Der 39. Verhandlungstag vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena am 26.11.2025 begann wieder einmal mit Verzögerung. Dieses Mal fehlte der Angeklagte Marvin W. Seine Zugverbindung aus Eisenach nach Jena bereitete ihm Probleme, er konnte erst nach 10 Uhr im Gericht sein. Die zuvor noch in U-Haft sitzenden Angeklagten Marvin W. und Kevin N. sind inzwischen wieder auf freiem Fuß und müssen sich zu jedem Verhandlungstag selbst in die Räumlichkeiten des OLG bemühen.
Dass allerdings auch die Anfahrt durch die Justiz aus der JVA keine Garantie für das pünktliche Erscheinen von Angeklagten ist, hatte sich zuvor auch schon herausgestellt, so etwa zu Beginn des 29. Verhandlungstages am 30.09.2025. Wie immer war der Sitzungsbeginn auf 9.30 Uhr terminiert. Mit einer Dreiviertelstunde Verspätung lief dann aber auch W. im Gericht ein und gegen 10.16 Uhr konnte der Sitzungstag beginnen.
Zeugin zu finanziellen Verhältnissen von Wieschke
Erster Programmpunkt des Tages war die Einvernahme einer Zeugin – voraussichtlich eine*r der letzten Zeug*innen, die das OLG in diesem Verfahren befragen wird. Die Zeugin H. ist Verwaltungsbeamtin beim Bundeskriminalamt in Meckenheim und war als solche mit den Finanzermittlungen über den Angeklagten Wieschke betraut. Die BKA-Beamtin hatte dazu Auskünfte verschiedener Stellen eingeholt: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde beispielsweise nach Wieschkes Konten gefragt.
Die Schufa sollte zudem Auskunft über ausländische Kreditkarten und eidesstattliche Versicherungen geben. Im nächsten Schritt schrieb das BKA die einzelnen Banken an, bei denen Wieschke Kontos führte, um für diese die Umsätze, also Zahlungsein- und -ausgänge festzustellen. Das BKA hatte die Geldflüsse von Patrick Wieschke damit schon seit einiger Zeit genauer im Blick, die Abfrage der Banken nach den einzelnen Konten geschah am 01.01.2019.
Mehrere Privat- und Geschäftsgirokonten bei verschiedenen Banken
Die Ziele, die das BKA mit solch einer Finanzermittlung verfolgt, sind laut Zeugin vielfältig: Aufhellung der Lebensumstände, Auffinden von Konten, Tätigkeiten des Betroffenen im In- und Ausland, Einkäufe verfahrensrelevanter Gegenstände, Feststellung auffälliger Reisetätigkeiten und Zahlungen, Identifizierung von Kontaktpersonen und Mittäter sowie die Klärung der finanziellen Verhältnisse im Allgemeinen. Die Nachforschungen hierzu dauerten im Fall von Wieschke bis zum 24.04.2024 an. Unter diesem Datum fertigte die Zeugin ihren abschließenden Vermerk über die Finanzermittlungen zu Wieschke.
Ergebnis war, dass Wieschke mehrere Konten bei verschiedenen Banken hatte. Darunter waren sowohl privat wie auch geschäftlich geführte Girokonten. Die Deutsche Bank, die Fidor Bank, die Pay Center GmbH, die Solaris Bank und die Olinda waren die Kreditinstitute, bei denen Wieschke Kunde war.
Viele Geldflüsse, viele Konten – aber nichts Auffälliges
Sein Girokonto bei der Deutschen Bank etwa sei laut Zeugin H. wohl privat genutzt worden. Wieschke füllte es immer wieder mit Überweisungen von anderen Konten auf, teilweise etwa von seinen privaten Girokonten bei Olinda und Solaris, insgesamt in Höhe von etwa 45.130 Euro mit Verwendungszwecken wie „Privatentnahme“ oder „Reisekosten“. Aber auch Zahlungseingänge aus Darlehen, die Wieschke offenbar bei Privatpersonen laufen hatte, und umgekehrt Darlehensraten an ihn von anderen Privaten waren hier zu verzeichnen. Ansonsten gab es Überweisungen weiterer Privatpersonen mit Beträgen im drei- bis vierstelligen Bereich unter unterschiedlichen Verwendungszwecken, wie z.B. „Rudolf Schmidt“ (gemeint möglicherweise der deutsche Offizier im Zweiten Weltkrieg).
