Kategorien
Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

35. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 05.11.2025

Es war der 35. Verhandlungstag vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena am 05.11.2025. Das Beweisprogramm des 3. Strafsenats für diesen Prozesstag sah für die erste Tageshälfte die Zeugenvernehmung von zwei Eisenacher Polizeibeamten vor, die über die Verhältnisse und Personen im und um das Flieder Volkshaus aussagen sollten. Im Fokus dabei stand die Rolle von Patrick Wieschke. Seine Aktivitäten im Zusammenhang von Knockout 51 und dem Flieder Volkshaus sollten im Hinblick auf die ihm vom Generalbundesanwalt (GBA) vorgeworfenen Unterstützertätigkeiten für KO51 beleuchtet werden.

Polizist für Staatsschutzdelikte in Eisenach sagt aus

Der erste der beiden Zeugen war der Polizeibeamte M., der bei der Eisenacher Polizei für die Staatsschutzdelikte zuständig war, inzwischen allerdings in der Landespolizeiinspektion in Gotha tätig ist. Er hatte bereits im ersten KO51-Verfahren vor dem Oberlandesgericht ausgesagt. Nun saß er also erneut im Zeugenstand und gab an, dass es seit Bestehen des Flieder Volkshauses, also seit 2014, immer wieder Vorfälle im Zusammenhang mit dem Objekt gegeben habe: Angriffe, Schmierereien, verdächtige Personen im nahen örtlichen Umfeld.

Wieschke habe regelmäßig bei ihm angerufen und Mitteilung über derartige Zwischenfälle bei ihm gemacht. Für konkrete schutzpolizeiliche Maßnahmen jedoch – das stellte der Zeuge gleich zu Beginn seiner Aussage klar – sei er der falsche Ansprechpartner. Denn über solche habe er nicht entschieden, sondern nur Vorfälle aufgenommen und die Kolleg*innen des Streifendienstes entsprechend informiert. Zudem sei er eigentlich auch für bloße Hinweise die verkehrte Ansprechperson, denn sein Zuständigkeitsbereich sei immer nur dann eröffnet gewesen, wenn konkrete Straftaten aus einem verdächtigen Vorkommnis erwachsen sind.

Dass der Angeklagte Wieschke nichtsdestotrotz regelmäßig mit der Meldung eines für ihn verdächtigen Vorkommnisses bzw. verdächtiger Personen bei ihm in der Telefonleitung war, konnte der Polizeibeamte aber bestätigen. Detaillierte Angaben zu konkreten Meldungen von Wieschke konnte er dem Senat und den übrigen Verfahrensbeteiligten wiederum keine mehr geben. Die Vorgänge über die einzelnen Verdachtsmeldungen würden lediglich elektronisch geführt und gespeichert und dann nach einem halben Jahr automatisch gelöscht.

So verhielt es sich etwa auch mit der Meldung eines Autos mit Leipziger Kennzeichen, nach der der Vorsitzende den Zeugen konkret fragte. Auch dies sei eine sogenannte verdächtige Wahrnehmung gewesen. In dem Fall vom 05.07.2021 und damit längst aus dem System getilgt. Wieschkes Meldungen hat der Polizist nach seiner Aussage immer auch an seine Kolleg*innen der Schutzpolizei weitergegeben, die ggf. schutzpolizeiliche Maßnahmen hätten anordnen können.

Leon R. sucht um Rat bei Polizei

Auf Nachfrage des Gerichts, ob außer Wieschke noch jemand angerufen habe, antwortete Zeuge M., dass er es einmal mit Leon R., dem Hauptangeklagten im ersten KO 51-Prozess, zu tun gehabt habe. Dieser habe ihn gefragt, wie er sich verhalten sollte, wenn er von als Polizei verkleideten Angreifenden überfallen würde. R. habe ihm am Telefon von einem solchen Vorfall in Eilenburg berichtet und habe deshalb um den polizeilichen Rat ersucht.

