Der letzte Verhandlungstag des Jahres 2025 ist – zumindest nach dem Wunsch des Gerichts – zugleich der letzte, an dem noch fehlende Beweismittel eingeführt werden sollten. Die beiden angesetzten Verhandlungstage der vorherigen Woche sind dagegen ausgefallen. Am Nachmittag des 15. Dezembers wurden außerdem mehrere Beweisanträge der Verteidigung bzw. der Bundesanwaltschaft abgelehnt.
Als voraussichtlich letzter Zeuge dieses Strafverfahrens erschien zu Beginn des Verhandlungstages Philip Thaler. Der 32-jährige war Chef der Identitären Bewegung (IB) Deutschland. In seiner Aussage sollte er seine Begegnung zu dem Angeklagten Kevin N. schildern.
Thaler erklärte anfangs, dass die IB neue Interessierte zunächst kennenlernen wolle, um sicherzustellen, dass sie die Werte der Organisation teilen. Besonders wichtig sei die Abkehr von NS-Ideologie und die Ablehnung von Gewalt als politisches Mittel. Wichtig sei aber nur, was ein Anwerber „jetzt denkt“, nicht sein Agieren der Vergangenheit. Auch Kevin N. habe sich schließlich 2020 oder 2021 bei ihm gemeldet, da er „in Thüringen etwas aufbauen wollte“.
In der Folgezeit kam es zu einem ersten persönliche Treffen in Erfurt, vermutlich auf dem Anger. Thaler schätzte den Zeitraum auf Frühjahr/Sommer 2020. Bei diesem Treffen habe man mehrere Stunden lang über politische Ansichten, Strategien und die Motivation von Kevin N. gesprochen. Thaler betonte, dass man nicht detailliert über Gewalt als politisches Mittel gesprochen habe, weil die Gewaltfreiheit in der IB als Selbstverständlichkeit gelte („100%-No Brainer“). Ihn habe erstaunt, dass Kevin N. „nicht nur aus Laune heraus mitmachen wollte, sondern sich sehr genau mit uns beschäftigt hat“.
Kritik an Thüringer NS-Strukturen?
Kevin N. hätte auch „Kritik an der Szene, wo er vorher war“ geäußert. Auf Nachfrage konnte Thaler aber nicht sagen, welche genaue Rolle Kevin N. in Thüringen seiner Kenntnis nach bisher innehatte. Die Quintessenz dieses Gesprächsteils sei gewesen, dass laut N. in Thüringen mit den aktuellen Strukturen „politisch nichts zu holen“ sei. So wolle er sich nun von den „älteren Strukturen“ abkehren und habe die Strategie der „Neuen Rechten“ als „gangbaren, vernünftigen Weg“ begriffen.
Insgesamt hätte er von N. einen sehr positiven Eindruck gewonnen, er sei „sehr gebildet, sehr bedacht und sehr ruhig“. Bezüglich politischer Meinungsbildung hätten die beiden ähnliche Vorstellungen. Es hätte sich auch herausgestellt, dass N. die Werte der Identitäten Bewegung teile. Er sei auch heute noch weiterhin von Kevin N. sehr überzeugt. Zudem hätte Kevin N. eine „ähnliche Wandlung“ wie er selbst durchlaufen.
Thaler erläuterte auf Nachfrage des Gerichts, dass er selbst als Jugendlicher (mit 17 oder 18 Jahren) in „altrechten Strukturen“ aktiv war und sich erst später weltanschaulich neu ausgerichtet hätte. Ähnlich habe es sich nach seiner Wahrnehmung bei Kevin N. verhalten. Gleichzeitig gab er an, keine detaillierte Recherche über N.s frühere Gruppenzugehörigkeiten vorgenommen zu haben. Auch erfragte habe er dies nicht, genauso wenig sei für ihn zum damaligen Zeitpunkt „Knockout 51“ ein Begriff gewesen.
