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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

30. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 13.10.2025

Mit kurzer Verzögerung begann der 30. Verhandlungstag. Es sollte sich zwei Themenschwerpunkten befasst werden: Nachbau und Testung von beschlagnahmten Waffenteilen und die Rolle des Angeklagten Patrick Wieschke im Zusammenhang mit Knockout 51. Der Angeklagte Kevin N. zeigte sich an diesem Tag Knöchel mit gut sichtbarem Tattoo „51“.

Der Verhandlungstag begann mit einer Erklärung nach § 257 StPO von Rechtsanwalt Picker (Verteidigung Kevin N.) Er bezog sich auf eine Beweiserhebung vom letzten Verhandlungstag: In einer Chatgruppe schrieb Kevin N. am 12. Januar 2023, dass jeder, der keine legalen Waffen bei sich trage, fahrlässig handele, da bewaffnete Angriffe von Linken kämen, wenn man nicht damit rechne und „eine Tötung ist nur noch eine Frage der Zeit.“ Verteidiger Picker widersprach der Interpretation, dies als Aufruf zur Bewaffnung zu lesen – es ginge um Eigenschutz und „keine leichtfertige Entscheidung“. Ein Antrag zu diesem Thema von seinem Verteidigerkollegen Bauerfeind wurde angekündigt. Rechtsanwalt Baitinger (Verteidigung Wieschke) nahm von einer angekündigten Erklärung wieder Abstand.

BKA-Ingenieur zum 3D-Druck von Waffenteilen

Es ging weiter mit der Befragung eines sachverständigen Zeugen vom Bundeskriminalamt (BKA). Zwei Verhandlungstage zuvor hatte bereits ein Waffentechniker als Sachverständiger zum Thema ausgesagt.

Im ersten Verfahren gegen Knockout 51 wurde der Hauptangeklagte Leon R. bereits für Waffendelikte in diesem Zusammenhang verurteilt. Im Zuge der Hausdurchsuchungen 2022 gegen Leon R. wurden die entsprechenden Bauanleitungen und Druckdateien sowie bei Leon R.s Mutter der 3D-Drucker sichergestellt. Auch dass Leon R. regelmäßig einschlägige Websites besucht hatte, auf denen jene Dateien zum Waffenbau zu finden waren, wurde in dem Verfahren im Jahr 2024  bereits dank Überwachungsmaßnahmen nachgewiesen.

Der sachverständige Zeuge B. betrat den Saal mit einem mit Vorhängeschloss verschlossenen Rollkoffer und nahm im Zeugenstand Platz. Der Vorsitzende Richter Blaszczak begann mit der Belehrung des BKA-Mitarbeiters. Es folgte eine mehrstündige Zeugenbefragung, in der B. ausführlich seinen Auftrag und seine Tätigkeit beim Nachbau beschlagnahmter Waffenteile schilderte und einordnete. Der 40-jährige Ingenieur für Nachrichtentechnik und Elektronik arbeitet seit 2016 beim BKA in einer Abteilung, bei der es sich um eine „normale“ Werkstatt im Hause des BKA handele. Die Abteilung mache als interdisziplinäres Sachgebiet „alles mögliche“, habe aber nichts mit Ermittlungen zu tun. Seine Abteilung baute die im Zuge der Hausdurchsuchungen gegen Knockout 51 beschlagnahmten Waffenteile der Waffe „FGC-9“ mithilfe eines 3D-Drucker nach, die sodann auf Schussfähigkeit getestet wurden. Im November 2022 fertigte B. den Bericht über jenen Nachbau der Waffe an.

Der BKA-Ingenieur begann auf Bitten des Vorsitzenden mit den Ausführungen: Den Auftrag für den Nachbau hatte seine Abteilung im Mai 2022 vom Staatsschutz-Referat ST44 erhalten, weil bei „einer beschuldigten Gruppe“ ein 3D-Drucker mit Bauanleitung gefunden wurde. Die Anleitung hätten sie von dem Referat erhalten und von der IT-Forensik die Daten von einer sichergestellten SD-Karte sowie die Bilder von Asservaten. Ziel des Nachbaus war zu testen, ob mit der Anleitung eine Schusswaffe herstellbar ist und im Anschluss durch Kriminaltechnik das Schießen zu testen.

