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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

8. Verhandlungstag – KO51 -Zweiter Prozess – 05.06.2025

Am achten Verhandlungstag wurden weitere Audioaufzeichnungen aus der Telekommunikations- und Fahrzeuginnenraumüberwachung abgespielt und Chatverläufe verlesen. Themen des Tages waren die vorgeworfenen Vernetzungen von Eisenacher Neonazis und Knockout51 zu extrem rechten (und) Kampfsport-Strukturen in Dortmund, Braunschweig, Erfurt und Gotha. Gezeigt wurde dies mitunter anhand von Beweismitteln zur Teilnahme und Mitwirkung an Kampfsportevents, Wahlkampfaktionen und rechten Protesten während der Corona-Pandemie. Auch wurde durch ein Telefonat deutlich, dass unter Knockout51-Mitgliedern Informationen über politische Gegner:innen aus Verfahrensakten sammelten und weitergaben. Am Ende des Prozesstags beantragte die Bundesanwaltschaft die Vernehmung eines Mitarbeiters vom Thüringer Verfassungsschutz.

Gewaltbereite Vernetzung mit Kampfsport- und Neonazistrukturen

Laut Anklage war Knockout51 in der rechtsextremen Szene sowohl in Thüringen als auch überregional mit rechtsextremen Kampfsportgruppen vernetzt. In einem überwachten Gespräch in seinem Auto im Sommer 2021 ist laut polizeilicher Zuordnung Leon R. zu hören, wie er zwei Mitfahrern erzählt, wie viele Neonazis und deren Strukturen sie im Umfeld an ihrer Seite wüssten. Von „Knockout“ wird in der Wir-Form gesprochen. Sie könnten beispielsweise durch die „Kampfsport-Connection“ Personen aus ganz Thüringen kurzfristig aktivieren, wenn es „kracht“.

Leon R. proklamierte, sie könnten aus ihrem politischen Umfeld für Auseinandersetzungen spontan fünfzig bis sechzig „Leute stellen“ – „da hast du dann wahnsinnig viele Psychopathen dabei“. Es wären „viele Strukturen in Eisenach“ für sie abrufbar, trotz Uneinigkeiten in der Neonazi-Szene. Er nannte hierbei namentlich die ehemalige „Westthüringen Connection“, die verbotenen Hammerskins und das ebenfalls verbotene Neonazi-Netzwerk Blood and Honour sowie die „Parteileute“ der NPD. Leon R. zufolge könnte Blood and Honour als „riesige Kameradschaft“ in „ganz Europa“ erreichen für benötigte Unterstützung – ebenso wie die Hammerskins sei Blood and Honour so groß, dass diese selbst keine Hilfe bräuchten, andersherum aber eine Kontaktaufnahme aus Eisenach bei Bedarf möglich wäre, denn ungeachtet des Verbots gäbe es die Personen aus den neonazistischen Netzwerken trotzdem noch. Leon R. zählte darüber hinaus etwa ein Dutzend nicht-organisierter Personen zum aktivierbaren politischen Umfeld. Er referierte auch auf Verbindungen und potenzielle Auseinandersetzungen im Erfurter Fußballfan-Kontext und hierfür mobilisierbare Akteure. (Bereits im ersten Knockout51-Verfahren am Thüringer Oberlandesgericht zwischen 2023 und 2024 war das Gespräch am 19. Prozesstag).

Die Verteidigung von Kevin N. wiederholte in einer Erklärung nach § 257 StPO sein Narrativ, dass es in dem Gespräch um die Abwehr von Angriffen ginge, nicht um „politischen Aktivismus“.

