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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

4. Verhandlungstag – KO51 -Zweiter Prozess – 06.05.2025

Der 4. Prozesstag am 6. Mai 2025 war nur spärlich besucht. Insgesamt kamen 5 Besucher*innen und zwei Pressevertreter*innen zur Prozessbeobachtung. Unterstützer*innen der Angeklagten waren nicht angereist. Abwesend war zudem einer der beiden Vertreter der Generalbundesanwaltschaft (GBA), Dr. Piehl.

Der Schwerpunkt lag an diesem Prozesstag auf der Zeugenanhörung des Kriminalbeamten beim Bundeskriminalamt (BKA), der das Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagten geleitet hatte. Im Anschluss wurden, den Fußnoten der Anklageschrift folgend, Beweise wie Chatnachrichten und Aufnahmen aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung in Augenschein genommen und angehört.

Dieses Verfahren, nach Zeug*innenanhörungen den Prozesstag nicht zu beenden, sondern mit der sonstigen Beweisaufnahme fortzuführen, war am 2. Prozesstag auf Wunsch einiger Verteidiger hin vom Senat beschlossen worden. Die Vertreter der GBA hatten bewirkt, dass die Beweisaufnahme dann nach den Fußnoten der Anklageschrift systematisch vorgenommen wird und Chats und Gespräche im Zusammenhang und nicht wild durcheinander in Augenschein genommen werden.

Richterliche Beschlüsse für die Überwachungsmaßnahmen

Bevor mit der Anhörung des Zeugen gestartet wurde, teilte der Richter mit, dass die den Überwachungsmaßnahmen gegen die Angeklagten zugrunde liegenden richterlichen Beschlüsse allen Prozessbeteiligten zugängig gemacht werden. Zuvor hatte der Verteidiger von Patrick Wieschke, Peter Richter, der Verwertung sämtlicher Beweise aus Überwachungsmaßnahmen(z.B. das Abhören von Telefonaten) im Prozess widersprochen, da ihm hierfür keine richterlichen Beschlüsse vorlägen. Weitere Verteidiger hatten sich diesem Widerspruch angeschlossen. Die Beschlüsse sollen nun im Selbstleseverfahren aufgenommen werden. Das heißt, dass die Beschlüsse nicht in den öffentlichen Gerichtssitzungen vorgelesen werden, sondern alle Beteiligten sie sich selbstständig durchlesen.

Später fragte der Richter auch nochmal den Zeugen vom BKA, ob für alle Überwachungsmaßnahmen richterliche Beschlüsse vorgelegen hätten. Dass diese Frage überhaupt gestellt wurde, schien den Zeugen zu überraschen und er antwortete „Selbstverständlich. (…) Für jede Maßnahme liegt ein richterlicher Beschluss vor.“

Weiterhin wurden technische Probleme besprochen. So hatten Verteidiger Probleme, Sprachnachrichten aus der Beweisaufnahme anzuhören. Der Vertreter der Generalbundesanwalt erklärte daraufhin, wie die Sprachnachrichten angehört werden könnten. Da dies für die Verteidiger neue Informationen seien, entschied der Richter, Sprachnachrichten in der Verhandlung erst ab dem folgenden, 5. Prozesstag, anzuhören.

Viele technische Details, wenig inhaltliche Erkenntnisse

Dann begann die Anhörung des BKA-Beamten. Thema der Anhörung sollten ähnlich wie bei den angehörten Zeug*innen am 2. und 3. Prozesstag ein Überblick über den Ermittlungsverlauf und zentrale Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren, insbesondere zur Telekommunikationsüberwachung sein. Der Kriminalbeamte hatte dazu zwei ausführliche Vermerke angefertigt, auf die im Laufe der Anhörung immer wieder Bezug genommen wurde.

Zunächst beschrieb der Zeuge den zeitlichen Ablauf der Ermittlungen, beginnend mit Untersuchungen zur Atomwaffendivision im Oktober 2019. Dabei stießen die Ermittler*innen auf Leon R. und über diesen auf Knockout 51. Das Ermittlungsverfahren gegen mindestens zehn Beschuldigte im Zusammenhang mit Knockout 51 startete im Januar 2021 mit verdeckten Maßnahmen, die am 6. April 2022 in der Durchsuchung von 60 Objekten und vier Haftbefehlen (Leon R., Eric K., Bastian A., Maximilian A.) mündete.

Die bei den Durchsuchungen gefundenen Asservate wurden ausgewertet, zunächst mit Fokus auf den 4 Verhafteten, dann ausgeweitet auf alle weiteren Beschuldigten. Im Dezember 2023 folgten Durchsuchungen und Haftbefehle bei den nun Angeklagten Kevin N., Marvin W. und Patrick Wieschke. Der Beamte erwähnte auch, dass Patrick Wieschke im April 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, nachdem er sich umfangreich zum Ermittlungskomplex gegenüber den Behörden eingelassen hätte.

