Der Rückblick wurde aus Sicht der Betroffenen verfasst.
Am 21.02.2025 fand vor dem Amtsgericht Erfurt der Prozess zu einem rechten Angriff am Anger im August 2023 statt.
Wir sind drei Personen, die Zeug*innen und – neben weiteren Personen – Betroffene des Angriffs auf dem Anger wurden. Da wir als Betroffene vor Gericht nicht aussagen durften und uns damit die Stimme genommen wurde, wollen wir hier unsere Sicht auf den Angriff 2023, die Ermittlungsarbeit und den Prozess schildern. Der folgende Text ist somit aus der Perspektive von uns als Betroffenen bzw. Zeug*innen verfasst.
Zum Hintergrund – Die Polizeimeldung zum Angriff am 11.08.2023
Am Freitagabend, den 11.08.2023, kam es gegen 23:00 Uhr in der Erfurter Innenstadt zu einer handfesten Auseinandersetzung. Mehrere Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren äußerten volksverhetzende Aussagen und skandierten dabei rechtsradikale Parolen. Gegen 23:00 Uhr wurden diverse Passanten hierauf aufmerksam und stellten die Täter zu Rede. An der folgenden körperlichen Auseinandersetzung beteiligten sich schlussendlich fast 20 Personen. Diese gipfelte darin, dass ein 23-jähriger Mann sein mitgeführtes Tierabwehrspray versprühte. Er war Teil der ursprünglichen rechtsgesinnten Gruppierung. Die Täter konnten allesamt ermittelt werden. Gegen sie wurden u. a. Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/5578892
Erfahrung mit Ärzt*innen und Behörden vor dem Prozess
Nachdem wir am 11.08.2023 angegriffen und zum Teil mit Platzwunde, Verletzungen durch Würgen und Schultertrauma schwer verletzt wurden, mussten wir uns nach der Tat gegenüber Ärzt*innen und dem ermittelnden Kriminalpolizisten rechtfertigen. Der Polizist war zudem unfreundlich, gab keine Kopien unserer Anzeigen heraus und veranlasste eigenmächtig die Ablehnung des Antrags auf Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt. Dies sei unnötig, da die Täter nicht aus Erfurt kämen – was für einen Täter nachweislich nicht stimmt.
Auch in der medizinischen und psychologischen Betreuung stießen wir auf Unverständnis. In Arztpraxen wurden unsere Verletzungen heruntergespielt oder nicht ernst genommen, und die Untersuchungen wurden teils oberflächlich durchgeführt.
Eine Person von uns suchte nach dem Angriff psychotherapeutische Unterstützung – doch anstatt Hilfe zu erfahren, wurden die Erlebnisse relativiert. Es wurde ihr/ihm eingeredet, dass es sich nicht um Nazis gehandelt habe. Die psychischen Folgen des Angriffs –
u .a. Angst, Unsicherheit, Stress – wurden kaum thematisiert, sondern eher verschlimmert. Dieses fehlende Verständnis verstärkte das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden.
Dabei sind die psychischen Folgen eines solchen Erlebnisses gravierend. Ein Angriff hinterlässt nicht nur körperliche Wunden, sondern kann auch langfristige Traumata verursachen. Flashbacks, Schlafstörungen und ein tiefes Misstrauen gegenüber Fremden sind keine seltenen Reaktionen, doch anstatt angemessene Unterstützung zu erhalten, stießen wir auf Abweisung und Skepsis.
Eine Person von uns hat sich entschieden, in die Nebenklage zu gehen und bereits im Mai 2024 eine Zulassung beantragt – diese kam jedoch erst exakt vier Tage vor dem Prozess. Akteneinsicht wurde uns nicht gewährt. Die Täter konnten also ihre Aussage 1 ½ Jahre lang einstudieren, während wir auch nach dem Prozess nicht wissen, was in den Akten steht.
Wir hatten aufgrund dieser Ausgangslage schon sehr niedrige Erwartungen an die Verhandlung – doch der Prozess hat sie noch weiter untertroffen.