Auch sein Konto bei Pay Center schien der Zeugin privaten Charakter zu haben. Von diesem Konto zahlte Wieschke an seine Krankenversicherung, aber leistet auch Zahlungen an die Justizzahlstelle, das Amtsgericht Eisenach, eine Eisenacher Rechtsanwaltskanzlei oder auch an den Tierschutzverein Eisenach und die Tierhilfe Wartburgkreis. Zudem ließ sich Wieschke seine Aufwandsentschädigungen aus seiner Mitgliedschaft im Eisenacher Stadtrat und der sich daraus ergebenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsgesellschaft auf dieses Konto überweisen.
Seine weiteren Konten waren wohl vorwiegend Geschäftsgirokonten, wobei die Zeugin auch darauf aufmerksam machten, dass eine Einordnung von Wieschkes einzelnen Konten als privat oder geschäftlich nicht immer genau und zu hundert Prozent habe vorgenommen werden können. Verwendungszwecke von Überweisungen etwa ließen insoweit kaum eine strikte Abgrenzung zu.
Antiquariat und Anwaltskosten
Die meisten Zahlungseingänge und Gutschriften, die die BKA-Beamtin in ihrer Zeugenvernehmung vortrug, liefen unter Bestellnummern, Rechnungsnummer und Buchtiteln, müssen also in Zusammenhang mit Wieschkes Antiquariat „Zeitgenoss“ gestanden haben. Darüber hinaus zogen sich Darlehenszahlungen von Privaten über nahezu alle Konten hinweg. Die größte Ausgabenlast stellten nach Aussage der Zeugin Miet- und Nebenkostenzahlungen und die Tilgung von Pfändungs- und Darlehenslasten dar. Auch für Bücherankäufe von anderen Antiquariaten gab Wieschke immer wieder Geld aus.
Schließlich wiederholten sich auch die Ausgabenposten der Tilgung von Geldstrafen und Zahlungen an die Justizzahlstelle und Gerichtsvollzieher sowie Rechtsanwaltskosten, u.a. Überweisungen an seinen Verteidiger in diesem Strafverfahren, Rechtsanwalt Peter Richter, über mehrere Konten. Auch Barauszahlungen im Ausland hat es immer wieder gegeben. Darüber habe sich nachvollziehen lassen, dass Wieschke vor allem in den südamerikanischen Raum gereist sei. Rio de Janeiro in Brasilien, Kuba, Kolumbien, Argentinien und Chile waren seine Ziele.
Auffällig sei das alles letztlich aber nicht gewesen, so die Zeugin auf Nachfrage des Senatsvorsitzenden. Wieschke habe erfolgreich Corona-Soforthilfe beantragt, die er in vollem Umfang zurückzahlen musste, aber insofern ist er nur ein Fall unter vielen und auch sonst gebe es keine Unregelmäßigkeiten oder sonstige verfahrensrelevanten Besonderheiten. Zahlungen an die NPD leistete er im Rahmen von Beiträgen und Spenden. Letzten Endes blieb nur die Erkenntnis, dass Wieschke offenbar von der Hand in den Mund lebte, angesichts der zahlreichen Darlehenszahlungen möglicherweise sogar zu einem nicht unerheblichen Teil auf Pump. Denn Spareinlagen habe die BKA-Beamtin nicht gefunden, wie sie nun als Zeugin aussagte. Er habe kein Guthaben gehabt, sondern nur eigene Forderungen aus aufgenommenen Darlehen, etwa bei der Iwoca Management, bei der Kleingewerbetreibende Kredit erhalten, die ihm 14.101 Euro auszahlte.