Als Antwort habe er dem mutmaßlichen KO-Rädelsführer gesagt, dass er nachschauen solle, ob Polizeifahrzeuge draußen ersichtlich sind und im Zweifelsfalle bei der Polizei anrufen solle, wenn er sich über die Echtheit von Polizist*innen im Unklaren ist. Verdachtsmeldungen, insbesondere hinsichtlich des Flieder Volkshaus habe Leon R. hingegen nie gemacht.

Unzählige „Nazi Kiez“-Schmierereien in Eisenach

Gefragt nach dem Stichwort „Nazi-Kiez“ berichtete Zeuge M., dass er in diesem Zusammenhang unzählige Vorgänge bearbeitet habe mit Graffiti und Schmierereien an Hauswänden und Werbebannern. Die Polizei habe allerdings nie konkrete Täter*innen zu einzelnen Schmierereien und ähnlichen Straftaten ermitteln können. Auf die Frage nach der örtlichen Einordnung der Sprüh-Vorfälle, sagte der Zeuge, dass dies in ganz Eisenach vorgekommen sei und von daher auch die ganze Stadt das Nazi-Kiez sein müsste.

Vorwiegend sei jedoch schon die Weststadt betroffen gewesen, insbesondere der Bereich um das Flieder Volkshaus, ganz klar abgrenzbar sei es aber nicht. Besonders viele Anzeigen über die Nazi-Schmierereien und auch Aufkleber habe er immer nach Veranstaltungen im Flieder Volkshaus zu verzeichnen gehabt, so der Beamte weiter. Auch bei den Aufklebern, vor allem an Laternenmasten und Verkehrsschildern, sei die Aufschrift „Nazi Kiez“ deutlich am häufigsten gewesen.

Wieschke kein KO51-Mitglied

Dann wollte das Gericht wissen, ob der Polizeibeamte mit dem Stichwort „KO51“ etwas anfangen kann. Dies bejahte Zeuge M. In Zusammenhang mit Schmierereien und Aufklebern könne er das allerdings nicht bringen. Er wisse nur, dass es sich um eine Gruppe handeln würde, die Kampfsport trainiere und sich aus mehreren Leuten zusammensetze. Als „öffentliches Konstrukt“ – wie er es beschrieb – sei die Gruppe nie aufgetreten. Zwar habe es immer mal Sachverhalte gegeben, bei denen KO 51 eine Rolle gespielt habe, aber die Gruppe sei eben nicht „als Konstrukt aufgetreten“. Als Beispiel für einen solchen Sachverhalt mit KO-Verbindung nannte M. den Vorfall, dass der ebenfalls im ersten KO-Verfahren angeklagte und – noch nicht rechtskräftig – verurteilte Eric K. den Kollegen des Zeugen, Polizist Justin K., verprügelt und dabei auf seine Mitgliedschaft bei KO 51 hingewiesen habe.

Auf Nachfrage von Oberstaatsanwalt Dr. Biehl von der Bundesanwaltschaft ordnete der Zeuge auch Leon R. und den im hiesigen Verfahren angeklagten Kevin N. der KO 51-Gruppe zu. Gleichzeitig seien aber wahrscheinlich noch viele andere dabei, die die Polizei nicht auf dem Schirm gehabt hätte. Die Verbindung zu KO 51 habe sich immer zufällig offenbart. So kamen auch Meldungen verdächtiger Wahrnehmungen nach Zeugenaussage nie direkt von mutmaßlichen KO-Mitgliedern. Biehl wollte auch wissen, ob M. den Angeklagten Wieschke unmittelbar zu KO 51 zuordne. Das verneinte er. Er habe es gebilligt, sei selbst aber nicht Teil des Konstruktes gewesen.

Zum Verhalten der KO 51-Mitglieder gegenüber der Polizei gefragt antwortete M. dem GBA-Vertreter, dass sie auf Vorladungen nicht erschienen seien und nur Aussagen als Geschädigte gemacht hätten. Zudem sei er dabei stets das Gefühl nicht losgeworden, dass die jeweiligen Personen nicht alles sagen, was sie wissen. Es sei ihnen immer nur um die eigene Sache gegangen. Auf weitere Nachfrage der Anklagevertreter, warum er Kevin N. für ein KO 51-Mitglied halte, antwortete der Zeuge, dass N. Leute verprügelt habe und gewalttätig gewesen sei.

