Am 32. Verhandlungstag ging es erneut um den Bau einer Waffe mittels 3D-Drucker durch Leon R. und unter Mithilfe von Marvin W. Ein weiteres Thema war die Neu-Organisation von Knockout 51 nach den Verhaftungen von Leon R. und Co. – vor allem aus der Sicht von Patrick Wieschke.
Es waren drei Prozessbeobachter*innen anwesend, wobei eine von ihnen in einer nicht genauer benennbaren Arbeitsbeziehung zu einem der Verteidiger stand.
Vernehmung eines BKA-Beamten zum Waffenbau mit 3D-Drucker
Zunächst wurde ein Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) als Zeuge angehört, der mit den Ermittlungen zum Bau einer Waffe mittels 3D-Drucker durch Leon R. betraut gewesen war. Er berichtete, dass Anfang 2022 die Information, dass Leon R. Waffenteile gekauft hätte, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen und das BKA weitergegeben worden war.
Daraufhin erfolgten am 30. April 2021 Durchsuchungen bei Leon R., seiner Mutter sowie in der Kneipe Bull’s Eye in Eisenach. Bei dieser Durchsuchung wurde u.a. der 3D-Drucker gefunden. Die Schwester von Leon R. soll es jedoch geschafft haben, eine Waffe und Waffenteile aus der Wohnung ihrer Mutter zu wegzubringen – aber dazu später mehr.
Auf spätere Nachfrage des Vertreters der Generalbundesanwaltschaft (GBA) sagte der Zeuge aus, dass die ersten Verdachtsmomente für einen Waffenbau durch Leon R. beim BKA der häufige Besuch zweier Websites mit Waffen-Bauanleitungen durch Leon R. zwischen Januar und April 2021 sowie ein Gespräch von Leon R. mit seiner Mutter im März 2021 über einen fehlgeschlagenen Druck gewesen seien (siehe auch VHT 24).
Weitere Hinweise waren der Besitz einer Salutwaffe durch Leon R., die er 2016 auf einer Plattform zum Verkauf angeboten jedoch nicht verkauft hatte sowie die generell bekannte Waffenaffinität von Leon R., der schon 2013 bei einem Verfahren als Nutzer eines Forums zum Austausch über Waffen aufgefallen war.
48 Schuss möglich: Nachbau der FGC-9 durch das BKA
Der Zeuge berichtete, dass bei der Durchsuchung u.a. das Mobiltelefon von Leon R. beschlagnahmt wurde, auf dem eine Bauanleitung für die Waffe FGC-9 abgespeichert war (insg. bestand diese aus 17 Einzeldateien). Das BKA beschaffte daraufhin den gleichen 3D-Drucker, nahm die gleichen Modifikationen vor und baute mithilfe dieser Anleitungen eine FGC-9 nach. Die Waffe wurde auch getestet und ging erst nach 48 Schuss kaputt – der Schaden entstand aufgrund des sehr günstigen 3D-Druck-Filaments, sagte der Zeuge. Bei den Tests war er selbst nicht dabei, da diese durch eine andere Fachabteilung des BKA durchgeführt wurden.
Der Zeuge sagte weiterhin aus, dass die Beamten mithilfe des Viewers des Druckers sehen konnten, dass sich die Bauanleitungen für die Waffe auf der SD-Karte des Druckers befanden. Aus technischen Gründen, die der Zeuge nicht genauer erklären konnte, konnten diese Dateien jedoch nicht zum Nachbau verwendet werden. Stattdessen verwendete das BKA die Dateien, die sich im Internet frei herunterladen lassen. Der Zeuge erklärte, dass er prüfte, dass es die gleichen Dateien waren, indem er die Byte-Größe der Dateien abglich und Stichproben von einzelnen Dokumentseiten nahm.
