Am 12.05.2025 war es bereits der fünfte Verhandlungstag, der im Thüringer Oberlandesgericht in Jena über die Bühne ging – oder besser: durch den Gerichtssaal, in üblicher Besetzung.
Die Strukturierung der Verhandlungstage hat sich im Wesentlichen bereits eingespielt: die erste Hälfte des Tages ist der Vernehmung eines Zeugen oder einer Zeugin gewidmet. Am fünften Tag der Hauptverhandlung war dies nun wieder einmal ein Beamter des Bundeskriminalamtes (BKA), ein Kriminalhauptkommissar des BKA. Er war der für den Angeklagten Patrick Wieschke hauptsächlich zuständige Sachbearbeiter.
Thema der Befragung waren wieder die Auswertungen der Unmengen von Daten, die die Ermittlungsbehörde aus Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Fahrzeuginnenraumüberwachung gewonnen hat: Chatgruppen, Audios und Bilder. Dabei orientieren sich die Befragungen der Kriminalbeamt*innen stets an deren Auswertungsvermerken aus dem Ermittlungsverfahren, die diese zu den ausgewerteten Daten und Chats verfasst haben.
Auswertungen über Wieschke
Der nunmehr vernommene Beamte war vorrangig mit der Auswertung der TKÜ betraut und war auch bei der zweiten Wohnungsdurchsuchung bei Wieschke dabei.
Zunächst legte er dar, dass Wieschke sich mit KO51 solidarisierte, insbesondere mit seinen Mitangeklagten, als diese Anfang 2024 festgenommen wurden. So hat er nach Aussage des Kriminalbeamten entsprechende Solidaritätsbekundungen auf Instagram geschaltet über die Profile „Tag der politischen Gefangenen“ und „Thüringen verteidigen“. Die tatsächliche Zuordnung der Accounts zu einer Person war indessen offenbar nicht gelungen.
Wieschke unterlag zweimal der strafprozessualen Maßnahme der TKÜ, im Frühjahr 2022 sowie Ende 2022. Diese standen jeweils in Zusammenhang mit den im Anschluss durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen bei ihm. Auch einen richterlichen Beschluss für eine Observation Wieschkes hatte das BKA zweimal in der Hand, von denen allerdings nur in einem Fall Gebrauch gemacht wurde im Umfang von zwei Tagen Ende November 2022 vor dem Hintergrund der zweiten Durchsuchung bei Wieschke im Dezember des Jahres.
Bei der ersten Durchsuchung in seiner Privatwohnung waren etwa ein Teleskopschlagstock, ein Revolver, Munition für den Revolver und ein langer Dolch mit NS-Gravur gefunden worden. Die Bilder dieser Waffen nahm das Gericht in Augenschein.
Durchsuchungssituation bei Wieschke
Im Rahmen der zweiten Durchsuchung, bei der neben Wieschkes Privatwohnung auch das Flieder Volkshaus von den Ermittler*innen durchsucht wurde, lag bereits ein Haftbefehl gegen ihn vor. Wieschke wurde sofort nach Karlsruhe verbracht und dort der Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt, während die Durchsuchungsmaßnahmen stattfanden. Bei der zweiten Maßnahme waren unter den aufgefundenen Gegenständen in der Wohnung wiederum ein Revolver, aber auch Pfefferspray, Munition und Gummigeschosse sowie Pfeffergeschosse. All das befand sich in einer einzigen Kommode, berichtete der BKA-Beamte im Zeugenstand. Pfefferspray hatte Wieschke dabei gleich doppelt in der Wohnung, in seiner Kommode und auf dem Fußboden offen herumliegend.