KO51 laut Zeuge nicht öffentlich geschlossen aufgetreten

Danach war die Verteidigung mit ihrem Fragerecht am Zug. Rechtsanwalt Picker, der Kevin N. verteidigt, wollte genauer wissen, was es mit der Gewalttätigkeit seines Mandanten auf sich habe. Ob es zu strafrechtlichen Verurteilungen gekommen sei, fragte er den Zeugen, dem keine Strafurteile gegen N. bekannt waren. Rechtsanwalt Bauerfeind (ebenfalls Verteidigung Kevin N.) fragte den Polizeibeamten, ob es Sprühereien und Schmierereien auch von anderer politischer Seite als von rechts gegeben habe.

Das habe es, meinte M. und gab „Fuck Nazis“ und „161“ als Beispiele an, die auch häufig über Nazi-Schmierereien gesprüht worden seien. Damit gab sich Bauerfeind jedoch noch nicht zufrieden. Ihm kam es offenbar auf die Schriftzüge „Antifa Area“ und „Antifa Zone“ an, nach denen er konkret fragte. Zu Vorfällen mit genau diesen Schriftzügen konnte der Beamte aber keine Aussage treffen. Rechtsanwalt Elbs befragte den Zeugen nach Erkenntnissen über seinen Mandanten Marvin W. Zeuge M. hatte ihn mehrmals zu verschiedenen Vorfällen vorgeladen, woraufhin W. aber nie erschienen sei. Schließlich wollte Rechtsanwalt Baitinger (Verteidigung Wieschke) wissen, welche Veranstaltungen im Flieder Volkshaus regelmäßig stattfanden.

Liederabende, Vorträge, aber auch Tanzveranstaltungen seien dies laut Zeugenaussage gewesen. Baitinger hakte beim Zeugen auch hinsichtlich seines geäußerten Gefühls, dass mutmaßliche KO 51-Mitlgieder regelmäßig Wissen verschwiegen hätten, mehrmals nach. Er fragte M., ob die Polizei im Wege ihrer Ermittlungen Erkenntnisse zu Tage gefördert habe, von denen sich herausstellte, das mutmaßliche KO-Mitglieder bereits über diese verfügten und der Polizei gegenüber dennoch schwiegen. Derartige Ermittlungsergebnisse konnten die Beamt*innen allerdings nicht erzielen, so der Polizeizeuge. Auch ob es ungewöhnlich sei, dass Beschuldigte auf Vorladung der Polizei nicht erscheinen, fragte Baitinger in Anknüpfung an die Aussage des Zeugen über das Nichterscheinen der mutmaßlichen KO-Mitglieder auf dessen Vorladungen, worauf dieser klarstellte, dass es sich dabei um das gute Recht des Beschuldigten handele. Baitingers Verteidigerkollege Richter, der ebenfalls Wieschke vertritt, erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen am Flieder Volkshaus.

Zeuge M. sagte aus, dass nach seinem letzten Kenntnisstand, als er noch in Eisenach tätig war, eine Person aus den alten Bundesländern Eigentümer gewesen sei, Wieschke allerdings das Flieder Volkshaus tatsächlich kontrollierte. Denn er habe außer der Schlüsselgewalt über das Objekt auch den Versandhandel seines Antiquariates darin gehabt und sein Büro, sei für alle Veranstaltungen verantwortlich gewesen und habe die Meldungen bei der Polizei gemacht. Richter befragte den Beamten weiter, ob KO 51 in Eisenach als Ordnungsmacht aufgetreten sei, Leute eingeschüchtert und bedroht habe. Zeuge M. antwortete ihm, dass die Gruppe nicht als solche durch die Stadt gelaufen sei und gebrüllt habe „Wir sind KO 51“, sondern es schon dann eine verdächtige Beobachtung gewesen sei, wenn jemand einzelnes von der Gruppe irgendwo rumgesprungen sei. Richter hakte nach, ob KO 51 für ihn demnach nur eine Kampfsportgruppe gewesen sei. Mit seinem Hinweis darauf, dass die Gruppe schließlich auch zu Kampfsportveranstaltungen wie dem „Kampf der Nibelungen“ gefahren sei, bejahte dies der Zeuge wohl und betonte nochmals, dass KO nicht geschlossen nach außen aufgetreten sei etwa mit gemeinsamer einheitlicher Kleidung.