Der Prozess am 21.02.2025 am Amtsgericht Erfurt
Wir drei waren als Zeug*innen geladen. Der Prozess begann 9.00 Uhr. Anwesend waren neben der Richterin u. a. der Staatsanwalt, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sowie die drei Täter, jeweils mit einer*einem Anwältin*Anwalt. Zudem war eine Person von uns durch einen Anwalt in der Nebenklage vertreten. Wir Betroffenen waren als Zeug*innen geladen und hätten somit erst nach den Aussagen der Täter und weiterer Zeug*innen den Sitzungssaal betreten können. Doch dazu kam es nicht:
Gegen 12 Uhr kam der Nebenklageanwalt zu derjenigen von uns, die sich für die Nebenklage entschieden hatte und informierte sie darüber, dass gerade ein Rechtsgespräch stattfände. Bei diesem wurde klar, dass sich Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger einig seien, dass wegen der Dynamik der Schlägerei der Tatverlauf nicht mehr aufgeklärt werden könne – und dass deshalb das Verfahren eingestellt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt war außer den Tätern kein*e Zeug*in gehört worden. Dabei wären unsere drei Aussagen ein wesentlicher Teil der Sachverhaltsaufklärung gewesen sowie eine Aussage eines an dem Abend anwesenden Polizisten. Dieser hatte am Tatabend sogar unsere Hände fotografiert, damit „nicht im Nachhinein behauptet werden kann, wir hätten uns aktiv an der Schlägerei beteiligt“.
Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung wurde durch die Richterin, die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Täter getroffen. Nebenkläger*innen und erst recht „normale“ Zeug*innen (und somit ohne aktive Rolle im Prozess) haben leider überhaupt keinen Einfluss auf eine solche Entscheidung.
Die Verhandlung wurde also – ohne dass überhaupt irgendein*e Zeug*in vernommen wurde – abrupt beendet. Alle anwesenden Zeug*innen wurden in den Sitzungssaal gerufen. Was sich danach abspielte, kann – nach Schilderung der solidarischen Unterstützer*innen – nur als absurd bezeichnet werden. Zunächst wurden einer Zeugin durch einen der Täter 200 € in bar überreicht, weil diese – als unbeteiligte Person – durch diesen Täter mit Pfefferspray besprüht wurde. Die Zeugin war sichtlich verwirrt, sie schien nicht zu verstehen, warum der Prozess bereits vorbei und ihre Aussage unnötig geworden war.
Anschließend wandte sich einer der Verteidiger an die Person von uns, die als Nebenklägerin auftrat. Er legte grinsend einen Batzen Bargeld auf den Tisch (Auflage der Einstellung) und meinte: „Ja Frau […] da haben Sie keinen echten Nazi erwischt!“ Danach flüsterte der seinem Mandanten zu „Jetzt entschuldigen“. Die Perspektive der Nebenklägerin:
„Der Angeklagte kam auf mich zu und wollte mir die Hand geben. Ich meinte ‚Nein, danke‘ und bin zurückgewichen. Darauf meinte der Verteidiger ‚War so klar‘. Ich empfand es als extreme Respektlosigkeit, dass genau der Täter, der im Prozess zugegeben hat, mir gegen den Kopf getreten zu haben und uns gleichzeitig in der Verhandlung als die wahren Gewalttäter*innen darstellte, mir dann so gegenübertritt.“
Was ist in der Verhandlung passiert? Was haben die Täter gesagt und wie hat das Gericht agiert?
Da wir selbst nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten, haben wir uns von unseren anwesenden Freund*innen und dem Anwalt der Nebenklage berichten lassen, was passiert ist:
Zu Prozessbeginn verlas der Staatsanwalt die Anklageschrift.
Laut dieser seien die Täter am 11.08.2023 kurz vor 23 Uhr auf dem Erfurter Anger durch ‚Sieg heil‘-Rufe und ‚Hitlergrüße‘ aufgefallen (gemeinschaftliches Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole und Parolen). Dies wurde von mehreren unbeteiligten Personen gesehen. Anschließend habe einer der Täter eine körperliche Auseinandersetzung mit mehreren Personen provoziert. Als weitere Personen einschritten (Anm.: das waren wir als Gruppe) habe er eine Person mit „Halt’s Maul, Frau“ und „Kommunistenfotze“ beleidigt. Anschließend sei einer weiteren Person von uns durch einen anderen Angeklagten gegen den Kopf und Oberkörper getreten worden. Der dritte Angeklagte habe durch seinen ungezielten Pfeffersprayeinsatz zudem eine weitere Person, die sich in einer Straßenbahn befand, verletzt.
Das Gericht beschäftigte sich zunächst mit der Frage, wie die zeitliche Abfolge am Tatabend war. Hierzu sagten alle drei Angeklagten aus und wurden durch den Staatsanwalt, die Richterin und den Nebenklagevertreter befragt. Dabei zeichneten die Angeklagten folgendes Bild des Tatabends:
Die ‚Heil Hitler‘ und ‚Sieg Heil‘-Rufe seien nur Spaß gewesen, immerhin sei das ja offensichtlich nicht die eigene Gesinnung. Die rassistischen Beleidigungen gegenüber den migrantischen Jugendlichen hätten den Hintergrund, dass man ja in der Schule bereits Probleme mit Migrant*innen gehabt hätte. Außerdem hätten ja auch zwei der Täter einen Migrationshintergrund bzw. eine doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch/Französisch sowie Deutsch/Türkisch). So gab einer der Angeklagten an, dass er sich ja selbst abschieben müsste, wenn er ‚Ausländer raus‘ fordere.