Marvin W. half beim Bau des Waffenverschlusses
Weiterhin befand sich eine Bauanleitung für den Verschluss der Waffe auf dem Handy von Leon R. Der Bau des Verschlusses ist deswegen besonders interessant in diesem Verfahren, da der Angeklagte Marvin W. dabei mitgewirkt haben soll.
Der Zeuge verwies auf ein Telefonat zwischen Leon R. und Marvin W. (siehe VHT 24) und erklärte: Auch wenn dort die Begriffe Waffe und Verschluss nicht fallen würden, wurden von den beiden trotzdem genau die Metallarbeiten beschrieben, die laut der Bauanleitung nötig sind. Zudem sei Marvin W. Metallarbeiter bzw. Schweißer und würde sich mit genau solchen Tätigkeiten gut auskennen.
Der Zeuge verwies zudem auf ein Gespräch zwischen Leon R. und seiner Mutter kurz darauf, indem Ersterer fragte, wo seine Metallfeile sei. Für die Fertigstellung des Verschlusses sind zum Abschluss Feilarbeiten notwendig. Der Zeuge beschrieb all diese Schritte detailliert anhand der Bauanleitung des Verschlusses, die im Gerichtssaal auf dem Beamer gezeigt wurde.
Waffen verschwinden bei Hausdurchsuchung – und tauchen erst ein Jahr später wieder auf
Laut des Zeugen wurden außerdem folgende Dinge in Zusammenhand mit dem Waffenbau festgestellt: Federn, die für den Bau eines Magazins, das einem Glock-Magazin gleicht, benötigt werden; Bauanleitungen für Munition; der Kauf von Geschossköpfen, Zündhütchen und Hilti-Kartuschen zum Heraustrennen von Teilladung durch Leon R. (allerdings keine Anhaltspunkte für eine Munitionspresse); zwei Rotpunktvisiere (Zielhilfen, die oben auf Waffe angebracht werden) mit Fingerabdrücken von Leon R. Die Käufe konnten durch eine E-Mail-Auswertung ermittelt werden.
Der GBA-Vertreter befragte den Zeugen zu den Dingen, die Leon R.s Schwester bei den Hausdurchsuchungen im April 2021 aus der Wohnung ihrer Mutter geschafft hatte: Die Salutwaffe Typ GSG-5 sowie Waffenteile der FGC-9. Der Zeuge sagte, dass die Beamten dies erst im Nachgang der Durchsuchungen bemerkt hätten durch Telefonate zwischen Bastian Ad. und Maximilian H. (siehe VHT 24).
Der Zeuge wurde von niemandem dazu befragt, wie es sein konnte, dass Leon R.s Schwester unbemerkt während der polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen Beweisstücke verschwinden lassen konnte. Die Waffen(teile) wurden bei einer späteren Durchsuchung im April 2022 bei Maximilian H., dem damaligen Lebensgefährten von R.s Schwester, gefunden.
Mehrfache Unterbrechungen: GBA und Richter streiten sich über Fragestellung
Der Vertreter der GBA wollte den Zeugen daraufhin ebenfalls näher zu der GSG-5 befragen, doch der Richter unterband dies. Er argumentierte, die Frage führe am Beweisthema, zu dem der Zeuge geladen worden war (dem Bau einer Waffe mittels 3D-Drucker) vorbei.
Daraufhin entbrannte ein Konflikt zwischen GBA und Richter. Der Vertreter der GBA entgegnete, dass die Bauteile der FGC-9 gemeinsam mit der GSG-5 aufgefunden wurden, Beweise dazu ebenfalls bereits eingeführt wurden und Fragen möglich sein sollten, wenn der Zeuge sich in der Lage fühle diese zu beantworten. Der Richter blieb jedoch bei seiner Verneinung, woraufhin der GBA einen Senatsbeschluss beantragte und die Sitzung erstmal unterbrochen wurde.