Modifizierung des 3D-Druckers für den Waffenbau

Für den Nachdruck sei ein baugleicher 3D-Drucker angeschafft worden, den B.s Abteilung aufbaute. Den beschlagnahmten 3D-Drucker habe B. selbst nie in der Hand gehabt, sondern habe anhand der Fotos von dem Asservat einzelne Umbauten festgestellt, durch die dieser vom Vergleichsdrucker beim BKA abwich. Die Bauanleitung für die Waffenteile der FGC-9 die ihm zur Verfügung gestellt wurde, habe die konkreten Empfehlungen für die Modifikationen an dem 3D-Druckertyp enthalten, welche am asservierten Drucker weitestgehend umgesetzt worden waren. Der sachverständige Zeuge B. erläuterte detailliert, dass er diese festgestellten Umbauten anhand der Anleitung auch am Vergleichsdrucker durchführte.

Alle in der Bauanleitung genannten bzw. vergleichbare Materialien für die Herstellung der Waffenteile seien für den Nachbau angeschafft worden. Auf Nachfrage von Staatsanwalt Oehme von der Bundesanwaltschaft betonte der Zeuge, dass die benötigten Materialien für die Werkzeuge „überhaupt nicht“ schwer zu besorgen seien. Diese seien alle frei verkäuflich.

Druck von Waffenteilen

Die SD-Karte aus dem beschlagnahmten 3D-Drucker habe mehrere Dateien mit Druckanleitungen und Druckdateien für die Waffenteile und das dafür benötigte, ebenfalls per 3D-Drucker zu druckende Werkzeug enthalten. Teilweise seien die Dateien – offenbar jene, die die Dateigröße von einem Megabyte überschritten – beschädigt gewesen. Daher habe B. für den Druck der Waffenteile alle intakten Dateien von der SD-Karte genutzt, die kleiner als ein Megabyte waren. Diese seien komplett bit-identisch mit den Dateien der Originalbauanleitung gewesen, die auf einer Website zum Download verfügbar waren.

Alle größeren Dateien habe das zuständige Staatsschutz-Referat online von jener Website heruntergeladen, die durch einen Beschuldigten besucht worden sei. Alle Druckdateien seien „druckfertig“ für den 3D-Druck gewesen. Lediglich für den Waffenlauf habe es sich um eine Datei gehandelt, für die mithilfe einer Computer-Software noch die fertigen Dateien erzeugt werden mussten. Dieses Programm sei in der Bauanleitung empfohlen worden und habe B. es ebenfalls genutzt, um die entsprechenden druckfertigen Dateien zu erzeugen. Die Software sei sehr bedienungsfreundlich.

Wenn man von einem lückenlosen Druckprozess der Waffenteile ausgeht, würde das 3D-Drucken etwa eine Woche dauern, so der Ingenieur. Er beschrieb die Waffenbauanleitung als sehr ausführlich und „detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung“. Er selbst habe mithilfe dieser die Herstellung gut durchführen können, auch wenn er derartiges vorher noch nie gemacht habe. Seiner Einschätzung nach bräuchte man für den Waffenbau lediglich „minimales Wissen“, was Strom und Spannung sind und Grundkenntnisse über die Funktionsweise eines 3D-Druckers und zum Schweißen. Er sei der Meinung, dass Menschen sich vieles davon selbst beibringen könnte. Insgesamt sei laut B. die Konstruktion der Teile so gewesen, dass sie gut für den Zusammenbau zu einer Waffe gepasst hätten. Nur einzelne Bauteile seien im ersten Druckversuch gebrochen, wobei der Nachdruck in wenigen Stunden erledigt sei.

Die BKA-Abteilung habe mit dem Vergleichsdrucker jedes Waffenteil jeweils zweimal gedruckt und gefertigt und Metallarbeiten für den Waffenverschluss durchgeführt. Einzelne Bauteile für den Waffenverschluss hätten sie von der Kriminaltechnik zugeliefert bekommen. Druck und Bau habe der Ingenieur weitestgehend selbst durchgeführt. Er führte aus, welche Arbeiten neben dem 3D-Druck noch vorgenommen wurden, darunter eine Bohrung und die Fertigung eines Schlagbolzens, die ein Kfz-Techniker-Meister bei ihnen im Bereich vorgenommen habe. Auch „relativ simpel“ habe man, der Bauanleitung folgend, einen Pistolenlauf herstellen können. Durch elektrochemisches Abtragen habe man den Lauf auf die passende Größe geweitet und im weiteren Verlauf mit 3D-gedrucktem Werkzeug Züge und den Lauf einbauen können. Schweißarbeiten an einem Rohr seien nicht von der Abteilung selbst, sondern von einer hauseigenen Kfz-Werkstatt durchgeführt worden, da das eigene Schweißgerät nicht einsatzfähig gewesen sei.

