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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

2. Verhandlungstag – KO51 -Zweiter Prozess – 29.04.2025

Nachdem am 28.04.2025 der Prozessauftakt für das zweite Knockout-Verfahren im Thüringer Oberlandesgericht in Jena über die Bühne gegangen war, stand am Folgetag, 29.04.2025, bereits der erste Fortsetzungstermin und damit zweite Verhandlungstag der öffentlichen Hauptverhandlung in diesem Staatsschutzverfahren an.

Schon an diesem zweiten Tag und damit merklich schneller als im ersten Knockout-Prozess hatte das öffentliche Interesse stark abgenommen. Nur noch eine Hand voll Zuschauer*innen fand sich im Oberlandesgericht ein, wobei die Zahlen an kritische Prozessbeobachter*innen und Neonazi-Unterstützer*innen sich ungefähr die Waage hielten.

Ermittlungen zu Kevin N.

Gleich zu Beginn des Verhandlungstages, trat das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Diese startete mit der Vernehmung einer Zeugin – darauf war das Tagesprogramm auch beschränkt. Die Zeugin war eine Kriminalhauptkommissarin des Bundeskriminalamts vom Standort Meckenheim. Sie war im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) gegen KO51, welches das Bundeskriminalamt als Ermittlungsbehörde führte, mit der Sachbearbeitung zum Angeklagten Kevin N. betraut. In erster Linie hieß das, dass die Zeugin das aus Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Fahrzeuginnenraumüberwachung gewonnene Material zu Kevin N. auszuwerten und entsprechende Aktenvermerke als Zwischenstände der Ermittlung zu verfassen hatte.

Die Zeugin sollte zunächst allgemein den Gang des Ermittlungsverfahrens schildern. Sie gab an, dass dieses am 07.01.2021 durch den GBA eingeleitet und im weiteren Verlauf auch auf den Angeklagten Wieschke erstreckt wurde. Vom 14.01.2021 bis 28.04.2021 lief die TKÜ des Angeklagten N. Die Zeugin war erst ab Juli 2021 Teil der Ermittlungsgruppe und dementsprechend für die Sachbearbeitung Kevin N. zuständig. Die Handynummer von N. hatte noch ihr Vorgänger über eine Anschlussinhaberabfrage ermittelt. Ab dem 24.11.2021 würde N. dann erneut der TKÜ unterzogen, nachdem man seine Nummer erneut durch Anschlussinhaberabfrage hatte feststellen können.

Auf die Frage des Vorsitzenden, mit welchen Messengerdiensten die Rufnummern verknüpft waren, gab die Zeugin an, dass bei N. sowohl E-Mail-Konten als auch WhatsApp, Signal, Telegramm und Threema ausfindig gemacht werden konnten und dass N. mehrere Alias-Namen verwendete.

Auf einen Überblick über die gegen N. ergangenen Maßnahmen gefragt, führte die Zeugin an, dass es schon im Ermittlungsverfahren gegen Leon R. u.a. (das dann zum ersten Knockout-Prozess vor dem Oberlandesgericht führte) TKÜ-Maßnahmen betreffend Kevin N. gegeben hatte. Zudem gab es eine Wohnungsdurchsuchung in der Erfurter Wohnung von N., weiterhin hatte man die richterliche Erlaubnis für Observationsmaßnahmen, von der jedoch kein Gebrauch gemacht wurde.

Hausdurchsuchungen bei N.

Die erste Durchsuchungsmaßnahme in der Wohnung von Kevin N. fand am 06.04.2022 statt und war auch das erste größere Thema der Zeugeneinvernahme. Damals fungierte die Kriminalhauptkommissarin als Durchsuchungsleiterin. Das BKA hatte auch Unterstützung durch Kolleg*innen des Thüringer Landeskriminalamtes. Gegen 6.00 Uhr betraten die Spezialkräfte des BKA die Wohnung von N. und seiner Lebensgefährtin und trafen N. im Flur der Wohnung an mit einem Messer in der Hand. Nachdem sie N. zu Boden gebracht, gefesselt und wieder aufgesetzt hatten, begannen die eigentlichen Durchsuchungen. N. verlangte, zunächst einen Dienstausweis zu sehen.

