Nach der ergangenen BGH-Entscheidung zu den Revisionen des ersten Knockout 51-Verfahrens wurden zum Abschluss der Beweisaufnahme noch die vier damaligen Angeklagten jeweils als Zeuge geladen. Bis jetzt fehlte nur noch Bastian Ad. Seine Vernehmung stellte den einzigen Tagesordnungspunkt des Verhandlungstages dar.
Er erschien dabei ohne Zeugenbeistand. In seinem Falle sind nicht nur die Feststellungen, sondern auch der Schuldspruch aus dem gegen ihn ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Jena rechtskräftig, sodass ihm auch bei etwaigen für die Strafzumessung relevanten Umständen kein Auskunftsverweigerungsrecht mehr zustand.
Weiteres Knockout 51-Mitglied im Zeugenstand
Wie schon die anderen Angeklagten aus dem ersten Knockout 51-Verfahren zuvor schilderte auch Bastian Ad. die Gruppierung im Kern als loses Kampfsportprojekt ohne formale ideologische Zugangsvoraussetzungen. Er selbst sei nicht an der Gründung beteiligt gewesen. Ziel sei lediglich gewesen, gemeinsam Kampfsport zu betreiben. Trainiert worden sei Boxen, Grappling oder Kickboxen, teilweise draußen, bei schlechtem Wetter im Flieder Volkshaus.
Eine feste Struktur habe es nur insofern gegeben, als man etwa ein halbes Jahr regelmäßig habe teilnehmen sollen, um als „volles Mitglied“ zu gelten. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände seien im Training nicht eingesetzt worden. Zu personellen Überschneidungen erklärte Ad., regelmäßig seien unter anderem Leon R., Benjamin S. und Maximilian A. dabei gewesen.
Als er nach einem vorübergehenden Ausschluss von dem bereits im ersten Verfahren verurteilten Eric K. gefragt wurde, betitelte Ad. ihn als „unangenehmen Typen“. Er hätte den Kontakt mit ihm gemieden, da er mit ihm menschlich nicht zurechtgekommen sei. Wieschke habe zwar ein Büro im Umfeld gehabt, aber nach seiner Kenntnis nicht am Training teilgenommen.
Neben dem Training habe es einzelne Schulungen und Veranstaltungen gegeben. An eine Schulung erinnere er sich nur vage, es sei wohl um Selbstverteidigung gegangen. Wieschke habe einen Vortrag gehalten, dabei seien – seiner Darstellung nach – „legale Gegenstände“ zur Veranschaulichung gezeigt worden, unter anderem hätte er selbst eine Schreckschusspistole mitgebracht. Gelegentlich sei er bei Veranstaltungen oder „Discos“ als eine Art Security eingesetzt worden, unentgeltlich.
Straftaten und Hitlers Geburtstag
Zu einer bereits an einem vorherigen Verhandlungstermin thematisierten „Kreuzverbrennung“ an Hitlers Geburtstag erklärte Ad., er wisse nicht mehr genau, worum es gegangen sei, man sei „da gewesen, um einen zu heben“. Es habe ein Foto von ihm vor einem Kreuz gegeben, er habe gedacht, dieses werde angezündet und habe das „cool“ gefunden. Ob er selbst es angezündet habe, könne er nicht ausschließen. Den Begriff „Nazi-Kiez“ bezeichnete er zudem als bloße „Parole“. Sticker mit diesem Schriftzug habe er gesehen, selbst geklebt habe er nach eigener Aussage nicht.
Zum Vorfall auf einem „Kirmes-Tanz“, bei dem eine von Ad. als „links“ eingeordnete Person verletzt worden sein soll, schilderte Ad. eine alkoholgeprägte Situation. Der Geschädigte habe ihn als „Fascho“ bezeichnet, es sei zu einem Wortwechsel gekommen. Dann habe ihn der Geschädigte geschubst, weshalb er mit einer Kopfnuss reagiert hätte. Seine Annahme, der Geschädigte sei in einen früheren Sprengstoffanschlag verwickelt gewesen, stamme vom Hörensagen.