Kevin N.s Rolle in der IB
Philipp Thaler erklärte anschließend, dass Kevin N. in Thüringen innerhalb der „identitären Strukturen“ aktiv war. Die lokale Gruppe „Kontrakultur Erfurt“ sei erst durch ihn entstanden; zuvor habe es in Thüringen keine bestehenden Strukturen gegeben. Thaler unterschied dabei zwischen der IB als bundesweiter Dachorganisation, die Gelder sammelte, und lokalen Gruppen wie Kontrakultur Erfurt, die weitgehend eigenständig agierten, aber inhaltlich und strategisch den Grundsätzen der IB folgten.
Er betonte, dass die IB keine direkte Verfügungsgewalt über die lokalen Gruppen hatte, jedoch persönlichen Kontakt und Know-how-Austausch pflegte. Hätte sich jedoch herausgestellt, dass Kevin N. „ein super Schauspieler und doch gewalttätiger Neonazi“ sei, hätte man die Verbindung sofort gekappt. Finanzielle Unterstützung durch die IB fokussierte sich auf den „Rechtskampf“, sonst sei ihm nichts weiter bekannt. Thaler selbst leitete nach eigenen Angaben den Verein auf Bundesebene.
Geplantes Immobilienprojekt
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft Biehl versuchte im Anschluss weitere Inhalte des damaligen Gesprächs zu entlocken, insbesondere wie Kevin N. „Kritik an der Szene geäußert“ hat. Dies konnte der Zeuge allerdings nicht (mehr) wiedergeben. Es sei jedoch klar gewesen, dass Kevin N. „keinen Bock mehr“ auf Strukturen hätte, die in der Tradition des Nationalsozialismus stünden, betonte der Zeuge mehrmals. Das Thema „NS“ sei eine „politische Droge, in die man als junger Deutscher reinfallen kann“. Man müsse aber nicht dieser Ideologie angehören, um sich „patriotisch“ oder „rechts“ zu engagieren. Dies habe auch Kevin N. bereits verinnerlicht.
Der andere GBA-Vertreter Oehme befragte Thaler anschließend über die weitere Kommunikation mit Kevin N. So wollte er wissen, ob zwischen den beiden die Gründung eines Vereins erwogen wurde. Dies hielt der Zeuge für möglich, er habe aber dies aber mit etlichen Leuten hierüber diskutiert. Laut Thaler sei auch ein Erwerb einer Immobilie mit Kevin N. Thema gewesen. Damit hätte eine Anlaufstelle für „politische rechte Gruppen“ realisiert werden sollen. Diese Räumlichkeit hätte insbesondere die Gruppe von Kevin N. sowie die Junge Alternative Thüringen nutzen können. Tatsächlich versuchte sich Thaler schon mehrfach an Hausprojekten, etwa auch in Chemnitz.
Im Anschluss an die Zeugenvernehmung hakte Oehme bei Kevin N. persönlich nach. So wollte er wissen, wie nun sein Verhältnis zur JA sein, nachdem er noch in der Hauptverhandlung erklärte, mit der Gruppierung nichts zu tun zu haben. N. führte aus, dass er zwar persönliche Kontakte zur JA gehabt hätte, aber es keine politische Zusammenarbeit gegeben hätte. So habe keine „positive Grundstimmung“ bei ihm vorgeherrscht, sodass im Falle der Realisierung des Immobilienprojekts auch die JA hierauf Zugriff erhalten hätte.
Auf Nachfrage von N.s Rechtsanwalt Picker teilte der Zeuge noch mit, dass er N. auch zu einer Demonstration in Wien eingeladen habe. Dies sei das erste Mal gewesen, dass er bei einer IB-Veranstaltung mitgekommen sei. Picker zog nach Abschluss der Vernehmung ein positives Fazit, da Thaler hinsichtlich des stattgefundenen Treffens zumindest eine „gewisse Grundstimmung“ bezeugen konnte. Zudem hätte er auch einen stattgefundenen politischen Umdenkprozess bei Kevin N. dargelegt.
