Nachdem der Senat die beiden vorherigen Verhandlungstage, die für den 27. und 28.10.2025 vorgesehen waren, aufgehoben hat, bewegt sich das zweite Knockout 51-Verfahren nun in Richtung Zielgeraden. Dieses Mal stand eine Person im Mittelpunkt, die sich schon selbst beruflich mit der Eisenacher Neonazigruppe beschäftigen musste: ein Richter des ersten Knockout 51-Verfahrens gegen die vier Angeklagten um Leon R. war als Zeuge geladen.
Aufhebung der Haftbefehle
Im Vergleich zu dem vorherigen Verhandlungstag gab es eine wesentliche Änderung der äußeren Rahmenbedingungen. Der zuständige 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat am 28.10.2025 die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten Kevin N. und Marvin W. aufgehoben. Beide saßen seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Ab dem heutigen Verhandlungstag nehmen die beiden Angeklagten daher erstmals nicht mehr aus der U-Haft heraus am Prozess teil. Damit ist aktuell im Zusammenhang mit den Vorwürfen um Knockout 51 keine Person mehr inhaftiert.
Laut der Pressemitteilung des Gerichts sieht der Senat nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen dringenden Tatverdacht mehr bzgl. einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Insbesondere fehle es an Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche Notwehrlagen hinaus Gewalthandlungen unter Inkaufnahme des Todes anderer Menschen begangen werden sollten. Damit entfällt die Grundlage für eine Haftfortdauer nach § 112 Abs. 3 StPO. Nach dieser Vorschrift ist die Anordnung von Untersuchungshaft auch ohne einen speziellen Haftgrund wie Fluchtgefahr möglich.
Ob aus seiner Sicht weiterhin ein dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) besteht, ließ der Senat offen, da ein hierfür notwendiger Haftgrund wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr ohnehin nicht erkennbar sei. Zudem wäre die weitere Untersuchungshaft angesichts der bisherigen Dauer unverhältnismäßig.
Damit teilt auch der zweite Senat des OLG Jena, der sich mit Knockout 51 zu befassen hat, im Wesentlichen die Rechtsauffassung des zunächst zuständigen 3. Strafsenats, der schon eine Eröffnung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht ablehnte. Danach bejahte allerdings der Bundesgerichtshof einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung und gab auf, dass ein anderer Senat die Hauptverhandlung durchführen muss. Daher ist fraglich, ob die Rechtsauffassung der beiden Jenaer Senate in den jeweiligen Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird. Auch über die bereits eingelegte Revision gegen das Urteil im ersten Knockout 51-Verfahren wurde noch nicht entschieden.
Video der Hausdurchsuchung bei Kevin N.
Inhaltlich stand im Mittelpunkt zunächst die Inaugenscheinnahme des Videos, das den Beginn der Durchsuchung bei Kevin N. am 6. April 2022 dokumentiert. Die Aufnahme zeigt mehrere Polizeikräfte, die zunächst das Treppenhaus betreten und sich zur Wohnungstür vorarbeiten. Nach dem Einsatz einer Ramme wird die Tür geöffnet. Zu hören sind polizeiliche Anweisungen, die sich an Kevin N. richten. Dieser erschien zunächst mit einem Messer in der Hand.
Anschließend legte er die Waffe ab und wurde nach kurzer Zeit zu Boden gebracht und gefesselt. Währenddessen verlangte er von den Einsatzkräften, dass diese ihm ihre Ausweise zeigen. Die Polizeikräfte kündigten an, ihm den Durchsuchungsbeschluss zu erläutern und bewegten sich sodann in der Wohnung. Sodann wurde Kevin N. erlaubt, wieder aufzustehen. Dieser erklärte im Video außerdem, er habe das Messer nur wegen der „Hammerbande“ getragen.
Die Verteidigung wertete die Aufnahme als Bestätigung ihrer bisherigen Darstellungen. Rechtsanwalt Picker betonte, das Video zeige deutlich, dass N. weder Widerstand geleistet habe noch aggressiv aufgetreten sei. Vielmehr sei er von der Durchsuchung überrascht gewesen und zunächst unsicher, ob es sich tatsächlich um Polizeibeamte oder um „irgendwelche Kriminellen“ handele. Auch Rechtsanwalt Bauerfeind hob hervor, dass bereits beim Betreten der Wohnung die Nachfrage „Seid ihr Polizisten?“ klar zu hören sei und dass er das Messer unmittelbar abgelegt habe. Die Verteidigung sah in dem Video zudem einen Beleg, dass sich Kevin N. bereits seit geraumer Zeit von Gewalt distanziert habe.