Dies nahm Rechtsanwalt Richter in seiner Verteidigererklärung auf und trug vor, dass nach Bekunden des Zeugen, KO 51 nicht mit einheitlichen Klamotten durch die Stadt gezogen sei, sich nicht als Ordnungsmacht geriert habe und schon gar keinen terroristischen oder kollektiv kriminellen Tätigkeiten nachgegangen sei. Dabei unterstrich er, dass dies aus der Aussage eines örtlichen Polizeibeamten hervorgehe und die Polizei vor Ort doch den besseren Überblick haben müsse, als die Ermittler*innen aus Karlsruhe. Zudem fand der Verteidiger die Angabe von Zeuge M. hochinteressant, wonach Leon R. um Rat bei der Polizei ersucht habe. Terroristen riefen normalerweise nicht bei der Polizei an, das sei schon sehr außergewöhnlich, kommentierte Richter.

Zweiter Polizeizeuge kannte Wieschke als Versammlungsanmelder, KO 51 aber nur vom Hörensagen

Danach war die zweite Zeugenvernehmung des Tages an der Reihe. Zeuge Sch. ist ebenfalls Polizeibeamter, als solcher nach wie vor in Eisenach in der dortigen Polizeiinspektion tätig und musste bereits im ersten Verfahren als Zeuge Rede und Antwort stehen. Auch er konnte nach konkreten Meldungen gefragt, keine Auskünfte mehr zu den genauen Umständen einzelner Verdachtsmeldungen geben und wies ebenfalls auf die Löschungsfristen der ausschließlich elektronisch erfassten Vorgänge hin. Die Richter*innen fragten weiter, ob Wieschke für das Flieder Volkshaus Objektschutz angefordert habe.

Der Polizist gab an, dass Wieschke dies gar nicht habe tun müssen, weil das Flieder Volkshaus ohnehin Teil des allgemeinen Objektschutzes der Eisenacher Polizei sei und um einen besonderen Objektschutz darüber hinaus habe er sich nicht bemüht. Auch eigene Sicherungsmaßnahmen für das Flieder Volkshaus habe Wieschke der Polizei gegenüber nie erwähnt. Zum Stichwort Nazi-Kiez sagte Zeuge Sch., dass einem Eisenacher Polizeibeamten das auf jeden Fall etwas sage und von seinen Kolleg*innen für Staatsschutzdelikte wisse er, dass es dabei um eine Abgrenzung vom Rest der Stadt gegangen sei. Einen solchen konkret eingegrenzten Bereich habe es für ihn tatsächlich dennoch nicht gegeben, denn Aufkleber und Schmierereien habe es in ganz Eisenach gegeben und demnach hätte ganz Eisenach Nazi-Kiez sein müssen.

Das Gericht interessierte sich auch dafür, ob es Aufkleber und Schmierereien ebenso von politisch linker Seite gab. Dies bejahte der Zeuge und ordnete die meisten Klebe- und Schmieraktionen Jugendlichen zu, die teilweise noch gar nicht wüssten, was die politische Botschaft dahinter sei. KO 51 hingegen habe im polizeidienstlichen Alltag des Zeugen keine Rolle gespielt. Erst durch die mediale Berichterstattung habe er erfahren, was KO 51 war oder sein wollte. Zwar habe es auf Veranstaltungen immer wieder Kleidung mit entsprechenden Hinweisen auf die Gruppierung gegeben, jedoch habe er sie ansonsten nur vom Hörensagen gekannt. Auch sei nach seinem Kenntnisstand Patrick Wieschke nicht Eigentümer des Flieder Volkshauses, wohl aber der Verantwortliche für das Gebäude. Immer sei er Ansprechpartner für das Objekt gewesen, auch und gerade bei Veranstaltungen.

