Ausführungen und kam dabei auf Kevin N.s Wegzug von Eisenach nach Erfurt zu dessen Partnerin zu sprechen, aus dem seiner Meinung nach zu schließen sei, dass sich Kevin N. in eine „andere Richtung“ entwickelt habe. Eric K. stellte die These auf, dass Kevin N. damit einen „Schlussstrich“ hinter seine Zeit in Eisenach gezogen hätte. Als Staatsanwalt Oehme später zur Klarstellung nachfragte, ob im Rückschluss die vorherige Zeit von Kevin N. in Eisenach mit Gewalt in Verbindung stand, revidierte Eric K. diesen Zusammenhang wieder, denn Kevin N. sei „immer eine schlaue“ Person gewesen.
Die Vernetzung mit rechtsextremen Gruppen aus Dortmund oder mit „Adrenalin Braunschweig“ bestätigte Eric K. – dies seien „alles Freunde“, die man auch besuchen würde. Auch nach Ende seiner Haftzeit habe er diese „Freunde“ wieder besucht. Er verneinte die Frage nach gemeinsame Aktionen der Gruppen, denn man sei nicht offiziell als Gruppe zu einer Demo gegangen, sondern gemeinsam als Einzelpersonen.
Ausgeschlossener „Anführer“ der Jugend?
Seinen eigenen Ausschluss zwischen Herbst 2020 und 2021 aus der Gruppe stellte Eric K. als selbstbestimmte Entscheidung aus „menschlichen Gründen“ dar, weil es ihm an Gemeinschaft und Zusammenhalt gemangelt und es zu seiner Enttäuschung „Machtkämpfe“ gegeben hätte. Später habe er mit Leon R. wieder Kontakt aufgenommen und habe auch wieder im Flieder Volkshaus u.a. mit Leon R. trainiert.
Zu dieser Zeit will Eric K. dabei gewesen sein, „einige junge Leute um [sich] zu scharen“ zur politischen und sportlichen Betätigung. Dass es eine Jugend von Knockout51 gegeben habe, stritt Eric K. weiterhin ab. Er stellte sich als Anführer einer „Jugend“ in Eisenach dar, die nichts mit Knockout51 zu tun gehabt habe. Vielmehr seien es Jugendliche gewesen, die er selbst „politisch indoktriniert“ haben will. Dies habe er im Zusammenhang mit den Jungen Nationalisten gemacht.
Dr. Biehl von der Bundesanwaltschaft hielt Eric K. dazu ein Gespräch aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung vom 13. März 2022 vor, in der Eric K. mit einer weiblichen Person, mutmaßlich seiner damaligen Partnerin, spricht. Eric K. äußerte in dem Gespräch, dass er eine Jugendgruppe übernommen habe. Auf Dr. Biehls Frage, welche Jugendgruppe damit gemeint sei, erzählte Eric K. zunächst, er habe das als „Nationalen Arbeitskreis“ in Rücksprache mit dem Bundesvorstand der Jungen Nationalisten organisiert – was Leon R. „schlechtgeredet“ haben soll. Ein paar Sätze später soll es sich bei jener Jugendgruppe wieder nur um einen „losen Zusammenschluss“ gehandelt haben, mit dem man zusammen als Bezugsgruppe auf rechte Demonstrationen gegangen sei.
Von Staatsanwalt Oehme wurde zu der Jugendgruppe von Knockout51 nachgefragt. Aus einem Gespräch von Leon R. mit Lara T. am 22. August 2021 hielt er Eric K. vor, dass Leon R. ihn als für das Training nicht körperlich tauglich befand, aber eine „Anfängergruppe“ ansprach, in der er den Einsatz von Eric K. erwog. Eric K. behauptete, dass Leon R. nicht auf ihn zugekommen sei, die Anfängergruppe zu trainieren.
