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Knockout 51 - Prozess

10. Verhandlungstag KO51 04.12.23

Der erste Zeuge war mutmaßlicher Geschädigter einer Tat, die sich in der Nacht vom 5. auf den 6. April 2022 zugetragen haben soll, also in der Nacht vor der Festnahme der vier Angeklagten. Zunächst entbrannte eine Debatte über ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen. Im Gegensatz zum Gericht sah die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht für eine Mitwirkung an der kriminellen Vereinigung als gegeben an, da aus einer Konversation zwischen Kevin N. und Leon R. hervorgehe, dass der Zeuge bei dem „Saalschutz“ des Flieder Volkshauses eingebunden war. Dem folgte nach längerer Beratung auch das Gericht, wobei der Zeuge entschied, trotzdem aussagen zu wollen.

Heimtückische Zusammenkunft

Er schilderte zunächst, dass er mit seiner Ex-Freundin ein Treffen vereinbart hatte, da diese ihm eine Jacke abkaufen wollte. Dabei soll auch Bastian Ad. und der Bruder des Zeugen anwesend gewesen sein. Nachdem die vier Personen ein längeres Gespräch über belanglose Themen geführt hätten, seien sie nach ihrem Spaziergang zum Haus zurückgelaufen. Dort hätte Bastian Ad. ihn dann unvermittelt geschlagen, als sie zu den anderen beiden eine größere Entfernung aufgebaut hätten. Er nannte hierbei einen Schlag gegen die Nase und Tritte gegen den Bauch. Nach dem ersten Schlag sei er schon chancenlos gewesen, Blut sei wie Wasser aus seiner Nase geflossen. Erst kurz darauf seien auch sein Bruder und die Ex-Freundin dazugestoßen. Während sein Bruder geschockt war, hätte sie dagegen leicht geschmunzelt.

Am nächsten Tag habe er sie auch gefragt, ob sie das Ganze mit Ad. abgesprochen hätte, was sie immer wieder verneinte. Aus heutiger Sicht glaubte der Zeuge selbst, dass die Gewalttat zwischen Ad. und seiner Ex-Freundin geplant war. Geld für die Jacke habe er nie erhalten. Dafür spreche auch, dass sie seinem Bruder Anweisungen gegeben hätte, langsamer zu laufen. Zu einem Motiv konnte der Zeuge selbst kaum Angaben machen, Ad. hätte aber vor den Schlägen von Chats in Bezug auf KO51 gesprochen. Der Zeuge erlitt hierdurch mehrfache Brüche im Gesichtsbereich, die Folgewirkungen hätten mehrere Wochen angedauert. Auf Nachfrage gab der Zeuge auch an, mit Bastian Ad. zuvor ein gutes, fast freundschaftliches Verhältnis gehabt zu haben. 

Rache für Dresden?

Im Anschluss wurde der Zeuge zu den Strukturen um KO51 und seiner eigenen Rolle gefragt. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel während der Schulzeit hatte er gefragt, ob er bei der „Kampfsportgruppe“ mittrainieren dürfe. Anfangs hätte er gegen eine Pauschale dort wöchentlich Kraftsport trainiert. Dasselbe wurde er auch schon vor dem OLG Dresden im Rahmen des „Antifa Ost-Verfahrens“ gefragt, gab der Zeuge dann an. Im Anschluss sei ihm von Eric K. dann vorgeworfen worden, Aussagen über genutzte Objekte und „Namen, die sie für ein mögliches 129er Verfahren brauchen“, getätigt zu haben. Konkret nannte er damals das Flieder Volkshaus und einen Keller unter der Szenenkneipe „Bull‘s Eye“, in denen die Gruppe trainiert hätte.