War Zeuge Sch. am Anfang seines Dienstes noch Streifenbeamter, kam er danach intensiver in Berührung mit Wieschke, nachdem er in die Einsatzleitung für Versammlungen und Aufzüge gewechselt war. Seitdem kenne er ihn als Anmelder von Versammlungen und anderen Veranstaltungen, hatte Kontakt mit ihm für die Erstellung von Gefahrenprognosen sowie im Rahmen der Durchführung von Kooperationsgesprächen. Die Vertreter des GBA fragten den Polizisten nach der Rolle von KO51 und von Wieschke bei den Corona-Spaziergängen in Eisenach. KO51 habe laut Zeuge als Gruppe dabei keine Rolle gespielt, jedoch sei die Klientel des Flieder Volkshaus unter den Teilnehmer*innen gewesen. Anmeldungen der sogenannten Spaziergänge durch Wieschke oder mutmaßliche KO51-Mitglieder habe es nie gegeben, sie seine immer unangemeldet von statten gegangen.

Was ist das Flieder Volkshaus eigentlich?

Nach einer kurzen Unterbrechung, die die Verteidigung in Vorbereitung auf die Ausübung ihres Fragerechtes benötigte, wollte Rechtsanwalt Baitinger wissen, wie man auf die Liste des allgemeinen Objektschutzes in der Stadt gelangt. Auf dieser Liste sind laut Zeuge Sch. alle Objekte der politischen Parteien in der Stadt. Auch die Standorte neu gegründeter Parteien wie etwa des BSW werden aufgenommen, sobald die jeweilige Partei den Bezug eines Objekts anzeigt.

Auf weitere Nachfrage Baitingers wusste der Zeuge zu berichten, dass im Jahr zwischen 15 und 20 Veranstaltungen im Flieder Volkshaus stattgefunden hätten. Dabei hätten die Veranstaltungsformate variiert, einige seien aber auch Repertoire gewesen und hätten sich wiederholt. Schließlich fragte Baitinger den Polizisten, was das Flieder Volkshaus eigentlich ist. Eine gute Frage, erwiderte der Zeuge zunächst, um dann zu antworten, dass er auch nicht genau wisse, was genau das Flieder Volkshaus letztlich sei.

Dann übernahm Rechtsanwalt Richter, der nachfragte, ob sein Mandant Wieschke nach Einschätzung des Beamten gewusst habe, dass sich das Flieder Volkshaus auf der Liste des allgemeinen Objektschutzes der Eisenacher Polizei befindet. Anhaltspunkte dafür hatte der Zeuge keine. Weiter erkundigte sich Richter nach KO-Kleidung auf Veranstaltungen im Flieder Volkshaus und Personen, die andere einschüchterten oder aggressiv auftraten. Auf Symbole wie Kleidung habe der Beamte nie geachtet, erst seitdem der KO 51-Komplex öffentlich geworden ist, sei man insoweit sensibler. Auch aggressive oder gar gewalttätige Personen habe er im Kontext von Veranstaltungen nie beobachtet.

Rechtsanwalt Richter bedient sich Prozessdokumentation des ersten KO-Prozesses

Dann ließ Richter durchblicken, dass er in Vorbereitung auf den Verhandlungstag die Prozessdokumentation über das ersten KO51-Verfahren durchgesehen hat. Er habe nachgelesen, dass der Polizeibeamte – der auch damals schon als Zeuge auftrat – im ersten Prozess ausgesagt habe, dass es zwischen der örtlichen Polizei und Wieschke ein kooperatives Verhältnis gegeben hätte. Zeuge Sch. bestätigte, dass dies Inhalt seiner damaligen Aussage war und erneuerte diese Bewertung auch für das jetzige Verfahren.

