Am 2. Februar 2026 fand vor dem Thüringer Oberlandesgericht der 45. Verhandlungstag im Staatsschutzverfahren gegen Kevin N. – welcher sich inzwischen seines Schnurrbarts entledigt hat – und seine Mitangeklagten Marvin W. und Patrick Wieschke statt.
Heute war Leon R., der im Juli 2024 am Oberlandesgericht als Gründer und „Rädelsführer“ von Knockout51 verurteilt wurde, als Zeuge geladen. Er reiste gemeinsam mit den Angeklagten Kevin N. und Marvin W. zum Gericht an. Im Anschluss an die Zeugenvernehmung wurden diverse Beweisanträge, teils erneut, zurückgewiesen – darunter Anträge der Verteidigung auf die Befragung von Zeugen aus der rechten Szene (Sebastian Schmidtke u.a.) und die Inaugenscheinnahme von Videos (Martin Sellner zu „Gewaltfreiheit“, Video von Angriff auf Neonazis in Erfurt) sowie ein Antrag der Bundesanwaltschaft auf die Vernehmung eines Verfassungsschutzmitarbeiters.
Die Sitzung begann um 9.32 Uhr unter Vorsitz von Richter Blaszczak. Zu Beginn wurde festgestellt, dass nicht alle Verfahrensbeteiligten anwesend waren. Es fehlten Rechtsanwalt Tuppat sowie der Vertreter der Bundesanwaltschaft Dr. Biehl. Für die Bundesanwaltschaft nahm somit nur Staatsanwalt Stefan Oehme teil, für die Verteidigung von Marvin W. nur Rechtsanwalt Elbs.
Vernehmung von Leon R.
Im Mittelpunkt des Verhandlungstages stand die Vernehmung des Zeugen Leon R., der mit Brille und einer Jacke der Marke Fred Perry auftritt. Leon R. wurde von der Rechtsanwältin Christina Reinhart in den Zeugenstand begleitet. Reinhart ist schon länger in der rechten Szene als Strafverteidigerin anerkannt, genauso wie Rechtsanwalt Andreas Wölfel, in dessen Kanzlei sie angestellt ist.
Debatte um Auskunftsverweigerungsrecht
Nach der Einführung und der Feststellung der Personalien von Leon R. – 28 Jahre alt und Auszubildender – wurde zunächst ausführlich über den Umfang seines Aussageverweigerungsrechts diskutiert. Hintergrund waren laufende Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter Ulrike E. und seine Schwester Hannah R., die ebenfalls im Zusammenhang mit den im Verfahren behandelten Sachverhalten stehen. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittle wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. D
er Vorsitzende erläuterte zunächst, dass Leon R. regulär ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 bzw. 52 StPO als Zeuge zusteht, sofern er sich oder nahe Angehörige durch seine Aussagen der Strafverfolgung aussetzen könnte. Zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung sowie Leon R.s Rechtsanwältin bestand Uneinigkeit darüber, wie weit dieses Recht reiche, da durch die kürzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs das Urteil des Oberlandesgerichts gegen Leon R. und somit die Feststellung der von ihm begangenen Straftaten weitestgehend bestätigt und damit rechtskräftig wurde, jedoch einzelne Delikte, insbesondere die um den Bau und Besitz einer selbstgebauten Schusswaffe, noch nicht.
Für die Verteidigung argumentierte Rechtsanwalt Baitinger für ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht aufgrund der „Mosaiktheorie“. Rechtsanwältin Reinhart führte ins Feld, dass der Generalbundesanwalt womöglich noch Verfahren gegen Leon R. führte, die ihm noch unbekannt seien könnten, wodurch eine weitere Selbstbelastungsgefahr bestünde. Die Bundesanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass Leon R. zumindest zu bestimmten Aspekten, nämlich Straftaten durch Linke, von denen er betroffen war, aussagen müsse.
Nach einer zwischenzeitlichen Beratung ohne den Zeugen entschied der Vorsitzende schließlich, dass Leon R. ein umfassendes Recht zustehe, hinsichtlich möglicher Selbstbelastung sowie bezüglich seiner Mutter und Schwester die Aussage zu verweigern. Bezüglich seiner selbst stünde Leon R. nur insofern ein punktuelles Auskunftsverweigerungsrecht zu, dass er zu den Vorfällen, bei denen er selbst Opfer von Angriffen geworden sei, aussagen müsste. Leon R. berief sich entsprechend auf das Recht der Aussageverweigerung und stimmte zu, nur zu jenen Vorfällen auszusagen.
