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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

50. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 03.03.2026

Der vergleichsweise kurze Verhandlungstag bestand vor allem aus weiteren Beweisanträgen der Verteidiger von Patrick Wieschke, zu denen die Vertreter der GBA Stellung bezogen.

Beschädigung am Flieder Volkshaus soll genauer untersucht werden

Den ersten Beweisantrag des Tages stellte RA Baitinger (Verteidigung Wieschke). Er beantragte, einen Raum im Flieder Volkshaus in Augenschein zu nehmen und ein sachverständliches Gutachten zu einem dort befindlichen Fenster zu erstellen. In diesem Fenster befände sich eine „kreisförmige, radial eingerissene Beschädigung“, die ihm zufolge „durch Einwirkung von Beschuss“ entstanden sein müsste. Die Scheibe sei nur aufgrund eines Sicherheitsglases nicht durchschlagen worden. Sie sei laut Wieschke zwischen 2019 und 2021 entstanden.

Baitinger betonte weiterhin, dass sich die Beschädigung „in Höhe des Kopfbereichs einer Person, die am Schreibtisch neben dem Fenster sitzt“ befände. Dies würde die „Bedrohungslage“ für Personen aus dem (extrem) rechten Spektrum in Eisenach und insb. dem Flieder Volkshaus unterstreichen.

Diese Argumentation fügt sich erneut in das Narrativ der Verteidigung ein, dass sämtliche Handlungen und Taten der Knockout 51-Mitglieder und -Unterstützer nur Reaktionen auf vermeintliche linke Angriffe gewesen sein. Damit betrieb die Verteidigung auch schon im ersten Prozess Täter-Opfer-Umkehr.

Kein grundsätzlicher Widerspruch der GBA

Der Vertreter der GBA beantragt, den Beweisantrag von RA Baitinger abzulehnen, da dieser „für das Verfahren ohne Bedeutung“ sei. Es sei nicht möglich festzustellen, wann die Beschädigung genau erfolgt sei und es seien nur potentielle, keine zwingenden Schlussfolgerungen möglich. Allerdings widersprach er nicht grundsätzlich dem Verteidiger. Vielmehr sagte er, dass „die bisherige Beweisaufnahme hinreichend ergeben“ hätte, dass es im Zeitraum von 2019 bis 2021 Angriffe der linken Szene auf Orte und Personen der rechten Szene in Eisenach gegeben hätte.

Auch RA Baitinger nahm diesen fehlenden Widerspruch direkt wahr und erwiderte auf die Stellungnahme, dass es „schön zu sehen“ sei, „dass es in diesem Komplex insgesamt keinen Streit gibt“. Aus seiner Sicht würde die Fensterbeschädigung aber eine „andere Qualität“ darstellen. Er fing dann an zu mutmaßen, dass der „Einschuss“, wie er ihn nannte, möglicherweise aus dem gegenüberliegenden Haus erfolgt sei und nicht von der Straße. Ohne dafür weitere Gründe anzubringen, konstruierte er so aus dieser Beschädigung einen Vorfall, der für eine „kriminelle Energie und planvolles Vorgehen“ sprechen würde.

Ex-Partnerin von Eric K. soll im Prozess aussagen

Den zweiten Beweisantrag stellte RA Richter, ebenfalls Verteidiger von Wieschke. Er beantragte, Josefine O. als Zeugin zu hören. Sie ist die Ex-Partnerin des im ersten Verfahren bereits verurteilten Eric K. Josefine O. soll demnach zu einer Körperverletzung aussagen, die Eric K. 2022 in einem Garagenhof gegen eine männliche Person begangen hatte. Der Vorfall wurde in beiden Verfahren bereits eingehend thematisiert.

Josefine O. soll nun aber aussagen, dass Eric K. in der Situation (1) kein Messer gezogen hatte, (2) nicht von Knockout 51 gesprochen hat und (3) der Anlass für die Körperverletzung allein das Schicken sexuell übergriffiger Bilder des Geschädigten an Josefine O. gewesen sei. Ziel dieser Aussage sei es, so RA Richter, zu beweisen, dass die Körperverletzung keine Vereinigungstat im Zusammenhang mit Knockout 51 gewesen sei, sondern sozusagen nur eine Privatangelegenheit. Außerdem soll durch die widersprüchlichen Aussagen die Glaubwürdigkeit des Geschädigten, der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte, infrage gestellt werden.

Aus der Sicht der Verteidigung sei Josefine O. besonders geeignet als Zeugin zu dem Fall, da sie selbst anwesend war und durch ihre „Lebenserfahrung“ als Partnerin von Eric K., mit dem sie sich über den Vorfall ausgetauscht habe. Zudem sei ihre Aussage durch die Aussagen von Eric K. selbst gestützt.

