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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

27. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 24.09.2025

Der 27.Verhandlungstag war geprägt von juristischen Auseinandersetzungen um Beweismittel, der Auswertung umfangreicher Kommunikationsdaten (u. a. aus Mobiltelefonen) sowie Diskussionen zur politischen und organisatorischen Struktur von Knockout 51 (KO51).

Die Beweisaufnahme hatte zunächst weitere Aufnahmen aus der Telekommunikation und der Innenraumüberwachung vom 25.09.2021 zum Gegenstand. Diese stehen im Zusammenhang mit der „Provokationsfahrt“ nach Erfurt. Auch die Idee einiger KO51-Gruppenmitglieder, sich einem Verbotsverfahren zu entziehen, indem etwa eine Eingliederung in die NPD erfolge, stellte einen Schwerpunkt des Verhandlungstags dar.

(Nicht)-Angriff auf Linke in Erfurt

Die Beweisaufnahme fuhr fort mit Mobilfunkaufnahmen von Kevin N. vom 25.09.2021. Leon R. war mit weiteren Männern von KO51 auf dem Weg nach Erfurt, und informierte Kevin N. über einen möglichen Angriff durch Linke. In den abgespielten Gesprächsaufzeichnungen rief Kevin N. verschiedene Personen dazu auf, als Unterstützung zum MGM Erfurt zu kommen. Er kontaktierte Philipp A., Lukas sowie eine weitere unbekannte Person. Alle drei gaben an, sich auf den Weg machen zu wollen.

Dem voraus geht ein Audiobeitrag der aus der Innenraumüberwachung des Leon R. stammte. Leon R. sinnierte zusammen mit Marvin W. über das erhoffte Aufeinandertreffen mit Linken. So meint Leon R.: „Hab‘ Axt dabei, Pfefferspray, meine Karre…“. Weiter sagt er: „Das kickt dann richtig schön, wenn wir die Zecken sehen“. Einige Minuten später an diesem Abend telefonierte Leon R. erneut mit Kevin N., der sich mehrmals meldete, um die Namen der Linken Personen zu erfragen, mit denen man in Erfurt rechnete.


Nach einigem Hin und Her wird zu einem Aufeinandertreffen mit Linken nichts mehr gesagt. Der Abend schien deutlich anders zu laufen, als vonLeon R. und den anderen Männern erhofft.

Befürchtungen von Leon R.

Laut einer These der Anklageschrift habe Leon R. befürchtet, das KO51 ins Visier der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gerät und schon 2019 Löschanweisungen über die Verbindung zu Atomwaffendivison erteilt. Zusammen mit Kevin N. Überlegt Leon R. KO51 bei der NPD einzugliedern, nachdem sie über einen Internetbeitrag im Februar 2021 über Ermittlungen der GBA aufmerksam geworden waren. Leon R. schrieb Kevin N. am 07.02.2021 eine Nachricht, in der er auf einen Beitrag des MDR über die Ermittlungen verweist.

Er ging davon aus, dass die GBA Verfahren gegen Eisenacher leitet und es auch sie treffen könne, meint daran anschließend jedoch auch, dass es dafür „keinen Grund geben könnte, warum es uns treffen könnte“. Alternativ vermutete er, dass es auch Combat 18 treffen könnte, aber nach dem „Scheiß mit AWD“ (Atomwaffendivison) auch ihn selbst.

Leon R. habe zunächst die Instagram-Seite von Netz nehmen wollen und angeregt sich darüber Gedanken zu machen, wie es mit dem Sport weitergehen könnte. Er hätte da schon ein paar Ideen, so Leon R. gegenüber Kevin N. entweder müsse KO51 zukünftig über „Verein oder Firma, Kampfsportschule“ laufen „oder wir müssen den Weg über die Partei wählen“.

Umstrukturierung zum Schein?

Kevin N. pflichtet R. bei und legt darauf wert, dass „KO51 nicht wie NPD-Jugend rüber kommt, sondern selbst wie bisher macht und durch NPD geschützt ist.“ Der Schutz wird sich vor allem durch die gescheiterten Verbotsverfahren versprochen. Leon R. tauschte sich auch mit anderen KO51 Mitgliedern über ein mögliches Verbotsverfahren und Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) aus.