Im weiteren Verlauf wurden Teile einer Lichtbildmappe des BKA behandelt, darunter ein Vermerk zu einer Demonstration am 7. November 2022 in Leipzig. Laut einem Vermerk sollen damals mehrere Personen aus dem rechtsextremen Spektrum – darunter Kevin N., Bastian Ad. und Patrick Wieschke – festgestellt worden sein. Die Verteidigung rügte danach eine aus ihrer Sicht fehlerhafte Zuordnung: Entgegen der Darstellung habe N. an der zweiten Leipziger Demo des 21. Novembers 2020 nicht teilgenommen. Er habe sich zu diesem Zeitpunkt auf einer privaten Geburtstagsfeier befunden, erklärte Kevin N. im Anschluss persönlich.
Auftritt des Berichterstatters
Der Verhandlungstag setzte dann mit Aussage des Zeugen Dr. Hannes Beutel fort. Beutel war seinerzeit im Verfahren gegen Leon R. und weitere als berichterstattender Richter tätig und sollte daher über die damalige Zeugenaussage von Patrick Wieschke aussagen. Jedoch war er nur zeitweise an das Thüringer Oberlandesgericht abgeordnet. Mittlerweile ist er wieder am Landgericht Meiningen tätig. Er betonte gleich zu Beginn, dass Wieschke damals sehr detailliert und bereitwillig Auskunft gegeben habe. Grundlage seiner heutigen Darstellung bildeten seine eigenen Mitschriften – rund zehn Seiten handschriftlicher Notizen.
Beutel schilderte zunächst, dass Wieschke damals mehrfach betont habe, dass Knockout 51 für ihn vorrangig nur eine sportliche Angelegenheit gewesen sei, geprägt von körperlicher Ertüchtigung und Muskelaufbau, ohne politischen Überbau. Laut Wieschke seien aber auch innerhalb der rechten Szene „Sicherungsmaßnahmen“ diskutiert worden, insbesondere angesichts befürchteter Anschläge auf das Flieder Volkshaus. Wieschke habe zum Beispiel auch einen eigenen Schulungsplan erstellt, der alltagspraktische Hinweise enthielt – nicht mit Kopfhörern durch die Stadt laufen, im Notfall „Feuer“ statt „Hilfe“ rufen, und im Zweifel eher flüchten als sich einer Gefahrensituation aussetzen.
Auch ein „Waffentisch“ sei laut Wieschkes damaliger Zeugenaussage bei Schulungen aufgebaut worden, auf dem Messer, Bögen oder Macheten lagen, um rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern. Leon R. habe dabei auch betont, dass Pfefferspray häufig falsch eingesetzt werde, ein Compoundbogen sei schlicht unhandlich. Beutel führte weiter aus, dass Wieschke beim damaligen Verfahren auch einen 3D-Drucker erwähnt habe, der im Zusammenhang mit einer präventivpolizeilichen Durchsuchung Thema geworden sei.
Rechtsextremes Vernetzungstreffen und Wieschkes Idealvorstellungen
Ein weiterer großer Themenblock der damaligen Zeugenvernehmung betraf die baulichen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen am Flieder Volkshaus. Beutel schilderte, wie Wieschke Maßnahmen wie Stahltüren, Sicherheitsglas und NATO-Draht erläutert hatte. Auch Kameraüberwachung sei geplant gewesen, jedoch durch rechtliche Grenzen teils nicht möglich gewesen. In diesem Kontext sei auch eine „Alarmkette“ eingerichtet worden.
Beutel beschrieb auch, wie Wieschke das Vernetzungstreffen der rechtsextremen Szene im Mai 2021 dargestellt hatte. Dieses sei in einer Phase zahlreicher Anschläge erfolgt und habe dem Ziel gedient, sich als „Szene“ besser abzusichern – und zugleich, so die eigene Erzählung Wieschkes, Behörden auf die Bedrohungslage aufmerksam zu machen. Auch das bekannte Video mit Heise sei laut Wieschke in diesem Kontext entstanden. Auch eine Presseerklärung „aus unserer Feder“ sei dazu verfasst worden. Wieschke hätte zudem laut seiner Zeugenaussage gehofft, „irgendwas von Planungen vom anderen politischen Ufer“ mitzubekommen. Zudem wollte er auch „die Angriffsserie gerne zum Gegenstand einer Reportage“ machen.