Die Betrachtung von Chatverläufen aus einer WhatsApp-Chatgruppe namens „Vernetzung“ wurde verschoben, die Mitgliederliste der Chatgruppe wurde ins Selbstleseverfahren gegeben. Anhand der Chats sollte an späterem Zeitpunkt im Verfahren die These betrachtet werden, dass insbesondere Leon R. und Kevin N. über die nötige Kontakte der rechtsextremen Vernetzung verfügt hätten. Kevin N. habe in jene Whatsapp-Gruppe neben Knockout51-Mitgliedern auch Menschen aus ganz Thüringen hinzufügte.

Knockout 51 und Kampf der Nibelungen

Laut Anklage habe sich die Vernetzung von Knockout 51 in der rechsextremen Kampfsportszene auch an der Beteiligung an Kampfsportveranstaltungen wie dem „Kampf der Nibelungen“ gezeigt. So trat beim „Kampf der Nibelungen“ am 12. Oktober 2019 in Ostritz die Vereinigung offiziell unter dem Label „Knockout 51“ als Unterstützung des Events auf. Hierzu liegt ein Schreiben vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz vom 14. Januar 2020 vor. Das Dokument des Verfassungsschutz-Mitarbeiters H. verweise laut dem vorsitzendem Richter Blaszczak darauf, dass Knockout 51 an dem Neonazi-Kampfsportevent teilgenommen hätten. Weiter enthalte das Schreiben dazu ein Lichtbild – laut Vertretern der Bundesanwaltschaft ein Screenshot von einer Website aus dem Internet. Da jedoch der Ursprung der Quellen und der Erkenntnisse nicht ersichtlich sei, wollte der Vorsitzende das Schreiben nicht als Beweismittel einführen. Bei der Bundesanwaltschaft stieß dies auf Unverständnis. Blaszczak wies auf die Möglichkeit hin, Beweisanträge zu stellen.

Weiter ging es um die aktive, auch organisatorische Beteiligung von mutmaßlichen Mitgliedern von Knockout 51 am „Kampf der Nibelungen“ im Jahr 2020. Das Event sollte am 26. September 2020 in Magdeburg stattfinden, wurde letztlich jedoch verboten, aufgelöst und erst Wochen später als Videostream nachgeholt.

Zum 26. September 2020 seien Kampfteams aus mehreren Bundesländern zum „Kampf der Nibelungen“ angereist. Laut Anklage hätten auch Leon R., Maximilian A., Bastian Ad., Marius L. und Kevin N. an dem extremen Kampfsport-Event in Magdeburg teilgenommen, wobei der gesondert Verfolgte Kevin N. als Kämpfer aufgetreten sei. Hierzu wurden zunächst mehrere Gespräche aus Überwachungsmaßnahmen als Beweismittel eingeführt, so auch eine Aufzeichnung aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung aus dem Juli 2020.

In diesem informierte Leon R. mutmaßlich Kevin N. darüber, dass dieser gegen einen André aus Dortmund boxen würde. Kevin N. reagierte im Gespräch kennend, dass jener André schon für Shirts vom „Kampf der Nibelungen“ gemodelt habe. Auch in einem Gespräch im Auto zwei Wochen später tauschten sich laut polizeilicher Zuordnung Leon R. und Kevin N. über die Vorbereitung auf den Kampf mit jenem André aus.

Die letzte Seite aus einem polizeilichen Vermerk wurde verlesen, der sich auf das Verbot und die Auflösung des „Kampf der Nibelungen“ am 26. September 2020 bezog. Dem Vermerk zufolge habe die Kriminalpolizeiinspektion Magdeburg festgestellt, dass das Kampfsport-Event in der Niegripper Straße im Clubhaus der „Division 39“ stattfinden sollte und daraufhin dem Veranstalter eine Verbotsverfügung übergeben, welcher diese den Teilnehmenden verkündet habe. Zu dem Vermerk gehörte auch eine Liste der Personen, die die Polizei am Veranstaltungsort angetroffen hatte.