Die Ermittlungsbeamt*innen trafen Wieschke selbst auf dem Balkon seiner Wohnung an. Der war nach Angabe des Zeugen gerade damit beschäftigt, einen Beutel mit Laptop und Handy von seinem auf den Nachbarbalkon zu stellen. Auf diese Situation angesprochen sagte er zu dem Kriminalhauptkommissar, dass er gedacht habe, dass der „Schwarze Block“ vor seiner Wohnung stehe und nicht die Polizei. Hätte er das gewusst, hätte er die Geräte selbstverständlich herausgegeben, so damals die Antwort Wieschkes nach der Erinnerung des BKA-Ermittlers. Die Tüte mit den Endgeräten Wieschkes konnte von den Ermittler*innen damals auch von dem benachbarten Balkon trotzdem sichergestellt werden.
Auseinandersetzung im Gerichtssaal
Im Kontext der Durchsuchungsmaßnahmen wurde es zwischen Verteidigung und GBA-Vertretern hitzig: Mehrere Fragen der Verteidigung an den BKA-Beamten im Zeugenstand zielten auf den Umstand ab, dass Wieschke bei der zweiten Durchsuchung seiner Wohnung nicht selbst anwesend war, weil man ihn sofort nach Karlsruhe verbrachte. Die Verteidigung rügte, dass das Anwesenheitsrecht des Betroffenen missachtet und kein neutraler Durchsuchungszeuge hinzugezogen worden sei, sondern jeweils nur ein Vertreter der Bundesanwaltschaft anwesend gewesen sei.
Die GBA-Vertreter Dr. Biehl und Oehme wiesen die Vorwürfe zurück. Die Verteidigung suggeriere, es habe eine Art Unrechtsabrede zwischen GBA und BKA bestanden, die es allerdings niemals gegeben habe. Unter Verweis auf die Vorschriften der §§ 105, 106 StPO sei es nicht zu beanstanden, dass in der Konfliktsituation zwischen dem Recht der Bewegungsfreiheit, dass mit dem Haftbefehl in Rede stehe, und dem Anwesenheitsrecht bei der Wohnungsdurchsuchung dem ersteren der Vorzug gewährt wird. Es sei im Interesse des Angeklagten gewesen, dass die Ermittlungsrichterin sofort über den Vollzug des Haftbefehls entscheidet. Im Übrigen sehe auch § 105 Abs. 2 StPO die Anwesenheit eines Vertreters der Staatsanwaltschaft als Regelfall vor.
Rolle von Wieschke
Der Senat interessierte sich vor allem auch dafür, wie sich für die Ermittler*innen die Verbindung zwischen KO51 und dem anders als seine beiden Mitangeklagten nicht wegen Mitgliedschaft, sondern Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagten Wieschke darstellte. Hierauf berichtete der Zeuge, dass Wieschke seit längerer Zeit schon mit Knockout 51 in Kontakt stand, die Verbindung bestand vor allem über das Flieder Volkshaus.
Dort hatte Wieschke seine eignen Räume mit seinem Antiquariat und seinem Büro, aber auch Knockout hatte dort seine Trainingsräume, die Wieschke ihnen zur Verfügung stellte. Mit Leon R. schloss der Flieder Volkshaus-Verein hierfür einen Mietvertrag, in dem Wieschke den Verein als Vertragspartner vertrat und für diesen unterschrieb. In besagtem Verein bestand der Vorstand neben Wieschke auch aus Leon R. und Marvin W. Daneben stand Knockout das Flieder Volkshaus auch für Vorträge und Schulungsveranstaltungen offen.
Der BKA-Beamte berichtete weiter, dass Wieschke auch gemeinsame Aktivitäten mit KO51 durchführte, so beteiligte er sich mit mehreren mutmaßlichen Knockout-Mitgliedern an Demonstrationen und Versammlungen. Im August 2022 etwa war man gemeinsam auf einer Demo gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin. Schon zuvor, im November 2020, hatte Wieschke mit mutmaßlichen Knockout-Mitgliedern an einer Kundgebung gegen die Corona-Politik in Leipzig teilgenommen.
