Kategorien
Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

22. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 11.09.2025

Der Verhandlungstag drehte sich zunächst einmal mehr um die Teilnahme von „Knockout 51“ an Demonstrationen und damit verbundenen Gewalttätigkeiten, dieses mal lag der Schwerpunkt auf der Demonstration am 29. August 2020 in Berlin. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautet dabei, dass zunächst Yves A., der mit der „Knockout 51“ -Gruppe zusammen angereist war, einen Polizisten umstoßen wollte, um eine Festnahme zu unterbinden. Später soll eine Einheit auch Kevin N. festgenommen haben, wobei es zu weiteren Gewalttätigkeit gekommen sein soll.

Der erste Zeuge war ein Polizeibeamter aus Berlin, der bei dem damaligen Demonstrationsgeschehen im Einsatz war. Er schilderte dabei zunächst den Ablauf der Versammlung vor der Russischen Botschaft in Berlin. Er berichtete, dass es zu zahlreichen Verstößen gegen die damalige Corona-Schutzverordnung gekommen sei. Nach wiederholten Ansprachen seien Freiheitsentziehungen durchgeführt worden. Dabei hätten sich Festgenommene gewehrt, während Umstehende die Polizei angegriffen hätten.

Festnahmeaktion bei Russischer Botschaft

Nach Erinnerung des Zeugen gehörten zwei Personen – der Angeklagte Kevin N. und Yves A. – zu den aktivsten Angreifern. Auffällig sei die Bekleidung gewesen. N. habe eine schwarze Adidas-Sporthose getragen, A. eher eine kurze Hose. Zudem habe er beobachtet, dass einige Personen Handschuhe anzogen und eine Boxhaltung einnahmen. Der Zeuge gab an, selbst von einer Person, mutmaßlich aus seiner Sicht Kevin N., angegriffen worden zu sein.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Blaszczak schilderte der Zeuge, dass er die beiden Beschuldigten zunächst anhand der Kleidung später identifiziert habe. Die Wiedererkennung sei innerhalb von etwa 10–15 Minuten nach dem Angriff erfolgt. Zudem wurde ein Video gezeigt, das den Ablauf der Festnahme und Angriffe dokumentiert. Der Polizeibeamte konnte seine damalige Beobachtung zwar bestätigen, war jedoch nach fünf Jahren nicht mehr sicher, die Personen auf dem Bildmaterial wiederzuerkennen.

Die weiteren Nachfragen zielten auf Details zur Auseinandersetzung ab: Dauer der Situation, konkrete Schläge oder Tritte, sowie die Art der Identifizierung. Der Zeuge sprach von mehreren Schlägen (zwischen zwei und zehn), teilweise in Boxhaltung und unmittelbarer Nähe. Er konnte aber nicht mehr eindeutig feststellen, welche Treffer tatsächlich erfolgt seien. Zur Identifizierung erklärte der Zeuge, dass diese letztlich durch Abgleich mit bundespolizeilichen Kurzberichten und ggf. gefertigten Lichtbildern erfolgt sei, nicht durch eine eigene Personalienfeststellung.

Auch an frühere Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte er sich nur eingeschränkt erinnern. Hintergrund davon ist, dass Kevin N. vom Berliner Amtsgericht von strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen freigesprochen wurde. N. selbst äußerte sich danach auch zu Wort und bekräftigte, keine Einsatzkräfte angegriffen zu haben und verwies auf den Freispruch. Insgesamt blieb die Aussage des Zeugen in den Details teilweise vage.

Zweiter Zeuge zum gleichen Tatkomplex

Im Anschluss schilderte auch ein zweier Zeuge seine Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 29. August 2020. Er berichtete von einer Vielzahl an Widerstandshandlungen sowie tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte. Bei einer Festnahme sei er selbst attackiert worden. Er erinnerte sich, gemeinsam mit einem weiteren Polizisten eine Person aus einer Menschengruppe herausgeführt zu haben. Er konnte jedoch keine Namen benennen und war sich sicher, dass keiner der im Gerichtssaal Anwesenden beteiligt gewesen sei. Auffällig sei gewesen, dass sich einige Personen vermummt und Handschuhe angezogen hätten.

Auf Nachfrage konnte er nur angeben, dass mindestens drei Personen beteiligt gewesen seien, ohne sich an die genaue Zahl zu erinnern. Ob die Person, die ihn angegriffen hatte, später erneut im Einsatzgeschehen auftauchte, konnte er nicht sagen, da er zunächst zur Dokumentation abging und erst später wieder zu seiner Einheit zurückkehrte. Zur Verzögerung seiner schriftlichen Aussage (erfolgte erst am 1.11.2020) erklärte er, dass dies nicht ungewöhnlich sei. Häufig würden solche Aussagen erst später auf Anforderung der Sachbearbeiter:innen erstellt, was mehrere Monate dauern könne.