Auf Bitten des Vorsitzenden präsentierte er die beschlagnahmten und die vom BKA nachgedruckten Teile sowie ein Anschauungsmodell der FGC-9, welche der Ingenieur in seinem Koffer mitgebracht hatte – mit dem Hinweis, dass das Anschauungsmodell der FGC-9 nicht scharf sei, da alle Bauteile festgeklebt und somit fixiert seien. Die beschlagnahmten Waffenteile habe der BKA-Mitarbeiter B. bis zur vergangenen Woche nur auf Fotos gesehen. Er habe die Teile noch nicht aus den Tüten genommen und auch noch nicht auseinandergebaut. Sein Vergleich zwischen den Waffenteilen habe ergeben, dass sich die Waffenteile sehr ähneln und lediglich bei Plastikteilen und einem Metallteil kleine Unterschiede zu erkennen seien.

So sei ihm an einem beschlagnahmten Waffenteil ein „Baufehler“ aufgefallen, eine „Kante“ die beim ersten Herstellungsversuch beim BKA ebenfalls entstanden sei, wodurch Patronen nicht in bzw. nicht vollständig durch den Lauf befördert wurden. Dies hätten sie beim BKA bei einem zweiten Versuch erfolgreich mit wenig Aufwand innerhalb einer halben Stunde beheben können, da die Bauanleitung hierzu sehr genaue Empfehlungen enthalte.

Erfolgreicher Schusstest

Der Lauf sei zunächst mit mehreren Geschossen getestet und von der Kriminaltechnik gemessen worden, ob diese sich manuell durch den Lauf drücken ließen. Es hätten laut Messung die „normalen Kräfte“ gewirkt. Der getestete Lauf sei in die FGC-9 eingebaut worden. Laut dem BKA-Ingenieur sei im Oktober 2022 sodann die schussfertige Waffe fertiggestellt gewesen, welche dann zum Beschießen mit Munition zur Kriminaltechnik gegeben wurde. Der Waffennachbau des BKA hat schließlich im Test geschossen. Bei diesem Schusstest sei B. dabei gewesen, habe aber nicht selber geschossen.

Es folgten diverse Detailfragen von Senat, Bundesanwaltschaft und Verteidigung u.a. zur Funktionsweise des 3D-Druckers, zum Druckmaterial und Druckprogramm. So spiele im 3D-Druck-Verfahren die Ausrichtung der Druckschichten für die Belastbarkeit des Produkts eine Rolle, da vermieden werden müsse, dass die Kraftausübung eine Aufspaltung der Schichten verursacht. Bei einem Beschusstest des BKA hätten sich bei einem Waffenteil Schichten voneinander abgelöst, bei einem weiteren Versuch habe es standgehalten. Die beschlagnahmten Waffenteile seien in der gleichen Ausrichtung gedruckt wie die Nachbauten des BKA, da dies in den fertigen Druckdateien bereits festgelegt war.

Verteidiger Baitinger fragte nach Erfahrungswerten zur Langlebigkeit der 3D-gedruckten Waffe FGC-9. Der Zeuge verwies auf online verfügbare Videos, in denen mehrere Magazine durchgeschossen würden, sowie auf Berichte darüber, dass die Waffe im Krieg im Myanmar eingesetzt würde. Die Waffe sei mithilfe von Anleitungen relativ einfach modifizierbar.