Wieschke habe zudem ausgesagt, dass aus seiner Sicht Knockout 51 sowohl sportlich als auch politisch aktiv sein solle. Für ihn sei allerdings „zu viel Hobby“ dabei gewesen. Gleichzeitig habe er Vergleiche zu Fußballfangruppen wie solchen des FCC oder RWE gezogen. Auf Nachfrage des Senats hatte Beutel keine konkreten Erinnerungen mehr, ob ein Programm für einen 3D-Druck oder die Zurverfügungstellung eines Computers im Flieder Volkshaus thematisiert wurde. Auch zu Wieschkes Schilderungen über eine „Verfügungsberechtigung über das Volkshaus“ oder Äußerungen zu den Schießtrainings in Tschechien konnte der Zeuge nichts sagen.
Kritische Befragung durch Bundesanwaltschaft
Die anschließende Befragung durch den Vertreter des Generalbundesanwalts Dr. Biehl war geprägt von wiederholten Nachfragen zu Erinnerungsdefiziten, fehlenden Dokumentierungen des Berichterstatters und der generellen Frage, in welchem Umfang der Zeuge seine frühere Vernehmung dokumentiert und nachvollzogen hat. Zunächst erörterte Biehl die zeitliche Einordnung der damaligen Aussage Wieschkes, wobei Beutel einräumte, keinen Zugriff mehr auf Protokolle und Server des Oberlandesgerichts zu haben und sich daher nur grob an den Zeitraum – mutmaßlich April– erinnern zu können.
Biehl wollte wissen, wieso sich Beutel zur Vorbereitung nicht erneut informiert oder Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen habe. Der Zeuge verwies auf seine Tätigkeit am Landgericht Meiningen und die fehlende Zugriffsmöglichkeit. Auch grundsätzlich hinterfragte die Bundesanwaltschaft die Qualität der handschriftlichen Aufzeichnungen. Biehl stellte fest, dass der Beginn der Vernehmung umfangreicher dokumentiert sei als die Phase, in der Vertreter des GBA und Verteidiger bei der Zeugenvernehmung Wieschkes Fragen gestellt haben.
Die Verteidigung, in Person von Rechtsanwalt Baitinger, griff hier mehrfach ein und beanstandete die Fragestellung. Biehl beharrte zwar darauf, die Frage sei zulässig, formulierte aber letztlich etliche Einzelfragen zu der damaligen Zeugenvernehmung. Biehl fragte etwa nach Unterscheidungen zwischen Kampf- und Kraftsport, Ausrichtung der Trainings, möglicher Verwendung von Schutzausrüstung und der Rolle von Gewalt. Beutel konnte zwar bestätigen, dass entsprechende Fragen gestellt worden seien, gab aber häufig an, die konkrete Antwort Wieschkes nicht mehr zu wissen.
Wenig Detailwissen des Berichterstatters
Wiederholt verwies er auf die bereits gemachten Angaben oder darauf, dass seine Aufzeichnungen keine Details mehr hergäben. Zu möglichen Kontakten zu rechten Journalisten oder Medieninteresse Wieschkes konnte Beutel nur vage Angaben machen, wiederholte aber, dass Wieschke selbst gerne eine Reportage über erlittene Angriffe gemacht hätte. Weitere Fragen betrafen Vernetzungstreffen, die Rolle verschiedener Akteure wie Eric K. sowie die personellen Schwierigkeiten beim „Saalschutz“ allgemein.
Auch hier blieb es ebenfalls bei bruchstückhaften Erinnerungen. Immer wieder versuchte Biehl, konkrete Aussagen Wieschkes zu Schlüsselbegriffen zu erhalten – etwa zu Heises Äußerung „Wir sind bereit“, zum Begriff „Zurückstechen“, zu personellen Strukturen oder zur Frage, ob Waffen in das Flieder Volkshaus eingebracht worden seien. Beutel konnte jedoch meist nur allgemeine Zusammenhänge wiedergeben oder bestätigen, dass die Themen eine Rolle gespielt hätten, ohne sich im Detail zu erinnern.
Auch hinsichtlich eines Ordners „Patrick“ auf einem Rechner, des Treffens am 29.11., möglicher Verbindungen zu den JN oder der Frage, ob die „Jugend“ getroffen worden sei, blieb Beutel unkonkret. Immer wieder musste der Zeuge erklären, dass seine Erinnerung eingeschränkt sei und seine Notizen nur begrenzt weiterhülfen.
Zum Ende der Befragung stand die Frage im Raum, ob Beutel der einzige Richter des Staatsschutzsenats des ersten Knockout 51-Verfahrens gewesen sei, der während der damaligen Zeugenvernehmung Aufzeichnungen gemacht hatte. Der Zeuge erklärte jedoch, dass er dies nicht sicher sagen könne, da er selbst stark mit seiner Mitschrift beschäftigt gewesen sei.
