Kurzbericht:
Heutiger Zeuge: Eric K., Angeklagter aus erstem Verfahren, kann von keinem ausgeweiteten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da nach BGH-Entscheidung nur Strafzumessung für K. nochmal neu justiert werden muss, die Tatbestände jedoch bestätigt wurden.
Eric K. stellte Knockout 51 als harmlose Sportgruppe von Freunden dar, unter denen viele ihm zu „apolitisch“ gewesen seien. Dann wiederum bezeichnet er sich rückblickend als „blauäugig“, weil er damals der Meinung gewesen sei, dass „sportliche junge Leute bereit sein müssten, Gewalt anzuwenden“. Sich selbst bezeichnet Eric K. als „völkischer Sozialist“.
K. stellte sich selbst als Anführer einer „Jugend“ in Eisenach dar, mit der er Sport gemacht und die er „indoktriniert“ habe – die aber gar nichts mit Knockout51 zu tun habe. Erst erzählte er, er habe das als „Nationalen Arbeitskreis“ in Rücksprache mit dem Bundesvorstand der Jungen Nationalisten organisiert, dann handelte es sich wieder nur um einen „losen Zusammenschluss“, mit dem man zusammen auf rechte Demonstrationen gegangen sei.
Auf Nachfrage, inwiefern Kevin N. sich von Gewalt distanziert habe, nannte Eric K. dessen Wegzug von Eisenach nach Erfurt, mit dem er einen „Schlussstrich“ hinter seine Zeit in Eisenach gezogen hätte – dann revidiert er wieder, dass es einen Zusammenhang dieser Zeit und Gewalt und Eric K. gegeben hätte.
„Nazikiez“ sei ein „Spaßbegriff“, Knockout51-Kleidung und Tätowierungen hätten keine spezifische Bedeutung gehabt.
Ein ausführlicher Bericht wird folgen.