Nach einer Pause verkündete der Richter den Senatsbeschluss, dass sie dabei bleiben würden, dass die Frage nach der GSG-5 nicht erlaubt sei und am Thema vorbeiginge. Er deutete allerdings an, dass die Fragen zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden könnten (was effektiv eine erneute Vorladung des Zeugen an einem anderen Tag bedeuten würde). Der Vertreter der GBA sagte, er wolle Widerspruch einlegen und erneut wurde die Verhandlung unterbrochen.
Nach dieser Pause trug der GBA-Vertreter seinen Widerspruch vor und argumentierte wieder v.a. damit, dass die Waffen(teile) zusammen aufgefunden wurden. Die Verhandlung ging dann zwar mit der Befragung des Zeugen durch die Verteidigung weiter, doch der Richter sollte dem GBA-Vertreter im Anschluss daran Fragen zur GSG-5 erlauben. Ein ganz schönes Hin und Her also dafür, dass die Fragen dann doch alle gestellt werden konnten.
Was wussten Kevin N. und Patrick Wieschke?
RA Picker, Anwalt von Kevin N., fragte den Zeugen zunächst danach, wer vom Drucker und den „Bastelarbeiten“ wusste. Der Zeuge antwortete Bastian Ad., Maximilian H., Dennis B., Marvin W. und Leon R.s Schwester. Mit dieser Frage wollte RA Picker indirekt zeigen, dass sein Mandant Kevin N. nichts vom 3D-Drucker und dem Waffenbau gewusst hätte. Allerdings bezieht sich diese Information nur auf die Erkenntnisse des BKA und schließt ein Wissen des Angeklagten nicht vollständig aus.
RA Richter nahm diese Frage später in einer Erklärung dankend auf und sagte, dass die Aussage des Zeugen zeigen würde, dass auch sein Mandant Patrick Wieschke nichts vom Waffenbau gewusst hätte. Zudem hätte es, so RA Richter, keinen leistungsstarken Rechner für die 3D-Druck-Dateien gebraucht, da diese nach dem Herunterladen nicht weiter hätten modifiziert werden müssen. Damit wollte er andeuten, dass es für Leon R. keinen Anlass gab, den Rechner von Patrick Wieschke für den 3D-Druck zu verwenden.
RA Picker fragte den Zeugen auch, ob Leon R. wusste, dass er abgehört wurde. Der Zeuge bejahte und sagte, dass Leon R. dies selbst mehrfach gesagt hätte und auch andere Personen anwies, in seinem Fahrzeug aufzupassen, was sie dort sagten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Leon R. ab den Durchsuchungen im April 2021 sehr vorsichtig mit dem war, was er in seinem Auto und am Telefon sagte.
Verteidiger stellen Schlussfolgerungen und Kenntnisse des Zeugen infrage
RA Tuppat, Anwalt von Marvin W. stellte v.a. die Schlussfolgerungen und Kenntnisse des Zeugen infrage. Der Zeuge erklärte auf Nachfrage, dass er keine Ausbildung in Schweißarbeiten hätte. Durch Vergleiche mit anderen Bildern mit einer sauberen Schweißnaht könne er jedoch eine saubere von einer unsauberen Schweißnaht unterscheiden. RA Tuppat legte durch seine Befragung weiterhin nahe, dass der Zeuge nur erkenne, dass es sich bei den Bauteilen um einen Waffenverschluss handele, da er die Bauanleitung als Kontext vorliegen habe.
Mehrere Verteidiger stellten zudem detaillierte Fragen zur Übereinstimmung (oder möglichen Unterscheidung) des BKA-Nachbaus mit dem 3D-Drucker und den Waffenteilen von Leon R. Hier ging es insb. um die Temperatureinstellungen sowie die vorgenommenen Modifikationen am Drucker. Der Zeuge verwies hierbei auf die Fachdienststelle des BKA, die den Nachbau durchgeführt hatte.