(An der Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass es in Deutschland mehr als 12.000 Anhänger der türkischen rechtsextremen „Ülkücüler“-Bewegung (auch bekannt als ‚Graue Wölfe‘) gibt und dass ein sog. „Migrationshintergrund“ eine Person nicht davor schützt, rassistisch zu sein.)
Die gegen uns gerichtete Beleidigung als „Kommunistenfotzen“ wurde durch einen Angeklagten implizit zugegeben (es wurde nicht ausgeschlossen, diese Beleidigung getätigt zu haben), die Tritte gegen den Kopf einer von uns, wurden jedoch explizit zugegeben.
Laut der Täter seien diese aber nur eine Reaktion darauf gewesen, dass wir uns ‚hysterisch und unvernünftig‘ eingemischt hätten bzw. ein Täter den anderen hätte schützen wollen. Einem der Angeklagten sei es sehr unangenehm gewesen, sich durch eine Frau aus der ‚linken Ecke belehren‘ zu lassen. Es wurde zudem bemängelt, dass wir „Verpiss dich, Fascho“ gerufen haben sollen. Obwohl der Täter auf Nachfrage des Staatsanwaltes einräumte, dass die Bezeichnung „Fascho“ eine Reaktion auf die verfassungsfeindlichen Rufe gewesen sein könnte, wurde durch Anwesende noch einmal betont, dass die Bezeichnung ‚Fascho‘ heutzutage eine gängige Beleidigung sei. Zudem wurde der Anger als Treffpunkt für ‚Klientel‘ markiert, der sowieso kein beliebter Ort sei. Diese Aussage ist anschlussfähig an rassistische Narrative in der Erfurter Stadtgesellschaft, die den Anger immer wieder zum Problemort aufgrund dort anwesender, migrantisch gelesener Personen stilisieren und dies immer wieder auch mit rassistischen Zuschreibungen verbinden.
Unser Eindruck ist, dass in klassischer Täter-Opfer Umkehr alles, was uns passiert ist, als verständliche Reaktion hingenommen wurde. Tiefergehende Nachfragen gab es weder seitens der Richterin noch des Staatsanwalts. Dass die Situation 2023 erst eskalierte, als einer der Täter eine von uns von hinten am Hals packte und bis zur Bewusstlosigkeit würgte, während wir gerade gehen wollten, wurde hingegen gar nicht erst thematisiert.
Bei uns bleibt der Eindruck, dass unsere Aussagen als weniger relevant erschienen, als die der Täter – obwohl wir an diesem Abend verletzt wurden! Dies können wir uns nur mit der Unterstellung erklären, die Tat ‚unnötig‘ politisiert zu haben.
Dieses Verhalten des Gerichts ist für uns völlig unverständlich!
Üblicherweise kann doch die Richterin erst nach einer Zeugenaussage beurteilen, ob sie diese als glaubwürdig erachtet oder nicht. Hier haben wir aber das Gefühl, dass sie von Anfang an der Meinung war, dass unsere Aussagen keinen Wert hätten. Dazu möchten wir nochmal festhalten, dass eine von uns nie eine ordentliche Aussage bei der Polizei machen konnte. Da der Kriminalpolizist der Meinung war, dass das unnötig sei, hat die Betroffene ihm selbstständig eine knappe Zusammenfassung per E-Mail geschickt, weil es ihr wichtig war, dass ihre Perspektive in den Akten auftaucht.
Deutungshoheit wurde Tätern überlassen – Aussagen der Betroffenen und Zeug*innen nicht zugelassen
Wir haben den Eindruck, dass die Richterin kein Interesse daran hatte, das tatsächliche Geschehen aufzuklären. Stattdessen schien sie am Freitagmittag mit Blick auf die Uhr zu entscheiden, das Verfahren schnell zu Ende zu bringen. Sie begründete dies damit, dass die Aussagen der Täter sowie weiterer Zeug*innen unseren Angaben widersprächen und man deshalb leider das Geschehen nicht mehr nachvollziehen könne. Damit wurden die Aussagen der Täter für bare Münze genommen, die sie sich in jahrelanger Vorbereitung auf den Prozess zurechtgelegt haben. Der „Deal“ mit der Einstellung gegen Geldauflage schien für uns als vorher abgesprochen – warum sonst hätten einer der Angeklagten sowie der Verteidiger eines weiteren Täters mehrere hundert Euro Bargeld in die Verhandlung mitgebracht?