Vom Senat wurde Eric K. hierzu noch ein schwarz-weißes Gruppenfoto mit acht männlichen Personen vorgehalten, die in Knockout51-Kleidung posieren. Eric K. identifizierte darauf Julian M. und verneinte auf die Frage, ob dieser „zur Jugend“ von Knockout51 gehörte, vehement und unterstrich, dass Julian M. „zur Jugend von mir“ gehörte. Der Vorsitzende Blaszczak erwiderte, dass gegen Julian M. als Beschuldigter im Verfahren der Staatsanwaltschaft Gera ermittelt wird. Auf erneutes Nachhaken ordnete Eric K. auf dem Foto noch den gesondert Verfolgten Benjamin S. sowie einen Justin B. und Dennis D. zu – weitere Nachfragen oder Informationen folgten dazu nicht.
„Nazikiez“ und „Kiezstreifen“ als Spaßbegriffe
Zur Frage nach dem Begriff „Nazikiez“ holte Eric K. aus und erläuterte, dass man sich das Wort „Nazi“ zurückerobert habe, da man „von der Gegenseite“ immer als „Faschist“ bezeichnet worden sei. Eric K. verneinte, dass es sich bei dem Betiteln von Stadtteilen als „Nazikiez“ nicht um territoriales Markieren eines Gebietes gehandelt habe, sondern um einen „Spaßbegriff“. Ebenso unbedeutend und als Spaß zu verstehen seien Schriftzüge, die im Stadtbild einen „Nazikiez“ propagierten und wie man sie beispielsweise in Eisenach, wo mehrere der (mutmaßlichen) Knockout51-Mitglieder in der Nähe voneinander wohnten, oder Dortmund, Erfurt und Apolda vorfände.
Eric K. selbst will solche Graffiti nicht an Wänden angebracht haben. Die Bundesanwaltschaft hakte hier nach, verwies auf Funde bei der Hausdurchsuchung bei Eric K. und wollte ihm eine von ihm selbst angefertigte Zeichnung vorhalten. Eric K. meinte, dass ihm die Zeichnung bekannt sei und beschrieb, dass darauf in Blockschrift „Nazikiez“ zu lesen sei, was er als Jugendlicher gezeichnet habe. Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Dr. Biehl, ob es in Eisenach Personengruppen gäbe, die Eric K. „da nicht haben“ wollte, erwiderte er, dass er als völkischer Sozialist „selbstverständlich und logisch“ nicht in „Clan-Gebieten“ oder „linken Vierteln“ wohnen wolle.
Ähnlich wie der „Spaßbegriff Nazikiez“ sei auch „Kiezstreife“ laut Eric K. nur ein Begriff ohne tiefere Bedeutung und synonym dafür zu verstehen, dass man „eine Runde dreht“. Erst auf die Frage nach dem Zusammenhang mit den von Knockout51 durchgeführten Kontrollgängen und -fahrten auf der Suche nach politischen Gegner:innen in Eisenach, wollte Eric K. sich an eine Situation erinnern, in der er drei „verdächtige Leute“ in einem Fahrzeug festgestellt habe. K. behauptete, dass aus den „Kiezstreifen“ nie mehr Konsequenzen als „heiße Luft“ gefolgt wären.
Im Schnelldurchlauf wurden anschließend vom Vorsitzenden die Angriffe durch Eric K. und dessen Teilnahmen an diversen Demonstrationen durchgegangen.
Körperliche Angriffe durch Eric K.
Den Angriff auf einen jungen Polizisten J. K. bei einer Garagenparty am 4. Februar 2022, dessen Eric K. im Verfahren am Oberlandesgericht Jena schon 2024 schuldig befunden wurde, stellte Eric K. als Tat ohne Bezug zur Vereinigung Knockout51 dar. Die dazu konträr stehenden Aussagen des Geschädigten – dass Eric K. sich vor ihm als Anführer von Knockout51 aufgespielt hatte und ein Messer gezogen habe – bezeichnete Eric K. mehrfach als Lügen. Durch Faustschläge hatte Eric K. dem Geschädigten im Kopfbereich erhebliche Verletzungen und Knochenbrüche zugefügt. Eric K. zeichnete hierzu das Bild, dass ihm gesteuert von Testosteron die „Sicherungen durchgeknallt“ seien, als der Geschädigte eine Bierflasche provozierend gehoben habe. Eric K. will mit seinem Angriff die Interessen seiner damaligen Partnerin vertreten haben. Ein Messer habe er zu dem Zeitpunkt nur im Auto parat liegen gehabt.