Befragung durch Verteidigung
Nach der Mittagspause wurde die Befragung Beutels durch Fragen weiterer Verfahrensbeteiligter fortgesetzt. Erneut wurde deutlich, dass teilweise Punkte der ursprünglichen Vernehmung Wieschkes für den Zeugen nicht mehr sicher rekonstruierbar waren. Rechtsanwalt Bauerfeind begann mit Fragen zur politischen Einordnung von KO51. Beutel bestätigte, dass er Wieschkes Darstellung so verstanden habe, dass KO51 selbst keine politische Gruppierung sei, wohl aber einzelne Mitglieder daneben politisch aktiv.
Auf weitere Nachfragen zu in Eisenach relevanten Gruppierungen wie Die Heimat, Junge Revolution oder Nationaler Aufbau konnte Beutel nur teilweise antworten; teils erinnerte er sich nicht, teils blieb es bei allgemeinen Angaben oder dem Hinweis, dass Abgrenzungen zu der nun unbenannten NPD angesprochen worden seien. Beim Stichwort „Nazi-Kiez“ erklärte Beutel, die Bezeichnung habe es schon vor 2016 gegeben, und Wieschke habe dies als „Wunschvorstellung“ beschrieben, ohne eine konkrete räumliche Zuordnung vorgenommen zu haben.
Auch andere Verfahrensbeteiligte schalteten sich in die Befragung ein. Elbs fragte, ob Wieschke sich einmal auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen habe, was Beutel jedoch ebenso nicht sagen konnte. Rechtsanwalt Richter stellte noch Nachfragen zu Graffitis und allgemeiner Gewalt. Beutel gab an, dass Wieschke in seiner Zeugenvernehmung äußerte, Graffitis nicht gut zu finden. Hinsichtlich Gewalt habe Wieschke sich – nach Beutels Erinnerung – distanziert.
Fortsetzung mit Chatverläufen
Im Anschluss daran wurden mehrere Chatverläufe verlesen. Der erste Chat vom 21. März 2020 enthielt gewaltbezogene Anspielungen und Kommentare zu einer Demonstrationen in Kassel und der dortigen Festnahem von Leon R. wegen des Verdachts der Körperverletzung. Rechtsanwalt Richter kommentierte insbesondere die in einem Chat fallende Bemerkung über „Gruppenvergewaltigungen“ dahingehend, dass diese im offensichtlichen Kontext nicht ernst zu nehmen sei. Er hob hervor, dass der Chatpartner Nils A. ausschließlich über Sprachnachrichten kommuniziere, der Tonfall unreflektiert wirke und keinerlei reale Gewaltfantasie ableitbar sei, die strafrechtlich relevant zugerechnet werden könnte.
Nach einer erneuten Pause wurden Chats vom 17. Juni 2021 eingeführt, die Trainingsbilder zeigten, darunter Fotos mit Blutergüssen und Verletzungen. Kommentare fielen halb scherzhaft („Training fetzt“, „Alter könnt ihr auch mal am Leben lassen“). Anschließend stellte der Senat eine Übersicht über Teilnehmer der Gruppe „JN Sport“ fest. Bauerfeind merkte an, dass N. kein Mitglied dieser Gruppe sei. Zudem wurde klargestellt, dass die gezeigten Fotoaufnahmen nicht aus dem Flieder-Volkshaus stammten.
Ein letzter Komplex befasste sich mit Chats vom 5. August, in denen Videoausschnitte von Leon R. beim Boxen kommentiert wurden. Bauerfeind nutzte die Gelegenheit, um sportliche Einordnung zu geben: Die gezeigten Techniken würden auf kontrolliertes Training hindeuten, nicht auf rohe Gewalt – Kniestoße seien eher sanft ausgeführt, Griffe sofort gelöst worden. Dies sprach seiner Ansicht nach für ein regelbasiertes sportliches Miteinander und nicht für Brutalität.
Zum Abschluss der Sitzung stellte der Vorsitzende klar, dass am Folgetag noch weitere fehlende Chats eingeführt werden sollen. Biehl erkundigte sich, ob der Senat in Erwägung ziehe, weitere Zeugen zur Aussage Wieschkes zu hören. Der Vorsitzende erklärte, derzeit sehe man dafür keinen Anlass. Mit dem Bericht des Berichterstatters sei der Aufklärungspflicht genügt. Im Übrigen verwies er auf die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen.