Auszugsweise wurde daraus über ein Dutzend Namen von Männern aus Thüringen verlesen, darunter auch die als Mitglieder von Knockout 51 beschuldigten Marius L., Kevin N., Nils A. Und bereits am Oberlandesgericht verurteilten Leon R., Bastian Ad. und Maximilian A. Dazu kamen weitere, teils im Kontext der Thüringer Neonaziszene bekannte Namen wie Philipp und Lukas O. (Anmerkung: Verschiedene Recherchen ordnen die beiden der Neonazi-Plattform „Wardon 21“ zu)

Kampfteilnahme von Kevin N.

Aus einem Vermerk des BKA wurde der dort dokumentierte Artikel „Onlinestream statt Großevent“ von EXIF-Recherche vom 23. Oktober 2020 über den „Kampf der Nibelungen“ 2020 ausschnittweise verlesen. Der Artikel berichtet über  das Verbot des extrem rechten Kampsport-Events und den mutmaßlich involvierten Akteur:innen sowie zur mutmaßlichen Beteiligung von Kevin N. und weiteren Eisenacher Neonazis für die Gruppe Knockout 51. Im Artikel ist bezogen auf das per Video-Stream nachgeholte Event von einem „dilettantisch zusammengeschnittenen Video“ die Rede. Es wird auch von einem Kampf zwischen einem „Max“ und einem André F. berichtet und zugeordnet, dass es sich bei genanntem „Max“ laut Autor:innen „offensichtlich“ um Kevin N. handele.

Auch die ihn begleitende Gruppe um Leon R. und Maximilian A. wurde im Artikel erwähnt. Zwei Fotos aus dem Online-Artikel wurden in Augenschein genommen, in denen besagter André F. und eine unkenntlich gemachte Person im Boxring in den Räumlichkeiten von „Barbaria Schmölln“ in Ostthüringen zu sehen sein sollen. Laut Bildunterschriften im Artikel handelte es sich bei der zweiten abgebildeten Person um Kevin N., der von «Knockout 51» aus Eisenach unterstützt wurde. Auf dem zweiten Foto ist Maximilian A. erkennbar, der mit weiteren Zuschauern in Knockout 51-Kleidung während des Kampfes der beiden am Rande des Rings steht.

Rechtsanwalt Richter, Verteidiger von Kevin N. wiedersprach der Verwertung des Artikel als Beweismittel. Er sah darin einen Widerspruch gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz in der Strafprozessordnung. Er betitelte die herangezogene Quelle als „linksextremistisches Portal“ und „Antifa-Verlautbarungen“. Weitere Verteidiger schlossen sich der Erklärung an.

Absprachen zwischen Leon R. und Kevin N.

Bezüglich der mutmaßlichen Teilnahme von Kevin N. als Kämpfer für Knockout 51 beim „Kampf der Nibelungen“ wurden mehrere Chats als Beweismittel verlesen. In einem kurzen Chatverlauf Anfang Juli 2020 fragte Leon R. bei Kevin N. dessen Körpergewicht ab, mit dem er „in den KdN“ gehen würde. Ein paar Tage später fragte Kevin N. bei Leon R. nach, wann das „KdN-Zelten“ stattfinden würde. Leon R. gab als Antwort das nächste Wochenende an und machte Ausführungen zu dessen Zusammenhang mit der Gruppe „Junge Revolution“.

In einem weiteren Chat einige Tage vor dem ursprünglich angesetzten „Kampf der Nibelungen“ am 26. September 2020 leitete Leon R. an Kevin N. ein Einladungsschreiben mit Informationen zum „Kampf der Nibelungen“ weiter, adressiert an „Liebe Kämpfer und Sportfreunde“. Es sei ein zeitiger Beginn geplant, um 12 Uhr mittags der erste Kampf, um 9 Uhr das Eintreffen in Schkeuditz, so die Nachricht. Zur Anmeldung mit ihrem Kampfgewicht könnten die Kämpfer sich vor Ort wiegen oder ein zuhause aufgenommenes Video mit Waage und aktueller Tageszeitung an einen gewissen Malte schicken. Es wurde darüber informiert, dass die Kämpfe gestreamt würden, und betont „eure Anonymität liegt uns am Herzen“.