Auf die Nachfrage des Vorsitzenden, was in Bezug auf das Ermittlungsziel der Aufdeckung finanzieller Verbindungen zu Mitbeschuldigten herausgekommen sei, teilte die Zeugin mit, dass es weder finanzielle Verknüpfungen und Verbindungen zu den Mitangeklagten N. und W. noch zu KO 51 als Gruppe festzustellen gab. Auf die Frage des beisitzenden Richters Lentfort, ob die Finanzermittlerin denn aus ihren Ermittlungsergebnissen sagen könne, wie viel Wieschke zum Leben hatte, z.B. innerhalb eines Monats, mussten sich der Senat und die anderen Verfahrensbeteiligten damit begnügen, dass das vom BKA nicht ausgerechnet wurde.
Auf die Nachfrage der Vertreter des Generalbundesanwalts gab die Zeugin noch an, dass Wieschke hinsichtlich verschiedener NPD-Konten teilweise wirtschaftlich berechtigt, teilweise verfügungsberechtigt war.
Rechtsanwalt Baitinger auch auf dem Flur aufmerksam
Auf Seiten der Verteidigung machte nur einer der Rechtsanwälte vom Fragerecht Gebrauch. Rechtsanwalt Baitinger (Verteidigung Wieschke) wollte von der BKA-Beamtin auf dem Zeugenstuhl wissen, ob sie den Mann hinter sich im Zuschauerraum kenne. Dies verneinte sie. Daraufhin wollte Baitinger wissen, warum sie dann vor Sitzungsbeginn auf dem Gang mit ihm zusammengesessen habe.
Sie erklärte, dass er sich zu ihr gesetzt habe. Mit seiner dritten und letzten Frage wollte Baitinger erfahren, ob sie mit dem Mann über ihre Ermittlungen und das Verfahren gesprochen habe. Auch das verneinte die Zeugin. Bei der von Baitinger gemeinten Person um einen öfter anwesenden Prozessbeobachter aus dem Publikum. Baitinger scheint die Verfahrensbeteiligten wie auch die anwesende Öffentlichkeit auch in Sitzungsunterbrechungen im Gericht stets im Blick zu behalten.
Nach seinen Verteidigerfragen konnte die Finanzermittlerin des BKA als Zeugin entlassen werden.
Fünf Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt
Der zweite Teil des Verhandlungstages wurde mit der Verkündung von Beschlüssen ausgefüllt: fünf Beschlüsse hatte der Senat bekanntzugeben, mit denen er jeweils einen Beweisantrag der Verteidiger zurückwies.
Der erste Beschluss betraf einen Antrag von Rechtsanwalt Bauerfeind (Verteidigung Kevin N.) vom 14.10.2025 (31. Verhandlungstag), mit dem dieser erreichen wollte, dass ein Zeuge geladen wird, der bestätigen könne, dass sich N. ihm gegenüber von Gewalt distanziert habe. Der Senat stellte in seiner Begründung klar, dass es sich allerdings schon gar nicht um einen Beweisantrag handelte, weil Bauerfeind lediglich Beweisziele benannt hatte, nämlich die Schlussfolgerung, dass sich sein Mandant von Gewalt distanziert habe. Die konkreten Tatsachen, aus denen dies geschlussfolgert werden sollte, etwa konkrete Gesprächsteile, benannte er jedoch nicht.
Darüber hinaus entschied das Gericht, dass es dem angeblichen Gespräch mit dem Zeugen auch nicht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht nachzugehen habe, denn etwaige Schlüsse auf eine innere Haltung des Angeklagten seien nicht zwingend. Demgegenüber habe N. aber bei der Fahrt mutmaßlicher KO51-Mitglieder nach Erfurt seine unbedingte Unterstützung im Falle physischer Konfrontationen und gewalttätiger Auseinandersetzungen mit Linken, die hier von KO51 einkalkuliert worden seien, zum Ausdruck gebracht. Das wiege schwerer als bloße Lippenbekenntnisse.