Neben den vier Angeklagten würde er zu „Knockout-51“ insbesondere Nils A. und Kevin N. zählen. Leon R. nannte er als Führungsperson und Organisator der Gruppe. Er könne sich auch vorstellen, dass zwischen seiner Aussage vor dem OLG Dresden und der hier angeklagten Tat ein Zusammenhang bestehe, also dass Bastian Ad. ihn für seine dortigen Angaben zu KO51 „bestrafen“ wollte.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft führte der Zeuge weiter aus, dass Eric K. seine Ansprechperson bei KO51 war. Über ihn sei dann auch der Kontakt zu Leon R. hergestellt worden. Nachdem er am Ende auch Kampfsport trainiert habe, sei er aber im April 2021 weggezogen und hätte das Training dort beendet. Zudem hätte er nach einem Überfall im „Bull‘s Eye“ dort einmal ausgeholfen, weitere Aktivitäten der Gruppe habe er nicht mitbekommen. Auch von einer „Überfallparty“ in der Eisenacher Szenenkneipe wisse er nichts. Auf Vorhalt des Oberstaatsanwalts bestätigte er, bei dem „Saalschutz“ beteiligt gewesen zu sein. Dabei habe seine Aufgabe darin bestanden, während einer linken Demonstration beim Flieder Volkshaus aufzupassen, „dass keine Steine geschmissen werden“. Als er danach wieder zu der Ursprungstat gefragt wurde und ihm vorgehalten wurde, bei der Polizei angegeben zu haben, bereits beim Anblick von Bastian Ad. „ein schlechtes Gefühl“ gehabt zu haben, schien es, als ob er sich zu einer wahrheitsgemäßen Aussage nur schwer durchringen konnte. Bei der Polizei hatte er sich noch weniger zaghaft geäußert. Dabei war die Rede davon, dass Leon R. eine „Nazigruppe“ leite und er glaube, dass der gesondert verfolgte Patrick Wieschke eine Vergewaltigung begangen habe.

Im Gerichtsaal gab er zumindest an, dass er die Gruppe selbst als rechtsextrem einschätze und auch rechtsradikale Parolen mitbekommen habe. Hinsichtlich seines eigenen Ausstiegs wurde als Grund genannt, dass sein Ausbilder bei der Feuerwehr ihn aufgrund des „rechten Zeugs“ dazu aufgefordert hatte. Dem hätte er sich schließlich gebeugt hat, da der Feuerwehrverein sein Leben sei und er dafür den Kampfsport opfere. Dies ging auch aus einer von ihm an Leon R. versandten Textnachricht hervor, in der er außerdem anbot, weiterhin auszuhelfen, falls seine Hilfe benötigt werde. Auch kein Fan von KO51 war offensichtlich die Mutter des Zeugen. Sie habe ein KO51-Kleidungsstück des Zeugen entsorgt, nachdem sie im Internet einen Artikel über die Gruppe gelesen habe.

Zweiter Zeuge mit Widersprüchen zu Angriff an Werner-Aßmann-Halle im Februar 2021

Kurios verlief die in großen Teilen widersprüchliche Zeugenaussage des zweiten Zeugen. Dieser habe nach Rücksprache mit einem Anwalt entschieden, sich nun doch zu dem Tatkomplex rund um die Werner-Aßmann-Halle zu äußern. Nach seiner eigenen Schilderung hätte er dort am Abend des 10. Februar 2021 mit einer Gruppe gefeiert, Alkohol konsumiert und randaliert. In Übereinstimmung mit anderen Zeugen schilderte er, dass eine Person dort einen Glaskasten beschädigt hätte. Dann sei die Mutter von Leon R. erschienen und soll von der Gruppe beleidigt worden sein, außerdem seien in ihre Richtung Glasflaschen geflogen, so der Zeuge. Sie hätte er bereits aus der Szenenkneipe in Eisenach gekannt, wo er häufig Gast war.

Etwa zehn Minuten später sei Leon R. gemeinsam mit Maximilian A. gekommen und habe ihm direkt ins Gesicht geschlagen. Als Leon R. auf ihn zuging, hätte er sich gerade mit einer Glasflasche in der Hand ungünstig umgedreht, was R. seiner Aussage nach als Drohung auffassen konnte. Seine Zeugenaussage basierte insgesamt auf der Erzählung, dass Leon R. durch die Aktion seine Mutter aufgrund vorangegangener Ausschreitungen gegen sie beschützen wolle. Dies stellt einen Widerspruch zu seiner polizeilichen Aussage, in welcher der Zeuge einen Zusammenhang der Tat zu der Mutter noch nicht herstellen konnte. R. sei vielmehr „ausgetickt, weil da immer sein Hund und sein Kind spazieren waren“, hieß es damals. 

