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Knockout 51 - Prozess

38. Verhandlungstag – KO51 – 16.04.2024

An diesem Verhandlungstag sagte die Expartnerin von Maximilian A. als Zeugin aus. Der Geschädigte eines mutmaßlichen Angriffs durch Leon R. an der Eisenacher Werner-Aßmann-Halle wurde wiederholt zwecks Aussage geladen. Zu mehreren Tatkomplexen des Verfahrens wurden diverse Chatverläufe und Audios aus Überwachungsmaßnahmen verlesen und abgespielt.

Zu Beginn gab es eine kurze Diskussion darüber, dass die Angeklagten nicht ihre privaten Laptops mitbringen dürfen – die Verteidigung monierte, dass die Neonazis lediglich Laptops aus der JVA im Gerichtssaal nutzen könnten, der Vorsitzende Richter betonte die Verantwortung der Verteidiger, ihre Mandanten zu informieren und dass auch Zuschauer:innen aus Sicherheitsgründen keine Laptops in den Saal mitnehmen dürften.

Expartnerin von Maximilian A. als Zeugin

Als erste Zeugin des Tages war Vivien K. geladen, die zwischen November 2020 bis Ende 2023 mit Maximilian A. in einer Beziehung war. Die beiden seien laut eigener Aussage früher auch verlobt gewesen, was nach Auffassung des Vorsitzenden Richters nicht für ein Zeugnisverweigerungsrecht reiche. Die Zeugin wurde über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO belehrt. Insbesondere in Hinblick auf den Vorfall im Amare in Eisenach würde Richter Giebel sie nicht befragen, weil sie im weitesten Sinne auch an dem Vorfall beteiligt war – entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft.

Am Anfang der Befragung sagte die Zeugin auf die Frage, ob Maximilian A. auch Kampfsport gemacht habe, er hätte „halt Sport gemacht“. Zunächst wollte sie auch zu seiner politischen Einstellung nichts gewusst haben – „wir zwei haben nicht wirklich großartig über solche Themen gesprochen“. Die anderen Angeklagten kenne sie nicht gut und auch den Namen Knockout 51 würde sie lediglich aus dem Internet kennen. Auf Nachhaken des Vorsitzenden, ob sie Maximilian A. mit Knockout51 in Verbindung bringe, schwieg sie. Als er sie erneut zur Wahrheit ermahnte, bejahte sie nach einer längeren Pause. Vivien K. bestätigte, dass A. sich auch mit anderen Personen getroffen habe, die Teil der Gruppe waren, an die Häufigkeit erinnere sie sich jedoch nicht – „jeder hat halt auch sein eigenes Leben“.

Auf erneutes Nachfragen hin bestätigte die Zeugin, dass A. Kampfsport gemacht hat, „weil er es mir erzählt hat“. Auch seine politische Gesinnung kannte sie dann plötzlich doch, aber er habe in seiner Wohnung keine entsprechenden Aufkleber, Fahnen oder Kleidung gehabt. Von Maximilian A.s Teilnahme an Demonstrationen, wisse sie nichts. Weiter habe sich Maximilian A. zwar ein Moped zugelegt, doch auch von sogenannten „Streifenfahrten“ wisse sie nichts. Leon R. und Bastian Ad. kenne sie etwas, sie seien ihres Wissens auch „ab und zu mal“ beim Kampfsport dabei gewesen. Den Angeklagten Eric K. kenne sie nur vom sehen.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft fragten die Zeugin, woraus sie schloss, dass ihr Expartner bei Knockout51 war. Sie sagte, man habe „halt mal im Internet gesehen, dass er damit in Verbindung gebracht worden ist“. Ihr sei etwas zugeschickt worden, aber von wem und wann wüsste sie nicht mehr. Sie erinnere sich noch, dass es online Bilder gab – Maximilian A. „stand da irgendwie mit paar Leuten“. An Kleidung mit Bezug zu Knockout51 wollte sie sich ebenfalls nicht erinnern.