So stünde wasserfeste Theaterschminke zur Verfügung, es könnten Kopfschützer getragen oder Gesichter gepixelt werden. Empfohlen wurde, langärmlige Rashguards zu tragen um Tattoos zu verbergen, und darüber hinaus Skimasken mitzubringen für Bereiche der Location, in denen gefilmt würde. Die Kämpfer wurden in dem Einladungsschreiben aufgefordert, anzugeben, welche Infos der Ringmeister über sie äußern dürfte, so z. B. Ort und Name. Auch sei ein Einlauflied mitzubringen. Abschließend wurde in der Nachricht an die Verschwiegenheit der Teilnehmenden appelliert: „Keine Facebook-Posts, kein WhatsApp-Status. Sport frei, euer KdN Team“.

Leon R. fragte im Chat daraufhin Kevin N.s Gewicht ab, gab diesem auch das Gewicht seines Gegners durch und nannte den Namen André. In einer Sprachnachricht gab Leon R. die Mitteilung von der gegnerischen Seite weiter, dass Kevin N. und sein Gegner „im ersten Sinne Kameraden und erst im zweiten Sinne Gegner“ seien. Darauf erwiderte Kevin N. wiederum in einer Sprachnachricht lachend, er würde dem Gegner die Hand geben, nachdem er diesen „totgeschlagen“ habe.

Leon R. reagierte mit einem mutmaßlich lachenden Emoji, das durch das Anzeigeprogramm jedoch nicht eindeutig erkennbar war. Weiter fragte Leon R., wie Kevin N. dazu stehen würde, dass sie „ein längeres Video“ über dessen Kampf für Kanäle wie Instagram drehen würden und inwiefern Kevin N. darin erkennbar sein wolle. Kevin N. stimmte zu, in dem Video als „KO51-Kämpfer“ aufzutreten, wollte aber „zensiert“ werden – wohl mit Blick auf seine Tätowierungen schob er nach, „Rashguard trage ich ja sowieso“. Leon R. kündigte an, dass er dafür auch bei künftigen Trainings nochmal filmen wolle. Auch sprach Leon R. mit Kevin N. im Zuge des Chats ab, dass eine dritte Person ein T-Shirt bekommen solle „für seine Heldentaten“.

Auch an dieser Stelle machte Rechtsanwalt Richter eine Erklärung nach § 257 StPO, dass hier „rumgeblödelt“ und nicht ernstzunehmende „Späße gemacht“ würden. Es sei daher wichtig, Emojis zu berücksichtigen in die Bewertung einzubeziehen.

Verbindungen nach Dortmund

Enge Kontakte bestanden laut Anklage zu Rechtsextremen in Dortmund. So hätten Kevin N. und Marvin W. mit Leon R., Maximilian A., Bastian Ad. und Marc B. am 31. Juli und 1. August 2020 dort beim Aufhängen von Wahlplakaten der Partei „Die Rechte“ unterstützt. Hierzu wurde Audiomaterial aus der Telekommunikations- und Fahrzeuginnenraumüberwachung eingeführt, zwischenzeitig unterbrochen von der Mittagspause. In einer Aufzeichnung ist Leon R. in seinem Auto zu hören, wie er wenige Tage zuvor telefonisch zum Plakatieren in Dortmund angefragt wird. Leon R. erwähnt seine Terminengpässe, da bei ihm an dem Wochenende ehemalige Leute von Combat18 und am Sonntag die NPD Geburtstag feiern würden, sagte aber zu, Menschen für das Plakatieren bereitstellen zu wollen.