Bezüglich des Vorfalls im „Amare“ gab Ad. an, er sei dort im Rahmen von Corona-Kontrollen eingesetzt gewesen. Von einer tätlichen Auseinandersetzung habe er nur am Rande etwas mitbekommen; er habe versucht, auf Beteiligte beruhigend einzuwirken. Gleichwohl sei er später wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Zu weiteren Körperverletzungsvorwürfen erklärte Ad., davon nur aus Akten oder aus einer Gruppe erfahren zu haben, konkrete Hintergründe seien ihm nicht bekannt.
Ad.s Rolle bei Demonstrationen und Distanzierung
Im weiteren Verlauf der Vernehmung ging es um Demonstrationen, bei denen Ad. involviert war. Zu einer von Wieschke initiierten Demonstration unter dem Motto „Stoppt die Gewalt – Übel an der Wurzel packen“ im Dezember 2019 erklärte Ad., er sei bei einer Kundgebung in Eisenach gewesen, die sich gegen „kriminelle Flüchtlingspolitik“ gerichtet habe. Parolen wie „Kriminelle Ausländer, wir sind das Volk“ seien gefallen. Er selbst sei als Ordner eingesetzt gewesen. Ein Banner mit der Aufschrift „Remigration jetzt – kriminelle Ausländer abschieben“ habe er nach eigener Aussage erstmals vor Ort wahrgenommen.
Bei einer Plakatierungsaktion für die Partei „Die Rechte“ in Dortmund habe ihn Leon R. gefragt, ob er beim Aufhängen helfen wolle. Wer genau beteiligt gewesen sei, könne er nicht mehr sicher benennen. Auseinandersetzungen mit anderen Person habe es in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Hinsichtlich überregionaler Demonstrationen räumte Ad. die Teilnahme an der Berliner Querdenker-Demonstration am 29. August 2020 ein. Beim Versuch der Abreise sei es zu einem Vorfall gekommen. Er habe gesehen, wie Kevin N. geschlagen und anschließend festgenommen worden sei, Ringl im Anschluss ebenfalls.
Eine gezielte Auseinandersetzung habe man nicht gesucht. Jedoch sei es zuvor zu einem Treffen an einem Rasthof mit einer Kampfsportgruppe aus Gotha gekommen. Auch an den gleichgelagerten Leipziger Demonstrationen im November 2020 habe er teilgenommen. Bei der ersten sei man überwiegend „hin- und hergelaufen“. Ihm sei vorgeworfen worden, eine Glasflasche geworfen zu haben, was er bestritt. Bei der zweiten Demonstration seien sie nach Ankunft mehrere Stunden in Gewahrsam am Leipziger Hauptbahnhof gewesen. Nach der Entlassung sei es zu einer Situation mit einer größeren Gruppe aus dem linken Spektrum gekommen, die er als Angriff schilderte, er selbst habe sich mittig aufgehalten.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt ein im Nachgang stattgefundenen protokolliertes Gespräch, in dem von Bastian Ad. Gewaltfantasien gegenüber „Zecken“ geäußert wurden. Mit den Aussagen konfrontiert, räumte Ad. ein, dies so gesagt zu haben, relativierte die Inhalte jedoch als starke verbale Übertreibung ohne Ernsthaftigkeit. Er habe generell zur Übertreibung geneigt und sich inzwischen durch sein eigenes Verfahren von der Szene distanziert.
Kenntnis von Waffen?
Ein weiterer relevanter Punkt der Vernehmung betraf eine im April 2021 durchgeführte Durchsuchung in der Eisenacher Szenekneipe Bull’s Eye. Dabei wurde offenbar nach Waffen gesucht, in der Vernehmung gab Ad. an, selbst aber keine Kenntnis von etwaigen Waffen gehabt zu haben. Dabei wurde auch ein Telefonat abgespielt, in dem Bastian Ad. durch Maximilian H. über die Hausdurchsuchung in Kenntnis gesetzt wurde. H. erfuhr hiervon selbst durch Leon R.s Schwester.
Aus der anschließenden Befragung durch die Bundesanwaltschaft ging hervor, dass Bastian Ad. im Anschluss auch Kevin N. angerufen hat. N. riet dazu, Leon R.s damaligen Rechtsanwalt Maik Bunzel zu kontaktieren. Aus Sicht von Staatsanwalt Oehme sei verdächtig, dass Bastian Ad. in diesem Telefonat von „mehreren Waffen“ sprach, die gesucht werden. Dies spräche dafür, dass Ad. selbst Kenntnis von gelagerten Waffen gehabt hätte.