Zulieferung der Strafakte
Danach wurden noch fehlende Inhalte zu verschiedenen Themenblöcken eingeführt. So wurden etwa bei Leon R. Dateien festgestellt, die zeigen sollten, dass er von Rechtsanwalt Manuel Tripp Akteninhalte aus dem Lina E.-Strafverfahren erhalten hat. Tripp, der sich selbst zum Nationalsozialismus bekennt, fungierte als Leon R.s Nebenklageanwalt. Ausweislich der eingeführten Chats hat der Szeneanwalt wohl eigene Zusammenfassungen der Akte an Leon R. versandt, so etwa auch Personendaten der Tatverdächtigen.
Zu der Person Patrick Wieschke wurde dann noch der Text auf der Startseite seines Antiquariats „Zeitgenoss“ vorgelesen. Darin heißt es u.a., dass das „Fachantiquariat für jüngere Zeitgeschichte“ die Werke ausschließlich zu „Forschungs- und Aufklärungszwecken“ anbiete, auch Buchankäufe sowie die Erstellung von Wertgutachten werden ausweislich der Website angeboten. Ebenso verlesen wurde das auch auf der Website aufrufbare Impressum, das Patrick Wieschke als Inhaber ausweist.
Ebenso noch gefehlt hat ein im Februar 2022 stattgefundenes Telefonat des bereits im ersten Verfahrens verurteilten Eric K. mit mutmaßlichen Unterstützerinnen von Knockout 51. Darin forderte K. die Personen wutentbrannt auf, die „Fresse zu halten“ und sich nicht „in Beziehungssachen reinzuhängen“. Zudem schulde er als „Führungsperson“ auch keine Erklärungen gegenüber den mutmaßlichen Unterstützerinnen.
Organisationsschwierigkeiten mit Leon R.
Ein dann noch eingeführtes TKÜ-Produkt hatte ein Telefonat zwischen Patrick Wieschke und Leon R. vom 19. März 2022 zum Gegenstand. Die beiden besprachen kurzfristig organisatorische Schwierigkeiten im Vorfeld einer Veranstaltung im Zusammenhang mit dem „Sommergewinn“ und der hierfür geplanten Veranstaltung im Flieder Volkshaus. Zentrales Thema war die Umsetzung der 3G-Regel beim Einlass. Dabei herrschte Unsicherheit und Uneinigkeit darüber, ob und wie Kontrollen rechtlich und praktisch möglich sind, etwa durch die Errichtung eines Pavillons oder eine Verlagerung des Einlasses nach innen.
Leon R. äußerte deutliches Desinteresse daran, Gäste zu testen, da dies mit Aufwand, Kosten und geringem wirtschaftlichem Nutzen verbunden sei. Aufgrund fehlender Einwegbecher und dem hohen Anteil an „Laufkundschaft“ erschiene insbesondere das Tagesprogramm nicht sinnvoll. Beide kamen daher zu dem Schluss, dass es am besten sei, das Tagesprogramm abzusagen. Beide erwähnten gegen Ende des Gesprächs, eine „andere Idee“ zu haben, dies wollten sie jedoch nur persönlich besprechen.
Ein weiterer Austausch zwischen den beiden betraf eine von Wieschke organisierte Demonstration mit etwa 30 Teilnehmer*innen im Juli, bei der eine angebliche Vergewaltigung einer Eisenacherin durch Asylsuchende rassistisch instrumentalisiert werden sollte. Später kam heraus, dass die Frau eine Falschaussage getroffen hat. Dabei sollte Leon R. einen entsprechenden Mobilisierungsaufruf gestalten. Wieschke schlug als Demomotto „Wir sind das Volk – kriminelle Ausländer abschieben“ vor. Der Aufruf solle laut ihm auch Auftritt nicht militant wirken, um zu signalisieren, dass „das gemeine Volk auf die Straße“ gehe.