In einem Gespräch am 31. Juli, ebenfalls im Auto, in dem Leon R., Bastian Ad. und Ann-Kristin W. gesessen haben sollen, zählte Leon R. auf Ad.s Nachfrage die Vornamen der oben genannten Personen sowie einen Kay auf. In den weiteren Aufzeichnungen von besagtem Wochenende waren ausführliche Gespräche aus dem Fahrzeug zu hören, die unter anderem Leon R., Bastian Ad. und Marc B. auf der Fahrt zur Wahlkampfhilfe in Dortmund zugeordnet wurden. Die Gespräche enthielten viele misogyne, rassistische und anderweitig menschenverachtende und gewaltbereite Äußerungen, insbesondere gegen Linke. Während der Fahrt sind im Hintergrund immer wieder Passagen aus Songs von neonazistischen Bands, u.a. von Sleipnir zu hören.

Auf ebendieser Autofahrt äußerte Leon R., dass sie der Polizei „auf den letzten Metern“ keinen Anlass für eine Kontrolle geben sollten. Er instruierte sodann seine Mitfahrer, dass sie auf etwaige Nachfrage Messer lediglich aus dem Grund dabei hätten, um beim Aufhängen von Plakate Kabelbinder durchzuschneiden. Im Gespräch fielen auch Äußerungen, dass sie für ihren Einsatz ein Pfefferspray und einen weißen Schlauchschal dabei hätten. Laut Anklage hätten die Mitglieder von Knockout 51 bei der Aktion Schutz vor potenziellen Angriffen aus dem politisch linkem Lager leisten sollen.

Ein Foto wurde in Augenschein genommen, auf dem Maximilian A. auf einer Leiter stehend und mit gehobener Faust und im Knockout 51-Shirt posierend vor einem Wahlplakat von „Die Rechte“ zu sehen ist. Das Foto wurde auf dem Smartphone des Angeklagten Maximilian A. festgestellt, welches wiederum im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Maximilian A. beschlagnahmt worden war. Das Foto wurde laut polizeilicher Auswertung spät in der Nacht vom 1. August 2020 erstellt.

In einem Gruppenchat schrieb Kevin N. am Nachmittag des 1. August 2020 davon, dass „Zecken gejagt“ und „durch die Kante geschmissen“ worden seien und schickte danach einen Screenshot von einem Twitter-Beitrag des Journalisten David Peters. Dieser besagte, dass am selben Tag Neonazis an einer Haltestelle Gegendemonstrant:innen angegriffen und angespuckt hätten. Ein Max beklagte, dass er sie nicht „bekommen“ hätte und dass die anderen Thüringer wie Leon R. hätten länger bleiben sollen. Leon R. dankte in der Gruppe allen Beteiligten für ein „starkes Zeichen der Solidarität“, das sie gesetzt hätten. Leon R. schickte hier noch mehrere Fotos von an Laternen aufgehängten Plakaten von „Die Rechte“, die mitunter warben mit „Volksverräter quälen“ und für den Dortmunder Kandidaten zur Kommunalwahl Michael Brück, sowie ein Aufnahmen von innen aus einem fahrenden Transporter heraus. In einem Chat mit Kevin N. kritisierte Leon R., dass dieser schon früher als abgemacht aus Dortmund wieder abgereist sei, da „die Jungs“ dort weitere Unterstützung benötigt hätten.

Laut Anklage pflegte Leon R. direkten Kontakt mit dem Dortmunder Dennis B. Dieser sei der rechten Dortmunder Szene zuzuordnen und Mitglied der Chatgruppe „Westthüringen“ gewesen. Die Mitgliederliste der „Westthüringen“ Chatgruppe sollten die Prozessbeteiligten im Selbstleseverfahren studieren. (Die Rahmendaten der Chatgruppe, in der Dennis B. gemeinsam mit diversen mutmaßlichen und verurteilten Knockout 51-Mitgliedern und deren Umfeld war, wurde bereits im ersten Verfahren gegen Knockout 51 zum Thema gemacht.) Ein Chatverlauf zwischen Dennis B. und dem gesondert Verfolgten Marc B. sollte zeigen, dass sich Dennis B. hinter dem Pseudonym „Knipser“ verbirgt. Der Anzeigename des Accounts im Messenger war „Knipser“, von dem aus ein Bitcoin-Werbetext an Marc B. gesendet wurde, unterzeichnet mit seinem Klarnamen von Dennis B.

