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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

7. Verhandlungstag – KO51 -Zweiter Prozess – 03.06.2025

Der 7. Verhandlungstag kam ohne Vernehmungen von Zeug*innen aus und beschränkte sich auf anderweitige Beweismittel zu diversen Themen. Jedoch war der Großteil der Chats etc. bereits in identischer Weise im ersten Knockout 51-Prozess eingeführt worden. Zu Beginn gab der Vorsitzende noch bekannt, dass der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Verteidigung Wieschke bzgl. der Gerichtsbesetzung verworfen hat. Das Gericht kann also mit dem bisherigen Personal fortführen.

Anschließend verlas Wieschkes Verteidiger Peter Richter eine Erklärung nach § 257 StPO. Demnach seien während eines mutmaßlichen Überfalls im Bull’s Eye die zu dieser Zeit anwesenden Personen in Lebensgefahr gewesen. Demnach müsse das Gericht den genauen Hergang dieser mutmaßlichen Taten ermitteln, da auch die Vorwürfe gegen die Angeklagten vor diesem Hintergrund zu sehen seien. Außerdem sei aus Sicht der Verteidigung von Wieschke mit dem Tragen von Messern nur eine abschreckende Wirkung bezweckt gewesen.

Danach stand die Rolle von Eric K. im Mittelpunkt. Hierfür wurden bspw. Nachrichten zwischen ihm und Kevin N. zwecks der Koordinierung des Trainings eingeführt. Bzgl. einer Körperverletzung an einen Polizisten, aufgrund der K. auch im ersten Verfahren schon verurteilt wurde, soll der Geschädigte als Zeuge zu einem späteren Zeitpunkt angehört werden.

Konflikt bei Eisenacher Querdenker-Demos

Anschließend folgte ein Gespräch zwischen Eric K. und Leon R., das auf den 2. Februar 2022 datiert ist. Diese diente dazu, nachzuweisen, dass Leon R. trotz der Führungsrolle von Eric K. weiterhin die Befehlsgewalt innehabe. K. berichtete über ein eben stattgefundenes Orgatreffen bzgl. der Eisenacher Querdenker-Demos. An diesem habe auch K. teilgenommen, es dann aber vorzeitig verlassen, da es zu einem Streit gekommen sei. Grund dafür waren vor allem Meinungsverschiedenheiten über das zukünftige strategische Vorgehen im Hinblick auf der Querdenker-Demos. Laut eigener Aussage hätte K. bei dem Treffen auch klargestellt, dass er nicht „für Demokratie marschiere“ wolle.

Auch auf „bürgerliche Organisationstreffen“  hätte er keine Lust mehr. Stattdessen wolle er die Demos als Plattform seiner nationalsozialistischen Weltanschauung nutzen, um auf diesem Wege neue Anhänger zu rekrutieren. Diese Aussagen sei anderen Teilnehmenden dieses Treffens „sauer aufgestoßen“. Leon R. stimmte dabei Eric K. zu, nahm in dem Telefonat aber eher die Rolle des Zuhörenden ein. Der gesamte Inhalt des Gesprächs wurde bereits ausführlich im Bericht des 18. Prozesstages (Zwischenüberschrift: „Führungsperson der Jugend“) der ersten KO51-Verfahrens erfasst.

Danach wurde ein Telefonat zwischen Leon R., Patrick Wieschke und einer unbekannten dritten Person abgespielt. Hierbei ging es um eine Eric K. vorgeworfene Körperverletzung, für die er auch im ersten Knockout-Prozess selbst verurteilt wurde. Er soll dabei einem Gast des Flieder Volkshauses mehrere Schläge ins Gesicht zugefügt haben. Nachdem Wieschke den Vorfall schilderte, sagte Leon R., dass ihn das Verhalten von Eric K. „wirklich auf die Nerven“ gehe.

„Politische Gegenkultur“

Danach stand im Mittelpunkt, inwieweit „Knockout 51“ auch Schulungen zur Förderung ihrer nationalsozialistische Ideologie forcierte. Auch dieser Themenblock wurde schon im vorherigen „Knockout 51“-Verfahren ausführlich behandelt (im Bericht ab der Zwischenüberschrift: „Ideologische Schulung“). Ausgangspunkt war, dass Patrick Wieschke im Jahr 2020 die geringe Bedeutung von politischer Bildung innerhalb der Strukturen von „Knockout 51“ bemängelte. So wäre Sport zwar „super“, aber der Fokus solle nun auch auf „Aufklärung“ und „Gegenkultur“ gerichtet werden. Daher wolle er sich an einem ruhigen Abend mit Leon R. hierüber unterhalten. Denn Wieschke hätte unter den aktuellen Zuständen „Angst vor Zukunft“.