Ad. fragte zudem Maximilian H. in einem Telefonat auch, ob Leon R.s Schwester mit einem Rucksack hinausgegangen wäre, um etwas „mitgehen zu lassen“. Daher müsse Ad. selbst von einem größeren Gegenstand Kenntnis gehabt haben. Ad. antwortete, dass er dies auf eine Salutwaffe bezogen habe. Zu einem zweiten heraustransportierten Gegenstand falle ihm gerade aber nichts ein.
Racheaktion gegen Zeugen
Oehme stellte zudem mehrere Nachfragen zu einem Tatkomplex, bei dem Ad. selbst wegen einer begangenen Körperverletzung verurteilt wurde. Geschädigter war ein Zeuge aus dem Verfahren gegen Lina E. und weitere vor dem Oberlandesgericht Dresden, der früher selbst bei Knockout 51 mittrainiert hat. Ad. bekräftigte, dass der Geschädigte Chats und Adressen an seine damalige Freundin, die Ad. der linken Szene zuordnete, weitergeleitet hat.
Gegenüber Leon R. kündigte er daher „Neuigkeiten“ und eine „krasse Nummer“ an. Er wolle nun mit dem Geschädigten „labern“, dann „fliegt seine Nase weg“. Auch in der „Shitposting“-Gruppe war dies Thema. Dabei las Oehme den Chat vor, in dem von einer „Aufräumaktion“ die Rede war. Näher darauf ging Bastian Ad. in der heutigen Zeugenvernehmung aber nicht mehr ein.
Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Picker bekräftigte Ad. nochmals, dass es sich bei dem Kirmes-Vorfall um spontane Kurzschlussreaktion nach einer Provokation durch den sodann Geschädigten handle. Politische Motive oder eine „Bestrafungsaktion“ verneinte er. Auch beim Vorfall „Amare“ bestritt er einen politischen Hintergrund. Auslöser seien persönliche bzw. beziehungsbezogene Umstände gewesen. Wiederholt wurde betont, KO51 sei ein Sportprojekt ohne ideologischen Zusammenhang gewesen.
Befragung der Verteidigung
Im Zuge der Befragung durch die Verteidigung wurde auch erneut das Thema „Propagandamaterial“ aufgegriffen (Poster, „Nazi-Kiez“-Sticker). Bastian Ad. erklärte, er habe nur ein einzelnes Poster erhalten und wisse nicht, ob es weitere Exemplare gegeben habe. Es sei aber nichts Spezifisches von KO51 gewesen. Dies bezieht sich auf ein Plakat „Nazikiez“ mit der Unterschrift „Wir dulden keine Zecken, Demokraten und Drogendealer“, das in Ads. damaliger Wohnung gehangen haben soll.
In Bezug auf ein Telefonat und die Reaktion Kevin N.s wurde herausgestellt, dass dessen hörbare Überraschung gegen ein umfassendes internes Wissen über Waffen spreche. Daraus leitete die Verteidigung die These ab, innerhalb der Gruppierung sei nicht alles kommuniziert worden; enge, konspirative Strukturen hätten so nicht bestanden. Bei der Frage nach einer möglichen befürchteten Haftursache im Zuge der Durchsuchung bestritt Ad. eine mögliche Drogenthematik und betonte, dies hätte „nicht zur Haltung gepasst“.
Die Bezeichnung einer Chatgruppe als „Shitposting“ erklärte er damit, dass dort lediglich „Blödsinn“ gesammelt worden sei. Eine politische Bedeutung sei dem nicht beizumessen. Von Rechtsanwalt Richter wurde auch erneut der Besuch von Mitgliedern von Knockout 51 bei einem Imbiss („Gemüsekebab“) thematisiert, der laut Ad. von einem Syrer betrieben wurde. Ad. erklärte, man sei dort häufig essen gewesen, habe sich gut verstanden und sogar Hilfe für Auslieferungen angeboten. Daraus sollte aus Sicht der Verteidigung erkennbar gefolgert werden, dass kein ethnisch motiviertes Feindbild bei der Gruppe vorherrsche.
Mit der Zeugenvernehmung endete zugleich auch der Verhandlungstag, für den Folgetag sind zwei weitere – voraussichtlich letzte – Zeugenvernehmungen geplant.
