Zu Beginn des Verhandlungstags am 29. Januar gab Rechtsanwalt Richter (Verteidigung Wieschke) bekannt, selbst einen Zeugen bereits geladen zu haben, was durch die Strafprozessordnung entsprechend vorgesehen wird. Ein hierzu gehöriger Beweisantrag wurde zu einem späteren Zeitpunkt des Verhandlungstags angekündigt.
PCs im Flieder Volkshaus
Den Aufschlag als erster Zeuge des Tages sollte aber zunächst Karsten Höhn, Mitglied der „Heimat“-Fraktion im Eisenacher Stadtrat, machen. Er gab an, bereits seit 2014 im Flieder Volkshaus tätig zu sein, wo sich auch das Büro der Stadtratsaktion befinde. Zudem habe er auch weitere Funktionen wie die des Kreisschatzmeisters inne, weshalb er fast täglich im Flieder Volkshaus anzutreffen sei. Er musste nun zur Nutzung und Ausstattung von Computern im Flieder Volkshaus Stellung nehmen. Ziel der Befragung war ein Einblick in Zugriffsmöglichkeiten auf die Gerätschaften innerhalb des Hauses.
Höhn sollte dabei zunächst anhand eines Grundrisses des Gebäudes zeigen, an welchem PC er gearbeitet hat. Er konnte sich aber nur eingeschränkt daran erinnern, ob und wie einzelne Personen – insbesondere Leon R. – konkret an den dortigen Computern gearbeitet haben. Denn jeder hätte theoretisch hierauf zugreifen können. Ausschließen könne er aber nicht, dass Leon R. zeitweise an einem PC saß.
Ein zentraler Punkt der Aussage betraf auch Frage des Passwortschutzes. Laut Höhn verfügte zumindest ein Computer über ein Passwort, insbesondere jener, der vom Vorstand genutzt wurde. Er selbst habe diesen Rechner nicht genutzt, da er einen eigenen Computer hatte, sei aber durch die Beobachtung anderer auf den Passwortschutz aufmerksam geworden. Demgegenüber existierte offenbar auch ein älterer Computer, der nach Höhns Kenntnis nicht passwortgeschützt war. Der alte PC sei aber „bei irgendeiner Beschlagnahmung“ entfernt worden, während bei den Durchsuchungen im Jahr 2022 dann sämtliche genutzten Computer mitgenommen wurden.
Auf Nachfrage erklärte Höhn auch, dass er sich vor der Vernehmung nicht gezielt mit anderen Beteiligten – etwa Patrick Wieschke – abgestimmt habe. Zwar habe man sich im Alltag gesehen und auch gesprochen, jedoch nicht konkret über Inhalte der Aussage oder etwa Passwörter.
Abhandlung von Beweisanträgen
Anschließend nahm die Bundesanwaltschaft Stellung zu mehreren Beweisanträgen der Verteidigung. So wurde hinsichtlich eines Antrags der Verteidigung Wieschke auf Inaugenscheinnahme von vier Social-Media-Screenshots Ablehnung beantragt. Begründet wird dies damit, dass es sich nicht um einen zulässigen Beweisantrag handelt, sondern lediglich um die Behauptung eines Beweisziels – nämlich, dass sich Wieschke öffentlich von politischer Gewalt distanziert habe.
Die Screenshots seien nicht geeignet, eine konkrete Beweistatsache unmittelbar zu belegen, da ihr Inhalt einer Interpretation bedürfe. Zudem seien öffentliche Äußerungen in sozialen Medien grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, verlässliche Rückschlüsse auf tatsächliche Einstellungen zuzulassen. Auch der Kontext früherer Äußerungen zeige, dass Wieschkes Stellungnahmen eher situativ und nicht als klare Distanzierungen zu verstehen seien.