Kevin N. definierte als Anspruch, dass er nationalistisch gesinnten Meschen ermöglichen wolle, für Diskussionen auf eine entsprechende Seite zuzugreifen, aber gleichzeitig auch „Unpolitischen“ einen schnellen damit Überblick geben wolle. Am 20.11.2020 kündigte Kevin N. gegenüber Leon R. an, dass sein erstes Thema der „weiße Genozid“ sein solle, wobei er Geburtenraten zwischen europäischen und afrikanischen Staaten vergleichen wollte. Hierfür nutzte er als Überschrift jeweils „Faktisch Rechts“. Schon zu einem früheren Zeitpunkt forderte er von Leon R., ihm für einen Vortrag „alle Infos zu Ausländern“ zu schicken.

Streit im Gerichtssaal

N.s Verteidiger Bauerfeind erklärte daraufhin, dass dies nicht zur Schürung von Vorurteilen beitragen könne, da seriöse Quellen verwendet worden seien. Auch sein anderer Verteidiger Picker teilte diese Auffassung. Daraufhin entbrannte eine Diskussion mit dem Vertreter der Bundesanwaltschaft Oehme. Dieser erwiderte, dass das Vorhandensein eindeutiger Vorurteile aufgrund der Verwendung des Begriffs „Genozid“ nicht wegignoriert werden könne. Eine weitere von N. entworfene Übersicht beinhaltete Statistiken zu angeblichen Todeszahlen, die durch den „Kommunismus“ verursacht worden seien. Daraufhin schlug Rechtsanwalt Richter über diese Zahlen eine Beweiserhebung vor.

Neben einer ebenso von N. erstellten Textgrafik über „Widersprüche im Kommunismus“ wurde noch ein Chat zwischen Leon R. und Kevin N. eingeführt, der Verbindungen mit Stanley R., einer Führungsfigur von „Combat 18 belegte“. Auch dieser wurde von der Bundesanwaltschaft angeklagt und muss sich deshalb seit Juni vor dem Landgericht Dortmund verantworten. Unter anderem ihm wird vorgeworfen, die Vereinigung trotz des Verbots vorgeführt zu haben. Laut Leon R. hätte Stanley R. ihn „auf ein Bier eingeladen“, N. wollte sich dem anschließen.

Dann brach eine lautstarke Empörung bei den Verteidigern aus, da in dem von ihnen verwendeten Programm in den Chats enthaltene Emojis nicht abgebildet werden und daher Gesprächsinhalte verzerrt dargestellt werden könnten. Dies führte zu einer langen Diskussion mit der Bundesanwaltschaft. Nach der Mittagspause verlas Rechtsanwalt Wieschke nach auch deshalb einen Verwertungswiderspruch bzgl. Chat-Inhalten aus dem Selbstleseverfahren.

„Heldengedenktag“ in Eisenach

 Als weiterer Themenblock war noch das Zusammenwirken zwischen „Knockout 51“ und Patrick Wieschke vorgesehen. Ein Aspekt war beispielsweise die Einbindung von Mitglieder in Musikveranstaltungen, die im Flieder Volkshaus stattfanden. Hierfür wurde beispielsweise ein Gespräch zwischen Leon R., Bastian Ad. und Maximilian A. eingeführt, indem sich darüber gefreut wurde, dass „Hakenkreuzlied“ abgespielt wurde.

Im November 2020 kontaktierte dann Wieschke wiederum Leon R., um mit ihm organisatorische Aspekte des „Heldengedenkens“ zu besprechen. So soll der letzte Wehrmachtsbericht sowie Gedichte vorgetragen werden. Schließlich wurde beschlossen, dass jeweils R. und Kevin N. etwas vortragen wollen. Im darauffolgenden Jahr erfreute sich Leon R. gegenüber Eric K., dass das diesjährige Event „richtig rechtsradikal“ gewesen sei.

Während 2019 und 2020 die Veranstaltung auf dem Eisenacher Hauptfriedhof stattfand, soll sie 2021 dann auf dem Soldatenfriedhof abgehalten worden sein, um eine dramatischere Kulisse zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurden dann mehrere Telefonate abgespielt, die zeigten, wie Leon R. verzweifelt mehrere Supermärkte abklapperte, um Wachsfackeln zu erwerben. Laut eigener Aussage von Wieschke seien schließlich 40 Leute dort erschienen. Als Beleg wurde auch ein Facebook-Post von ihm eingeführt.  

Am nächsten Verhandlungstag soll mit einem anderen thematischen Schwerpunkt fortgesetzt werden.