Die Bundesanwaltschaft fragte zu dieser Gewalttat weiter nach. Lara T. habe Eric K. über die Anwesenheit von J. K. bei der Feier informiert, woraufhin Eric K. sogleich entschlossen habe, dort mit Dennis K. und einem weiteren besetzten Auto von Leon R.s Kneipe „Bull’s Eye“ hinzufahren – um seiner Aussage nach „ein klärendes Gespräch zu führen“. Dem entgegen hielt der Oberstaatsanwalt ihm das Protokoll jenes Telefonats vor, in dem Lara T. ihn fragte, „willst du ihm immer noch aufs Maul hauen?“. Dass Eric K. dies angedroht hatte, tat er in der Befragung als „am Stammtisch dumm dahingesagt“ ab. Rechtsanwalt Richter fragte Eric K., ob der Geschädigte Josefine O., der damaligen Partnerin von Eric K., „Penisfotos“ geschickt habe. Das bejahte Eric K. und führte dies sodann als Grund an, dass ihm „der Kragen geplatzt“ sei.
In der bereits erwähnten Aufzeichnung des Gesprächs aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung vom 13. März 2022 hörte man Eric K. zudem berichten, dass er bei einer Kirmes-Veranstaltung den Kopf einer Person gegen einen Bierwagen gedrückt und gedroht habe, „ihm den Schädel einzudrücken“. Trotz Verweis auf sein Recht, sich nicht selbst durch Aussagen belasten, äußerte Eric K., dass es sich dabei nicht wie vermutet um den Geschädigten J. K. handelte, sondern um eine andere Person mit demselben Vornamen.
Auch zu einer Körperverletzung im März 2022 bei einer „Diskoveranstaltung“ im Flieder Volkshaus zum Eisenacher „Sommergewinn“ sei laut Eric K. schlichtweg sein Hilfsangebot, dort für Schutz zu sorgen, „etwas aus dem Ruder gelaufen“. Eric K. verletzte einen Veranstaltungsbesucher hierbei schwer. Ihm zufolge habe Patrick Wieschke das verurteilt. Von einem darauf folgenden Vorstandsbeschluss zu einem Hausverbot und einem Arbeitseinsatz als Sanktionsmaßnahme wollte Eric K. jedoch keine Kenntnis haben.
Teilnahme und Führungsrolle bei Demonstrationen
Eric K. bestätigte seine – durch die Verfahren längst ausführlich bekannten – Teilnahmen an mehreren extrem rechten Demonstrationen, so an der am 19. Dezember 2019 in Eisenach, die mit einem Banner „Rote Sümpfe trockenlegen“ vor das Linken-Wahlkreisbüro „RosaLuxx“ gezogen war. Ebenfalls bejahte er die Anwesenheit von Leon R. und Kevin N. dort. Auch habe Eric K. an einer Kundgebung am 25. Juli 2020 mit dem Titel „Kriminelle Ausländer raus. Wir sind das Volk“ teilgenommen und hierbei als Ordner im Knockout51-Shirt fungiert. Auch seine Teilnahme an einer Querdenken-Demo am 29. August 2020 in Berlin bestätigte Eric K. – hier waren Kevin N. und Yves A. in Auseinandersetzungen mit der Polizei involviert.