Zwar sei Wieschke nicht mit allen Vorgehensweisen einverstanden gewesen, doch habe die Polizei mit ihm immer darüber reden und sich mit ihm einigen können. Rechtsanwalt Elbs wollte vom Zeugen hören, ob er über KO51 mehr über die Medien erfahren habe als durch seine Polizeiarbeit. Auch das bestätigte Zeuge Sch. Rechtsanwalt Bauerfeind wiederum interessierte sich für das Personenpotenzial um das Flieder Volkshaus. Dies bezifferte der Zeuge auf zwischen 20 und 25 Personen im engeren Kreis, freilich seien es aber bei größeren Veranstaltungen mehr.

Hundert gäben die Brandschutzvorschriften für das Objekt her. So viele seien es bei größeren Events auch teilweise gewesen. Die Altersstruktur dabei war laut Zeuge durchwachsen. Liederabende etwa hätten vor allem jüngeres Publikum angezogen. Bei von Wieschke angemeldeten Versammlungen hätten sich die Zahlen regelmäßig in einem Bereich von 100 bis 150 bewegt, mal mehr mal weniger je nach Thema, nie aber über 200. Bauerfeind hakte auch bei dieser Zeugeneinvernahme wieder zu den Schriftzügen „Antifa Zone“ und „Antifa Area“ nach. Auch diese habe es in Eisenach gegeben, sagte Sch. aus.

Auf die Vernehmung des zweiten Eisenacher Polizisten folgten dann Erklärungen der Verteidiger Bauerfeind und Richter. Letzterer stellte heraus, dass Wieschke gegenüber der Polizei laut Zeugenaussage stets kooperativ gewesen sei, was der These des GBA widerspreche, dass der Angeklagte terroristische Personen unterstützte. Personen, die Terroristen unterstützen, verhielten sich in der Regel nicht so. Bauerfeind unterstrich die Aussage des Zeugen, dass es bei Wieschkes Veranstaltungen im Flieder Volkshaus auch gemischtes Publikum gegeben habe und dass linke Sprühereien und Schmierereien genauso an der Tagesordnung gewesen seien wie solche von rechts. Schriftzüge wie „Antifa Zone“ und „Antifa Area“ seien laut Zeuge Sch. zur damaligen Zeit in Eisenach omnipräsent gewesen.

Chatgruppen „Vernetzung“, „Thüringen“ und weitere Chatverläufe verlesen

Nach der Mittagspause stand dann die Einführung einiger Chatverläufe auf der Tagesordnung. Zuerst hat das Gericht die ersten Nachrichten der Chatgruppe „Vernetzung“ verlesen und in Augenschein genommen. Gegründet wurde die Gruppe am 10.07.2020 vom Angeklagten Kevin N. In seiner ersten Nachricht schrieb er, dass er in diese Gruppe erstmal nicht jeden hinzugefügt habe, da sie nicht für jeden sei. Man wolle aktive Leute mit Niveau und nicht jeden, der sich schon mal eine „Stahlgewitter“-CD gekauft hat und auch keine zahnlosen alten Männer. Vernetzung unter den Kameraden sei wichtig und das sei auch der Zweck der Gruppe.

Im privaten Chat von Leon R. mit einem anderen Teilnehmer äußerte sich R. im April 2021 dahingehend, dass er gespannt sei, wann es in Eisenach wieder kracht, da die Linken sich auf Eisenach eingeschossen hätten. Erst kürzlich sei in Naumburg eine Kneipe, mutmaßlich eine Szene-Kneipe, mit Buttersäure angegriffen worden. Ähnliches erwarte man für das Flieder Volkshaus oder eine Privatwohnung. Gemeint sein dürften damit private Wohnungen mutmaßlicher KO 51-Mitglieder. Leon R. stimmte der Äußerung seines Chatpartners zu, der ihm schrieb, man müsse in solch einem Falle gut kommunizieren und schnell sein, manchmal kriege man sie dann noch und brauche dann die Polizei nicht mehr.

