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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

21. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 20.08.2025

Der 21. Verhandlungstag begann mit einer Ergänzung zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Kevin  N. Sein Rechtsanwalt Picker präsentierte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Fachhochschule Erfurt. Demnach studiert N. weiterhin Bauingenieurwesen im 4. Hochschulsemester. Derzeit ist er aber weiterhin in Untersuchungshaft.

Organisation bei Kassel-Demo

Inhaltlich hatte die Verhandlung mehrere Themenblöcke zu bieten. Der Aufschlag wurde mit  wurde mit Gesprächen zu der Querdenker-Demo in Kassel am 20. März 2021 gemacht. Damit wurde an den vorherigen Verhandlungstag angeknüpft, an dem auch hierzu zwei Zeugen gehört wurden. Mit dem „Knockout 51“-Mitglied Lauro B. sprach R. über die Anreise. Ersterer sei mit einer weiteren Person schon auf dem Weg nach Kassel, während Leon R. noch auf das in der Werkstatt befindliche Auto warten musste.

Außerdem planten die Mitglieder von „Knockout 51“ die Durchführung einer Plakataktion am Kasseler Citypoint. Hierfür war Leon R. im Austausch mit seinem ortskundigen Bruder. Dieser riet ihm noch ironisch, nichts zu tun, „was gegen Menschenrechte verstößt.“ R. entgegnete, dass sie nicht mal wissen würden, „was Menschenrechte sind“. Ein weiteres Gespräch zwischen Leon R. und seiner Partnerin diente dann zum Beleg, dass Gewalttätigkeiten im Vordergrund standen. Dabei bat er sie darum, eine Flasche als taugliches Wurfobjekt einzupacken.

Später schilderte R., dass er selbst attackiert wurde. Dies nehme er der Person aber nicht übel, da er „wirklich wie eine Zecke aus[sah]“. Er führte weiter aus, dass er überlege, was er sich „unter den Gürtel schnalle“, er dachte dabei an Rasierklingen.

„Junge Revolution“ als neue Struktur

Im Zusammenhang mit Demonstrationen steht im weiteren Sinne auch der zweite inhaltliche Schwerpunkt. Zur besseren Vernetzung, unter anderem auch für das Auftreten bei Demos, sollte die rechtsextreme Vernetzungsstruktur „Junge Revolution“ (JR) dienen. Schon früh betonte Leon R. in Chats die Bedeutung von Strukturen, die über Eisenach hinaus reichen, um damit einen organisierten Widerstand zu fördern. Die genannte Struktur „Junge Revolution“ entstammt dabei ursprünglich einem rechtsextremen Medienprojekt, das im Jahr 2019 gegründet wurde.

Jugendlichen sollte ein Einblick in die „Nationale Bewegung“ gegeben werden, indem auch Ansprechpartner zur Verfügung stünden. Dem liegt auch ein Selbstverständnis als „Serviceanbieter“ innerhalb der rechtsextremen Szene zugrunde. Auch Kampfsport soll dabei ein wesentlichen Element gewesen sein, was die Ausrichtung eines „JR-Sportlagers“ verdeutlichen sollte. Dieses soll in Stützerbach (Thüringen) stattgefunden haben, wurde aber von der Polizei schnell aufgelöst.

Bei der Veranstaltung wurden unter anderem auch Bogenschießen und Speerwurf als Disziplinen angeboten. Auch verschiedene Kampfsportarten sollen von professionellen Trainern angeleitet worden sein.  Dabei wurde eine Liste mit dort von der Polizei festgestellten Personen verlesen. Unter anderem sollen auch rechtsextreme Fans von Rot-Weiß Erfurt teilgenommen haben. Neben Kevin N. und Maximilian A. von „Knockout 51“ waren auch der rechtsextreme Liedermacher Alex Schlimper, der Dortmunder Neonazi Alexander Deptolla sowie  Sanny Kujath anwesend.

Kevin N. soll dabei auch in die Organisation stark eingebunden sein, indem er seine Kontakte in die rechtsextreme Kampfsportszene nutzte. Auch Leon R. bewarb die Veranstaltung in einer Gruppe und koordinierte die Anmeldungen. Später ließ er sich auch von Kevin N. über die dortigen Geschehnisse unterrichten. Dieser schilderte, dass sie kontrolliert wurden und in zwei Stunden das Gelände räumen müssten. Später stellte dann Alex Schlimper eine alternative Location in Sonneberg zur Verfügung.

Pläne von Leon R. und Kevin N. für JR

Nach der Mittagspause wurde weiter die Bedeutung der „Jungen Revolution“ im Kontext des „Knockout 51“-Komplexes thematisiert, unter deren Label Leon R. die gewaltbereite rechte Szene hätte zusammenführen und koordinieren wollen. In einem Gespräch zwischen Leon R. und Kevin N. sprechen diese über Ideen, wie noch mehr Menschen für JR gewonnen werden und welche Aktionen organisiert werden könnten. Leon R. formuliert als sein Ziel, „irgendwann eine Straßenkampfgruppe“ zu haben. Kevin N. schlägt daraufhin das Keltenkreuz als gemeinsames Symbol vor, da es „Wiedererkennung“ hätte und sich „einfach sprühen“ ließe.