Angriff auf Neonazi-Kneipe Bull’s Eye
In der anschließenden Vernehmung schilderte Leon R. mehrere Vorfälle, die sich insbesondere im Zeitraum zwischen 2019 und 2021 ereignet haben sollen. Zunächst berichtete er von einem Angriff im Oktober 2019 auf die von ihm betriebene Gaststätte „Bull’s Eye“. Nach seiner Darstellung sei eine Gruppe in die Gaststätte eingedrungen, wobei ein Teil von ihnen gezielt Gewalt gegen die anwesenden Personen, darunter der mit ihm zusammen 2024 verurteilte Maximilian A., ein Taxifahrer und „deutlich ältere“ Personen in der Kneipe ausgeübt habe. Die Angreifer:innen seien vermummt gewesen, hätten nicht gesprochen. Es seien Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt worden.
Über den Beamer wurde im Gerichtssaal eine Übersichtsskizze vom Kneipenraum gezeigt. Leon R. schilderte, er habe sich hinter dem Tresen an einer hinteren Position im Raum befunden und daher zunächst kaum wahrgenommen, was im vorderen Bereich geschah. Er sprach von etwa fünf bis sechs Personen, die er bei dem Angriff direkt wahrgenommen habe. Durch seine vergangenen Zeugenaussagen meinte Leon R. aber zu wissen, dass es vierzehn angreifende Personen gewesen seien.
Leon R. gab an, dass er sich versucht habe, mit Bierkrügen gegen einen Angreifer zu verteidigen, andere hätten Barhocker eingesetzt. Mehrere Personen seien verletzt worden, sowohl durch Schläge als auch durch den Einsatz von Pfefferspray. Der Angriff habe nur wenige Minuten gedauert und teils zu erheblichen Verletzungen und Schockzuständen bei den Anwesenden geführt. Es habe Beschädigungen an der Inneneinrichtung gegeben, wobei Leon R. die Höhe der Schäden nicht mehr beziffern konnte. Leon R. habe nach dem Angriff kurz die Verfolgung aufgenommen, dies aber schnell wieder abgebrochen, da die entflohenen Angreifer:innen nicht mehr zu sehen gewesen seien.
Zweiter Angriff auf Leon R. und weitere Neonazis
Leon R. schilderte weiter einen zweiten Angriff, der sich am 14. Dezember 2019 auf seinem Heimweg ereignet habe. Nachdem er gemeinsam mit Maximilian A., Nils A. und Robert S.unterwegs gewesen sei und sein Fahrzeug verlassen habe, sei er vor seiner Haustür von einer Personengruppe angegriffen worden. Auch hier seien Pfefferspray und Schlagwerkzeuge eingesetzt worden. Leon R. gab an, sich aufgrund des vorherigen Angriffs mit Pfefferspray ausgestattet zu haben und dieses auch eingesetzt zu haben. Zudem habe er ein mitgeführtes Messer gezogen, woraufhin sich die Angreifer umgehend zurückgezogen hätten. (Anmerkung: In früheren Schilderungen sprach Leon R. widersprüchlich einerseits von einem Messer, dass er in der Situation zufällig dabei gehabt hätte, dann wiederum stellte das tägliche Mitführen eines Messers als „Pflicht“ für sich und andere Neonazis dar und plädierte für Messerstiche gegen „Zecken“, egal „ob legitim oder nicht“.)
Leon R. sei dann zu seinem Haus gegangen, weil er sich Sorgen um seinen Sohn gemacht habe, wobei er feststellte, dass an seinem Wohnhaus nichts vorgefallen und die Haustür sei unversehrt gewesen sei. Parallel dazu habe es auch eine gewaltsame Auseinandersetzung mit seinen Begleitern im Auto gegeben. Scheiben sei eingeschlagen worden, weshalb Leon R. auf den Einsatz eines Hammers schloss. Erst später habe Leon R. mitbekommen, dass Nils A., Robert S. und Maximilian A. teilweise verletzt worden seien und später medizinisch behandelt werden mussten. Der Angriff sei beendet worden, indem Robert S. das Auto startete. Die Frage nach den Verletzungsfolgen bei ihm selbst beantwortete Leon R. mit „ich hatte Pfefferspray im Gesicht“.