Verbindungen nach Braunschweig und Querdenken-Demo 2020 in Leipzig

Weiter ging es mit der Vernetzung, die zwischen Knockout 51 und „Adrenalin Braunschweig (381)“ bestanden haben soll. Zu den der extrem rechten Braunschweiger Kampfsportgruppierung zuzuordnenden Neonazis Pierre B. und Lasse R. hätten persönliche Verbindungen bestanden. (Auch die hierzu betrachteten Beweismittel wurden im Gerichtsverfahren gegen Leon R. u.a. bereits thematisiert.)

Ein Beitrag vom Instagram-Account des gesondert Verfolgten Marc B., der in seinem Usernamen die Kombination „KO51“ verwendete, zeigte eine Grafik mit dem Schriftzug „Bildet euch, bildet andere, bildet Sportgruppen“ und den Logos von Knockout 51 und Adrenalin Braunschweig, die sich überlappen. Der polizeiliche Vermerk kommentierte, dass der Verdacht der Verbindung zwischen beiden Gruppierungen nicht zuletzt hierdurch bestärkt würde.

Weitere Chats hierzu übergab der Vorsitzende Blaszczak ins Selbstleseverfahren – mit Ausnahme der Bilder, welche sodann in Augenschein genommen wurden. Aus Chatverläufen zwischen Leon R. und „Mama“ zwischen dem 6. und 8. November 2020 wurden mehrere Screenshots von Twitter-Beiträgen gezeigt. Laut Anklageschrift sollen sich am 7. November 2020 u. a. die Angeklagten Kevin N. und Patrick Wieschke für Knockout 51 an einer Versammlung in Leipzig beteiligt haben, die sich gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie richtete. Im ersten Gerichtsverfahren wurden bereits die Eskalationen der rechten Proteste thematisiert und dass es Absprachen zur Anreise zwischen den Thüringer und den Braunschweiger Neonazis gegeben hätte.

„Mama“ sendete am 6. November an Leon R. den Screenshot eines Twitter-Beitrags des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“, welche für den nächsten Tag zum Gegenprotest gegen die „Ansammlung von Demokratiefeinden“ aufrief. Ein Twitter-Beitrag des Journalisten Aiko Kempen verwies auf eine Pressemitteilung des Amtsgerichts Leipzig, welche bezüglich der „Querdenken-Demo #LE0711“ verkündete, man stünde mit „zusätzlichen Ermittlungsrichtern bereit, die bei Straftaten von Gewicht Untersuchungshaft anordnen werden“.

Am 8. November schickte Leon R. in besagtem Chat ein Twitter-Beitrag des Journalisten Lionel C. Bendtner, der berichtete, dass sich „unter den hunderten Neonazis in Leipzig […] auch Neonazis aus der Gruppe KO51“ befunden hätten. Unter dem Beitrag war ein Foto mit einer vermummten Person im Knockout 51-Shirt zu sehen. Zwei weitere Screenshots von Tweets dokumentierten mit Fotos die mutmaßliche Teilnahme von Patrick Wieschke und Kevin N. bei den Protesten in Leipzig. Wieschke ist auf einer Aufnahme zwischen mehreren Personen, mit OP-Maske unter der Nase hängend, zu erkennen.

Die Verteidigung von Patrick Wieschke widersprach nach einer kurzen Unterbrechung der Verwertung des Lichtbildes, das ihren Mandanten zeigte. Wieschkes Rechtsanwälte Baltinger und Tuppat sprachen von einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz des Fotos von Wieschke und vermuteten, dass dieses nicht auf einer Versammlung sondern „normal auf der Straße“ fotografiert worden sei. Aus ihrer Sicht würde ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz resultieren und ein Verwertungsverbot des Beweismittels.

