Am 9. Verhandlungstag im Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Jena wurde die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Kevin N., Marvin W. und Patrick Wieschke fortgesetzt. Insgesamt kamen drei Besucher*innen und zwei Pressevertreter*innen zur Prozessbeobachtung. Unterstützer*innen der Angeklagten waren nicht angereist. Der Verhandlungstag war geprägt von juristischen Auseinandersetzungen um Beweismittel, der Auswertung umfangreicher Kommunikationsdaten (u. a. aus Mobiltelefonen) sowie Diskussionen zur politischen und organisatorischen Struktur von Knockout 51 (KO51).
Streit über Beweismittel
Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde erneut über die Zulässigkeit bestimmter Beweismittel gestritten. Konkret ging es um ein Schreiben des Verfassungsschutzes vom 14. Januar 2020, das auf eine mutmaßliche Teilnahme von KO51 am „Kampf der Nibelungen“ verweist. Die Verteidigung beantragte, dieses Schreiben gemäß § 256 StPO als nicht verwertbar zu erklären, da es sich nicht um eine amtliche Urkunde, sondern lediglich um einen internen Bericht ohne Unterschrift des Verfassers handle. Die Bundesanwaltschaft widersprach und kündigte eine Stellungnahme an.
Zudem wurde erneut die Problematik der Darstellung und Auswertung von Emojis in Chats im sogenannten Selbstleseverfahren erörtert. Laut des GBAs sei die Originalsoftware zur genauen Emoji-Darstellung vom BKA nicht freigegeben, was bei den Verteidigern auf Kritik stieß.
Ein zentraler Bestandteil des Verhandlungstages war die Auswertung zahlreicher Chatverläufe und Audioaufzeichnungen zwischen Mitgliedern von KO51. In Gesprächen zwischen Leon R., Bastian Ad und Kevin N. und weiteren Beteiligten wurden folgende Inhalte thematisiert.
Politische Visionen von KO51
Zum einen ging es in einem Gespräch zwischen Leon R, Bastian Ad. Und Kevin N. Um die Strategie der sogenannte „Metapolitik“ d.h. die kulturelle Einflussnahme bzw. die Besetzung des Vorpoltischen Raumes und so den gesellschaftlichen Diskurs nach Rechts zu verschieben. In der Diskussion der Drei ging es vor allem um die politische Vorherrschaft in Subkulturen, insbesondere in der Fußball- und Jugendkultur.
Ein weiteres Augenmerk wurde auf das Thema Kampfausbildung als politisches Mittel gelegt. KO51 wird von Leon R. u. a. als „politischer Fußsoldat“ bezeichnet; es wird auf die Notwendigkeit körperlicher Fitness, Krafttraining und ideologischer Standfestigkeit verwiesen. Außerdem beschreibt Leon R. KO51 als „Kampf- und Einsatzeinheit“, analog zu Strukturen wie Combat 18 bei „Blood & Honour“.
Die Verteidigung stellte infrage, ob diese Aussagen repräsentativ seien oder lediglich Einzelmeinungen darstellten. Zudem wurden Transkriptionsfehler und Auslassungen bei der Verschriftlichung kritisiert, insbesondere bei emotionalen oder ironischen Äußerungen.
Trainingsinhalte und Feindbilder
Ein weiterer Schwerpunkt war die Diskussion um Testosteronpräparate. In mehreren Chatverläufen tauschten sich Mitglieder wie Leon R. und Marc B. über den Erwerb und Konsum von Testosteron aus. Lichtbilder belegen den Besitz entsprechender Packungen. Die Frage der Schuldfähigkeit bei eventuellen Delikten unter Einfluss dieser Substanzen wurde von der Verteidigung aufgeworfen.