Weitere Fragen des Richters drehten sich um den Umfang der im Dezember 2024 beschlagnahmten digitalen Asservate (7 Terrabyte), die Programme, mit denen diese ausgewertet wurden (u.a. Cellebrite und Axiom) und die technische Aufbereitung der Asservate. Diese werden zunächst von einer Fachdienststelle beim BKA so aufbereitet, dass die Ermittlungsbeamten in einer Art Katalogübersicht Zugriff auf alle Chats, Sprachnachrichten, Telefonate usw. bekommen, ohne auf die Original-Handys und -Computer zugreifen zu müssen. Pro Beschuldigtem ist ein*e Sachbearbeiter*in zuständig, diese Daten auszuwerten.

Angereichert mit anderen, bereits erlangten Erkenntnissen, werden dann ausführliche Auswertevermerke geschrieben. Die Vermerke der unterschiedlichen Beamt*innen nehmen dabei oftmals aufeinander Bezug. Der Beamte erklärte, dass die systematische Verknüpfung der einzelnen Beweise mit der Ermittlungsakte bei solchen Massendaten immer eine Herausforderung ist, aber versucht wird, durch Quellennennungen und Verweise in den Vermerken alles transparent zu machen.

Es folgten technische Erklärungen zur Vergabe von Maßnahmen- und Produktnummern, mit denen die Chats, Sprachnachrichten usw. benannt werden. Teilweise konnte der Zeuge diese Fragen nicht eindeutig beantworten und gab an, sich sicherheitshalber nochmal erkundigen zu wollen. Gefragt nach der Zuordnung von Beweisdaten zu einzelnen Personen erklärte der Zeuge, dass die Inhaber einer Telefonnummer durch entsprechende Abfragen ermittelt werden. In den ersten Tagen einer Telefonüberwachung würde dann meist anhand der Ansprache und Meldung der Anrufer*innen sehr deutlich, um welche Personen es sich handelt. Dort, wo Zweifel an der Identifikation einer Person blieben, würde das auch kenntlich gemacht.

Der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft bat den Zeugen nur, die Vergabe von Asservatennummern zu erklären.

Neue Beweise und zusätzliche Zeugenanhörungen?

Sehr interessant war eine Frage des Richters nach einer Festplatte und einem Laptop von Patrick Wieschke, die bislang noch nicht entschlüsselt werden konnten. Hier berichtete der Zeuge, dass die Verschlüsselung inzwischen geknackt wurde und die Daten aktuell „mit Hochdruck“ ausgewertet werden. Es könnten also noch weitere, bislang nicht bekannte Beweise und Erkenntnisse aus diesen Daten in den laufenden Prozess einfließen.

Dann durften die Verteidiger ihre Fragen stellen. Rechtsanwalt Elbs, Verteidiger von Marvin W., interessierte sich besonders dafür, ob bei den Fahrzeuginnenraumüberwachungen die Tonaufnahmen irgendwie technisch verändert oder gefiltert werden (können). Konkret fragte er: „Können Sie sicherstellen, dass das Beweismittel nicht irgendwie verfälscht wird durch Filtereinwirkung?“ Und weiter: „Kann zum Beispiel bei einer Aufzeichnung ein Lachen von einem Teilnehmer in den Hintergrund gestellt werden?“ Der Zeuge erklärte, dass er zu den technischen Details keine genauen Angaben machen könne und nur wisse, dass „alles, was mit Sprache zu tun hat, versucht wird zu optimieren“.

Er versicherte: „Sie hören auch das Lachen, das wird nicht weggefiltert (…), wieso auch, (…) das hat ja eine Aussagekraft.“ Wenn eine Aufnahme nicht verständlich wäre, hätte die technische Abteilung Möglichkeiten, diese zu optimieren, das sei auch einmal vorgekommen. Die Verteidiger von Marvin W. erkundigten sich daraufhin, bei wem sie die technischen Details genauer erfragen können, möglichweise wird hier also eine weitere Person zur Zeugenaussage eingeladen.

Weitere Einblicke in die Arbeit des BKA

André Picker, Verteidiger von Kevin N., fragte den Zeugen, was er unter dem Begriff „Ordnungsmacht“ verstehe. Dieser erklärte, dass es verschiedene Gespräche zwischen den Beschuldigten gab, in denen sich diese darüber unterhielten, dass „hier in unserem Gebiet die Bullen nichts mehr zu sagen haben“ sollten und man selbst für Ordnung sorgen wolle (keine wörtlichen Zitate). Man wolle erreichen, dass möglichst viele Gleichgesinnte in das Viertel ziehen und Druck ausüben auf Drogenabhängige und ausländische Mitbürger. Auf Nachfrage stellte er zudem klar, dass der Begriff „Ordnungsmacht“ nicht von den Beschuldigten selbst komme, sondern eine „kriminalistische Wertung“ sei.