GSG-5 sollte möglicherweise wieder scharf gemacht werden
Schließlich konnte der GBA-Vertreter noch seine Fragen zur GSG-5 stellen. Der Zeuge erklärte, was eine Salutwaffe ausmache: Sie sei teilweise verschweißt, sodass sie nicht mehr scharf, sondern nur noch zum Abfeuern von Platzpatronen dienen würde. Diese baulichen Veränderungen könnten allerdings rückgängig gemacht werden. Bei der Waffe von Leon R. war der Lauf gekürzt worden, sodass er nicht mehr blockiert war.
RA Bauerfeind stellte daraufhin die Schlussfolgerungen des Zeugen infrage, dass die GSG-5 zu den Dingen gehörte, die Leon R.s Schwester während der Hausdurchsuchung weggeschafft hatte. Der Zeuge erklärte erneut, dass er sich hier sicher sei, da exakt die Dinge, die bei Eckern und Ringl vermutet, aber 2021 nicht gefunden wurden, 2022 bei Maximilian H. auftauchten.
RA Bauerfeind hakte weiter nach und wollte offensichtlich den Zeugen dazu bringen, zu sagen, dass er sich nicht vollständig sicher sein könne. Dann griff jedoch der GBA-Vertreter ein und sagte, dass der Zeuge schließlich Schlussfolgerungen aus Ermittlungen, keine Tatsachen, darstellen würde (und auch nur das könne). Daraufhin unterbanden auch die Richter weitere Fragen. Einer sagte: „Es ist klar, was sie wollen.“ Und der vorsitzende Richter sagte: „Es reicht.“
Wie reagierte die Szene auf die ersten Verhaftungen 2022?
Nach dieser sehr langen Zeugenbefragung wandte sich die Verhandlung der Frage zu, was nach Leon R.‘s Verhaftung in der rechtsextremen Szene in Eisenach passierte. Konkret ging es um die Thesen der Anklageschrift, dass (1) Marvin W. stärker in die Organisation eingebunden werden sollte, nachdem er mit Ringl seine Bezugsperson verloren hätte und dass (2) am 29.04.2022 ein Gespräch mehrerer Mitglieder der „Jugend“ von Knockout 51 stattfand. Patrick Wieschke und Parteikollege Robert Sch. sollen sich darauf geeinigt haben, dass die Vereinigung u.a. von Florian O. und Josefine O. weitergeleitet werden sollte.
Hierzu wurden mehrere Telefonate von Patrick Wieschke mit jeweils Roberto A., Robert Sch., Detlef C. und Katja K. angehört. Im Gespräch mit Roberto A. sagte Patrick Wieschke, dass Marvin W. im Gespräch mit ihm „voll aggro“ gewesen sei. Beide brachten das in Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen und fragten sich, wer wem welche „Geschichten“ erzählen würde.
Die Gerüchteküche brodelt: Wieschkes Telefonate verraten viel über Konflikte in der Szene
Im Gespräch mit Robert Sch. ging es ebenfalls um Probleme in der Szene. Leon Rs. Mutter müsse man „wegkriegen“, es wäre „das Schlimmste, das Leon weg ist“ und seine Schwester wäre auch nicht die Richtige für die Weiterführung der Gruppe. Sie sprachen über eine weitere Person und fragten sich, wie sie ihm „die Sache mit der Jugend verkaufen“ sollen. Weiterhin überlegten sie, wie sie mit Leon R., der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß, kommunizieren könnten.
Auch im Gespräch mit Detlef C. sprach Wieschke über Gerüchte, die über ihn erzählt worden wären. Zum Beispiel, dass er ein „Agent“ gewesen sei und Leon R. „ausgewanzt“ haben soll. Er würde „durch die Scheiße gezogen“ werden und alles sei „verdreht“. Verschiedene Personen würden sich von ihm distanzieren und ihm Vorwürfe machen.
Wieschke sagte, er wolle die Situation in der Szene wieder „befrieden“, da sie schon genug Feinde hätten und „Zecken“ sich wieder „aus der Deckung trauen“ würden. Damit es weiterginge, würde das Treffen der „Jugend“ am 29.04.2022 stattfinden. Beide beschwerten sich außerdem mit rassistischen Begriffen darüber, dass in Eisenach so viele „K*******“ und „Ausländer“ seien und es deswegen unsicherer auf den Straßen sei.