Durchgestochene Informationen über politische Gegner:innen

In einem Telefonat am 18. Januar 2021 tauschte sich laut Zuordnung der Polizei Leon R. mit Maximilian A. aus und berichtete von seinen Einsichten in Akteninformationen aus einem Strafverfahren (dieses und weitere Telefonate zu dem Thema kamen bereits im ersten Knockout 51-Verfahren am Oberlandesgericht in Jena 2024 vor. Es drehte sich dabei um die Ermittlungen gegen beschuldigte linke Personen im sogenannten „Antifa Ost“-Prozess am Oberlandesgericht Dresden, in welchem u. a. auch Angriffe auf Leon R. und Umfeld in Eisenach vorgeworfen wurden. Leon R. berichtete Maximilian A., dass er „Zeugenaussagen von uns“ und die „von den Zecken“ – wobei letztere nicht ausgesagt hätten – habe einsehen können.

Ebenso lägen Leon R. die persönlichen Daten von Verdächtigen oder Beschuldigten sowie teilweise von deren Familienmitgliedern vor. Er nannte in dem Zuge die vollen Namen von verdächtigten Personen. Leon R. teilte Maximilian A. diverse Details über den Hergang der polizeilichen Verfolgung und Verhaftung der Verdächtigen nach dem Angriff im Dezember 2019 mit, sprach u. a. über zeitliche Abläufe, Einzelheiten wie den Einsatz eines Helikopters und von Spürhunden und über ein eingesetztes Fluchtfahrzeug. Leon R. referierte am Telefon auf „interessante“ weitergegebene Akteninformationen als „alles, was ich dir geschickt hab“. Er gab Maximilian A. den Ausblick, dass sie mehr wissen würden, „wenn wir die neue Akte haben“.

Verbindungen nach Erfurt

Laut Anklage habe über Kevin N. Kontakt zu rechtsextremen Kampfsportlern aus Erfurt und Gotha bestanden, die auch an gemeinsamen Trainingseinheiten mit Knockout 51 teilgenommen hätten. Hierzu wurden mehrere Chats zwischen Kevin N. und Leon R. aus Sommer und Herbst 2021 herangezogen. Darin tauschten sich die beiden mitunter über ihre Teilnahme an den Trainings im Flieder Volkshaus in Eisenach aus und darüber, wie sie sich gegenseitig „vermöbeln“ könnten. Leon R. schickte ein Foto von sich selbst mit angespannten Armmuskeln posierend und verwies in dem Zuge auf seinen aktuellen Konsum von Testosteron.

Im Juni 2021 tauschten sich die beiden über ein „Koordinationstreffen im Haus“ aus und über Training, welches im Anschluss stattfinden sollte. Im September 2021 kündigte Kevin N. gegenüber Leon R. an, dass er Menschen aus Erfurt zum Training mitbringen würde, wobei er die Namen Philipp, Hagen und Sören nannte. Im August 2021 fragte Leon R. nach „Boxern“ in Erfurt, da er an Boxtraining für eine dritte Person interessiert war. Kevin N. verwies auf sich selbst und vier weitere Erfurter Personen. Kevin N. erklärte sich bereit, die Person in der kommenden Woche zu verschiedenen Kampfsporttrainings in drei Boxclubs bzw. Kampfsportschulen in Erfurt mitzunehmen, zu denen er „Connections“ habe. Dabei nannte er u. a. auch den „PSV“ – mutmaßlich meinte Kevin N. damit den Polizeisportverband Erfurt e.V. Als weitere Möglichkeit nannte Kevin N. einen Kontakt in Waltershausen, welcher Leon R. bereits bekannt war.