Um sich mit der Frage zu befassen, inwiefern Knockout51-Rädelsführer Leon R. vom Agieren von Eric K. bei rechten Coronaleugner-Demonstrationen Kenntnis hatte und Anweisungen an Eric K. delegierte, ließ die Bundesanwaltschaft ein Telefonat zwischen den beiden vorhalten, das während einer solchen Demo am 27. November 2021 geführt wurde. Neben einigen unverständlichen Äußerungen schildert Eric K.: „Wir haben uns schon mit den Bullen rumgewaffelt eben.“ K. führt weiter aus, dass die Polizei bereits Pfefferspray eingesetzt habe. Bei dem Protest hätten sie mit „zehn bis 15 Mann“ vorne gestanden, auch Patrick Wieschkes Name fiel dabei.
Eric K. fragte Leon R. am Telefon, ob sie sich „aus dem Staub machen“ sollten, worauf Leon R. antwortete: „Du bist die Führungsperson vor Ort. Aber meine Empfehlung wäre, die Leute abzuziehen.“ Leon R. empfahl, dass die Demonstranten „als Zivilisten“ versuchen sollten, nach Hause zu gehen und signalisierte, in Rufbereitschaft zu bleiben. Eric K. solle ihn zweimal hintereinander anrufen, wenn sie ihn bräuchten, „dann komm ich“. Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Dr. Biehl, ob aus dieser Absprache logisch zu schlussfolgern sei, dass als Gegenstück zu Eric K.s Führungsrolle „vor Ort“ Leon R. die Führungsperson ab vom Ort gewesen sei, verneinte Eric K. – vielmehr will er selbst in der „Entscheidungsfunktion“ bei den „Coronademos“ gewesen sein.
Eric K.s Teilnahme zwischen 2019 und 2021 am jährlichen „Heldengedenken“ in Eisenach an „die gefallenen Soldaten des Zweiten Weltkriegs“ bekräftigte Eric K. als etwas, zu dem sich „Leute verpflichtet fühlen“ sollten. Eric K. betonte, man habe an dem NS-verherrlichenden Veranstaltung, die jedes Jahr unter Federführung von Patrick Wieschke organisiert wurde, nicht als Mitglieder von Knockout51 teilgenommen, sondern „als Nationalisten“.
Aktivitäten im Flieder Volkshaus
Neben dem Kampfsporttraining wurde nach dem „Saalschutz“ im Flieder Volkshaus gefragt. Auch hier deutete Eric K. weg von Knockout51. Es seien lediglich „sportliche Leute“ dafür angefragt worden. Auch er habe auch einmal in dem Kontext „Sicherheit“ gemacht.
Ebenfalls wenig ergiebig waren Fragen und Antworten zum Umbau der Überwachungs- und Sicherheitstechnik des Flieder Volkshaus. Eric K. bestätigte, dass die Kameraüberwachung des Hauses ausgebaut und eine Stahltür eingebaut worden sei.
Von gefährlichen Gegenständen, die bei Durchsuchungsmaßnahmen im Lagerraum des Flieder Volkshaus sichergestellt wurden – unter anderem ein Schlagstock und metallverstärkte Holzstangen – wollte Eric K. keine Kenntnis gehabt haben. Einen Computer im Flieder Volkshaus habe Eric K. nur „arbeitsmäßig“ für mehrere Monate von Anfang 2022 „in der Zeit der ganzen Corona-Demonstrationen“ bis zu seiner Verhaftung genutzt. Leon R. habe ihn auf den PC hingewiesen und angehalten „keinen dummen Scheiß“ darüber zu googlen. Eric K. wurde ein Grundriss der Büroräumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle NPD im Flieder Volkshaus mit Markierungen und Nummerierungen vorgehalten, in der er den Platz mit dem Arbeitsrechner zuordnete.
Davon, dass Leon R. aus dem Rechner mit Software für den 3D-Druck von Waffen gearbeitet habe, wisse Eric K. nichts. Er wies jegliche Kenntnis über die Waffenherstellung durch Leon R. zurück. Ebenso sagte Eric K. nichts zu der Schulung im Flieder Volkshaus zu legalen und illegalen Waffen aus, bei der Leon R. und Patrick Wieschke als Referenten auftraten.