Der Zeuge versuchte bei den anschließenden Fragen der Oberstaatsanwälte darzustellen, dass Leon R. für ihn nur ein Trinkkumpane sei, mit dem er „ein paar Mal was saufen“ war, er von seiner politischen Einstellung aber keine Ahnung habe. Allerdings liegt bspw. eine Konversation vor, wo der Zeuge die Aussage von Leon R., „dass er den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 bevorzugt“, als teilweise richtig empfand. Rechte Witze seien ihm bei R. schon aufgefallen, lenkte der Zeuge dann ein. Gewalt sei „in manchen Situationen immer ganz richtig“, antwortete er auf eine weitere Frage. Auch für die Schläge von Leon R. zu seinem eigenen Nachteil zeigte er Verständnis. Das Ganze sei schon gerechtfertigt gewesen, sie hätten es ja provoziert und er hätte selbst wohl ähnlich gehandelt. Bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung sagte er sogar aus, er habe den Täter gar nicht gekannt. Dies erklärte er heute damit, dass er R. schützen wolle, da ja seine Gruppe an dem Ganzen aufgrund ihres Verhaltens selbst schuld gewesen sei. Dabei sollte sich vergegenwärtigt werden, dass der Zeuge durch die Schläge mehrere Knochenbrüche im ganzen Gesichtsbereich erlitt. Ihm wurden daher im Uniklinikum Platten eingefügt, die ein Jahr später entfernt wurden.

Telefonat mit R. nach der Tat

Als er dann noch erklärte, dass gegenüber der Mutter von Leon R. damit gedroht worden wäre, „Action beim Bull‘s Eye zu machen“, hatte Staatsanwalt Ziehmer genug und hielt dem Zeugen ein aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) stammendes Gespräch zwischen dem Zeugen und Leon R. vor. Hierbei meldete sich der Zeuge aus dem Krankenhaus, um die Sache mit R. zu „klären“, er wollte ihm insbesondere sagen, wer in Wahrheit den Glaskasten eingeschlagen hat. Die von R. noch soeben krankenhausreif geschlagene Person entschuldigte sich nun reumütig bei ihm, da sie ihm einen Grund für sein Handeln gegeben hatte und versprach Wiedergutmachung. R. bot ihm daraufhin an, das Ganze zu vergessen, falls der Zeuge dem Verursacher der Beschädigung des Glaskastens eine Abreibung verpasse, R. würde dann auch zufällig vorbeischauen. Dann fragte R. noch, wer der anwesenden Personen seine Mutter erkannt habe. Daraufhin nannte der Zeuge zwei Namen. Abschließend bedankte sich R. und kündigte an, „das mit den anderen auszumachen“. Von Beleidigungen oder Flaschenwürfen gegenüber der Mutter war im Gespräch nicht die Rede. Entgegen seiner heutigen Zeugenaussage ging aus dem Telefonat auch hervor, dass der Zeuge R.s Mutter selbst vor Ort nicht erkannt habe.

Im Anschluss darauf fragte die Staatsanwaltschaft den Zeugen direkt, wieso er hier lüge und beantragte, die weitere Aussage des Zeugen aufgrund des Verdachts einer Falschaussage schriftlich zu protokollieren. Nach kurzer Beratung lehnte das Gericht dies ab, da für ein mögliches Strafverfahren gegen den Zeugen nur der Sinngehalt, aber gerade nicht der Wortlaut seiner Aussage entscheidend sei. Zudem sei noch nicht absehbar, ob der Zeuge überhaupt eine Straftat begehe. Außerdem beanstandete der Vorsitzende die vorher durch den Staatsanwalt gestellte Frage „Warum lügen Sie?“. Nach der Ablehnung beantragte der Oberstaatsanwalt einen Gerichtsbeschluss, woraufhin die Vernehmung des Zeugen zunächst unterbrochen wurde, um sie am kommenden Verhandlungstag fortzusetzen.