Verbindungen nach Gotha

Anschließend ging es um Verbindungen von Knockout 51 nach Gotha (ebenfalls schon im vorherigen Knockout 51-Prozess behandelt.) Es wurde eine Audiodatei von einem überwachten Gespräch im Auto abgespielt, in dem laut polizeilicher Zuordnung Leon R., Eric K. und Marvin W. Mitte Dezember 2021 über die Teilnahme am Kampfsporttraining in Gotha sprachen. Leon R. kündigte an, sich in Gotha das „Projekt von ein paar Kameraden“ anschauen zu wollen. Er belehrte die anderen, dass sie dort nicht mit „autonomer“ oder „Nazihipster Scheiße“ auffallen sollten, da die Personen dort „Vollkragen“ und alle „Skinheads“ und etwas älter als sie seien. Wichtig sei, einfach „radikal“ zu sein. Kurz vor Weihnachten 2021 berichtete Leon R. auch gegenüber Kevin N. per Chat, mit anderen zusammen in Gotha „bei den Kameraden“ zum MMA (Mixed Martial Arts) gewesen zu sein. Es fielen die Namen Bene, Marco und Robin, die dabei gewesen seien. Leon R. schlug vor, zukünftig wieder nach Gotha zu fahren, wenn das eigene Training mal ausfiele.

Es folgten kurze technische und formale Anmerkungen vonseiten der Verteidung und der Bundesanwaltschaft. Erneut thematisierten die Verteidiger bezüglich der ausgewerteten Chatverläufe die Frage rund um die Emojis. Diese seien in der ihnen vorliegenden Darstellung offenbar andere als in der des Senats.

Die Bundesanwaltschaft erinnerte den Senat an ordentliche Protokollführung: Entsprechend der täglichen Anordnung des Vorsitzenden zum Verhandlungstag sollte tagesaktuell ins Protokoll aufgenommen werden, welche Beweismittel wie z.B. Chatteile verlesen wurden, inklusive Datum und Uhrzeit. Verteidiger Baltinger bekräftigte, dass andernfalls ein falscher Eindruck über vermeintlich, aber nicht tatsächlich ins Verfahren eingeführte Beweismittel in einem etwaigen Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof vermittelt würde. Verteidiger Picker reagierte lachend, dass dies doch gut wäre. Die Bundesanwaltschaft fand dies nicht zum Lachen.

Beweisantrag: Verfassungsschutz soll aussagen

Schließlich stellten die Vertreter der Bundesanwaltschaft einen Beweisantrag auf Ladung des bereits erwähnten Mitarbeiter H. vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz als Zeuge. Der Zeuge H. habe sein Lagebild an die Ermittlungsbehörden übersandt. Er solle nun über Inhalt und Herkunft der Erkenntnisse Auskunft geben. Die Befragung von H. sollte mitunter beweisen, dass der Zeuge in seiner Auswertung Ähnlichkeiten zwischen den Logos von Knockout 51 und Adrenalin Braunschweig festgestellt habe und dass frühzeitig Verbindungen zu Adrenalin Braunschweig und der rechtsextremen Kampfsportszene und Veranstaltungen bestanden hätten. Auch sollte der Zeuge seine Erkenntnisse dazu teilen, dass an den Kampfsporttrainings von Knockout 51 regelmäßig zehn bis fünfzehn Personen teilnahmen und dass die Mitglieder einen „Knockout 51“ Instagram-Kanal betrieben hätten. Darüberhinaus sollte der Zeuge H. zum Besuch von Kevin N., Maximilian A. Beim „Tiwaz“ im Jahr 2019 in Sachsen und zum Auftreten und der Bewerbung der Vereinigung beim „Kampf der Nibelungen“ in Ostritz aussagen. Falls eine persönliche Befragung des Verfassungsschützers nicht möglich sein, beantragte die Bundesanwaltschaft alternativ, dessen Bericht zu verlesen.

Der 9. Verhandlungstag endete um 14.50 Uhr.