Gleiches müsse laut Bundesanwaltschaft im Ergebnis für eine angedachte Zeugenvernehmung von Sebastian Schmidtke gelten. Dieser sollte laut dem Wunsch der Verteidigung zu von ihm gehaltenen Vorträgen im Flieder Volkshaus berichten, diese hätten sich etwa um das Thema „Krisenvorsorge“ gedreht. Relevante Rückschlüsse könnten aber hieraus laut Oberstaatsanwalt Biehl nicht gezogen werden. Auch weitere Beweisanträge – etwa auf Inaugenscheinnahme von Videoaufzeichnungen – sollten entsprechend abgelehnt werden.
Sodann beantrage Rechtsanwalt Richter die Vernehmung eines Zeugen, der bereits per Gerichtsvollzieher geladen wurde und vor dem Sitzungssaal bereitsteht. Diese solle belegen belegen, dass der Flieder Volkshaus e. V. Gewalthandlungen – konkret eine Körperverletzung – nicht unterstützt habe, sondern im Fall von Eric K. einstimmig missbilligt und sanktioniert habe. Als Sanktionen seien unter anderem ein dreimonatiges Hausverbot oder verpflichtende Arbeitseinsätze verhängt worden.
Gegen die Vernehmung erhob auch die Bundesanwaltschaft keine Einwände.
Weiterer Zeuge des Flieder Volkshauses
Nach einer Unterbrechung war dann der Zeuge auch an der Reihe, er sollte nunmehr über den Vorfall im Flieder Volkshaus in Eisenach aus dem März 2022 berichten, bei dem Eric K. eine andere Person bei einer Feierlichkeit körperlich verletzt haben soll. Als damaliger stellvertretender Vorsitzender des Vereins sollte er insbesondere Auskunft über die internen Maßnahmen des Vorstands geben. Der Zeuge berichtete, dass er an dem Abend bei der Veranstaltung selbst nicht anwesend war, in der darauffolgenden Vorstandssitzung die Verantwortlichen aber über mögliche Reaktionen durch den Verein diskutiert hätten
Patrick Wieschke hätte sich für ein dauerhaftes Hausverbot von Eric K. ausgesprochen, während andere Vorstandsmitglieder für einen milderen Umgang plädiert hätten. Letztlich habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt: Entweder ein drei Monate geltendes Hausverbot oder die Teilnahme an verschiedenen Arbeitseinsätzen innerhalb des Vereins. Wieschkes Vorschlag eines lebenslangen Ausschlusses hätte sich nicht demnach nicht durchsetzen können.
Die Begründung für das vorgeschlagene Hausverbot lag laut dem Zeugen darin, dass das Verhalten „asozial“ gewesen sei. Ob es vorausgehende Ereignisse gab, konnte er nicht sagen, da er selbst nicht persönlich anwesend war. Die Bekanntgabe der Maßnahme sollte durch das Vorstandsmitglied Leon R. erfolgen. Ob Eric K. tatsächlich die vereinbarten Arbeitseinsätze wahrgenommen hat, war dem Zeugen nicht erinnerlich. Auch ein Protokoll der Sitzung existierte und wurde dem Gericht durch den Zeugen vorgelegt.
Vernehmung von Pfotenhauer
Im Anschluss wurde zu guter Letzt Danny Pfotenhauer als Zeuge vernommen. Er kandidierte etwa auch für Die Heimat (vormals NPD) bei der Thüringer Kommunalwahl 2024. Zu Beginn wurde er durch den Vorsitzenden über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt, da gegen seinen Sohn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geführt wird, das ebenso Knockout 51 betrifft.
Im Mittelpunkt der Befragung stand ein Treffen im April 2022 im Flieder-Volkshaus in Eisenach. Pfotenhauer gab an, zu dem Treffen eingeladen worden zu sein. Anlass seien die vorangegangenen Festnahmen und Hausdurchsuchungen durch die Bundesanwaltschaft in Eisenach gewesen. Ziel sei es daher nun gewesen, mit Jugendlichen zu sprechen und „klare Ansagen“ zu machen.
Nach seiner Darstellung habe es sich um ein etwa einstündiges Treffen gehandelt, bei dem gegenüber den „Jugendlichen“ deutlich gemacht wurde, dass Straftaten nicht toleriert würden. Man sehe sich in einer Mitverantwortung für die jüngeren Teilnehmer. Wer sich nicht an diese Linie halte, müsse laut Pfotenhauer das Haus verlassen. Weitere Treffen habe es seines Wissens nicht gegeben.