Die Polizei sei kurz nach dem Vorfall eingetroffen und habe die Verfolgung der Angreifer:innen aufgenommen. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob Leon R. Schlüsse zu den Tätern ziehen können, gab Leon R. umständlich an, dass er sich erinnerte, in einer früheren Zeugenaussage mal angegeben zu haben, eine weibliche Stimme erkannt zu haben. Ansonsten habe er nichts und niemanden erkannt, alle Personen seien vermummt gewesen.
Auf die Frage, ob es sich seiner Ansicht nach dabei um „linke“ Überfälle auf seine Person „als bekannter Rechter“ gehandelt hätte, nahm Leon R. Bezug auf die Zeugenaussage des Kronzeugen Johannes D. im sogenannten „Antifa Ost“ Verfahren am Oberlandesgericht Dresden. In dem Verfahren trat Leon R. selbst als Nebenkläger auf. Er habe die Aussage des Kronzeugen „sehr interessant“ gefunden. So habe dieser nach Auslegung von Leon R. etwas gegen ihn gehabt und ihn als „politisches Ziel“ ausgemacht. Auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft ordnete Leon R. ein, dass er dies aus der Presse übernommen.
Buttersäure-Anschlag auf Bull’s Eye
Ein weiterer von Leon R. geschilderter Vorfall betraf einen Anschlag auf seine Gaststätte „Bull’s Eye“ am 11. Januar 2021. Dabei sei nach seiner Darstellung vermutlich ein Sprengsatz mit Buttersäure eingesetzt worden, wodurch Schäden und eine Geruchsbelästigung im Innenraum der Kneipe entstanden seien. Mit Sprühfarbe sei an der Außenwand der Schriftzug „Fight Nazis Everywhere“ angebracht worden. Es habe Renovierungsmaßnahmen und Reinigungsarbeiten erfordert, um die Räume wieder nutzbar zu machen.
Ein anonymes Bekenner:innenvideo zu diesem Anschlag sei bekannt geworden, die Täter hätten jedoch nicht ermittelt werden können. Leon R. habe auch mit seinem Umfeld über den Vorfall gesprochen, sei mehrfach von der Nachbarschaft angesprochen worden. In der Stadt und in der Presse sei es ein „Riesending“ gewesen. Die Polizei habe in der Zeit danach die Umgebung des Bull’s Eye vermehrt bestreift, Leon R. befragt und auch eine „Gefährdungsansprache“ gemacht. (Anmerkung: Am 22. Verhandlungstag wurden bereits Beweismittel eingeführt, die sich mehr mit dem Echo in der Eisenacher Neonaziszene um Knockout51 wie auch den persönlichen Ansprachen der Polizei an Leon R. befassen.)
„Kampagne“ gegen Thüringer Neonazi-Immobilien?
Die Verteidigung war anschließend noch an früheren Angriffen „auf Rechte“ interessiert. Leon R. berichtete von weiteren Angriffen auf Personen und Einrichtungen aus dem extrem rechten politischen Spektrum in Thüringen, die sich über mehrere Jahre erstreckt hätten. Bei einem Angriff 2017 oder 2018 nach einer „Disko-Veranstaltung“ im Flieder Volkshaus, die laut Leon R. „keine politische“ gewesen sei, seien ebenfalls Pfefferspray und Schlagwerkzeuge eingesetzt worden, weshalb er ein „ähnliches Muster“ sah.
Er betitelte die Vorfälle als regelrechte „Kampagne“. So sei das Eisenacher Burschenschaftsdenkmal Ziel einer Farbattacke gewesen, später das Flieder Volkshaus mit Farbe beschmiert worden und auch das Bull’s Eye Opfer vom Einsatz von Aufklebern oder Schmiereren mit Stiften geworden. Seiner Wahrnehmung nach habe es „relativ viele Vorfälle in ganz Thüringen“ gegeben. Leon R. nannte einen Fall in Sonneberg, bei dem ein Zufahrtsweg versperrt worden sei, einen Brandanschlag auf eine Immobilie von Tommy Frenck sowie einen Angriff auf ein Sportstudio in Schmölln und Ronneburg.