Chats zwischen Kevin N. Und Leon R. belegen intensive Diskussionen über Trainingsgestaltung. Es wird über Stressszenarien, „Flucht-Kampfreflex“-Übungen, Verteidigung gegen Messerangriffe sowie mangelnde Ausrüstung diskutiert. Ziel des Trainings sei laut Anklage die gezielte Vorbereitung auf körperliche Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern. Die Verteidigung betonte, dass Trainingsinhalte auch der Selbstverteidigung dienen könnten, insbesondere nach eigenen Gewalterfahrungen von Leon R. Eine pauschale politische Einordnung des Trainings sei aus Sicht der Verteidigung nicht zulässig.
Mehrere abgehörte Gespräche aus dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen EA-FW-51 (zugeschrieben u. a. Leon R., Bastian Ad., Kevin N. Und Chrisitin W.) wurden analysiert. Die Gespräche behandeln u. a. Alltagskommunikation, ironische Kommentare und Feindbilder, Beleidigende Aussagen gegenüber Polizei, politische Gegner („Zecken“) und Minderheiten. Anspielungen auf Gewalt und Verfolgungsängste so etwa Aussagen wie „die Zecken sind überall“, „da kommen sie“, „die beobachten uns“ – zum Teil mit sarkastischem Ton.
Außerdem kam es auf der Autofahrt zu Kontaktaufnahme zu weiteren Beteiligten (Patrick Wieschke und einem Yves A.) und situative Planänderungen bei nächtlicher Fahrt durch Berlin. Die Verteidigung kritisierte erneut eine aus dem Zusammenhang gerissene Bewertung der Gespräche sowie die unzureichende Differenzierung zwischen ernsten Aussagen und überzogenen Scherzen.
Glorifizierung von Gewalt
Aus mehreren Mobiltelefonen (Bastian Ad., Kristin H., Erik K.) wurden Bild- und Chatmaterialien sichergestellt. Diese zeigen KO51-Mitglieder mit blutigen Gesichtern nach dem Training, Gruppenfotos mit Bezug zu „Jungsturm Erfurt“, grafische Entwürfe für KO51-Graffiti („Schweiß spart Blut“, „Disziplin ist alles“) und Chatgruppen wie „Shitposting“, in denen sich Teilnehmer u. a. über politische Gegner und körperliche Auseinandersetzungen austauschten.
In mehreren Chats zwischen Leon R. und Kevin N. ging es um die Organisation von „Saalschutz“ bei Veranstaltungen im Fliedervolkshaus Eisenach (FVH). Kevin N. wurde mehrfach angefragt, die Sicherheit zu übernehmen, sagte teils zu, teils ab.
Die Verteidigung argumentierte, dass der Saalschutz keine strafbare Handlung darstelle, sondern der Sicherung legaler Veranstaltungen diene. Die Chats würden zeigen, dass Kevin N. häufig abwesend war, was laut der Verteidigung gegen eine führende Rolle bei KO51 spreche.
Ein weiterer Chatverlauf zwischen Leon R. und Marc B. thematisierte eine körperliche Auseinandersetzung bei einer Veranstaltung, bei der eine Person „KO geschlagen“ wurde. Die Sprache ist überzeichnet, es finden sich jedoch klare Hinweise auf konkrete Gewaltanwendung. Die Teilnehmer reflektieren den Vorfall zum Teil ironisch oder spöttisch.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass es sich hierbei um private, überzogene Selbstdarstellungen handeln könnte, nicht um gerichtsfeste Belege für gezielte Gewalttaten.
Zusammenfassend war der 9. Verhandlungstag von einer Vielzahl technischer Beweismittel geprägt. Die Einordnung dieser Materialien bleibt umstritten: Während die Anklage ein systematisches, politisch motiviertes Gewalttraining und gezielte Aktionen gegen politische Gegner sieht, versucht die Verteidigung, die Inhalte als private Kommunikation, Übertreibung oder im Rahmen legaler Aktivitäten (z. B. Kampfsport, Veranstaltungsschutz) zu relativieren.
Der Verhandlungstag endete um 16 Uhr. Am 16.06. wird mit der Bearbeitung weiterer Fußnoten sowie Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