Zudem diskutieren sie die Möglichkeit einer Aktion im Stile der „Identitären Bewegung“ (IB), bei der auf ein großes Gebäude (als Beispiele werden der Erfurter Dom und ein Kaufhaus in Eisenach genannt) geklettert und ein Transparent enthüllt würde. Sie sind sich einig, dass eine „Zeckendemo“ besonders gut geeignet für eine solche Aktion wäre und besprechen, wie sie gut unerkannt auf das Parkdeck des Kaufhauses kommen könnten.

Rechtsanwalt Bauerfeind, Verteidiger von Kevin N. gab daraufhin eine Erklärung nach § 257 StPO ab. Er argumentierte, dass sich das Gespräch nur auf die „Junge Revolution“, nicht auf „Knockout 51“ beziehen würde. Dies seien unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Personen, auch wenn es deutliche personelle Überschneidungen gäbe. Aus seiner Sicht sei das wie einen Judoverein mit einem Fußballverein gleichzusetzen.

Zugang zum Instagram-Account?

Weiterhin wurden mehrere Fußnoten verlesen, deren dazugehörige Beweise bereits an früheren Verhandlungstagen angehört und angeschaut worden waren oder die im Selbstleseverfahren aufgenommen werden. Darin ging es darum, dass Kevin N. Zugang zum Instagram von Knockout 51 gehabt, dass er Saalschutz im Flieder Volkshaus gemeinsam mit Leon R. gemacht und dass er Schulungen mit dem Ziel, Hass zu verbreiten und Gewalt anzustacheln durchgeführt haben soll. Weiterhin ging es um ein Bild von mehreren Knockout 51-Mitgliedern in Kampfhaltung vor einem an die Wand gesprühten Knockout 51-Logo vom 29.3.2019. Es soll den Gründungstag von Knockout 51 darstellen. Und Fußnoten 290-291 behandelten Marvin W., der sein Shirt abgeben musste wegen unzureichender Aktivität bei Knockout 51.

Kevin N. äußerte sich daraufhin selbst und erklärte erneut, dass er keinen Zugang zu dem Instagram-Account gehabt habe.

Überfälle auf Leon R. und das „Bull‘s Eye“ 2019 und 2021

Der letzte Teil des Verhandlungstags hatte die Überfälle auf Leon R. und das Bull’s Eye zum Thema, die 2019 und 2021 von Personen aus der linken Szene verübt worden sein sollen. Diese seien laut Anklageschrift Belege dafür, dass die rechtsextreme Szene in Eisenach im politisch linken Lager Aufmerksamkeit erregte. Hierzu wurde zunächst das inzwischen rechtskräftige Urteil gegen Lina E. beigezogen. Rechtsanwalt Richter, Verteidiger von Patrick Wieschke, kritisierte, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden nicht ausreichen würde. Seiner Ansicht nach sollten auch Geschädigte der Überfälle in diesem Verfahren als Zeug*innen gehört werden, da man bei dem Urteil nicht wisse „ob alles, was wir wissen müssen, erfasst wurde“. Die Verteidigung von Marvin W. schloss sich dieser Forderung an.

Zur Beweisaufnahme wurde zunächst ein längeres Telefonat aus 2021 zwischen Leon R. und Paul Klemm, der für das rechtsextreme „Compact“-Magazin arbeitet, angehört (siehe auch VHT 27 des 1. Prozesses). Dies lief in der Form eines klassischen Hintergrund-Interviews ab, in dem Klemm das Knockout 51-Mitglied zu den Überfällen 2019 und 2021 befragt. Leon R. schildert ausführlich die Abläufe des Überfalls auf seine Person sowie auf das „Bull’s Eye“, als mehrere Personen in den Gastraum eingedrungen seien. Bei beiden Überfällen habe er Lina E. erkannt. Leon R. schildert zudem, wie er sich beim Überfall auf seine Person mit Pfefferspray und einem zufällig an dem Tag eingesteckten Messer hätte verteidigen können.

In dem Gespräch erwähnt Leon R. eine Videoaufzeichnung des Angriffs auf das „Bull’s Eye“ 2019. Rechtsanwalt Bauerfeind erkundigte sich daraufhin, ob diese bei den Asservaten läge. Richter und GBA verneinten, woraufhin die Verteidiger von Patrick Wieschke sagten, dass sie einen Antrag auf Hinzuziehung dieses Videos stellen würden. Rechtsanwalt Picker, Verteidiger von Kevin N., warf ein, dass „die Verteidigung N. (…) mal selbst ermitteln“ würde und „möglicherweise kommen wir dann an die Aufnahmen“. Der Richter ist mit diesem Vorgehen einverstanden und stellt keine weiteren Fragen dazu, wie diese „Ermittlung“ aussehen würde.