Fazit: Beschlagnahmte Waffe „so gut wie fertig“

Der Vorsitzende Richter wollte wissen, was bei den Asservaten im Vergleich zur schussfähigen Waffe, die beim BKA hergestellt werden konnte, noch gefehlt habe. Der BKA-Ingenieur resümierte, dass alle beschlagnahmten Waffenteile bis auf den Waffenlauf fertiggestellt waren. Er könne nicht beurteilen, ob der Lauf innen fertig gewesen sei. Es wäre aus seiner Sicht durchaus plausibel, einerseits da die anderen Teile ebenfalls fertiggestellt waren, andererseits da er Dreckablagerungen an einem Druckteil bemerkt habe, die darauf hindeuten könnte, dass durch die Waffe „schon was gelaufen“ sei. Sicher sei er sich dabei aber nicht.

Für die Fertigstellung des Laufs hätten der Expertise des BKA-Ingenieurs zufolge nur noch drei bis vier Stunden Abtragarbeiten gefehlt, anschließend hätte man testen müssen, ob Patronen durch den Lauf passen und schussfähig sind. Die Waffe schlussendlich fertigzustellen und zusammenzubauen hätte von diesem Punkt an nur noch einen Zeitaufwand von ein bis zwei Tagen bedeutet – „wenn man das das erste mal macht, sonst auch schneller“.

Die Waffe aus den beschlagnahmten Waffenteile sei also „so gut wie fertig“ gewesen, so der Ingenieur vom BKA. Auch mit laienhaften Fertigkeiten seien in wenigen Tagen die nötigen Arbeiten an den Waffenteilen zu machen gewesen, um zu einer schussfähigen Waffe zu kommen. Alle benötigten Materialen seien frei verkäuflich und einfach erhältlich.

Der BKA-Ingenieur präsentierte im Gerichtssaal die sichergestellten Asservate und die vom BKA nachgebauten und gedruckten Waffenteile. Die Prozessbeteiligten kamen im Kreis zusammen, um Waffe und Teile zu begutachten. Rechtsanwalt Picker bat darum, das Anschauungsmodell der Waffe selbst anfassen zu dürfen und ließ es sich vom Zeugen übergeben, um es eine Weile zu halten. Den Verteidiger interessierte, ob die Waffe kaputt gehen würde, wenn diese herunterfiele. Dies sei laut dem sachverständigen Zeugen wahrscheinlich nicht der Fall. Auch Verteidiger Baitinger hakte hierzu später nach. B. antwortete, dass nach einem Sturz optische Veränderungen auf die Funktionsfähigkeit hinwiesen und diese überprüfbar seien. Er könne nicht mit Sicherheit beantworten, ob auch nicht sichtbare Schäden möglich wären.

Die Bauanleitung in englischer Sprache hatte der sachverständige Zeuge vom BKA ebenfalls in ausgedruckter Form in einem Ordner dabei. Damit alle Prozessbeteiligten diese in Augenschein nehmen konnten, wurde die Verhandlung unterbrochen und erst nach der anschließenden Mittagspause fortgesetzt. Nach der Pause wurde die Zeugenbefragung noch kurz fortgesetzt, bis der BKA-Ingenieur schließlich nach mehreren Stunden unvereidigt entlassen wurde.

Fortbestand von Knockout 51

Anschließend wurde sich weiter durch das Beweisprogramm entlang der mit Fußnoten nummerierten Anklagethesen gearbeitet. Zunächst folgte eine These zum Fortbestand der Knockout 51-Strukturen. Ein Chatverlauf zwischen Leon R. (unter einem pseudonymen Benutzernamen) und Benjamin S. aus Februar 2022 wurde herangezogen, um zu belegen, dass Mitglieder von Knockout 51 Leon R. weiterhin um Erlaubnis baten, Kleidung der Vereinigung tragen zu dürfen. So schickte Benjamin S. an Leon R. am 15. Februar 2022 ein Selfie, auf dem er einen Knockout 51-Pullover trug, was Leon R. kommentierte mit „schöner Pullover“. Im weiteren Chatverlauf schreibt Benjamin S., dass es Knockout 51 nicht mehr gäbe, worauf Leon R. antwortete, „die Leute gibt es trotzdem“, „Angels sind auch verboten“ und „machen trotzdem weiter“. Benjamin S. schrieb explizit „Auch nochmal für den VS, der jetzt mitliest: »Es gibt kein KO51 mehr«“. Als Leon R. daraufhin infrage stellte, ob der Verfassungsschutz Benjamin S. „auf dem Schirm“ hätte, bekräftigte dieser, dass er erst „seit einem Jahr dabei“ und ein Artikel, in dem sein Name nicht genannt wurde, vor seiner Zeit veröffentlicht worden sei. Leon R. bezog weiter die Gegenposition: „Du bist doch nicht auf den Veranstaltungen“, „du machst doch nur Sport“ und „politisch bist du doch nicht aktiv“.