Genau die gleichen Argumente können allerdings auch gegen ihre Glaubwürdigkeit als Zeugin in diesem Fall sprechen. Sie könnte durchaus ein Interesse haben, im Sinne der Angeklagten auszusagen, was aber von keinem Verfahrensbeteiligten thematisiert wurde. Die Vertreter der GBA hatten nichts gegen die Zeugenanhörung einzuwenden und auch die Richter entschieden, dass Josefine O. angehört werden soll. Ihre Vernehmung wird vrsl. am 9. März stattfinden.

Verteidigung versucht weiter, Wieschke zu entlasten

Zwei weitere Beweisanträge von RA Richter befassten sich mit dem Computer, auf dem die Software zum 3D-Druck installiert war, den Leon R. verwendete, um damit eine Waffe zu bauen. Dieser Computer soll laut Anklage Leon R. durch Patrick Wieschke zur Verfügung gestellt worden sein und die beiden Anträge sollen Beweise dafür erbringen, dass das nicht so war.

Erstens sollte laut Antrag eine Hauptkommissarin vernommen und der Anmeldebildschirm des Rechners in Augenschein genommen werden. Dieser soll zeigen, dass es zwei Benutzerkonten geben würde, eins für Leon R. und eins für das Flieder Volkshaus, die mit unterschiedlichen Passwörtern geschützt gewesen seien. Da ein eigenes Benutzerkonto für Wieschke fehle, spräche dies dafür, dass der Computer vor allem durch Leon R. genutzt worden wäre.

Zweitens sollten zwei Kriminalkommissare als Zeugen zu einer Neuauswertung von den Mailpostfächern von Leon R. aussagen. Diese würden zeigen, dass auf dem Computer Dateien zum Antiquariat von Wieschke, der NPD und dem Flieder Volkshaus abgespeichert waren, da Leon R. verschiedene Unterstützungsleistungen für Wieschke und die NPD erbrachte. So sollte er eine neue Website für das rechte Antiquariat von Wieschke erstellen und unterstützte diesen im NPD-Wahlkampf. Außerdem seien Wieschke und Leon R. gleichberechtigte Mitglieder im Vorstand des Flieder Volkshauses gewesen, wodurch sich keine Weisungsbefugnis von Wieschke gegenüber Leon R. ergäbe.

Was hat Patrick Wieschke mit diesem Computer gemacht?

Diese beiden Beweisanträge sind ziemlich diffus geschrieben und schwer nachzuvollziehen. An einer Stelle merkt RA Richter selbst an, dass er „so spät keine Beweisanträge stellen sollte“, er hätte diese kurzfristig am vorigen Abend fertiggestellt. Grundlegend zielen sie jedoch darauf ab, Wieschke als mutmaßlichen Unterstützer von Knockout 51 und insb. in Bezug auf die Herstellung von Waffen mittels 3D-Druckers zu entlasten. Unterstützend für die Beweisanträge werden erneut Zeugenaussagen von politisch Gleichgesinnten der Angeklagten, in diesem Fall Mitgliedern des Flieder Volkshaus-Vereins, herangezogen.

Der Vertreter der GBA beantragte, beide Anträge abzulehnen, da diese „ohne Bedeutung“ für die Beweisaufnahme seien. Selbst wenn der Computer hauptsächlich durch Leon R. genutzt wurde, könne er trotzdem von Wieschke zur Verfügung oder ebenfalls genutzt worden seien. Wieschke hatte auch selbst in seiner richterlichen Vernehmung eingeräumt, den Computer mal genutzt zu haben. Zudem befänden sich Dateien auf dem Computer, die über die Aufträge, die Leon R. von Wieschke erhalten hatte, hinausgingen und nicht mit der Erstellung einer Website zu erklären seien. So z.B. finanzielle Unterlagen oder der Gewerberaummietvertrag.

RA Richter erwiderte darauf, dass Wieschke dann ja bei dem einen Mal, wo er den Rechner genutzt hatte, die Dateien darauf abgelegt haben könnte. Dies würde aber nicht bedeuten, dass er den Computer zur Verfügung gestellt hatte. Die Verteidigung von Wieschke selbst scheint demnach auch keine klaren Beweise zu dieser Frage vorlegen zu können, sondern versucht allein, Zweifel an der Version der Anklage zu eröffnen.

Richterliche Entscheidungen stehen noch aus

Bis auf den Antrag auf die Anhörung von Josefine O. äußerten sich die Richter noch nicht zu den Beweisanträgen. Ihre Entscheidungen sind am kommenden Verhandlungstag (9. März) zu erwarten. Der ursprünglich für den 4. März anberaumte Termin fällt dagegen aus.