Starke rechte Szene mit Rückhalt in der Eisenacher Bevölkerung

Leon R. beschreibt im Gespräch die rechte Szene in Eisenach als „relativ stark“ und zählt die AfD, NPD, Burschenschaften, das Flieder Volkshaus, eine Gaststätte, rechte Unternehmen und das „Sportangebot“ als Gründe dafür auf. Als Klemm ihn fragt, ob im „Bull’s Eye“ auch Konzerte durchgeführt werden würden, antwortet Leon R., dazu könne er sich nicht äußern. Der „Antifaszene“ hingegen attestiert er wenig Rückhalt in der Bevölkerung. Stattdessen würden viele Menschen aus der Bevölkerung zu ihm kommen und fragen, wie sie ihn unterstützen könnten.

„Fight Nazis Everyday“ – politisch motivierte Sachbeschädigung 2021

Zu dem Thema der Überfälle wurden außerdem zwei Polizeivermerke vorgelesen. Der erste behandelt auf dem Mobiltelefon von Leon R. sichergestellte Fotos, darunter 21 Bilder des Überfalls auf das Flieder Volkshaus am 8.9.2019 sowie das „Bull’s Eye“ am 19.10.2019. Vor Gericht angeschaut werden ein Foto des Flieder Volkshauses mit Farbspritzern an der Fassade, ein Foto vom Innenraum des Bull’s Eye sowie das Foto einer Person mit zwei Platzwunden über dem Ohr.

Der zweite Vermerk dreht sich um den Angriff auf das „Bull’s Eye“ im Januar 2021, der polizeilich als „politisch motivierte Sachbeschädigung“ kategorisiert wurde (siehe ebenfalls VHT 27 des 1. Prozesses). Vor der Kneipe wurden damals ein Sprengsatz gezündet, Behältnisse mit Buttersäure in den Innenraum geworfen und der Satz „Fight Nazis Everyday“ an die Fassade des Gebäudes geschrieben. Zum Angriff wurden ein Bekennerschreiben sowie ein Video auf der Plattform „indymedia“ veröffentlicht, in der sich die Angreifer*innen als FLINTA* identifizieren. Das Schreiben wurde vor Gericht verlesen.

Wurde bei Leon R. eine Gefährdetenansprache durchgeführt?

Das Video wurde nicht angesehen, weshalb Rechtsanwalt Bauerfeind auch hier nachfragte, ob sich dieses unter den Asservaten befinde. Dies wurde ebenfalls vom Richter verneint. Sichtlich unzufrieden, fragte Rechtsanwalt Bauerfeind, ob die Ermittlungsbehörden „irgendwas zur Gefahrenabwehr getan“ hätten. Der Vertreter der GBA erklärte, dass er sich erinnere, dass bei Leon R. mal eine Gefährdetenansprache durchgeführt worden wäre, dass er dies aber nochmal überprüfen müsse.

Rechtsanwalt Richter beschwerte sich zudem, wie es sein könne, dass etwas auf „indymedia“ veröffentlicht wurde, wenn dieses doch seit 2017 verboten wäre. Einer der Richter belehrte ihn, dass nur der Personenzusammenschluss „linksunten.indymedia“ verboten worden wäre. Die Verteidiger von Patrick Wieschke erklärten schließlich, dass sie Anträge zur Hinzuziehung des Videos stellen wollen. Mehrmals kommentierten beide Verteidiger ihre Erklärungen mit dem Nebensatz: „Wenn sich sonst niemand dafür interessiert“.

Externe Unterstützung für Eisenacher Neonazis

In einem weiteren angehörten Telefonat zwischen Leon R. und einem nicht in Eisenach lebenden Unterstützer erzählte Ersterer, dass die Polizei ihn angerufen hätte nach dem Angriff, dass er „besser keine Vergeltungsaktionen“ durchführen solle. Dies wäre ein Hinweis auf die oben erwähnte Gefährdetenansprache. Rechtsanwalt Richter erklärte dazu, dass dies der These der Anklage widerspräche: Da Leon R. durch die Ansprache gewusst haben müsste, dass er unter staatlicher Beobachtung stünde, wäre es unwahrscheinlich, dass er Aktionen mit „irgendwelchen Mordabsichten“ umsetzen würde, selbst wenn er diese geplant hätte.

Der Gesprächspartner von Leon R. im Telefonat äußert zudem, dass er gern etwas spenden würde, um Leon R. zu unterstützen. Dieser verwies ihn an das Konto seiner Mutter, an die alle Spenden zunächst geschickt werden sollten.

Zum Abschluss des Verhandlungstags ordnete der Vorsitzende Richter noch ein Selbstleseverfahren an. Wie schon zuvor beschwerten sich die Verteidiger, dass die darin enthaltenen Chats Emojis beinhalten würde, die sie nicht lesen könnten. Der Vertreter des GBA verweist auf seine Stellungnahme am 9. VHT, an dem er erklärte, warum dieser Einwand unbegründet sei. Der Richter ordnete das Verfahren an und der Tag wird um 14:45 Uhr beendet.