Wieschke als Unterstützer von Knockout 51

Weiter ging es im Beweisprogramm mit Chats und Telefonaten zum Vorwurf gegen Patrick Wieschke, Knockout 51 unterstützt zu haben. Laut Anklage habe Wieschke Knockout 51 von deren Gründung an gekannt und Kenntnis davon gehabt, dass sich die Tätigkeiten der Gruppe nicht auf Kampfsport beschränkten. Das habe sich daran gezeigt, dass Wieschke die Mitglieder für den „Saalschutz“ im Flieder Volkshaus und für Aufgaben bei der Organisation von Demonstrationen nutzte. Den Kontakt habe Wieschke vor allem über Leon R. geführt, was Wieschkes Kenntnis über die Strukturen der Vereinigung zeige. Zu diesen Anklagethesen wurden bereits zu einem früherem Zeitpunkt Chats ins Verfahren eingeführt. Konkret sei Wieschke mit beteiligten Akteuren von Knockout 51 am 29. August 2020 nach Berlin und am 21. November 2020 nach Leipzig zu rechten Corona-Protesten gereist. Auch hierzu wurden polizeiliche Vermerke und Beweismittel bereits zwischen dem 19. und 22. Verhandlungstag ins Verfahren eingeführt.

Auch sei Wieschke der „längerfristig angelegte Verbund“ der Mitglieder bekannt gewesen, für welchen er seit 2019 gezielt Schulungen ausgerichtet habe. Dies habe Wieschke in dem Wissen getan, dass die Mitglieder ein übergeordnetes gemeinsames Interesse verfolgten und mit dem Ziel, deren Ideologie zu festigen und sie über Parteistrukturen der NPD (heute „Die Heimat“) an die Szene zu binden. Auch hierzu wurde ein Chatverlauf bereits früher im Prozess, am 7. Verhandlungstag eingeführt. In dem Chat aus September 2020 tauschte Wieschke sich mit Leon R. aus, dass sie neben „Sport“ vor allem die „Jugend“, „Aufklärung“ und „Gegenkultur“ fördern müssten. Leon R. pflichtete bei und teilte seine Vorstellungen für eine Strategie mit: Sie würden „politisch was anstoßen“, hierfür sich die Auflösung und anschließende Übernahme von einem „Projekt“ zunutze machen, um dann „politisch voll durch[zu]starten“.

Flieder Volkshaus als Raum für Vereinigung

Wieschke habe der Vereinigung Räume der NPD-Zentrale „Flieder Volkshaus“ zu Verfügung gestellt. Ein Chatverlauf in der Gruppe „Vorstand F.V.H.“ dokumentiert die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung am Flieder Volkshaus. Wieschke schickte hierzu Preiskalkulationen für Materialien in Höhe von etwa 2.000 Euro, die er an Hauseigentümer Jan Z. und den „Sponsor“ weiterleiten wollte, worauf weitere Mitgliedern der Vorstandsgruppe „Gustl“, Kathrin, Conny R. und Marco M. positiven reagierten. Das Geld dafür solle laut Wieschke bereits in der darauffolgenden Woche als Spende beim Verein eingehen. Ein Vertreter der Generalbundesanwalts wies auf den seiner Meinung nach relevanten weiteren Chatverlauf hin, in dem es weiter um diese Spende und die Verbindung mit einem Herrn F. ging.

Die Anklage stellt einen „rein defensiven“ Charakter der Baumaßnahmen zur Haussicherung am Flieder Volkshaus infrage, sondern wirft Wieschke Mitwissen daran vor, dass Leon R. mit Knockout 51 einen Hinterhalt und Gegenschlag vor der Kulisse eines etwaigen nächsten linken Angriffs auf die Neonazis plante. Als ein Beleg dafür sollten Chatverläufe aus dem Frühjahr 2021 dienen: Leon R. berichtete Wieschke von einer vermeintlichen Informantin „der Gegenseite“ und teilte seine Hoffnung, von einem etwaig geplanten linken Angriff frühzeitig zu erfahren. Er ermahnte Wieschke im Chat mehrfach, keine Informationen nach außen sickern zu lassen, sondern zum gegebenen Zeitpunkt im Geheimen selbst eine Reaktion zu planen und die politischen Gegner:innen „auf Granit beißen“ zu lassen. Rechtsanwalt Richter (Verteidigung Wieschke) gab eine Erklärung ab, dass die Unterstellungen der Anklage hierzu „dünn“ und „lächerlich“ seien.