Anschließend befragte die Verteidigung die Zeugin noch kurz. Auf Frage von Rechtsanwalt Hammer (Verteidiger von Leon R.) antwortete die Zeugin, dass sie Leon R. aus der Jugendzeit im Heimatdorf „vom sehen halt“ kenne. Bastian Ad. und Maximilian A. würden sich schon seit ihrer Kindheit kennen, wie es sich zwischen Leon R. und Maximilian A. verhielt, wisse sie nicht. Tendenziös ging es mit der Frage eines Verteidigers weiter, wie die Zeugin sich entschieden hätte bei der Wahl zwischen einem Millionär und Maximilian A.. Als die Zeugin auf Nachfrage die Persönlichkeit von Maximilian A. beschreiben sollte, schilderte sie stockend und unter Tränen einige positive Charakterzüge von ihm. Schließlich fragte die Verteidigung von Maximilian A., ob dieser in Konflikte verwickelt gewesen sei, was sie beantwortete mit „nicht, dass ich wüsste“. Nach etwa zwanzig Minuten wurde sie unvereidigt entlassen.

Zum dritten Mal geladen: Geschädigter von Werner-Aßmann-Halle

Als nächstes war erneut der Geschädigtevom Angriff an der Werner-Aßmann-Halle in Eisenach am 10. Februar 2021 als Zeuge geladen, um seine Zeugenvernehmung vom 10. Verhandlungstag und 11. Verhandlungstag fortzuführen. Seine letzten Aussagen vor Gericht waren teils widersprüchlich und von viel Verständnis und Wohlwollen für Leon R. geprägt, welcher ihn in Begleitung von Maximilian A. geschlagen hatte. Er hatte Leon R. als Bekannten eingeordnet, mit dem er einige Male im Bull’s Eye getrunken habe.

Der Senat hatte keine Fragen mehr an den Zeugen W., sodass direkt die Bundesanwaltschaft mit der Befragung begann. Der Zeuge beharrte – in Widerspruch zu seiner polizeilichen Vernehmung – auf der Schilderung, dass an dem besagten Abend Leon R.s Mutter Ulrike E. aus seiner Gruppe heraus draußen an der Halle beleidigt worden sei und Flaschen in ihre Richtung geflogen seien. Daraufhin wurde ein abgehörtes Telefonat zwischen Ulrike E., Leon R. und dessen Schwester kurz nach dem Vorfall abgespielt, in welchem E. nichts von Beleidigungen und Flaschenwürfen sagt, sondern nur, dass ein Schaufenster zu Bruch gegangen sei und sie dreißig Meter entfernt gestanden hätte. Leon R. fragte am Telefon nach den vermeintlichen Täter:innen – „Deutsche oder wie?“ – und kündigte direkt an, „Max“ anzurufen.

Der Zeuge blieb dennoch bei seiner Version, dass seine Gruppe durch ihr Verhalten Schuld an Leon R.s Verhalten gewesen sei – also, dass Leon R. den Geschädigten ins Gesicht geschlagen habe, sodass er zu Boden ging. Er verwies dabei auf sein Telefonat mit Leon R. nach dem Vorfall, in dem sie die Sache angeblich geklärt hätten. Diese Audio aus der Telekommunikationsüberwachung wurde bereits am 10. Verhandlungstag vorgespielt.

Nach wenigen Minuten wurde der Zeuge entlassen. Der Vorsitzende erklärte, dass eigentlich zur selben Sache ein weiterer Zeuge von dem Abend befragt werden sollte, dieser jedoch seit August letzten Jahres per Haftbefehl gesucht würde und seitdem nicht aufzufinden sei. Stattdessen solle sonst das Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen verlesen werden, da nicht davon auszugehen sei, dass er zeitnah aufgegriffen wird.

Die Bundesanwaltschaft fragte beim Vorsitzenden wegen der Ladung eines weiteren Zeugen vom Abend an der Werner-Aßmann-Halle nach. Der Zeuge sei zwar für den kommenden Verhandlungstag geladen, jedoch erübrige sich aus Sicht des Vorsitzenden die Befragung des Zeugen. Es läge ein Schreiben von dessen Rechtsanwältin hinsichtlich seines Auskunftsverweigerungsrechts vor, was der Vorsitzende wohl jedoch nicht „auf dem Schirm“ gehabt hätte. Hierzu wolle er den Zeugen dann lediglich belehren, nicht befragen und stattdessen den Polizeibeamten laden, der die polizeiliche Vernehmung des Zeugen durchgeführt hatte. Die Bundesanwaltschaft sah hingegen beim Zeugen kein vollumfängliches Recht auf Auskunftsverweigerung nach §55 und pochte auf dessen Ladung. In dem etwas diffusen Dialog rechtfertigte der Vorsitzende sich, dass es sich nun mal um ein sehr komplexes Verfahren handelte.