Brief an Leon R.
Der Zeuge schätzte die Zahl der Anwesenden auf etwa zehn Personen, darunter vier bis fünf „Erwachsene“. Unter „Erwachsene“ versteht er dabei ältere Personen, an die sich jüngere Akteure wenden sollen. Hierzu gehört neben seiner Wenigkeit auch Patrick Wieschke und Robert Schmidt, also vor allem Personen, die sich im Umfeld der „Heimat“ bewegen. Pfotenhauer selbst betitelte sich aber lediglich als nur noch einfaches Parteimitglied.
Viele der Anwesenden habe er aber nicht gekannt, da er zuvor mehrere Jahre nicht in Eisenach gelebt habe. Ob weitere in dem Verfahren relevante Personen – etwa Kevin N. – anwesend gewesen seien, konnte er nicht sicher sagen. Ein weiterer Schwerpunkt war ein Brief, den Pfotenhauer an den zu diesem Zeitpunkt inhaftierten Leon R. geschrieben hatte. In der Anklageschrift wird daraus zitiert, unter anderem mit der Formulierung, man werde „die Jugend weiterhin nicht alleine lassen“ und es werde „alles noch vorhanden sein“, wenn Leon R. aus dem Gefängnis zurückkehre.
Pfotenhauer erklärte hierzu, dass er Leon R. schon seit langer Zeit kenne. Es sei ihm bei dem Brief um „Jugendarbeit“ gegangen. Man wolle Jugendliche von Alkohol, Drogen und Straftaten fernhalten und ihnen durch gemeinsame Aktivitäten – etwa Wanderungen, Reisen oder Paintball – Halt geben. Der Brief habe lediglich informativen Charakter gehabt und Leon R. über diese Aktivitäten unterrichten sollen.
Telefonat mit Wieschke
Im weiteren Verlauf der Vernehmung von Danny Pfotenhauer spielte ein abgehörtes Telefonat vom 22. April 2022 eine zentrale Rolle, auf sich der Vertreter des Generalbundesanwalts bezog. In dem Telefonat erkundigte sich Wieschke bei Pfotenhauer, ob dieser am darauffolgenden Freitagabend Zeit habe. Nachdem „alle Führer weg“ seien, wolle man sich laut Wieschke mit „nationalen Jugendlichen“ treffen. Ziel sei es, zu verhindern, dass „alles auseinanderdriftet“ und „keine Struktur mehr“ vorhanden ist.
Bevor das Telefonat abgespielt wurde, erklärte Pfotenhauer noch, dass eine Kommunikation mit Wieschke mit Vorfeld nicht stattgefundene habe. Jetzt erklärte er nunmehr dazu, er habe den Gesprächsinhalt so verstanden, dass Jugendliche andernfalls „abdriften“ und das politische Interesse verlieren könnten. Mit „Struktur“ sei eine Gruppe gemeint gewesen, die politisch aktiv sein wollte. Inwieweit sein Sohn dabei eine Rolle gespielt hat, konnte er nicht mehr sagen.
Auf Nachfrage der Verteidigung von Wieschke schilderte der Zeuge, dass es bei dem Treffen vor allem um die Sorge gegangen sei, dass nach Festnahmen und Durchsuchungen weitere Straftaten begangen werden könnten. Wieschke habe deutlich gemacht, dass es ausschließlich um „nationale Politik“ gehe. Wer andere Interessen verfolge, sei nicht erwünscht. Zudem sei – so die Erinnerung des Zeugen – angesprochen worden, dass das Haus künftig nur noch für politisch Engagierte genutzt werden solle. Andere Aktivitäten wie Sport sollten nicht mehr stattfinden.
Nach der Entlassung des Zeugen äußerte noch Kevin N. auf Nachfrage des Gerichts, dass er bei dem genannten Treffen nicht anwesend war. Die Verhandlung wird am 2. Februar fortgesetzt.