Auch die Schulungen, Vorträge und Liederabende fanden regelmäßig – und das auch in Anwesenheit und in Abstimmung mit Wieschke – im Flieder Volkshaus statt. Er referierte auch mindestens einmal selbst, nämlich zum Thema „Volk und Staat, wie wir das sehen“.
Bei Kevin N. gab Wieschke Flyer in Auftrag zur Werbung für Veranstaltungen wie die Liederabende und N. erstellte Zitatkacheln mit Zitaten und Bildern von Wieschke, die für den Internetauftritt genutzt wurden.
Auch im Kontext der sogenannten Kiez-Streife durch mutmaßliche Knockout-Mitglieder spielte Wieschke nach Aussage des Zeugen aus dem BKA eine gewisse Rolle. So schickte er einmal eine Nachricht in den Chat für die Kiez-Streife, dass er ein verdächtiges Auto mit Leipziger Kennzeichen gesehen habe und man nach diesem doch Ausschau halten solle und er zudem die Polizei über seine Sichtung informiert habe.
Rechtsextremes Vernetzungstreffen
Weiter berichtete der Kriminalhauptkommissar über die Rolle Wieschkes im Rahmen des Vernetzungstreffens vom 08.05.2021, das im Flieder Volkshaus in Eisenach stattgefunden hatte. Im Rahmen der Haftprüfung hatte sich Wieschke dahingehend eingelassen, dass er zu diesem Treffen eingeladen hatte. Auf seinem Facebook-Account wurden auch ein Video über das Treffen sowie eine Teilnehmerliste und handschriftliche Notizen dazu veröffentlicht.
An dem Treffen, dass die Vernetzung zum Schutz gegen vermeintlichen „Antifa-Terror“ zum Ziel hatte, nahmen etwa Nikolai Nerling, Sebastian Schmidtke, Tommy Frenck und Thorsten Heise teil – diese Leute sind jedenfalls auf dem Video zu sehen, so erinnert dich der Zeuge. In der Gruppe auf Threema, die Wieschke im Nachgang des Treffens erstellte, wollte man „alle Infos zum Ausspähen verdächtiger Personen und verdächtigen Verhaltens“ teilen.
Angst vor staatlichen Maßnahmen
Zum Kontext der Auflösung von KO51 sagte der Kriminalbeamte auf Nachfrage des Senats aus, dass die mutmaßlichen Mitglieder vor allem ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft fürchteten, aber auch mit einem Vereinsverbot rechnete. Solchen Maßnahmen wollte man zuvorkommen und nahm zu diesem Zweck Kontakt zu den Jungen Nationalisten (der Jugendorganisation der (damals noch) NPD, jetzt Die Heimat) auf, denn es bestand die Idee, so berichtet der Zeuge, unter der Zugehörigkeit zu einer Parteiorganisation, unter den verfassungsrechtlichen Parteienschutz zu fallen, den das Grundgesetz statuiert, oder jedenfalls unter dessen Deckmantel weiter agieren zu können.
Dafür stand Leon R. in Austausch mit den Jungen Nationalisten, wobei der Ermittler vermutete, dass insoweit ohnehin weitgehende Personenidentität zwischen den mutmaßlichen Knockout-Mitgliedern und den Jungen Nationalisten bestanden haben dürfte.
Wieschke sorgte sich nach dem weiteren Zeugenbericht nach den ersten Festnahmen in erster Linie um die Jugend. Nachdem diese nun „kopflos“ sei, befürchtete er, Ulrike E., die Mutter von Leon R. könne zu viel Einfluss im Bereich der KO51-Jugend gewinnen. Er selbst organisierte daher Treffen der Jugend. Ob diese, wann und in welchem Umfang mit welchen Ergebnissen stattgefunden haben, konnte nicht ermittelt werden. Kevin N. zumindest hielt Wieschke auch nach N.’s Wegzug aus Eisenach nach Erfurt dazu an, sich nicht ganz aus dem Eisenacher Umfeld herauszuhalten und gerade gegenüber der Jugend gelegentlich eine gewisse Präsenz zu zeigen.