Dabei blieben die Aussagen der Täter lückenhaft und unglaubwürdig. Während sie in Hinblick auf ihr rassistisches Agieren immer wieder alkoholbedingte Erinnerungslücken vorgaben, konnten sie sich vermeintlich sehr genau an Einzelheiten erinnern, die sie entlasten sollten. Trotz dieser Widersprüche lag die gesamte Deutungshoheit bei den Tätern, die den Tathergang als hinterhältigen Angriff darstellten, gegen den sie sich nur überfordert gewehrt hätten. Die Richterin versuchte nicht einmal, sich durch unsere und die Aussage des Polizeibeamten sowie weiterer geladener Zeug*innen ein gesamtes Bild zu machen. Unser Eindruck ist, dass sie den ’sympathischen jungen rassistischen, misogynen und ‚Heil Hitler‘ rufenden Herren‘ die Zukunft nicht mit einer Verurteilung verbauen wollten. Immerhin macht einer der drei Angeklagten ja eine Beamtenausbildung bei der Stadt Erfurt.
Was bleibt? Entpolitisierte Verharmlosung rechter und misogyner Gewalt
Was bleibt, ist eine weitere Ermutigung für rechte Gewalttäter. Das Agieren dieses Gerichts sendet das Signal, dass sie in der Justiz auf Verständnis treffen und keine Konsequenzen befürchten müssen. Stattdessen gelingt die Täter-Opfer-Umkehr, indem Zivilcourage leistende Personen als ‚hysterische und unangemessen reagierende, gewalttätige Frauen‘ hingestellt werden. Nicht einmal die offensichtlich selektiven Gedächtnislücken, Inkonsistenzen, glatte Lügen und sogar das scheinbare Übernehmen von Teilen unserer Aussagen als eigenes Erlebnis hatte die Richterin dazu veranlasst, das in Frage zu stellen.
Im Gegensatz zu vielen anderen hatten wir noch das Glück, das Gerichtsverfahren zu verstehen, weil wir Deutsch können und dank ezra und der Begleitung durch Anwält*innen eine gute Beratung hatten.
Wie kann es aber sein, dass im Jahr 2025 kein Konsens darüber besteht, dass Männer, die sich nachweislich rassistisch, misogyn und mit „Siegl Heil“ äußern, zu Recht als Faschos bezeichnet werden dürfen?
Dagegen folgt das Gericht der Darstellung der Täter, die uns drei, als die Personen, die dieses Verhalten nicht unwidersprochen lassen wollten, Zivilcourage zeigten und ausdrücklich dafür sorgen wollten, dass es nicht zu einer Eskalation kommt, als provokante ‚Linke‘ hingestellt, von denen die Gewalt ausging. Als Dank für die Zivilcourage bleiben eine dicke Narbe im Gesicht und psychische Folgen. Die Berichterstattung 2023 nach dem verhandelten Vorfall war voll von schockierten und solidarischen Statements – unter anderem vom Innenminister Georg Maier.
Das zeigt uns, dass Zivilcourage gegen Rechtsextremismus beispielsweise auf den großen Demos gegen Rechts von bürgerlichen Politiker*innen gefordert und gelobt wird. Greift man dann tatsächlich ein, wenn am Anger lautstark ‚Sieg Heil‘ gerufen wird und migrantische Jugendliche rassistisch beleidigt und mit dem Tod bedroht werden, wird einem selbst seitens der Justiz Eskalation und unnötige Politisierung vorgeworfen.
Für uns war der Prozess damit leider kein Abschluss der Geschichte – vielmehr fühlen wir uns nicht ernst genommen. Hätten wir unsere Sicht der Dinge darlegen können und wäre sie in die Entscheidung eingeflossen, könnten wir das Ergebnis besser akzeptieren.
Da wir diese Gelegenheit nicht hatten, haben wir uns für dieses Statement entschieden. Diese Erklärung ist damit aus unserer Sicht aber keine unnötige Politisierung, sondern benennt rechte Kontinuitäten in Gesellschaft und Justiz. Die Einstellung des Verfahrens ist nicht anfechtbar. Die von einer von uns gestellte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ermittelnden Polizisten verlief im Sand.
Die einzige öffentliche Konsequenz ist, dass die Gewalttat in die Kriminalitätsstatistik für den „Hotspot“ Anger eingeht. Rechte Parteien können damit Stimmung gegen Ausländer und für Videoüberwachung machen. Wie so oft gibt es – außer einer kurzen Betroffenheit – keine wirklichen Konsequenzen.