Die Identifizierung des mutmaßlichen Täters als „Yves“ erklärte der Zeuge damit, dass Tatverdächtige im Laufe des Einsatzes mehrfach an derselben Örtlichkeit gesammelt würden. Dort habe er den mutmaßlichen Täter gesehen, als er nach Abschluss einer Strafanzeige wieder in den Einsatz zurückkehrte. Auf Nachfrage eines Richters räumte der Zeuge ein, dass er zur konkreten Wiedererkennung nur Vermutungen äußern könne. Ob er den Angriff gegen sich selbst damals zur Anzeige brachte, konnte er nicht mehr erinnern.

Reaktionen von „Knockout 51“

Danach wurden zu den Thesen der Anklageschrift weitere Beweismittel eingeführt. Inhaltlich ging es um das Verhalten der Mitglieder nach einem Anschlag am 11. Januar 2021, der sich gegen die damals von Leon geführte Kneipe „Bulls Eye“ gerichtet haben soll. Mit Maximilian A. erfreute sich Leon R. in einem überwachten Gespräch über eingegangene Spenden, insgesamt seien 200 Euro überwiesen worden. Außerdem standen sie in Kontakt mit einem Anwalt, um sensible Informationen über Personen zu erhalten. Außerdem spekulierten die beiden selbst über mögliche Beteiligte an dem Buttersäure-Anschlag gegen die rechte Szene-Kneipe. Aus Sicht von R. wäre es „goldwert, herauszufinden, wer dahinter steckt“. Maximilian A. wollte sich dafür bei „Facebook reinhängen“.

Es folgte sodann ein Telefonat zwischen Leon R. und einem Polizeibeamten, das sich unmittelbar nach dem Anschlag ereignete. Der Polizist kündigte an, eine Gefährderansprache durchführen zu wollen. Insbesondere wolle er sich gerne mit Kevin N. unterhalten, der allerdings schwer erreichbar sei. Er warnte auch eindringlich davor, „irgendwelche Aktionen durchzuführen“, die die Situation noch weiter aufstacheln würde. Dies solle Leon R. auch an N. weitergeben, damit „er das auch so sieht wie wir“. Im Anschluss wollte der Polizist auch wissen, ob es neue Informationen bzgl. der Schadenshöhe gäbe. Dies verneinte R., da noch unklar sei, ob beispielsweise das ganze Mobiliar ausgetauscht werden müsse. Danach bat der Polizist nochmals darum, dass sich Leon R. mit Kevin N. in Verbindung setze, da der Polizist mit diesem „auch mal schwatzen“ wolle. 

Darstellung des „Bedrohungsszenarios“

Am 12. Januar stellte Leon R. in einer Chatgruppe fest, dass es am diesem Wochenende vier Angriffe gegeben hätte, nämlich in Braunschweig, Berlin, Eisenach und Magdeburg. Er führte weiter aus, dass die Orte „markant“ seien, aber auch das Datum. Er stellte dabei einen Zusammenhang zu dem Überfall auf Connewitz her, der sich am 11. Januar 2016, also vor genau fünf Jahren ereignet hatte. Etwa 250 bis 300 Neonazis griffen dabei den Leipziger Stadtteil an. „Hätten das wissen und vorbereiten müssen“, war die Reaktion in der Gruppe. Thema bei „Knockout 51“ war schließlich auch ein Angriff auf Paul Rzehaczek, dem damaligen Vorsitzenden der „Jungen Nationalisten“. Thorsten Heise informierte hierüber Leon R. noch am selben Tag.

Mittels dieser Bezüge will die Anklage das von „Knockout 51“ wahrgenommene Bedrohungsszenario darstellen, dem sich aus Sicht der Anklageschrift die Gruppenmitglieder zur damaligen Zeit ausgesetzt sahen, um damit auch die Transformation zu einer terroristischen Vereinigung in Bezug zu setzen. Der Vorsitzende Richter zeigte sich daraufhin verwundert, dass etwaige Verletzungshandlungen gegen Rzehaczek nicht Teil des Strafverfahrens gegen Lina E. und weitere waren. Die Verteidigung hielt es außerdem für notwendig, „Opfer von linksextremen Straftaten zu Wort kommen zu lassen, um die Brutalität darstellen zu können“. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit der Stellung von Beweisanträgen.

Danach folgte ein halbstündiges Gespräch zwischen Leon R. und seiner Mutter. Die beiden unterhielten sich vor allem über stattgefundene Anschläge in Thüringen. Dies war auch schon am 27. Verhandlungstag des ersten Knockout 51-Verfahrens Thema. Beide sprachen darüber, dass die aktuelle Lage für die rechte Szene in Thüringen neue Möglichkeiten eröffnen könne. R. zeigte sich hoffnungsvoll, dass es zu mehr Kooperationen komme, wenngleich sich Einzelne wohl dem weiterhin verweigerten. Gleichzeitig waren sich beide darin einig, dass die Angriffe Menschenleben hätten kosten können. Vor allem wunderte sich R. darüber, dass bspw. auch „Barbaria Schmölln“ betroffen war, da es sich dabei um ein „Insider Ding“ handeln würde.