Die Anwälte Bauerfeind (Kevin N.) und Baitinger (Patrick Wieschke) erkundigten sich nach weiteren technischen Details wie der Zuordnung von Personen bei der Fahrzeuginnenraumüberwachung (schwieriger, aber meist durch Ansprache und Kenntnisse aus Telefonüberwachung möglich), und den Einsatz von KI (ja, aber immer mit nachträglicher Prüfung durch die Beamten). Baitinger interessierte sich zudem für die Möglichkeit, Wortprotokolle anzufertigen. Dies werde in der Regel nicht gemacht, sondern zusammenfassende Kommentare erstellt. Es wäre jedoch unproblematisch, ein Wortprotokoll im Nachhinein zu erstellen. Das Gleiche gelte für Stimmgutachten.

Der zweite Verteidiger von Patrick Wieschke, Richter, interessierte sich besonders dafür, welche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren durch die GBA oder das BKA entschieden wurden: die Einschätzung, dass sich Knockout 51 von einer kriminellen zur terroristischen Vereinigung gewandelt hätte (rechtliche Einschätzung durch die GBA auf der Grundlage der übermittelten Erkenntnisse des BKA) und die Aufnahme von Wieschke ins Ermittlungsverfahren (Zeuge kann sich nicht genau erinnern).

Vernetzungstreffen im Flieder Volkshaus

Der Zeuge hatte bereits auf Nachfrage des Richters angegeben, bei der Vernehmung aller Teilnehmer*innen des großen Vernetzungstreffen im Flieder Volkshaus am 8. Mai 2021 die Vernehmung bei Tommy Frenck geführt und bei Torsten Heise dabei gewesen zu sein. Ein Verteidiger von Wieschke fragte ihn, warum diese Vernehmungen erst auf Antrag der Verteidigung von Wieschke durchgeführt worden wären.

Der Zeuge erklärte, die Überlegung hätte es bereits gegeben, der Antrag sei ihnen dann aber zuvorgekommen. Da er sich nicht auf dieses Thema vorbereitet hätte, könne er nichts Genaueres zu den Vernehmungen sagen, bei denen er dabei war. Frenck hätte wohl gesagt, dass er mit dem Kreis der Anwesenden nicht mehr viel zu tun habe und sein eigenes Ding machen würde. Generell wäre es bei dem Treffen um die Angriffe auf Immobilien der rechten Szene gegangen. Man hätte aber sehr deutlich gemerkt, so der Zeuge, dass Frenck und Heise „der politischen Rede zugewandt waren“.

Nach etwas über einer Stunde Vernehmung wurde der Zeuge entlassen.

Von Mitgliedsbeiträgen und Mitläufern – Einblicke in den Alltag bei KO 51

Nach einer kurzen Pause ging es mit der Beweisaufnahme nach den Fußnoten der Anklageschrift weiter. Behandelt wurden Fußnoten 130 bis 136. Die dazu angeführten Beweise waren teilweise bereits Gegenstand des ersten Verfahrens gegen Knockout 51-Mitglieder 2023-2024.

Fußnote 130 betrifft die Mitgliedschaft von Marvin W. im Verein des Flieder Volkshauses, die über eine Mitgliederliste ersichtlich ist, die im Selbstleseverfahren eingeführt wird. 131 bis 134 betreffen die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen bei Knockout 51. Mitglieder mussten zur Finanzierung von Mietzahlungen und Materialien Beiträge an Leon R. entrichten, der die Beitragshöhe festlegte und eine Tabelle mit allen Mitgliedern und ihren Zahlungen führte. Diese Tabelle wurde in einem Whats App-Chat zwischen Leon R. und Marvin W. vom 16. April 2020 gefunden und im Gericht in Augenschein genommen.

Sie u.a. die Namen von Kevin N. und Marvin W. Der Beitrag wurde 2021 von 10 auf 20 Euro pro Monat erhöht. Azubis, Geringverdiener und Personen, die nur sehr unregelmäßig an Trainings teilnahmen, zahlten einen reduzierten Betrag von 5 Euro. Dazu zählte Kevin N., der aufgrund seines Umzugs nach Erfurt nur noch selten nach Eisenach kam.

In einem Gespräch vom 14. März 2021 in Leon R.’s Auto versucht Leon R. Kevin N. zu überreden, öfter zum Training zu kommen – doch die Fahrtzeit wäre zu lang. Kevin N. erzählt zudem, dass er sehr inspiriert von der Identitären Bewegung aus Österreich sei und stärker auf solche Aktionen, z.B. bei Demos gegen die Coronamaßnahmen, setzen wollen würde. Auch sprechen beide über die rechtsextreme Szene in Dortmund, die „tot“ sei, weil dort so viele Neonazis weggezogen sind.