Aus der Chatgruppe „Thüringen“ wurde eine lange Audionachricht von Mai 2021 angehört, in der ein Teilnehmer schilderte, wie die „Zecken“ ihn und einen anderen Kameraden ausgespäht hätten. Mittels eines einfach in der Landschaft herumstehenden Kartons, in dem ein an mehrere leistungsstarke Akkus angeschlossenes, dauerhaft sendendes Handy befestigt war, habe man sie bei Plakatständen gefilmt und die Reaktion auf linke Provokationen ausgespäht. Auch über einen etwaigen Brandanschlag in Braunschweig wurde in der Gruppe diskutiert. Die Chatteilnehmer mutmaßten, ob es sich um einen „Antifa-Anschlag“ handele oder ob es „Assis oder Junkies“ gewesen seien. In dieser Gruppe teilte Wieschke im Juni 2021 auch Bilder von einem Auto, das an verschiedenen Tagen in Eisenach gesichtet wurde. Er schrieb dazu, dass er vermute, dass der Fahrer Perücke trage und fragte, ob dieser oder das Fahrzeug den anderen bekannt sei.

Wieschkes Verteidiger Richter äußerte sich nach Einführung der Chatinhalte zur Chatgruppe „Thüringen“. Die berüchtigte Chatgruppe „Thüringen“ habe der Abwehr von Gefahren gedient, dies würden die Nachrichten belegen. Es sei um Abwehr und Vorbeugung von Gefahrenlagen und befürchteten Anschlägen gegangen, weshalb Wieschke auch das Bild des Autos gesendet habe, was in keiner Wise rechtlich zu beanstanden sei, erklärte Richter.

Weitere Planung der Beweisaufnahme und zum Schluss noch ein Beweisantrag

Nach der Einführung der Chatinhalte folgte zunächst noch eine Unterbrechung, in der das Gericht den letzten Punkt des Verhandlungsprogramms dieses Tages vorbereitete. Eine Selbstleseanordnung, mit der weitere Urkunden in das Verfahren eingeführt werden sollen. Nachdem der Vorsitzende die Selbstleseanordnung erlassen hatte, erörterte das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten den weiteren Gang der Beweisaufnahme, die nun ihrem Ende etwas absehbarerer entgegen gehen soll. Einige BKA-Beamt*innen, die bereits eine Aussage gemacht haben, sollen noch einmal gehört werden, auch zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten, die das Gericht noch festzustellen hat.

Den Schlusspunkt des Verhandlungstages setzte aber Rechtsanwalt Richter mit einem Beweisantrag, mit dem er erreichen möchte, dass der Parteikollege Wieschkes, Patrick Weber, als Zeuge geladen wird. Laut Richters Antrag könne Weber bekunden, dass er zwischen 2018 und 2023 alleiniger Vorsitzender des Landesverbandes der NPD war, Wieschke dem Vorstand nicht angehörte und auch sonst keine Parteiämter in dieser Zeit bekleidete.

Dadurch sieht Richter die Argumentation des BGH widerlegt, der es in seinem Eröffnungsbeschluss über die nun laufende Hauptverhandlung als überwiegend wahrscheinlich nachweisbar eingeschätzt hatte, dass Patrick Wieschke KO51 unterstützte, weil er über das Parteiobjekt entscheiden konnte. Seine Entscheidungsgewalt über das Flieder Volkshaus liege auch durch die Bekleidung von Statusämtern nahe, so der BGH damals. Mit einer Vernehmung Webers als Zeuge will Richter dies nun abräumen. Sein Mandant habe über die Nutzung des Flieder Volkshauses und dort gelagerter Gerätschaften keinerlei Verfügungsbefugnisse innegehabt.

Ob diese Argumentation beim Senat verfängt und Wieschkes Parteikollege tatsächlich vor Gericht geladen wird, bleibt abzuwarten. Die Vertreter des GBA werden auf den schriftlichen Antrag möglicherweise noch eine Stellungnahme abgeben, bevor die Richter*innen darüber befinden. Zum Schluss des Verhandlungstages hat das Gericht also noch einmal neue Arbeit bekommen.