Hierzu wird ein Gespräch zwischen Leon R. und Marvin W. gemeinsam mit Nils A. am 30. April 2021 in dem überwachten Fahrzeug von Leon R. angehört. Leon R. meinte, dass die Ermittlungsbehörden für ein Verbotsverfahren zunächst einen kämpferischen Charakter vortragen müssten, den dieser nicht verwirklicht sehe. Früher hätten hierbei höhere Ansprüche an die Voraussetzung einer kriminellen Vereinigung bestanden als heute. Anlass dieser Überlegungen war die Hausdurchsuchung am 30. April 2021 (bei wem diese stattgefunden hat, wird nicht erwähnt).

Daran anschließend wurde die Überlegungen KO51 bei den Jungen Nationalisten einzugliedern, der Jugendorganisation der ehemals Nationalsozialistischen Partei Deutschland, heute umbenannt in „Die Heimat“ weitergeführt. Die Polizei hätte es dann schwerer mit den Ermittlungen, so Leon R. Während die Sache für Leon R. nahezu beschlossen zu sein schien, erwiderte der gesondert Verfolgte Kevin N. in einem Gespräch, dass er selbst in keine Partei eintreten werde, egal welche.

Zu der dem Thema „Vereinsverbot“ erklärte Wieschkes Verteidiger Richter, dass es darum ging ein Vereinsverbot zu vermeiden. Ein solches würde aber nicht direkt auf eine Terroroganisation hinweisen. So könne in diesem Land auch ein Verbot erteilt werden werden, wenn man verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt haben.

Vernetzung zwischen KO51 und den Jungen Nationalisten

Im nächsten Teil des Verhandlungstages wird die Vernetzung zwischen KO51 mit den Jungen Nationalisten (JN) in Augenschein genommen. So seien am 15. Oktober 2021 mehrere JN-Mitglieder aus Baden-Württemberg nach Eisenach gekommen u.a. auch Paul Rzehaczek (damaliger Bundesvorsitzende der JN) und hätten Leon R. und weiteren eine Mitgliedschaft in Aussicht gestellt. In einem Chatverlauf zwischen Leon R. und  Nils A. stellte Nils A. die Frage in den Raum, ob nicht auch „Der Dritte Weg“ eine Option sei, um sich woanders einzugliedern. Leon R. entgegnete, dass er mit den Leuten zwar gute Erfahrungen gemacht hätte, diese aber nie mit anderen Gruppen zusammenarbeiten würden und daher letztlich „Deppen“ seien. Nils A. scheint zuzustimmen und meinte: „Okay, Egoisten. Schauen wir mal in die JN rein“.

Auch mit Denis K. tauschte sich Leon R. aus und informierte diesen über die Veranstaltung „ Paul Rzehaczek spricht in Thüringen am 15.10.21“ in Eisenach.

Aufnahmeprozess von KO51 in die JN

Nach der Mittagspause wird sich weiter mit dem Aufnahmeprozess von KO51 in die JN befasst. Leon R. organisierte hierzu ein Gruppentreffen von KO51 mit deren Jugend und der JN. Am 19. November 2021 kommen so erneut Männer aus der JN nach Eisenach. Bei diesem erneuten Treffen wurden unter anderem die organisatorischen Voraussetzungen einer Mitgliedschaft besprochen, die den Schwerpunkt der darauffolgenden Beweismittel bildeten.

Es wurde festgehalten, dass sich alle zukünftigen Mitglieder den Messenger „Threema“ installieren sollen und Mitgliedsanträge sollten ausgefüllt zurück übersandt werden. Eric K. sei für die Organisation zuständig und hatte dafür zu sorgen zu leisten, dass die Anträge eingereicht werden. Der Prozess schien länger zu dauern als angedacht. Auch Leon R. machte deshalb bei Eric K. Druck, dass dieser sich bezüglich der Anträge beeilen solle.

Der 27. Verhandlungstag verlief mit vergleichsweise wenigen Einwendungen bzw. Erklärungen seitens der Verteidigung. Diese beriefen sich vor allem auf die schlechte Qualität der Audiobeiträge sowie Unklarheiten bei der Transkription. Allgemein war eine relative ermüdende Stimmung wahrzunehmen, geprägt von Gähnen und der Nachfragen in den Pausen, wie lange es heute noch gehen würde.

Der Verhandlungstag endete schließlich um  14:30Uhr.