Weitere Audios zum Tatkomplex Werner-Aßmann-Halle

Später am Verhandlungstag wurden zu diesem Tatkomplex noch Gespräche aus den Überwachungsmaßnahmen eingeführt. Im ersten rief Leon R., wie im Telefonat mit seiner Mutter angekündigt, bei Maximilian A. an und sie sprachen sich ab, um zusammen zur Werner-Aßmann-Halle zu fahren. In einem weiteren Telefonat führte Maximilian A. aus, dass der Geschädigte W. von Leon R. „eine gekriegt“ hätte und äußerte sich belustigt über dessen Jochbeinbruch und Augenhöhlenbruch, den dieser dabei wohl erlitten habe.

Es folgten noch mehrere, teils unverständliche Gespräche, darunter eines zwischen Ulrike E. und Leon R., in welchem er ihr erzählte, dass er den Geschädigten dreimal ins Gesicht geschlagen habe. Der Beschuldigte Benjamin S. fragte per Chat bei Leon R. nach, ob er den W. „aus der Rüstung geboxt“ habe, was Leon R. nicht verneinte, sondern lediglich fragte, woher er diesen kennen würde.

Auch Telefonate zwischen Leon R. und dem Geschädigten W. wurden abgespielt. Hierbei berichtete W. von seiner Vernehmung zum Tathergang durch die Polizei und dass er ausgesagt habe, zu Leon R. keinen Kontakt zu haben – was offensichtlich nicht stimmte und auch die Polizeibeamt:innen offenbar nicht glauben wollten. Leon R. fragte auch zu der Vernehmung eines anderen Zeugen nach. Im weiteren Gesprächsverlauf verabredeten sich die beiden, offenbar um Aussagen abzusprechen.

Es folgten noch Chats zwischen Leon R. und H., einer Person, die ebenfalls am 10.02.2021 an der Werner-Aßmann-Halle anwesend war. H. informierte Leon R. über seine Vorladung zu einer Zeugenaussage bei der Polizeiinspektion Eisenach. In Sprachnachrichten gab Leon R. dem Zeugen aus seiner Erfahrung und juristischem Halbwissen noch Tipps zur Vernehmung und zum Umgang mit der Polizei. Die beiden verabredeten sich für ein Treffen um darüber zu „quatschen“, wobei sie auch den Geschädigten W. und einen weiteren Zeugen erwähnten. In einem späteren Chat berichtete H. von einer Verkehrskontrolle, in der ihm Eisenacher Polizeibeamt:innen rieten, sich von der Gruppe um Leon R. fernzuhalten, da diese in der Stadt schon ziemlich bekannt seien, auch für Körperverletzungen.

Die Verteidigung von Leon R. meinte bezugnehmend auf die letzten Gespräche und Chats, dass für sie keine Einwirkung von Leon R. auf Zeugen und Geschädigte erkennbar wäre, da diese angeblich von Anfang an kein Interesse an der Strafverfolgung gehabt hätten. Auch betonte ein Verteidiger, dass aus ihrer Sicht kein Zusammenhang zu Knockout51 erkennbar sei, sondern eine „persönliche Fehde“.

Wünsche zum weiteren Beweisprogramm: Dresdner Urteil und Nazi-Zeugen

Die Verteidigung von Leon R. kündigte an, noch sieben oder acht weitere Zeug:innen hinsichtlich eines Vernetzungstreffen am 8. Mai 2021 laden zu wollen und nächsten Montag einen Beweisantrag zu stellen. Die Verteidigung von Bastian Ad. nannte hierzu noch Tommy Frenck als möglicherweise zu benennenden Zeugen. Der Vorsitzende erwiderte, dass er an der Stelle keinen weiteren Aufklärungsbedarf sehe, da hierzu bereits Zeug:innen, Videos, Bilder und Audios dazu herangezogen wurden.

