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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

49. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 25.02.2026

Am 49. Verhandlungstag stand die Vernehmung zweier BKA-Zeugen, die an der Auswertung der E-Mail-Postfächer von Leon R. beteiligt waren, an. Wirklich inhaltlichen Mehrwert konnten diese aber nicht liefern. Anders als vom Senat beabsichtigt wurde auch die Beweisaufnahme immer noch nicht geschlossen.

Überbau und Protokolle

Der Zeuge des BKA erklärte zu Beginn, mehrere E-Mail-Postfächer von Leon R. seien mit dem Ziel ausgewertet worden, eine rechtsradikale Gesinnung nachzuweisen. Dies sei der „Überbau des Ganzen“ gewesen. Man habe die Auswertung gewissenhaft vorgenommen und anschließend relevante Inhalte in einem Vermerk zusammengefasst. Im weiteren Verlauf relativierte der Zeuge diese Einordnung jedoch. Auf spätere Nachfrage von Rechtsanwalt Michael Baitinger korrigierte er sich und sprach stattdessen nunmehr von einem „taktischen Hintergrund“.

Eine konkrete Vorgabe, zu was die Auswertung führen sollte, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei es darum gegangen, aus dem vorhandenen Beweismaterial Rückschlüsse zu ziehen. Inhaltlich berichtete der Zeuge, dass zwischen Leon R. und Patrick Wieschke ab etwa 2019 ein Austausch von Protokollen von Mitgliederversammlungen stattgefunden habe. Zudem sei ein Pamphlet übersandt worden das sich mit der „Eisenacher Jugend“ beschäftigte und davon sprach, man müsse sich „Stadt und Heimat zurückholen“.

Auch finanzielle Aspekte wurden angesprochen. So seien in Protokollen des „Flieder Volkshaus-Vereins“ auch finanzielle Punkte enthalten gewesen. Darüber hinaus habe es wohl Bestellungen gegeben, konkrete Details konnte der Zeuge jedoch nicht mehr erinnern. Zum Thema „Antiquariat“ in Bezug auf Wieschke konnte er ebenfalls keine präzisen Angaben machen.

Wenig Erkenntnisse durch Zeugen

Der Zeuge erklärte zudem, die Postfächer seien dem BKA zur Auswertung übergeben worden. Wie die Ermittlungsbehörden ursprünglich an die Daten gelangt seien, könne er nicht sagen. Bekannt wurde in der Verhandlung aber, dass ein Rechtshilfeersuchen an die Republik Irland gestellt worden war, die einen USB-Stick mit Daten übermittelte, die über das Bundesamt für Justiz und den Generalbundesanwalt (GBA) schließlich beim BKA landeten.

Ein wesentlicher Teil der Befragung durch die Verteidigung Wieschke sollte sich schließlich um die Frage drehen, wann von einer „rechtsradikalen Gesinnung“ gesprochen werden könne und ab wann eine solche beginne. Bei dem Kreuzverhör mit Rechtsanwalt Baitinger reagierte der Zeuge teils nur zögerlich und erklärte, rechtsradikales Gedankengut sei solches, das gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße. Baitinger und sein Anwaltskollege Peter Richter versuchten wiederholt, eine angebliche Vorfestlegung der Ermittler zu konstruieren.

Rechtsanwalt Richter gab nach der Zeugenvernehmung schließlich zu erkennen, dass er eine Wiederholung der Auswertung der E-Mail-Postfächer für geboten erachte, da der Zeuge zu spezifischen Punkten – etwa zu Wieschkes Antiquariat – aus eigener Erinnerung keine Fragen beantworten könne und weitergehende Erkenntnisse bei erneuter Auswertung nicht ausgeschlossen seien.

Neuer Zeuge, gleiches Spiel

Fortgesetzt wurde mit einem zweiten Ermittlungszeugen, der aber inzwischen nicht mehr beim BKA tätig ist. Er erklärte, sein Auftrag habe sich auf drei E-Mail-Postfächer bezogen. Zur konkreten Datenbeschaffung dürfe er nichts sagen. Inhaltlich habe man die Postfächer gesichtet und festgestellt, dass Leon R. diverse Bezüge in die rechtsextreme Szene aufweise. Als Beispiele nannte er unter anderem, dass Leon R. für Wieschke Texte im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen erstellt habe und Grafiken für das Flieder Volkshaus gefertigt worden seien, die eine Nähe zur rechtsextremen Szene erkennen ließen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden, ob Protokolle von Mitgliederversammlungen eine Rolle gespielt hätten, konnte sich der Zeuge nicht mehr sicher erinnern, in welchem Umfang diese ausgetauscht worden seien. Konkret verwies er auch auf eine E-Mail vom 6. Februar 2019, in der Leon R. an Wieschke einen Text geschickt habe. Darin sei davon die Rede gewesen, dass es mit Eisenach bergab gehe, die Jugend ein Problem habe und „kriminelle Ausländerbanden“ eine Rolle spielten. Zudem habe Wieschke am 15. Januar 2019 einen Text übersandt, der im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf korrekturgelesen worden sei.