Zur Sicherung des Hauses hatte sich Wieschke in seiner mündlicher Anhörung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 24. Januar 2024 eingelassen. Das Protokoll der mündlichen Haftprüfung sollte später noch eingeführt werden.

Flieder Volkshaus als Waffenlager

Anschließend ging es um die mutmaßliche Bereitstellung des Flieder Volkshauses als Lagerort für Waffen für Knockout 51 durch Patrick Wieschke. So seien mitunter Macheten, Äxte, Cuttermesser und Eisenstangen im Flieder Volkshaus aufbewahrt worden. Es wurde auf den Durchsuchungsbericht verwiesen, der Funde von den Razzien des 6. Aprils 2022 dokumentierte. Die Durchsuchungsberichte waren bereits am 23. Verhandlungstag eingeführt worden und auch bereits im ersten Knockout 51-Verfahren gegen Leon R. u.a. Teil der Beweisaufnahme gewesen. Lichtbilder von der Durchsuchung im Flieder Volkshaus hatten neben Sturmhauben, einem Karton mit „Division Eisenach“ T-Shirts, Rechnern und diversen Speichermedien auch Metallstangen mit Holzkern und Cuttermesser gezeigt.

Die Anklage wirft Wieschke vor, dass mindestens seit Februar 2021 das Flieder Volkshaus als Waffenlager genutzt wurde und keinesfalls eine „Nicht-Duldung“ von Waffen durch Wieschke vorläge, sondern er vielmehr sicherstellen wollte, im Falle einer Durchsuchung nicht belangt werden zu können. So wies Wieschke Leon R. auf einen „Haufen Waffen“ hin, die noch dort lägen. Chats und Telefonate hielten weiter fest, wie Patrick Wieschke im Februar 2021 Leon R. explizit darum bat, alles aus dem Lager zu entfernen, was nicht „als Werkzeug gelten“ kann und nur unverfängliche Gegenstände – „alles, was nicht beschlagnahmt werden kann“ – bleiben könne.

Im besagtem Telefonat bestätigte Wieschke den Appell, wonach nur unverdächtige Gegenstände im Flieder Volkshaus verbleiben dürften – im Umkehrschluss also anderes wegzuschaffen sei.

Telefonate nach Hausdurchsuchung

Wenige Tage nach den Hausdurchsuchungen telefonierte Wieschke mit Sandra E. und sprach über sein schlechtes Befinden und die Vorwürfe gegen ihn, welche er als „Pillepalle“ bezeichnete. Dabei war er der Auffassung, alles gegen ihn „ins Negative verdreht“ werde. Er berichtete vom Hergang der Durchsuchungsmaßnahme gegen ihn, bei der er anwesend war. Auch berichtete Wieschke am Telefon, dass er eine neue Handynummer habe, da Rechner und Telefone beschlagnahmt wurden.

Er betrauerte, dass ihm Dinge jetzt auf die Füße fallen würden und seine „Resozialisierungsbemühungen“ dahin seien. Wieschke betonte darüber hinaus auch, dass „Eisenach funktioniert“, womit die Reaktion der Szenestrukturen auf die Hausdurchsuchungen und Verhaftungen gemeint waren: „Es gibt Geld“, „Soliveranstaltungen“, „haben Anwälte organisiert“. Wieschke betonte die Unterstützung für Leon R. und für den Erhalt seiner Kneipe für die nächsten Jahre.

Wieschke telefonierte etwa eine Woche nach den Razzien auch mit Horst B., der ihm von seinen eigenen beschlagnahmten Telekommunikationsgeräten und Speichermedien in einem Verfahren berichtete und von seinem „ersten politischen Prozess wegen Spazierengehen von 2019“. Wieschke sprach hier über die Durchsuchungen gegen ihn und Knockout 51, erklärte, dass er wisse, dass bei einer anderen Wohnung belastende Gegenstände gefunden wurden. Die bei ihm bzw. im Flieder Volkshaus beschlagnahmten Gegenstände bezeichnete er als „Schutzbewaffnung“.