Maßnahmen am Flieder Volkshaus
Der weitaus größte Teil der Zeugeneinvernahme drehte sich sodann um die „Sicherungsmaßnahmen“ am Flieder Volkshaus. Nach Angabe des BKA-Ermittlers sollten diese Maßnahmen die Reaktion auf verschiedene linksextreme Angriffe auf rechtsextreme Immobilien in Thüringen und auch auf das Flieder Volkshaus selbst sein. Im Flieder Volkshaus wurde dafür eine Stahltür zum Hinterhof verbaut, außerdem wurde NATO-Draht gespannt – am Dach und an einer Leiter zum Dach.
Zudem wurde ein Schild „Achtung Anlage unter Spannung“ montiert. Der Außenbereich wurde unter Videoüberwachung durch Kameras gestellt. Zu diesem Zweck kaufte Wieschke eigens ein Abonnement für eine App für 5 Euro monatlich, die Push-Benachrichtigungen auf sein Handy bei von den Kameras erfassten Bewegungen sendete und mit der er direkt das Kamerabild sehen konnte. Sein Mitgliedsbeitrag im Flieder Volkshaus-Verein hat er im Gegenzug der Finanzierung entsprechend herabgesetzt.
Wieschkes eigener Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Richter, erkundigte sich, ob auf der Anlage tatsächlich Strom gewesen sei. Der Zeuge gab an, dass dies nicht überprüft wurde, dass allerdings Wieschke in der Chatgruppe „Vorstand Flieder Volkshaus“ dies selbst als die nächste Maßnahme bezeichnet hat.
Der Senat wollte schließlich noch wissen, ob es sich bei den Maßnahmen nach der kriminalistischen Erfahrung des Kriminalhauptkommissars am und um das Flieder Volkshaus um Defensivmaßnahmen handelte oder ob sie sich von vornherein als „Todesfalle“ für den politischen Gegner darstellen. Der Zeuge nahm sich bei dieser Frage nach der Bewertung vollkommen zurück und überantwortete diese als Frage der Tatsachenwürdigung dem Gericht, ohne eine eigene Einschätzung zu treffen.
Indessen zielten die Fragen der Verteidigung größtenteils weiter auf genau diese Frage ab. Rechtsanwalt Richter erklärte dazu, dass es sich gar nicht um eine Todesfalle habe handeln können, denn hinter dem Flieder Volkshaus sei eine offene Straße mit viel Platz zum Wegrennen. Außerdem belege die Kameraüberwachung eindeutig, dass eine Falle für Linke mit dem Ziel, diese dann zu töten, hier nicht habe vorgesehen sein können. Denn diese Tötungsdelikten hätten dann vor laufender Kamera stattgefunden und sich dabei zu filmen sei doch „ziemlich dämlich“, so die Argumentation des Verteidigers.
Sichergestellte Gegenstände
Der zweite Teil des Verhandlungstages am Nachmittag galt dann der weiteren Inaugenscheinnahme der Lichtbilder, die die bei den Wohnungsdurchsuchungen sichergestellten Gegenstände bei Wieschke und Marvin W. dokumentierten.
Darunter waren bei Kevin N. im Wesentlichen:
- Playstation
- Fernseher
- Arbeitsplatzrechner
- Arbeitstasche
- Umschlag mit vier Ausgaben „Der Schulungsbrief“
- Schreckschusspistole
- Vier Ausgaben „Der Schulungsbrief“
- Plakat „Nazi-Kiez“
- Flagge Runenkreuz
- Sticker „Linksextreme raus aus der Uni. Kontrakultur Erfurt“
- Sticker „Linkssein ist sowas von gestern. Erbe der 68er zerschlagen. Komm in Erfurts rechte Jugend!“
- Sweatshirt KO51
- T-Shirt: Standarte Sieger
- Aufnäher: Schwarze Sonne
- T-Shirt: „Judenjägermeister“
- Sturmhaube mit Hakenkreuz
- Sticker „No monkey in this club“
- Hoodie White boys
- Bücher, u.a. „Mein Kampf“ von Adolf Hitler
- Studentenausweis Kevin N.