Die zweite Ablehnung betraf ebenfalls einen Antrag Bauerfeinds vom 31. Verhandlungstag, der darauf gerichtet war, ein Video eines sog. Hausbesuchs von Linksextremisten bei einem Angehörigen der Neonazi-Szene in Augenschein zu nehmen. Darin sollte laut Antrag zu sehen sein, wie neben Hämmern weitere verschiedene Schlagwerkzeuge zum Einsatz kommen, eine gewaltsame Öffnung der Wohnungstür stattfindet und die Bewohner nicht zwischen Einsatzkräften der Polizei und als solchen getarnten und verkleideten Linksextremisten unterscheiden könnten.
Hier konnte der Senat in seiner Begründung offenlassen, ob es sich überhaupt um einen Beweisantrag handelte oder Bauerfeind einmal mehr nur Beweisziele benennt. Denn die Inaugenscheinnahme des Videos wird erkennbar keine verfahrensrelevanten Tatsachen zu Tage fördern, so der Senat. Daher habe er dem auch nicht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen müssen. Das Video ist nach der Senatsbegründung bereits ungeeignet, Auskunft über innere Einstellungen und Annahemen von Kevin N. bei der Durchsuchungsmaßnahme seiner Wohnung am 06.04.2022 zu geben oder Schlüsse hierauf zu ziehen.
Ebenfalls zurückgewiesen wurde der Antrag von Bauerfeinds Kollegen, Rechtsanwalt Picker (Verteidigung Kevin N.) vom 22.07.2025 (16. Verhandlungstag), mit dem dieser beantragte, dass ein Beamter der hessischen Polizei zeugenschaftlich vernommen wird. Dies zielte darauf ab, die Rechtmäßigkeit von in einem Vermerk geschilderten polizeilichen Maßnahmen in Kassel aufzuklären. Dabei ging es insbesondere um die Fertigung von Lichtbildern von Kevin N. und die Erteilung eines Platzverweises. Den Antrag lehnte der Senat mit der Begründung ab, dass diese polizeilichen Maßnahmen nicht Gegenstand der Hauptverhandlung sind und vom Gericht auch nicht beabsichtigt ist, sie zum Verhandlungsgegenstand zu machen. Für etwaige Willkürhandlungen seitens der Polizei gäbe es ohnedies keinerlei Anhaltspunkte. Zudem sei der Antrag inzwischen prozessual überholt, weil N. in der Hauptverhandlung seine Anwesenheit in Kassel am betreffenden Tag eingeräumt hat.
Der vierte Antrag – Antragsteller dieses Mal: der Wieschke verteidigende Rechtsanwalt Richter – zielte ebenfalls auf Einvernahme eines Zeugen. Wieschkes Parteikollege Patrick Weber sollte kommen und aussagen, dass er selbst im Zeitraum vom 24.11.2018 bis 03.07.2023 allein Vorsitzender des Landesverbandes der NPD war und Wieschke nicht dem Vorstand des Landesverbandes angehörte und insoweit keine Ämter innehatte. Auch diesen Beweisantrag, von Richter am 35. Verhandlungstag am 05.11.2025 gestellt, lehnte das Gericht ab. Die Tatsache habe weder rechtliche noch tatsächliche Verfahrensrelevanz. Der Antrag ziele auf den Beleg ab, dass der Angeklagte Wieschke mangels Innehabung eines Parteiamtes über die Nutzung des Flieder Volkshauses und der dort gelagerten Gerätschaften keine Entscheidungsbefugnis innegehabt habe.