Seiner Lebensgefährtin Katja K. erzählte Wieschke am 30.04.2022 am Telefon, dass er für die „Jugend“ das Flieder Volkshaus aufschließen müsse, da diese „heute ihr erstes Treffen allein“ machen würden. Das Treffen am 29.04. sei demnach nur ein erster Anstoß gewesen.
In Erklärungen argumentieren die Verteidiger von Patrick Wieschke, dass die Telefonate zeigen würden, dass für ihren Mandanten Sicherheitsaspekte und der politische Aktivismus im Vordergrund stünden. All dies hätte nichts mit der Bildung „irgendeiner Vereinigung“ (gemeint ist kriminell oder terroristisch) zu tun.
GBA bezieht Stellung zu Beweisanträgen der Verteidigung
Zum Abschluss des Verhandlungstags erinnerte der Vorsitzende Richter die Verfahrensbeteiligten daran, dass nur noch wenig Zeit bleibt, um Beweisanträge zu stellen, da die Beweisaufnahme bald abgeschlossen werden solle. Der Vertreter der GBA nimmt außerdem Stellung zu mehreren Beweisanträgen, die bereits durch die Verteidigung erfolgt sind.
Aus seiner Sicht soll die Anhörung eines Zeugen aus dem näheren Umfeld von Kevin N. abgelehnt werden. Laut der Verteidiger hätte dieser Zeuge ein Gespräch mit Kevin N. über dessen Ablehnung von Gewalt geführt und könne demnach dessen Distanzierung von Gewalt bestätigen. Der GBA-Vertreter argumentiert allerdings, dass der Zeuge nur zu seiner eigenen Wahrnehmung aussagen könne, was eine Bewertung der tatsächlichen Aussagen von Kevin N. durch das Gericht unmöglich mache. Zudem hätte Kevin N. in seiner Einlassung vor Gericht zwar auch schon von einer Distanzierung von Gewalt gesprochen (siehe VHT 15); trotzdem wäre er 2021 bereit gewesen, Personen für eine Gewaltanwendung zusammenzusuchen.
Beweisanträgen der Verteidigung würde „jedwede kontextuale Einbindung“ fehlen
Weiterhin sei aus Sicht der GBA die Hinzuziehung eines Videos mit dem Namen „Hausdurchsuchung bei Nazi-Schwein“ zur Beweisaufnahme abzulehnen. Das Video soll eine Aktion vermeintlicher „Linksextremisten“ in der Wohnung eines mutmaßlichen Rechtsextremisten zeigen, bei der Erstere sich als Polizei ausgegeben hätten. Die Verteidigung will damit erklären, warum Kevin N. bei seiner ersten Hausdurchsuchung den Polizeibeamt*innen mit einem Messer gegenübergestanden hatte (siehe VHT 2) und das Narrativ untermauern, dass die Angeklagten vor allem aus Angst um ihre Sicherheit heraus gehandelt hätten.
Der GBA-Vertreter argumentiert in Bezug auf das Video, dass „jedwede kontextuale Einbindung“ fehle. Es sei unklar, woher die Datei stamme, wann der Vorfall stattgefunden habe, welche Personen dabei zu sehen seien und woran festzumache sei, bei wem es sich um „Links-„ und bei wem um „Rechtsextremisten“ handele.
Die Ladung eines weiteren Zeugen sei aus Sicht der GBA nicht abzulehnen. Zwar würden sie sich nicht das Beweisthema der Verteidigung „zueigen machen“, doch der Zeuge interessiere sie aufgrung seiner Teilnahme am rechtsextremen Vernetzungstreffen am 08.05.2021.
Um 15 Uhr wird der Verhandlungstag beendet.
