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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

55. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 01.04.2026 (Urteil)

Ausführlicher Bericht folgt demnächst!

Kurzfassung: Auch der zweite Prozess gegen Knockout 51 endete für die drei Angeklagten mit milden Strafen, eine terroristische Vereinigung wollte der zuständige Senat des OLG Jena in der rechtsextremen Gruppierung erneut nicht erkennen.

Als Hauptangeklagter erhielt Kevin N. mit 2 Jahren und 9 Monaten noch die höchste Strafe. Aufgrund seiner exponierten Stellung in der rechtsextremen Gruppierung (u.a. Demos, ideologische Ausrichtung) wurde das mehrfach vorbestrafte Gründungsmitglied auch als Rädelsführer angesehen. Zugunsten Kevin N.s wurde sein Umzug nach Erfurt sowie der „Hintergrund linker Angriffe“ gewertet.

Bei Marvin W. sah das Gericht neben der Mitgliedschaft auch ein Waffendelikt als erwiesen an, er soll Leon R. bei der Herstellung einer Waffe unterstützt und sich etwa auch bei den „Kiezstreifen“ und beim „Saalschutz“ beteiligt haben. Trotzdem erhielt er nur 2 Jahre auf Bewährung.

Das Eisenacher Stadtratsmitglied Patrick Wieschke („Heimat“) wurde zu einem Jahr und 2 Monaten Haft verurteilt (ebenso zur Bewährung ausgesetzt). Er hat die Vereinigung u.a. durch ideologische Schulungen und der Bereitstellung eines Waffenlagers gefördert und damit ihre Gefährlichkeit erhöht.

Der Senat schloss sich in der Begründung im Wesentlichen dem ersten Urteil gegen Leon R. und weitere an, um den Vorwurf der terroristischen Vereinigung zu verneinen. So sei die Aussagekraft der vorgebrachten Indizien (Waffenbau, „Provokationsfahrt“ nach Erfurt, etliche Äußerungen) zweifelhaft.

Diverse, teils bekannte Neonazis aus u.a. Erfurt und Eisenach waren als Unterstützer der Angeklagten vor Ort. Etwa ebenso viele antifaschistische Beobachter*innen füllten das Publikum. Draußen fand zeitgleich eine antifaschistische Kundgebung statt, die das Urteil scharf kritisierte.

Eine Dokumentation der Urteilsverkündung findet sich bereits hier: https://www.belltower.news/knockout-51-milde-urteile-im-prozess-gegen-neonazi-schlaeger-165377/

Zudem wird auf die das Urteil einordnende Pressemitteilung von ezra verwiesen: https://ezra.de/pm-urteil-zu-knockout-51-erneute-verharmlosung-organisierter-rechter-gewalt-ist-ein-fatales-signal-an-betroffene-und-weitere-potenzielle-taeter/