Erst auf Nachfrage von Rechtsanwalt Baitinger erinnerte sich Leon R., dass es zwischen 2019 und 2021 ein Einschussloch in einer Scheibe des Flieder Volkshaus gegeben haben soll, wozu er jedoch nicht mehr sagen konnte. Hierzu ließ die Verteidigung dem Zeugen die Zeichnung des Grundrisses von einem Raum im Flieder Volkshaus zeigen. An einem Fenster in diesem Raum habe sich ein Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Rechner befunden. Zu welcher Tages- oder Nachtzeit der mutmaßliche Schuss auf die Fensterscheibe stattgefunden hätte, konnte Leon R. nicht beantworten – „dass in dem Moment wer dagesessen hätte, das hätte man wohl gemerkt.“ Zur Frage von Wieschkes Verteidiger Richter, ob er den PC, der dort im Tatzeitraum zwischen 2021 und 2022 gestanden habe, einer Person zuordnen könnte, verweigerte Leon R. nach Hinweis des Vorsitzenden Blaszczak und Rücksprache mit Anwältin Reinhart die Aussage.
Vorstand im Flieder Volkshaus
Im weiteren Verlauf der Vernehmung wurde Leon R. auch zu seiner Rolle im Verein „Flieder Volkshaus e.V.“ befragt. Er bestätigte, dass er dort als Vorstandsmitglied tätig gewesen sei, ebenso wie der Angeklagte Patrick Wieschke. Es hätte eine Vereinshierarchie gegeben, aber Leon R. zufolge seien beide in ihrer Funktion gleichgestellt gewesen, ohne dass einer dem anderen Weisungen erteilen konnte. In Bezug auf einzelne Detailfragen, insbesondere zu technischen Geräten oder internen Abläufen, machte Leon R. von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Nach etwa einer Stunde wurde Leon R. unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen. Laut dem Vorsitzenden bestünde ohnehin ein Vereidigungsverbot.
Wieschkes Facebook-Profil
Nach Abschluss der Zeugenvernehmung wurden weitere Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Dazu gehörte unter anderem die polizeiliche Auswertung eines Facebook-Profils des Angeklagten Patrick Wieschke aus den Jahren 2022 bis 2024. Die verlesenen Beiträge und Kommentare enthielten politische Aussagen sowie Reaktionen von Wieschke auf Sachbeschädigungen mit politisch rechtem Hintergrund. Er bezeichnete Verantwortliche für Graffiti als „Idioten“, da „nicht die Linkspartei, sondern die Steuerzahler“ für solche bezahlen würden.
Zu sehen war weiter ein Beitrag, der thematisierte, dass zwei Stunden zuvor die Scheibe des Wahlkreisbüro von Die Linke „Rosaluxx“ in Eisenach eingeschlagen wurde. Diverse Kommentare darunter bewerteten dies teils positiv, teils unterstellten sie, dass der Angriff „inszeniert wurde von vermeintlichen Opfern“. Letzteres kommentierte Patrick Wieschke selbst mit „das unterschreibe ich“. Im Kommentar von einem Chris T. wurden solche Angriffe als wirkungslos bewertet, denn „irgendwann kommt unser Tag X, dann werden wir uns erheben“, während Alex F. schrieb: „Manche mögen auch keine Dönerläden“. Es bleibt unklar, ob damit der unter Beihilfe von Patrick Wieschke im Jahr 2000 begangenen Sprengstoffanschlag auf einen Döner-Imbiss angedeutet oder nur rassistischer Anschlag im Allgemeinen impliziert wurde.
Darüber hinaus wurden Chatnachrichten und Bilddateien behandelt, die teilweise strafrechtlich relevante Inhalte aufwiesen. In einem Chat wurde der Screenshot von einem Social Media Beitrag mit Fotos versendet, die Hakenkreuze an den Scheiben eines Geschäfts und eine Fassade mit einem expliziten Mordaufruf gegen Juden:Jüdinnen zeigten, schrieb Patrick Wieschke wiederum von „Insider Jobs“. In dem Chatverlauf kommentierte Marvin W. dies mit „Wieschke muss wieder alles schlechtreden“.