- Messer neben dem Bett liegend
- Sticker Identitäre Bewegung
- Sticker „Jugend ohne Migrationshintergrund“
- Sticker „Unsere Heimat – unsere Zukunft – Junge Alternative Thüringen“
- Flagge Logo Identitäre Bewegung
- Pakete mit Plakaten von Kontrakultur Erfurt
- Plakat „Remigration statt Angstzonen“
- Pakete mit Flyern adressiert an Carolin Lichtenheld
- Aufkleber „Nationaler Aufbruch“
- Aufkleber „The white race“
- Aufkleber „Linksextreme Propaganda überklebt“
- Aufkleber „Unser Volk zuerst“
- Banner „Kein CSD in unserer Stadt“
Rechtsanwalt Bauerfeind (Verteidigung Kevin N.) erklärte daraufhin, dass die Bücher partikular herausgenommen worden seien und man im Bücherschrank auch andere Werke finden könne, die belegten, dass sich sein Mandant politisch breit interessiere. So war im Bücherschrank auch das Buch Gröner: Marx Die Frühschriften erkennbar. Der Vertreter des GBA Dr. Biehl machte daraufhin darauf aufmerksam, dass man dann doch bitte alle weiteren auch im Bücherschrank stehenden Werke beachten solle.
Man müsse dann auch „Marx von rechts“ würdigen. Dieses Buch war ebenfalls auf dem Bild in N.’s Bücherregal sichtbar. Nach der Argumentation des zweiten Verteidigers von Kevin N., Rechtsanwalt Picker, dürfe das Buch „Mein Kampf“ im Grunde überhaupt keine Aufmerksamkeit beanspruchen, denn es handele sich erkennbar um eine Originalausgabe und keinen Nachdruck und damit um ein vorkonstitutionelles Buch. Das mache es nach seiner Auffassung offenbar irrelevant.
Die Auffindesituation in der Wohnung von Marvin W. am 06.04.2022 stellte sich im Wesentlichen wie folgt dar:
- Reichskriegsflagge Drittes Reich
- Aufkleber „Leon raus Lina rein“
- T-Shirt Flieder Volkshaus
- Kleidung KO 51
- T-Shirt „Kampf der Nibelungen“
- Sticker „Love football hate Antifa“
- Aufkleber „Leon raus Lina rein“
Mit der – wegen Technikversagens an vorherigen Verhandlungstagen – nachträglichen Inaugenscheinnahmen einiger Chats inklusive Audiospuren zwischen Leon R. und dem bisher nicht angeklagten mutmaßlichen KO51-Mitglied S. fand der fünfte Hauptverhandlungstag ein dann ein eher unspektakuläres Ende.
Die Chats drehten sich vor allem darum, dass Leon R. von den Mitgliedsbeiträgen Matten für das Training beschaffen wollte und er selbst und auch S. darüber hinaus noch etwas dazu geben könnten. Zudem wurde S. von Leon R. an Trainings erinnert Leon R. bot S. an, ihm „ein bisschen auf die Nerven“ zu gehen, damit er keines mehr verpasse.
Rechtsanwalt Bauerfeind nutzte die Gelegenheit, um Knockout abschließend noch als normale Kampfsportgruppe zu charakterisieren, die sich gleich jedem gewöhnlichen Verein Material beschaffe und hier eben den Kauf von Trainingsmatten besprochen und geplant habe.
Ob Knockout tatsächlich nicht mehr oder weniger gefährlich als der Eisenacher Kaninchenzüchterverein war, darüber wird sich das Gericht in diesem Verfahren weiterhin ein Urteil zu bilden und dereinst zu fällen haben.