Eric K. verkündet Auflösung von Knockout51
Eric K. bestätigte, dass er den Instagram-Kanal von Knockout51 „geleitet“ habe und vermutete, dass auch Kevin N. die Zugangsdaten hatte.
Zum Zeitpunkt der offiziellen Auflösung von Knockout51 sei Eric K. „schon raus“ gewesen. Leon R. habe zu ihm Kontakt aufgenommen und er auf dessen Bitte hin über den Instagram-Kanal gepostet, dass das „Sportprojekt Knockout51 aufgelöst ist und andere Wege eingeschlagen werden“. Eric K. betonte, dass es eine „tatsächliche“ Auflösung der Struktur gewesen sei und keine zum Schein.
Nach zweieinhalb Stunden wurde Eric K. nach zahlreichen fragwürdigen Aussagen unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen und verließ, gefolgt von seiner Partnerin, den Saal.
Verteidiger: Geschädigter gab „Initialzündung“ für Gewalt
Anschließend gaben die Verteidigung zwei Erklärungen nach §257 StPO ab. Zunächst Kevin N.s Verteidiger Bauerfeind, der durch die Zeugenaussage von Eric K. bestätigt sah, dass Kevin N. keine herausragende Stellung eingenommen hätte, sondern „Gleicher unter Gleichen“ war. Weiter las Bauerfeind K.s Aussagen als klare Bestätigung, dass der von Eric K. verprügelte J. K. in seiner Zeugenaussage vor Gericht gelogen hätte, unterstrich, dass das Intimfoto als „Initialzündung“ zu werten gewesen seien und legte nahe, dass deswegen die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn wegen unvereidigter Falschaussage geboten sei.
Rechtsanwalt Richter schob diesbezüglich als Erklärung nach, dass die Zeugenaussage von Eric K. „klar widerlegt“ hätte, dass durch ihn ein Messer zum Einsatz gekommen und ein Zusammenhang mit Knockout51 aufgemacht worden sei. Der Verteidiger bekräftigte die Deutungsweise von „Nazikiez“ als Spaßbezeichnung statt zur Einschüchterung und unterstrich noch die von Eric K.s Darstellungen, dass Knockout51 nicht organisiert an Demonstrationen teilgenommen und auch keine eigene Jugend gehabt habe. Eric K.s vermeintliche Unkenntnis über einen sanktionierenden Arbeitseinsatz nach dem Angriff beim „Sommergewinn“ sei nicht als Falschaussage zu werten, sondern darauf zurückzuführen, dass Eric K. zum Zeitpunkt, als die Sanktion vonseiten des Flieder Volkshaus e.V. verhängt wurde, bereits verhaftet worden sei.
Endspurt: Ausblick auf letzte Verhandlungstage
Der Vorsitzende Blaszczak kündigte an, dass für den nächsten Verhandlungstag am 24. Februar 2026 der im ersten Knockout51-Prozess verurteilte Bastian Ad. als Zeuge geladen wurde. Weiter seien noch zwei unbedingte Beweisanträge offen, über die der Senat demnächst entscheiden würde, sowie ein bedingt gestellter Beweisantrag von Verteidiger Baitinger. Blaszczak behielt sich vor, infolgedessen noch weitere Zeug:innen zu laden. Möglich sei insbesondere die Ladung der Polizeibeamt:innen H. und M. am 25. Februar 2026.
Insofern die Beweisaufnahme dann geschlossen würde, könnten womöglich ab dem 3. März 2026 die Plädoyers folgen, beginnend mit dem der Bundesanwaltschaft, im Anschluss denen der Verteidigung. Rechtsanwalt Picker schien von Ungeduld getrieben und fragte, ob für den 9. März bereits das Urteil zu erwarten sei. Der Senat prognostizierte jedoch, dass Plädoyers von sechs Verteidigern für drei Angeklagte wahrscheinlich länger als einen Tag dauern und es sich etwas weiter hinauszögern würde.
Um 12.18 Uhr wurde damit der 47. Verhandlungstag beendet.