Auch wiederholte die Verteidigung ihren Wunsch, das Urteil aus dem sogenannten Dresdner „Antifa Ost“-Verfahren einzuführen, und erwog erneut die Ladung des „Kronzeugen“ Johannes D., um die „akute Bedrohungslage“ gegen die Neonazis, ihre Kneipe und Knockout51 zu untermauern. Der Vorsitzende Richter kündigte an, das Urteil des OLG Dresden im Rahmen des Selbstleseverfahrens in die Beweisaufnahme einzuführen. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und der Vorsitzende es selbst anfordern müsse, dies sei dem Generalbundesanwalt nicht möglich. Verteidiger von Bastian Ad. boten an, dem Senat das Urteil, welches ihnen digital vorliege, zukommen zu lassen.

Diverse Audios aus Überwachungsmaßnahmen

Anschließend ging es bis zum Ende des Verhandlungstages weiter mit diversen Chats und abgehörten Telefonaten sowie Audiomitschnitten aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung, welche teils sehr schwer zu verstehen waren.

In Telefonaten Mitte November 2021 tauschten sich Leon R. und Maximilian A. darüber aus, dass Maximilian A. von einer weiblichen Person um ein Gespräch gebeten worden sei und dass ihm dies komisch vorkäme. Sie mutmaßten, dass dies mit einem geplanten Angriff zu tun haben könnte. Sie verabschiedeten sich aus dem Gespräch und einer der beiden kündigte an, sowieso noch ein „paar Kiezrunden“ zu drehen.

Weitere überwachte Gespräche, so auch darüber, dass Eric K. Mitte Januar 2022 „sportliche Personen“ vor der Wohnanschrift von Leon R. gesehen haben will und Leon R. mit einem Messer bewaffnet vor seiner Tür gewesen sein soll, wurden bereits ins Verfahren eingeführt und wurden daher nicht erneut abgespielt.

Zeugenaussagen in Dresden

Vor, nach und in der Pause zwischen seiner Zeugenaussage am 26. Januar 2022 am Oberlandesgericht in Dresden im „Antifa Ost“-Verfahren telefonierte Maximilian A. mit Leon R.. In dem überwachten Telefongespräch sprachen sie darüber, dass Eric K. auf dem Weg dorthin verfolgt oder angegriffen worden sei, und darüber, wie Leon R. trotz einer „Polizeieskorte bis auf die Autobahn“ noch selbst Schutz für die Rückfahrt der beiden nach Eisenach organisieren würde. So sprachen sie auch ab, dass Maximilian A. und Eric K. nicht direkt nach Eisenach abfahren sollten. Maximilian A. berichtete Leon R. von seiner mehrstündige Zeugenvernehmung, bei der er sich „ganz schön durch die Mangel genommen“ fühlte, da auf Widersprüche zwischen seinen bei der Polizei getätigten Zeugenaussagen offenbar kritisch eingegangen wurde. Am gleichen Tag klärte Leon R. mit dem ebenfalls Beschuldigten Dennis K. telefonisch die Abholung von Maximilian A. und Eric K. an einem Treffpunkt ab.

Weiter wurde ein Chatverlauf zwischen Eric K. und Kevin S. eingeführt. Dieser hatte bereits am 10. Verhandlungstag als Zeuge ausgesagt, war selbst Teilnehmer beim Kampfsporttraining von Knockout51, Mitglied in einschlägigen Chatgruppen mit den Angeklagten und beteiligte sich auch bei „Saalschutz“ im Flieder Volkshaus. Gleichzeitig ist S. Geschädigter einer Körperverletzung durch Bastian Ad., mutmaßlich ein Racheakt in Reaktion auf seine Zeugenaussage am 30. März 2022 am Oberlandesgericht in Dresden, wie am 10. Verhandlungstag ebenfalls deutlich wurde.

Im besagten Chatverlauf mit Eric K. ging es um ebendiese Zeugenaussage. Eric K. machte Kevin S. deutlich, dies „hätte nicht sein müssen“. Leon R. und Eric K. hätten ihn laut Anklageschrift für seine Aussage wegen Verrat an der Vereinigung bestrafen wollen. Gegen die Verwertung des Chats als Beweismittel legte die Verteidigung Widerspruch ein, die Verteidiger von Eric K. kündigten an, zu dem Chatverlauf noch eine Erklärung zu machen.