E-Mails zwischen Patrick Wieschke und Leon R.
Auch E-Mail-Kommunikation zwischen Leon R. und Wieschke wurde verlesen, wobei es hier insbesondere um organisatorische und politische Inhalte im Zusammenhang mit Wahlkampfaktivitäten sowie der Arbeit im Vereinsumfeld ging.
Aus einem polizeilichen Vermerk ging hervor, dass Leon R. mehrere Googlemail-Adressen zugeordnet wurden. Die Inhalte der Postfächer wurde nach einem Rechtshilfeersuchen von den irischen Behörden auf einem USB-Stick im April 2021 an die deutschen Ermittlungsbehörden übersandt, vom Generalbundesanwalt sodann an das Bundeskriminalamt übermittelt und ausgewertet.
Mails aus dem Postfach unter Leon R.s Klarnamen zeigten dessen Beteiligung beim „Nationalen Aufbau Eisenach“ sowie an Tätigkeiten der NPD. So habe Leon R. in Wieschkes Auftrag Plakate für den Wahlkampf der NPD erstellt. Mails von Herbst 2019 bis Ende 2020 enthielten regelmäßig Protokolle von Vorstandssitzungen des Flieder Volkshaus e.V. sowie der Mitgliederversammlungen. Die Protokolle belegten den Eintrag von Leon R. als Vorstandsmitglied und sein Wirken in dieser Rolle im Flieder Volkshaus und insbesondere im Kontakt mit Jugendlichen.
Der Anhang einer E-Mail von Leon R. vom 26. Februar 2019 an Patrick Wieschke wurde verlesen. Das von ihm verschickte Wahlkampfmaterial rief als Reaktion auf Ausbeutung und Kapitalismus zum Wählen der NPD auf und propagierte: „Wir holen uns unsere Jugend zurück“, welche sonst in Videospiele oder Drogensucht abrutschen würde, und hetzte in dem Zuge noch für „unsere Heimat“ gegen Migrant:innen. In einer weiteren Mail regte Patrick Wieschke wiederum an, dass Leon R. Änderungen an seinem „Konzept“ im Bereich „Jugendwahlkampf“ vornehmen solle.
Anschließend wurde auf einen Beweisantrag hin noch eine Audio aus der Telekommunikationsüberwachung angehört, ein kurzes Gespräch Eric K. und Florian O. vom 9. Februar 2022, in dem die beiden über ein Messer von Eric K. sprechen, vermutlich in Bezug auf den tätlichen Angriff von Eric K. wenige Tage zuvor bei einer Garagenfeier.
Viel Zurückweisung vom Senat
Verteidiger Richter bat den Senat um Entscheidung zu einem Beweisantrag bezüglich Grafiken von Wieschkes Antiquariat „Zeitgenoss“ und regte die persönliche Befragung von Zeugen dafür an. Er begründete das mit allgemeiner Relevanz für Fragen zu Knockout51, weniger für die konkrete Frage ob Leon R. im Auftrag für Wieschke für das Antiquariat agiert hätte.
Verteidiger Bauerfeind zog einen Beweisantrag zurück, da die Mitgliederliste einer Chatgruppe inklusive der Profilbilder bereits Gegenstand des Selbstleseverfahrens seien.
Im Anschluss verkündete der Senat mehrere Beschlüsse zu zuvor gestellten Beweisanträgen bzw. zu den Gegenvorstellungen, mit denen Verteidigung und Bundesanwaltschaft die Anträge versucht hatten, zu untermauern.
Zunächst wies das Gericht die Gegenvorstellung von Rechtsanwalt Bauerfeind vom 43. Verhandlungstag gegen den Senatsbeschluss vom 42. Verhandlungstag, der die Inaugenscheinnahme eines Videos von Martin Sellner über „Gewaltfreien Widerstand“ zurückwies, welches auf einer Website auf dem extrem rechten „Kanal Schnellroda“ – der dem IfS und Verlag Antaios zuzuordnen ist – veröffentlicht wurde.