Zum Beweisthema „Antiquariat Wieschke“ konnte auch dieser Zeuge hingegen keinerlei Erkenntnisse beitragen. Auch zu möglichen Screenshots von Mobiltelefonen wollte er nichts Konkretes sagen, schloss aber nicht aus, dass entsprechende Inhalte ausgewertet worden seien. Rechtsanwalt Baitinger setzte bei seiner Befragung wieder an dieser Stelle an. Er wollte hinterfragen, dass der Umstand, dass Leon R. für Wieschke Texte erstellt habe, bereits ein Beleg für eine rechtsextreme Szenezugehörigkeit sei.

Für den Zeugen sei die Wortwahl entscheidend gewesen, erklärte er. Insbesondere verwies er auf Formulierungen wie „Heimat zurückholen“ oder „Drogen- und kriminelle Ausländerbanden“. Das habe aus seiner Sicht einen Bezug zum Verfahren gehabt, da hier den Angeklagten entsprechende Stigmatisierungen vorgeworfen wurden. Baitinger versuchte hieraus wiederum, eine politische Vorfestlegung abzuleiten.

Streit zwischen Verfahrensbeteiligten

Im Anschluss verkündete der Vorsitzende einen Beschluss. Ein Beweisantrag von Rechtsanwalt Richter vom 6. Januar 2026 auf Vernehmung von Oberstaatsanwalt Dr. Biehl wurde zurückgewiesen. Ziel des Antrags war der Nachweis, dass ein am 20. März 2020 an Leon R. übermitteltes Passwort tatsächlich einer anderen Person zuzuordnen sei. Das Gericht lehnte den Antrag ab, da die unter Beweis gestellte Tatsache nach dem bisherigen Beweisergebnis bereits als erwiesen gelte.

Die Verteidigung hielt an ihrer Kritik bzgl. der stattgefundenen Zeugenvernehmungen weiter fest. Rechtsanwalt Richter regte an, von Amts wegen eine erneute Auswertung der E-Mail-Postfächer in Auftrag zu geben. Angesichts der Erinnerungslücken der Zeugen und möglicher „anderer Vorzeichen“ könnten neue relevante Erkenntnisse gewonnen werden. Seitens der Bundesanwaltschaft wurde dem entgegengehalten, dass er auf konkrete E-Mails Bezug genommen habe, etwa aus Oktober 2021, die zeitlich gar nicht im ausgewerteten Datensatz enthalten gewesen seien.

Zudem habe die Verteidigung jederzeit Einsicht in die gespiegelten Asservate beantragen können, dies aber nicht getan. Es entstand eine Debatte über eine bestandene zumutbare Zugriffsmöglichkeit durch die Verteidigung. Baitinger kritisierte, es sei „absurd“, darauf zu verweisen, man hätte irgendwo hinfahren müssen, um Datensätze einzusehen. Zudem warf er den Ermittlern erneut vor, von Anfang an entlastende E-Mails nicht berücksichtigt haben zu wollen.

Kritikwürdig sei aus der Sicht von Baitinger auch, dass der Vertreter der Bundesanwaltschaft aufgrund der Verspätung zweier Angeklagten den Zeugen darauf hinwies, dass er in der Zwischenzeit einen Kaffee in der Kantine trinken könne, bis es losgehe. Baitinger witterte mögliche informelle verfahrensbezogene Kontakte. Über ein etwaiges Gespräch hätte aus seiner Sicht ein Vermerk angefertigt werden müssen, was wiederum auf deutliches Unverständnis – auch von Seiten des Gerichts – stieß.

Da sich die Verteidigung die Stellung weiterer Beweisanträge offenhalten will, wurde die Beweisaufnahme anders als vorgesehen immer noch nicht geschlossen. Auch am zweiten Verhandlungstag in der kommenden Woche wird deshalb die Bundesanwaltschaft noch nicht ihr Plädoyer halten. Oberstaatsanwalt Biehl stellte klar, dass sie keine dahingehenden Vorbereitungen in der Behörde veranlassen werden, wenn die Beweisaufnahme noch nicht am heutigen Tag geschlossen werde.

Dies nahm auch das Gericht schließlich so hin, sodass die Plädoyers frühestens am 9. März beginnen könnten.