Kopfstoß bei Kirmesfeier

Zu einem Körperverletzungsdelikt bei einer Kirmesveranstaltung in der Nacht vom 14. auf den 15. August 2021 – einem mutmaßlich durch Bastian Ad. ausgeübten Kopfstoß ins Gesicht einer Person – wurden ein Chat zwischen Bastian Ad. und Leon R. verlesen und Sprachnachrichten abgespielt. In einer Sprachnachricht gab Ad. die Kopfnuss zu, ging auf die womöglich gebrochene Nase des Geschädigten ein und sagte, er hätte diesem „gezeigt, dass ich ihm heute noch die Haut abziehe“. Leon R. bestärkte ihn, „immer weiter drauf“. Auch zu hören in den Sprachnotizen aus der Nacht ist ein „White Power“ Ruf von Bastian Ad., welcher später an Leon R. auch noch das Bild eines Hakenkreuzes und direkt danach mehrfach das Emoji einer erhobenen Hand schickte, die einen Hitlergruß darstellen sollten. Der Geschädigte des Angriffs, den Bastian Ad. als politischen Gegner einordnete, hatte bereits am 5. Verhandlungstag vor Gericht ausgesagt.

In einem Telefonat mit Maximilian A., während dem sich Bastian Ad., Lauro B. und weitere Personen offenbar noch auf der Kirmesveranstaltung befanden, tätigte Ad. erneut rassistische Rufe und bestätigte erneut, dass er dem Geschädigten die Nase gebrochen habe. Benjamin S. und der ebenfalls im Kontext von Knockout51 Beschuldigte Lauro B. hätten sich während des Angriffs in der Nähe aufgehalten ohne einzugreifen.

In einem Gespräch aus der Innenraumüberwachung des Autos von Leon R. bezeugte Benjamin S. den Vorfall noch in der selbigen Nacht. Leon R. teilte ihm seine Meinung mit, dass Bastian Ad. „früher wirklich um einiges stabiler als jetzt“ gewesen sei, sich mehr „rumgeboxt“ und „gerade gemacht“ habe. Für die seiner Meinung nach Veränderung zum Schlechteren machte Leon R. die Beziehung von Bastian Ad. zu seiner neuen Partnerin verantwortlich. Er sinnierte auch über den „Spagat“ zwischen „so einem Leben“ und „einem normalen Leben mit einer Freundin“.

In einer Chatgruppe mit den Angeklagten wurde sich über den Geschädigten ausgelassen, dieser beleidigt und auch hier auf den Kopfstoß durch Bastian Ad. eingegangen.

Angriff bei Halloweenparty im „Amare“

Zum Schluss ging es um den Vorfall vom 30. Oktober 2021 bei einer Halloweenparty im Eisenacher Club „Amare“. Hier wird Maximilian A. vorgeworfen, eine Person aufgrund eines vermeintlichen Verhältnisses mit seiner Freundin attackiert zu haben. Ein Telefonat zwischen Leon R. und Maximilian A. aus jener Nacht wurde eingeführt, kurz bevor die beiden zum „Amare“ fahren sollten. Am Telefon meinte Leon R., „taktisch klüger wäre es, wir machen es nicht direkt, weil da zu viele Leute sind“ und kündigte dann an, gleich zu Maximilian A. nach Hause zu kommen.

Der Geschädigte des mutmaßlichen Angriffs bei der Halloweenparty war ebenfalls am 5. Verhandlungstag im Verfahren als Zeuge befragt worden.

Beweisantrag: Mittrainierende als Entlastungszeugen

Die Verteidigung von Leon R. stellte einen Beweisantrag, um zwei weitere Zeugen vorzuladen, welche an den Kampfsporttrainings teilgenommen hätten. Mit diesen wolle man aufzeigen, dass es sich bei Knockout 51 nur um eine „Sportgruppe ohne politische Motivation“ gehandelt habe.

Ankündigungen für nächste Prozesstage

Der Vorsitzende schloss mit ein paar Ankündigungen. So wurde der Verhandlungstermin am 5. Juni 2024 aufgehoben und dafür neue Termine am 10. und 18. Juni angesetzt. Beim nächsten Verhandlungstag solle das Vernehmungsprotokoll des nicht auffindbaren Zeugen vom Angriff an der Werner-Aßmann-Halle verlesen werden. Auch erinnerte der Vorsitzende Richter daran, dass Beweisanträge zeitnah gestellt werden sollten, da er die Beweisaufnahme bald schließen wolle.

Um 14:05 Uhr endete der Verhandlungstag. Am 22. April 2024 soll es weitergehen.