Der 23. Verhandlungstag begann, wie die Hauptverhandlungstage im zweiten Knockout 51-Verfahren gewohntermaßen starten, mit der Einführung von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Diese sowie die Einführung von Fahrzeuginnenraumüberwachung und die Inaugenscheinnahme von Lichtbildern der Wohnungsdurchsuchungen der – bislang noch nicht rechtskräftig – verurteilten Angeklagten des ersten Knockout-Verfahrens stellten im Wesentlichen den Gegenstand der Beweisaufnahme am 12.09.2025 vor dem Oberlandesgericht in Jena dar.
Erwerb von Macheten
Zunächst nahmen der Senat und die anderen Verfahrensbeteiligten Bilder einer Vortragsveranstaltung im Eisenacher Flieder Volkshaus in Augenschein. Auf den Fotos von dem Vortrag unter dem Titel „Volk und Staat wie wir das sehen“ war nicht nur der mutmaßliche Knockout-Rädelsführer Leon R., sondern auch der im jetzigen Verfahren Angeklagte Patrick Wieschke als Referent am Vortragspult zu sehen.
In dem danach angehörten Ausschnitt aus der TKÜ erkundigte sich der im ersten KO 51-Verfahren Angeklagte Bastian Ad., wer denn eigentlich die Macheten bestellt habe. Hier ging es um die Bestellung von drei Macheten durch den ebenfalls im ersten KO-Verfahren Angeklagten Maximilian A. für drei andere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung – Leon R., den Lebensgefährten von dessen Schwester Maximilian H. und Benjamin S. Das Gespräch fand offenbar am Tag nach einer Party im Flieder Volkshaus statt. Dass die – dem TKÜ-Mitschnitt nach zu urteilen, noch verkaterten – Angeklagten des ersten KO-Verfahrens sich zum Essen in einem Eisenacher Döner-Imbiss treffen wollten, wertete Wieschkes Verteidiger Rechtsanwalt Richter als Anhaltspunkt dafür, dass diese nichts gegen Ausländer:innen und Andersdenkende gehabt und diese nicht aus Eisenach hätten vertreiben wollen.
Im Folgenden TKÜ-Auszug hatte Maximilian A. die Macheten bereits von der DHL-Paketstation abgeholt und hinterlegte alle drei bei Maximilian H. und dessen Lebensgefährtin. Von einem 16-minütigen Gespräch waren dreizehn Sekunden relevant, die diesen Umstand belegen sollten. Die Verteidigung meldete indessen Bedenken an der auszugsweisen Anhörung des Gesprächs an, die als beispielhaft für zahlreiche Bedenken der Verteidigung an der Beweisaufnahme des Gerichts gelten können. Der Senat folgte dem jedoch nicht und wies auf die Verschriftung der TKÜ hin, die der Verteidigung zur Verfügung steht und aus der ersichtlich sei, was für das Verfahren relevant ist.
Die Verteidigung, insbesondere Rechtsanwalt Baitinger (Verteidigung Wieschke), wandte sich hiergegen mit dem Argument, dass der Verschriftung des Bundeskriminalamts (BKA) insofern nicht getraut werden könne, als dass diese ungenau und unvollständig sei. Der hierfür kurze Zeit später im Verlauf des Verhandlungstages angeführte Beleg Baitingers bestand darin, dass sich in der Verschriftung an einer Stelle eines Gesprächs das Wort „Bulle“ fand, an der der Sprecher, Leon R., jedoch „Polizist“ gesagt habe. Dass sei laut Baitinger zwar für sich genommen nicht verfahrensentscheidend, zeige aber, dass die Verschriftung der BKA-Beamt*innen keine Eins-zu-eins-Abbildung der Gespräche und die Bedenken der Verteidigung daher berechtigt seien. Das Gericht ging hierauf nicht weiter ein.
Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages wurde TKÜ angehört, die den Auftritt des Maximilian A. als Zeuge vor dem Sächsischen Oberlandesgericht in Dresden in dem Strafverfahren gegen Lina E. u.a. zum Gegenstand hatte. In diesem Kontext wähnten sich Maximilian A. und Erik K., der A. im Auto von Eisenach zum Gericht und zurück fuhr, von Linksextremen verfolgt. Man rechnete damit, auf der Autofahrt von Eisenach nach Dresden oder auf der Rückfahrt abgedrängt und überfallen zu werden. Maximilian A. hatte vor und nach seiner Aussage telefonischen Kontakt mit Leon R. in Eisenach, dazwischen musste er sein Handy im Gericht abgeben.