Eine entsprechende optische Umsetzung von Leon R. wurde jedoch durch Wieschke als unzureichend kritisiert, da der konkrete Anlass der Demonstration nicht erkennbar sei. Er schlug daher die Formulierung „Gruppenvergewaltigung in Eisenach – es reicht: Wir sind das Volk“ vor. Rechtsanwalt Richter hielt im Anschluss fest, dass sich Wieschke gegen ein militant auftretendes Erscheinungsbild ausgesprochen habe.
Diskussionen zur „Neuen Rechten“
In einem Gruppenbeitrag vom 1.4.2021 warf Leon R. die These auf, dass das „patriotische Lager“ – insbesondere die AfD – ein eigenes Sicherheitskonzept entwickeln müsse. Grundlage war hierfür offenbar ein Beitrag zur „Neuen Rechten“, wovon er ein Foto in eine Gruppe schicke. Ausgangspunkt des Textes ist, dass die AfD lediglich einen „Opferstolz“ betreibe, aber nicht wirksam auf linke Gewalt reagiere. Anschließend wird in dem Beitrag stattdessen ein umfassendes, formal legales Sicherheitskonzept gefordert: die Beauftragung parteinaher privater Sicherheitsfirmen, Schulungen zur „legalen Notwehr“, regelmäßige Sicherheitsstreifen sowie eine systematische Dokumentation von Gegnern in Datenbanken.
Dies wird als notwendige Selbstverteidigung gegen „linksextreme Terroristen“ dargestellt. Die „Antifa“ wird dabei als grundsätzlich schwach und nur in Überzahl handlungsfähig beschrieben. Ein Mitglied in der Gruppe wies im Anschluss darauf hin, dass ein solches Vorgehen der AfD ein negatives Medienecho auslösen würde. Leon R. stimmte dagegen zu, dass für die AfD eine solche Form der „konsequenten Gegenwehr“ das „einzig Richtige“ sei. Die „Neue Rechte“ hätte dies erkannt. Gleichzeitig behauptete Leon R., etablierte Parteien („Blockparteien“) und Kirchen würden der Antifa die Hand für „Drecksarbeit“ reichen.
In dem vermutlich gleichen Chat bewertete Kevin N. die „Neue Rechte“ grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch, dass sie sich in „Distanziererei“ verloren habe. Als positives Beispiel nannte er Akteure aus dem Umfeld der „Kontrakultur Halle“ genannt. Dies seien „Leute von uns“, die nun eine neue Strategie verfolgen würden. Hervorgehoben wird dabei beispielsweise „Mario“, der kein „weichgespülte Westler“ sei. Mutmaßlich handelt es sich dabei um Mario Müller. Ronny D. entgegnete, dass „Mario“ Querfront-Aktivitäten in Niedersachsen betrieben habe und politisch unzuverlässig sei.
„Querfront-Müll hat schon immer genervt, aber war von Gewalt nicht abgeneigt“, antwortete Kevin N. hierauf. Hierzu äußerte sich Kevin N. im Anschluss in der Hauptverhandlung. Der Chat habe sich vor seinem Gespräch mit Thaler und seinem IB-Engagement ereignet. Zunächst hätte er die „Schieflagen der Alten Rechten“ gesehen, zunächst aber weiterhin noch „innerhalb der Alten Rechte argumentiert“. Erst durch das Video von Martin Sellner zum „gewaltfreien Widerstand und den Austausch mit Thaler hätte er sich „total in die Neue Rechte gewandelt“.