Geradezu beiläufig fielen in überwachten Telefongesprächen zwischen Leon R. und Wieschke Bemerkungen zur engen Verknüpfung mit Akteur:innen wie NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, Lasse R. von der Neonazi-Gruppierung „Adrenalin Braunschweig“ und „Leuten“ von Blood & Honor.

Waffenverweigerer Wieschke?

Die Anklage verwies im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Waffenlagers auf die mündliche Anhörung Wieschkes bei seiner Haftprüfung im Januar 2024 beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hier soll Wieschke seine Kenntnis über die Lagerung der Waffen bestätigt haben, aber habe keine weiteren Angaben zu Objekten und Zeitraum gemacht haben wollen. Das Protokoll der Anhörung sollte erst am 33. Verhandlungstag eingeführt werden. Wieschke hatte auch im ersten Knockout51-Verfahren im April 2024 vor dem Oberlandesgericht Aussagen als Zeuge gemacht.

In der Anklageschrift wurde auf Wieschkes vermeintliche „innere Ablehnung“ gegenüber Waffen referiert, die er bei seiner Haftprüfung betont habe. Dies wurde durch diverse Beweismittel entkräftet. So posierte Wieschke auf einem mutmaßlich in Kolumbien aufgenommenen Foto mit der Nachbildung eines Sturmgewehrs, das optisch einer AK47 entsprach. Im April 2021 bat er Leon R., ihm ein Messer zu besorgen, das er „unauffällig tragen“ könnte – sein Verteidiger Richter wies darauf hin, dass ein solches Messer nicht bei Wieschke festgestellt worden sei.

Was hingegen sichergestellt wurde, war ein CO²-Druckluftrevolver und passende Munition bei der Durchsuchung in Wieschkes Wohnräumen am 14. Dezember 2023. Hierzu wurden Details aus dem Vermerk des Referats für Staatsschutz ST44 beim BKA verlesen. Die vom Ermittlungsrichter per Beschluss beauftragten Durchsuchungsmaßnahmen wurden durch BKA-Kräfte, unterstützt von der Thüringer Polizei, Bereitschaftspolizei und Bundespolizei umgesetzt. Die CO²-Waffe war dem Vermerk zufolge nicht geladen und nicht erlaubnispflichtig.

Rechner für Knockout 51 bereitgestellt

Auch sollen Vereinigungsmitglieder für die Zwecke von Knockout51 Zugriff auf einen Rechner im Büro vom Flieder Volkshaus gehabt haben. So belegten Kommunikationsverläufe, dass Patrick Wieschke einen Computer im Flieder Volkshaus zur Verfügung stellte, insbesondere auch für Leon R. für die Installation der 3D-Drucker-Software. In einem Chatverlauf zwischen den beiden im Oktober 2020 fragte Leon R. nach einem Rechner im Flieder Volkshaus mit solider Rechenleistung und bat Wieschke zunächst um das Anlegen eines Benutzerkontos oder Arbeitsbereichs und eines Grafikprogramms für ihn auf dem Computer.

Am 15. Dezember 2020 bat Leon R. Wieschke per Messenger um ein zeitnahes Treffen, um auf einem Rechner eine CD „richtig auswerten“ zu können, weil er sonst keinen Zugriff auf einen geeigneten Computer dafür habe. Leon R. schrieb davon, dass „wir“ eine CD mit „allen Ermittlungsakten“ bekommen hätten. Wieschke sagte zu, diese gemeinsam im Büro anzusehen.

Wieschke habe am 30. März 2021 an Leon R. zum wiederholten Mal Zugangsdaten für den Computer im Flieder Volkshaus übermittelt. Der Chat, der dies belegen soll, wurde bereits durch eine Selbstleseanordnung ins Verfahren eingeführt.

Am folgenden 31. Verhandlungstag sollte ein weiterer Zeuge und am übernächsten ein sachverständiger Zeuge erneut zum Thema Waffenbau und Waffenteilen aus dem 3D-Drucker aussagen. Mit dieser Ankündigung schloss der Vorsitzende den Verhandlungstag gegen 15:30 Uhr.