Knockout 51-Aussage in Dresden
R. wollte zunächst örtliche Unterstützung zur Begleitung auf die Autobahn organisieren, was ihm allerdings nicht gelang. Die „Kameraden“ haben fast alle arbeiten müssen. Die Polizei gewährte Maximilian A. und Erik K. eine Eskorte aus dem Dresdner Stadtgebiet auf die Autobahn. Dass A. und K. mit der Polizei sprachen und sich eskortieren ließen, fasste die Verteidigung in mehreren Erklärungen als Beleg dafür auf, dass die mutmaßlichen KO-Mitglieder das Gewaltmonopol des Staates respektierten und um polizeiliche Hilfe nachsuchen würden. Die Gelegenheit, Linke unter dem Vorwand der Notwehr anzugreifen und zu töten, die sich hier geboten hätte, habe man gerade nicht genutzt, sondern vielmehr um Leib und Leben fürchten müssen und stets mit der Polizei kooperiert.
Der Senat plant auch, das vom Dresdner Oberlandesgericht in Sachen Lina E. gefällte Urteil jedenfalls teilweise in das KO-Verfahren einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde den Verteidigern die Entscheidung auf die mitgebrachten USB-Sticks und den in U-Haft sitzenden Angeklagten Kevin N. und Marvin W. auf die ihnen für das Verfahren zur Verfügung stehenden Laptops aufgespielt. Das Urteil ist zwar auch – in anonymisierter Form – auf juristischen Entscheidungsdatenbanken allgemein verfügbar. Die Verfahrensbeteiligten dürften indessen Abzüge des originalen, nicht anonymisierten Urteilstextes erhalten.
Fundstücke bei Durchsuchungen
Zur Einführung in die Hauptverhandlung kamen dann auch die Lichtbilder von den Durchsuchungen im Flieder Volkshaus, der privaten Wohnung von Leon R., seines Lokals „Bull´s Eye“ sowie der Privatwohnungen von Bastian Ad., Maximilian A. und Erik K.
Unter den bei Leon R. aufgefundenen Gegenständen befanden sich etwa
- Wohnung Flur: Axt in Schrank
- Küche: Messer in Schublade
- Messer in Wohnzimmer
- Messer in Schlafzimmer
- Klappmesser in Schminktasche
- Messer aus Rucksack
- Wäschekorb mit Flyern Nazi-Kiez
- Wohnzimmer-Schrank: Pfefferspray auf Schrank
- Schlafzimmer: Axt neben Bett
- 3-mal Handys und Devotionalien
- Hakenkreuzbinde
- Beil
- Japansäge
- PKW Audi Innenraum: Pfefferspray.
Im „Bull´s Eye“ fanden die Ermittler*innen u.a. eine Japansäge, ein Compoundbogen und eine als „Zeckenabwehrspray“ bezeichnete Flasche Pfefferspray, aber auch Devotionalien und Fahnen wie eine Reichskriegsflagge, daneben auch ein Konglomerat an Lektüre mit Büchern wie z.B. „Die Auschwitzlüge“, „Das Dritte Reich“, „Deutsche Wehrmacht“, „Hitlerjugend“, „Auschwitz – nackte Fakten“, „Der Fanatiker“ und „Blood and Honour“.
Dass bei Bastian Ad. neben Messern, Schlagringen und 9 mm-Patronen auch Grinder und Marihuana-Krümel gefunden wurden, wollte Rechtsanwalt Bauerfeind (Verteidigung Kevin N.) als Widerlegung der Anklagethese verstanden wissen, dass KO 51 in ihrem Machtbereich und Nazi-Kiez in Eisenach, keine Drogenabhängigen duldete, sondern gegen diese mit ihrem Anspruch als Ordnungsmacht vorging.
Bei Maximilian A. waren unter den aufgefundenen Gegenständen neben Messern, einer Soft-Air-Waffe, Munition für diese Waffe, Pfefferspray, Hämmern und einem Schlagstock in dessen Wohnung, auch ein griffbereites Messer in seinem Auto sowie eine Machete im Kofferraum.