Fußnoten 135 und 136 drehen sich um das Anwärtertraining für Knockout 51. Dazu wurden mehrere Aufnahmen aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung der Autos von Leon R. und Eric K. angehört. So spricht beispielsweise Leon R. am 1. August 2021 eine Person an und erzählt ihm von der „Boxgruppe für Anfänger“, zu der er doch mal vorbeikommen solle. Als Leon R. wieder allein ist ertönt im Auto das Lied „Ein Blutzeuge aus Frankreich“ von der rechtsextremen Band „Übermensch“ aus Mecklenburg-Vorpommern.

In einem weiteren Gespräch vom 31. August 2021 spricht Leon R. mit Lara T. über die Teilnehmer beim Anwärtertraining, wie diese sich schlagen würden und wie wahrscheinlich es wäre, dass sie dabei blieben. Es wird deutlich, dass auch weibliche Teilnehmerinnen beim Training dabei waren, diese aber nicht Mitglied von Knockout 51 werden konnten. Lara T. regt sich darüber auf, dass die männlichen Teilnehmer des Trainings so einen enormen Fokus auf Leon R. hätten: „Die haben alle Respekt vor euch. (…) Den ganzen Sommer ging es nur um dich und unsere Gruppe, wie cool das jetzt war (…).

Jede zweite Nachricht Leon, Leon, Leon (…)“. Zudem reden sie über mehrere Ereignisse, bei denen Personen aus diesem Kreis u.a. in der Eisenacher Bar Swing randaliert hätten, wohl auch um ihre Boxerfahrungen und Kraft zur Schau zu stellen. Leon R. sieht das Angeben der Boxanfänger zwar kritisch, fände solche Aktionen aber allgemein „übelst stabil“, Lara T. lehnt sie als „asozial“ ab. In einer weiteren Aufnahme vom 14. November 2021 erzählt Leon R. einer weiblichen Person, dass er mal bei einer anderen Box Gym ein Probetraining machen will, die in Verbindung zur Mitgliedern der rechtsextremen Erfurter Hooligan-Gruppe Jungsturm stünde.

In einer Gesprächsaufnahme aus dem Auto von Eric K. aus dem März 2022 regt sich dieser darüber auf, dass manche Personen nur bei Knockout 51 mittrainieren würden wegen des Prestiges: „ist halt so ein Mitläufer, der hat nie politisch irgendwas gemacht“. In einem weiteren Gespräch aus dem März 2022 sprechen Mitglieder der Gruppe über Gewalt gegen Personen, die mit Drogen dealen. Leider ist die Audioqualität der Aufnahmen und bei der Abspielung im Gerichtssaal oft sehr schlecht, sodass es für die anwesenden Besucher*innen sehr schwer ist, alle Inhalte zu verstehen.

Knockout 51 aufgelöst?

In diesem letzten Gespräch wird auch darüber geredet, dass Knockout 51 aufgelöst sei. Der Verteidiger von Kevin N., Bauerfeind, betont dies im Anschluss an die Beweisaufnahme in einer Erklärung nach § 257 und argumentiert, dass bei dem Gespräch über Gewalt die Gruppierung Knockout 51 als solche nicht vorkomme und tatsächlich stattgefundene Gewalt nicht geschildert würde, nur das Vorhaben. Es würde sich vor allem um „Aufschneiderei“ handeln, „wo Jungs darüber sprechen, wer jetzt hier der Krasseste sein möchte“. Diese Argumentationslinie hat die Verteidigung bereits mehrmals im Gerichtssaal vertreten. Aus dem ersten Prozess gegen Leon R. und Weitere ist zudem bereits bekannt, dass Knockout 51 sich Ende 2021 vorgeblich aufgelöst hatte, mutmaßlich um einem Verbot aus dem Weg zu gehen und es wohl Überlegungen von Leon R. gab, die Gruppe in die Jungen Nationalisten, die Jugendorganisation der Heimat (ehemals NPD) einzugliedern.

[TW: Sexismus, gewaltvolle Sprache]

In einer Fahrzeuginnenraumaufnahme vom 31. Oktober 2021 macht Leon R. sein Frauenbild deutlich, als er von einer weiblichen Person schwärmt, die wüsste, wie sie sich (aus seiner Sicht) zu verhalten hätte. Sie würde ihm immer sein Essen auf den Tisch stellen, sein Frühstück packen und wäre bereit, sexuell alles mitzumachen: „(…) spuckst ihr ins Gesicht und sie sagt Danke.“

Die Verhandlung wird am 12.05.2025 fortgesetzt.