Der Senat wiederholte in Teilen seine Begründung für die Zurückweisung des Antrags. Das Gericht führte unter anderem aus, dass das beantragte Beweismittel nicht ordnungsgemäß beigebracht worden seien, da lediglich ein Internet-Link vorgelegt wurde, ohne dass die entsprechenden Inhalte konkret verfügbar gemacht wurden. Eine notwendige belastbare Authentizität und Belastbarkeit des Beweismaterials sowie der Ursprungsbeweis verlesbarer Dokumente lägen seien auf dieser Grundlage nicht gegeben. Zudem fehle es dem Video an einem ausreichenden Sachbezug und Relevanz für konkrete Tat- oder Schuldfragen. Aufschluss gebe das Video lediglich über Martin Sellner als unbeteiligten Dritten, auf die Einstellung des Angeklagten Kevin N. bezüglich Gewaltfreiheit könne dadurch jedoch nicht abgestellt werden.
Ein weiterer Beschluss war ebenfalls eine Zurückweisung: Der Senat lehnte die Gegenvorstellung der Bundesanwaltschaft auf die Ablehnung ihres Beweisantrags auf Zeugenvernehmung des Verfassungsschutzmitarbeiters H. ab. Die Anklagebehörde hatte beantragt, den Leiter des zuständigen Referats beim Thüringer Amt für Verfassungsschutz zu laden, der einen Lagebericht mit Bezug zu Knockout51 verfasst hatte. Laut Senat stelle jener Lagebericht jedoch „eher wagemutige“ Vermutungen auf und fuße auf nicht weiter ausgeführten Erkenntnissen. Laut Senat legte weder der Beweisantrag noch die Gegenvorstellung der Bundesanwaltschaft dar, inwiefern und zu welchem Inhalt des Lageberichts die unmittelbare Wahrnehmung des Zeugen gehört werden müsse.
Als Drittes wies der Senat den Antrag von Rechtsanwalt Richter vom 43. Verhandlungstag auf Vernehmung des „Die Heimat“-Politikers Sebastian Schmidtke bezüglich einer Schulung im Flieder Volkshaus zurück. Die zu erhebenden Tatsachen seien ohne tatsächliche Bedeutung und hätten keinen Sachzusammenhang. Somit sei die beantragte Beweisaufnahme nicht geeignet, relevante Erkenntnisse für das Verfahren zu liefern.
Mit dem vorletzten Beschluss des Senats wurde ein weiterer Antrag von Rechtsanwalt Bauerfeind vom 43. Verhandlungstag auf Vernehmung von vier Zeug:innen sowie auf einen Beitrag des GSG-9 und einen vom Deutschen Anwaltverein zurückgewiesen. Hierbei ging es um Selbstverteidigungstechniken und -taktiken sowie Hilfsmittel in Notwehrsituationen. Der Beweiswert der zu erhebenden Tatsachen für die Beweiserhebung sei vom Verteidiger im Beweisantrag nicht hinreichend konkret dargelegt worden.
Als letztes lehnte der Senat noch einen Antrag von Verteidiger Bauerfeind ab, der auf die Inaugenscheinnahme eines Videos von einem im Beweisantrag als bezeichneten „Antifa-Überfall mit Hämmern und Beilen“ Angriffs auf Neonazis in Erfurt am 12. Januar 2023 abzielte. Es ging dabei um die Einführung eines auf YouTube verfügbaren Videos sowie eines Fahndungsvideos vom Landeskriminalamt Thüringen nach zwei Personen. Zur Begründung verwies der Senat zum einen auf den vorherigen Senatsbeschluss zum Video mit Martin Sellner. Auch beinhalte Bauerfeinds Beweisantrag bereits vollzogene Bewertungen wie die Bezeichnung von Angreifer:innen als „Linksextremisten“. Weiter sei nicht ersichtlich, wie sich aus dem Video Erkenntnisse für das Verfahren und die Erforschung der Wahrheit im Sachverhalt betreffend Knockout51 ergeben sollten. Auch wies der Senat darauf hin, dass im Verfahren bereits ein Chatverlauf des Angeklagten Kevin N. verlesen wurde, indem dieser auf einen seiner Einschätzung nach „politisch motivierten Übergriff“ auf Neonazis und seine daraus resultierende Sorge Bezug nimmt.
Die Sitzung wurde schließlich gegen 12 Uhr beendet. Die Verhandlung wird am 4. Februar 2026 um 9.30 Uhr fortgesetzt.