Bei Erik K. fanden sich etwa Aufkleber auf seinem Kühlschrank wie „Defend Eisenach“, „Hooligans Erfurt“, „White Race“, „Leipzig bleibt deutsch“ und „Asylbetrüger – nein danke!“, des Weiteren ein Mitgliedsausweis vom Flieder Volkshaus-Verein, Testosteron mit diversen Einmalspritzen und Kanülen, eine Hakenkreuzfahne und ein Pullover „Kampf der Nibelungen“. In seinem Auto war ein Messer griffbereit in der Seitentür, in der Mittelkonsole ein Schraubendreher, im Handschuhfach ein Küchenmesser und Dartspfeile. Im Kofferraum hatte er Kabelbinder, Cuttermesser und Kunststoffrohr sowie einen Ordner mit Aufklebern wie „Gegen Staat und Kapital“, „Unser Kampf bleibt national“, „Eisenach bleibt deutsch“, „Jungvolk Eisenach“, „Combat 18“, „Dieser Dönerladen wurde geschlossen“, „Good night left side“ und „Keine Gemeinschaft mit Feiglingen“. Auf der Heckscheibe seines Fahrzeugs dokumentierten die BKA-Ermittler*innen einen Aufkleber mit dem Thor Steinar-Logo.
Schießtrainings in Tschechien
Seit August 2019 unternahm KO51 in verschiedener personeller Besetzung vier Fahrten zu tschechischen Schießständen. Dies sollte Fahrzeuginnenraumüberwachung dokumentieren, mit deren Einführung in die Hauptverhandlung schließlich begonnen wurde. Angehört wurden hierzu die Mitschnitte der Fahrt vom 4.1.2021, an der Leon R., dessen Lebensgefährtin Ann-Katrin W., Bastian Ad. und Benjamin S. teilnahmen.
Während des Gesprächs überschritten die im Fahrzeug befindlichen Personen die Grenze der Bundesrepublik Deutschland und begaben sich damit auf das Staatsgebiet der Tschechischen Republik. Daraufhin forderte die Verteidigung Wieschke eine Verhandlungsunterbrechung, um etwaige prozessrechtliche Schritte wegen der Fahrzeuginnenraumüberwachung auf fremdem Staatsgebiet zu prüfen. Schließlich legte Rechtsanwalt Baitinger gegen die angehörte Fahrzeuginnenraumüberwachung Beweisverwertungswiderspruch ein, da diese nicht rechtshilfekonform erlangt worden sei und zugleich einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstelle. Dem schlossen sich die Rechtsanwälte Bauerfeind und Elbs an.
Auf diesen Einwand – obwohl schon im ersten KO51-Verfahren von der damaligen Verteidigung von Bastian Ad. erhoben – waren die Vertreter des Generalbundesanwalts nicht vorbereitet und erbaten, Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum nächsten Verhandlungstag nachzulassen, was der Senatsvorsitzende gewährte.
Rechtsanwalt Baitinger erhob sodann in der Voraussicht, dass wohl auch die weiteren Sequenzen der Fahrzeuginnenraumüberwachung, die der Senat anzuhören beabsichtigte, auf tschechischem Gebiet gewonnen wurden, Beweiserhebungswiderspruch.
Der GBA-Vertreter Dr. Biehl wies auf die Möglichkeit der Auswertung der Geodaten hin, um den Standort während der Gespräche zu sehen. Diese seien zwar beim BKA vorhanden, jedoch auch für den GBA nicht ohne weiteres zu bekommen. Dabei verblieb es für diesen Verhandlungstag.
Ende des Verfahrens in Sicht?
Mit einem gewissen Überraschungseffekt offenbarte der Senat den Verfahrensbeteiligten mit Blick auf den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung dann noch, dass er derzeit nicht plane, weitere Zeug*innen vorzuladen und einzuvernehmen. Insoweit sei die Beweisaufnahme abgeschlossen und bestehe aus Sicht des Gerichts derzeit kein weiterer Bedarf. Die Verteidigung insistierte darauf, dass angekündigt worden sei, gerade die zu Verhandlungsbeginn gehörten Auswertebeamt*innen des BKA auch bei Bedarf der Verteidigung ohne weiteres noch einmal zu hören.
Auch von Seiten des GBA zeigte man sich erstaunt, dass es in der weiteren Beweisaufnahme keiner weiteren Befragung von Zeug*innen mehr bedürfen solle. Der Senat blieb bei seiner Position und verwies die Beteiligten insoweit auf die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen, womit der 23. Tag der Hauptverhandlungstag zu Ende ging.