Keine Inaugenscheinnahme des Sellner-Vortrags
Neben einer Selbstleseanordnung verkündete das Gericht am Nachmittag dann noch mehrere Beschlüsse. So wies das Gericht mit Beschluss einen Beweisantrag des Verteidigers Bauerfeind zurück. Er beantragte, ein Video von Martin Sellner zum „gewaltfreien Widerstand“ in der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen, um bestimmte dort getätigte Aussagen als Beweis einzuführen. Das Gericht verwies auf seine Aufklärungspflicht, die eine Beweiserhebung nur insoweit gebiete, wie sie nach dem Verlauf der Hauptverhandlung sinnvollerweise Einfluss auf die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage haben könne. Maßgeblich sei dabei eine Beweisprognose, wonach eine Beweiserhebung entbehrlich sei, wenn keine vernünftigen Anhaltspunkte dafür bestünden, dass sie die bisherige Sachlage zu verändern vermag.
Nach Auffassung des Senats ist dies hier der Fall. Der Inhalt des Sellner-Videos stelle keine umfassende Gewaltablehnung dar und lasse insbesondere keine belastbaren Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten Kevin N. zu. Entscheidend sei nicht der objektive Inhalt des Vortrags, sondern wie N. diesen rezipiert und für sich interpretiert habe. Die innere Haltung des Angeklagten sei bereits Gegenstand der Beweisaufnahme gewesen, insbesondere durch ausgewertete Chatverläufe. Maßgeblich seien beispielsweise die dort aufgefunden Äußerungen von Kevin N., etwa dort, wo er sich explizit auf Sellners Begriffe von „Wehrhaftigkeit“ und „Verteidigung“ beziehe.
Gleiches galt für einen Beweisantrag von Rechtsanwalt Picker, dem zweiten Verteidiger von Kevin N. Sein Beweisantrag bezog sich auf ein Video, das einen von Sellner bei der Winterakademie in Schnellroda gehaltenen Vortrag zeigen sollte. Entscheidend für die Prüfung des Gerichts sei erneut nicht der objektive Inhalt des Vortrags, sondern die individuelle Rezeption, Interpretation und Aneignung durch den Angeklagten – hierzu könne das Video selbst keine Erkenntnisse liefern. Rechtsanwalt Bauerfeind kündigte nach der Beschlussverkündigung eine Gegenvorstellung beim nächsten Verhandlungstag an.
Ende der Beweisaufnahme
Auch ein Beweisantrag des Generalbundesanwalts wurde abgelehnt. Dieser bezog sich auf die Vernehmung eines Mitarbeiters des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz. Eine als Beweisziel behauptete Ähnlichkeit zwischen den Logos von „Knockout 51“ und „Adrenalin Braunschweig“ sei aus Sicht des Gerichts etwa eine wertende Frage ohne Bedeutung für die Urteilsfindung. Weitere Beweisbehauptungen – etwa zu Trainingsbeteiligungen, dem Besuch eines Kampfsportwettkampfs oder dem Betrieb eines Instagram-Kanals – scheitern entweder an fehlender Konnexität zwischen Beweismittel und Beweistatsache oder sind bereits durch Einlassungen des Angeklagten und eingeführte Beweismittel aufgeklärt.
Der Vorsitzende erklärte im Anschluss, dass die Beweisaufnahme des Senats von Amts wegen abgeschlossen ist. Offen seien lediglich noch zwei Beweisanträge, über die bislang noch nicht beraten und entschieden worden sei. Nach deren Entscheidung sei das Beweisprogramm des Gerichts beendet. Zudem wurde für alle Verfahrensbeteiligten eine Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge bis zum Ende des Sitzungstages am 6. Januar 2026 gesetzt. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Picker kündigte der Vorsitzende an, dass ab dem 19. Januar 2026 mit den Plädoyers zu rechnen sei, beginnend mit dem Schlussvortrag der Vertreter des Generalbundesanwalts.
Der Verteidigung werde sodann ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Reaktion auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft eingeräumt. Seitens der Bundesanwaltschaft wurde bereits angedeutet, dass das eigene Plädoyer keinen vollständigen Sitzungstag in Anspruch nehmen werde. Ein konkreter Termin für die Urteilsverkündung nach aktueller Planung wurde noch nicht festgelegt.
Die Hauptverhandlung wird am 6. Januar 2026 um 9:30 Uhr fortgesetzt.