Aber selbst, wenn dies der Fall sein sollte, so der Senat weiter, beträfe dies lediglich die rechtliche Befugnis Wieschkes, nicht aber die tatsächliche Entscheidungs- und Verfügungsgewalt gegenüber Dritten. Bereits in seiner Einlassung gegenüber dem Ermittlungsrichter des BGH habe Wieschke zu Protokoll erklärt, dass das Flieder Volkshaus halb öffentlich gewesen wäre. Hieraus ergebe sich, dass zwischen den rechtlichen und den tatsächlichen Befugnissen zu unterscheiden sei und dass die rechtlichen Entscheidungs- und Verfügungsbefugnisse allein nicht maßgeblich seien. Die erfolgte Verlesung des Grundbuchauszuges für das Flieder Volkshaus in der Hauptverhandlung habe ohnehin ergeben, dass dieses nicht im Eigentum der Partei stand. Für die faktische Verfügungsgewalt des Angeklagten Wieschke hingegen wirke es indiziell, dass er sich um Sicherungsmaßnahmen des Objekts bemüht habe, so habe er etwa für eine solche Maßnahme einen Kostenvoranschlag eingeholt und auch ein Gespräch mit der Aufforderung Wieschkes, kleine Waffen aus dem Flieder Volkshaus fortzuschaffen, zeige dies.
Als letztes wies der Senat den dritten von Rechtsanwalt Bauerfeind am 31. Verhandlungstag gestellten Beweisantrag zurück. Mit diesem wollte Bauerfeind erreichen, dass der Zeuge Paul R. vernommen wird, der in seiner Wohnung von Linksextremisten überfallen worden sei und zudem berichten könne, dass es beim Vernetzungstreffen im Flieder Volkshaus am 08.05.2021 keinen geheimen Teil mit geheimen Gesprächsgegenständen außerhalb der medialen Verlautbarungen Wieschkes gegeben habe. Nochmals konnte das Gericht offenlassen, ob es Bauerfeind gelang einen Beweisantrag zulässig zu formulieren oder ob er wiederum nur Beweisziele aufzählte. Die Ablehnung habe jedenfalls deshalb erfolgen können, weil die zu beweisende Tatsache aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen ohne Bedeutung sei. Der etwaige Überfall auf den Zeugen und dessen Umstände sollten belegt werden und daraus Schlüsse auf das Verhalten des Angeklagten N. gezogen werden. Für solche Schlussfolgerungen sind die Umstände eines Überfalls auf den Zeugen jedoch ungeeignet, sein Bericht stelle seine Wahrnehmung des ihn betreffenden etwaigen Vorfalles dar. Maßgeblich aber sind die Vorstellungen von Kevin N., begründeten die Richter*innen weiter. Und auch im Hinblick auf die Widerlegung eines geheimen Gesprächsgegenstandes bei dem Vernetzungstreffen sei die tatsächlich und rechtlich Bedeutungslosigkeit gegeben.
Verteidigung Kevin N. stellt weitere Anträge
Die Verteidiger von Kevin N. ließ die Zurückweisung der vier von ihnen gestellten Anträge offenbar unbeeindruckt in Hinsicht auf die Stellung weiterer Anträge. Rechtsanwalt Picker beantragte sogleich, das Video von Martin Sellners Vortrag zum Thema des gewaltfreien Widerstandes, den dieser 2023 in Schnellroda hielt, in Gänze in Augenschein zu nehmen. Begründung: Kevin N. billige und werbe in einer der ausgewerteten Chatgruppen für Sellners Konzept, das in dem Vortrag zum Ausdruck komme. Damit dies verstanden werden könne, müsste man sich nun also das Video davon in vollem Umfang anschauen. Einen im Wesentlichen gleichlautenden Beweisantrag stellte auch sein Kollege Bauerfeind.
Viel Zeit der Beweisaufnahme, die sich insgesamt immer mehr dem Ende zuzuneigen scheint, geht im derzeitigen Stand des Verfahrens also mit der Entscheidung des Gerichts über (Beweis-)Anträge der Verteidigung ins Land. Dass dies zumindest teilweise so bleibt, dafür haben nun zum Ende des Verhandlungstages noch die Verteidiger von Kevin N. gesorgt. Am nächsten Verhandlungstag am 01.12.2025 aber wird es erst einmal mit weiteren Feststellungen zu Patrick Wieschkes persönlichen Verhältnissen weitergehen. Hierzu soll noch einmal die für die Sachbearbeitung Wieschke zuständig gewesene Auswertungsbeamtin aus dem BKA als Zeugin aussagen.