R.s Mutter verglich dabei mögliche Anschläge auf rechte Immobilien mit der „alten RAF“, während er selbst meinte, „der Linken [fehle] heute der revolutionäre Charakter“. Sie erörterten außerdem mögliche Anschlagsziele in Thüringen, die Schutzmaßnahmen der Polizei und die Verwundbarkeit eigener Strukturen, insbesondere in Eisenach. R. sprach davon, dass bestimmte Immobilien weniger geschützt seien, man aber dennoch nun Anfragen zur Absicherung erhalte. Schließlich diskutierten sie auch über den Erwerb eines Hauses, über Fragen der Sicherheit (etwa zusätzliche Türen) und über finanzielle Aspekte des Immobilienkaufs. Dabei kamen auch Überlegungen zu Hartz-IV-Ansprüchen und Unterhaltskosten zur Sprache.

„Verdächtigte Fahrzeuge“ und Vorbereitungshandlungen

Am 23. Januar 2021 meldete Leon R. in der „Westthüringen“-Gruppe schließlich ein Fahrzeug mit Jenaer Kennzeichen. Es bräuchte nun Konzepte und erhöhte Aufmerksamkeit, auch die Kneipe sei ausgespäht worden. Er hätte dies auch an die Polizei weitergegeben. „Cops sind wie aufgeschreckt in ganzer Stadt unterwegs“, berichtete er sodann. Später hätte es allerdings „Entwarnung“ gegeben. Maximilian A. kündigte daraufhin an, bei erneuten Vorfällen „einen um[zulegen]“. Leon R. wolle nach eigener Aussage „morgen alles an Äxten und Macheten mit[nehmen]“.

Zu einem späteren Zeitpunkt meldete auch Maximilian A. ein „vollbesetztes Auto mit Jenaer Kennzeichen“. Folglich sollten alle „nur bewaffnet vor die Tür“ und „tun, was getan werden muss“ anstelle zu zögern. Eine weitere Nachricht von Bastian Ad., wonach er „Bock hat, einen umzulegen“, wurde bereits an anderer Stelle eingeführt und nicht erneut verlesen. Auch Belege zu dem Erwerb eines Compound-Bogens von Leon R. wurden sodann eingeführt. Der Bogen selbst und dazugehörige Metallspitzen wurden in der Gaststätte von R. bei den Durchsuchungen sichergestellt. R. berichtet gegenüber anderen auch, dass der Bogen auch Polizeihelme durchschlagen könne.

Auch weitere Gespräche zeigten schließlich, wie sich die Gruppenmitglieder mit Messern, Äxten und Hammer ausrüsteten. Hierzu wurden auch Fotos einer Observationsmaßnahme eingeführt, die zeigen sollten, dass Leon R. eine Halterung mit einem Messer trug. Hierbei gab es auch zu längeren Diskussionen, ob nicht der observierende Beamte selbst angehört werden müsse. Das Tragen von Messern wurde auch in einem überwachten Gespräch zwischen Leon R. und der mutmaßlichen „Knockout 51“-Unterstützerin T. thematisiert. Die beiden sprachen über Rauchen, Schule und persönliche Erfahrungen mit Gewalt.

R. erzählte dann, er trage fast immer ein Messer bei sich – „365 Tage im Jahr“ – und betonet, dass dies wie eine Pflicht sei. Ein Messer sei für ihn eine Eskalationsstufe, die im Ernstfall auch zum Zustechen genutzt werden müsse. T. berichtete dann von einer Situation in Hamburg, in der sie jemanden ins Bein gestochen habe, um sich zu verteidigen. Beide sprechen außerdem über frühere Vorfälle in ihrem Umfeld, bei denen Menschen durch Stiche oder Schläge ums Leben gekommen seien.

Dass Waffen auch Gegenstand von Schulungen waren, sollte ein letztes eingeführtes Gespräch zeigen. Leon R. empfahl dabei Bastian Ad. zunächst Anwälte (z. B. Nicole Schneiders, Arndt Hohnstädter) sowie als Taktik, keine Aussage zu machen, um die Beweiserhebung zu erschweren. Er befürchtete außerdem, dass er „höchstwahrscheinlich“ von einer Telekommunikationsüberwachung betroffen sei. Dann schilderte R. noch seine Planungen  zu einem Vortrag am kommenden Samstag über „legale Bewaffnung“. Dabei bat er Ad. auch darum, einen Schlagstock mitzubringen.

Der nächste Verhandlungstag wird hieran inhaltlich anknüpfen.