Querdenker-Demo in Berlin im August 2020

Bevor die Verhandlung für eine Stunde unterbrochen wurde, kamen noch drei Polizisten zu Wort, die zu einer Corona-Demonstration vom 29. August 2020 in Berlin vernommen wurden, bei der es zu Übergriffen durch die Gruppe gekommen sein soll. Das Geschehen hatte sich im Bereich der russischen Botschaft abgespielt, wobei es immer wieder zu Angriffen auf die Polizeikräfte gekommen sein soll. Als erneut eine Person aus der Menge zur Identitätsfeststellung aus der Versammlung herausgeführt wurde, sei dem Beamten eine Gruppe mit 15 teils vermummten Leuten aufgefallen, die in einer „Art Boxhaltung“ auf die Polizisten gewartet hätten. Zwei der Personen hätten dann die Polizeikräfte mit Schlägen und Tritten attackiert, um die besagte Festnahme zu vereiteln. Mit erheblicher Kraftaufwendung sei es dann gelungen, die beiden Personen zu fixieren und aus der Gruppe herauszuführen. Bei der Person, die den ersten Polizisten selbst angegriffen habe, hätte sich um Kevin N. gehandelt. Auch an die Anwesenheit von Bastian Ad. konnte er sich erinnern. Insgesamt habe die Gruppe ausschließlich aus jungen Erwachsenen bestanden. Ob die ursprünglich festgenommene Person, aus dem Lager von Attila Hildmann stamme, wusste der Zeuge dagegen nicht.

Der zweite Beamte machte im Wesentlichen gleiche Angaben, auch er habe die Personen anhand der dunklen Bekleidung und ihrer Vermummung als einheitliche Gruppe charakterisiert. Zudem hätte eine Person Kleidung mit der Aufschrift „Knockout-51“ getragen. Außerdem gab er an, dass die Polizei zu dem Zeitpunkt in gewisser Weise die Kontrolle verloren hatte und eine Flucht für die mutmaßlichen KO51-Mitglieder problemlos möglich gewesen wäre. Anschließend folgte noch der dritte und letzte Polizist, der die vorherigen Aussagen im Wesentlichen bestätigte. Er kam durch Tritte des Gothaer Neonazis Yves A. selbst zu Fall, konnte ihn aber im Anschluss mit höchster Kraftanstrengung sichern und festnehmen. Insgesamt attestierte er der gewaltbereiten Gruppe ein hohes Verständnis für Kampfsport. Trotz ihrer Schutzkleidung hätten sie insgesamt leichte Verletzungen erlitten.

Antrag der Generalbundesanwaltschaft auf Wortlautprotokollierung 

Anschließend wurde die Verhandlung für eine Stunde unterbrochen, damit die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft ihren Antrag auf schriftliche Protokollierung vorbereiten konnten, der anschließend im Gerichtssaal vorgestellt wurde. Dabei wiesen sie auf die Widersprüche der heutigen Aussage des zweiten Zeugen im Vergleich zu dem überwachten Telefonat mir Leon R. und vorherigen Zeugenvernehmungen hin. Insbesondere sei nicht glaubhaft, dass heute davon die Rede war, dass die Mutter von Leon R. beleidigt wurde oder sogar Flaschen auf sie geworfen wurden. Daraus schlussfolgern sie, dass der Zeuge weiterhin falsche Angaben machen wird, um Leon R. zu entlasten und für ein nachfolgendes Ermittlungsverfahren gegen ihn von nun an eine wörtliche Protokollierung notwendig sei.

Der Vorsitzende Richter sowie die Verteidiger zeigten sich hiervon nicht besonders überzeugt, da ansonsten immer bei dem Verdacht einer Falschaussage eine Wortlautprotokollierung erfolgen müsse. Der finale Beschluss des Gerichts soll am nachfolgenden Prozesstag verkündet werden.