Den Beamt*innen viel zuerst ein weiteres Messer auf einem Klavier neben der Eingangstür liegend auf. Auf Nachfrage nach weiteren gefährlichen Gegenständen und Waffen, informierte Kevin N. die Ermittler*innen über einen Baseballschläger im Schlafzimmer, der dort auch tatsächlich gefunden wurde.

Auf die Frage des Vorsitzenden, warum N. die Einsatzkräfte nach einem polizeilichen Dienstausweis gefragt habe, vermutete die Zeugin, dass Hintergrund hierfür eine Reihe Überfälle der linksextremen Szene auf Rechtsextreme in Thüringen gewesen sei, bei denen auch die Wohnung betroffen gewesen wäre.

Bei der Durchsuchung bei Kevin N. wurden u.a. zwei Messer (das eine trug er bei Stürmung der Wohnung am Mann), ein Baseballschläger (Schlafzimmer), eine Schreckschusspistole mit Diabolos, Kleidungsstücke von KO51, ein Handy, ein Arbeitsrechner seiner Freundin, ein Fernseher, zwei USB-Sticks und ein Laptop sichergestellt. Der Rechner der Freundin war sichergestellt wurde, weil die Ermittler*innen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte auch hierauf verfahrensrelevantes Material vermuteten. Der Fernseher wiederum wurde mitgenommen, weil aus der TKÜ bekannt war, dass Leon R. das Gerät als Versteck für einen damals noch nicht bekannten Gegenstand genutzt haben könnte.

Bei der zweiten Durchsuchung lag den Ermittlungskräften dann auch ein Haftbefehl gegen Kevin N. vor. Sie gingen davon aus, dass er bewaffnet sei, weshalb wiederum Spezialeinsatzkräfte mit dabei waren und den Erstzugriff auf die Wohnung durchführten. Dieses Mal fand man N. in seinem Wohnzimmer vor.

Bei dieser zweiten Durchsuchung fand man bei Kevin N. eine Vielzahl an Plakaten, Stickern und Aufklebern mit neonazistischen und rassistischen Parolen wie „Nazi-Kiez – Wir dulden keine Zecken, Demokraten und Drogendealer“ und „Grenzen dicht, Gesellschaftsexperimente verhindern“. Weitere Inhalte waren etwa „Linksextreme raus aus der Uni“ und „Linkssein ist sowas von gestern“. Dieses Material fanden die Beamt*innen in einem zur Wohnung von N. gehörenden Kellerraum. Außerdem wurde das Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler sichergestellt sowie wieder Kleidungsstücke, darunter eine Sturmhaube mit Hakenkreuz, zudem ein iPad und zwei Handys. Auf der Kontaktliste des aktiven Mobiltelefons fanden die Ermittler*innen eine Kontaktliste, auf der u.a. die Schwester und die Mutter von Leon R. sowie Leon R., aber auch Björn Höcke und Carolin Lichtenheld von der Jungen Alternative waren, wobei es sich bei Höcke nur um einen Telegram- oder Twitterkanal handelte und keine Rufnummer hinterlegt war.

Weiter machte die Kriminalhauptkommissarin Angaben zu durch sie ausgewerteten Chats. Aus dem Chat zwischen Leon R. und Kevin N. ergab sich ein umfassendes Bild über KO51. So konnte ermittelt werden, dass die Vereinigung seit März 2019 bestand, da N. ein Graffiti mit dem KO51-Logo in dieser Zeit erstellte. Darüber hinaus ging aus diesem Chat die innere Struktur von KO51 (Aufteilung in Anwärter und Vollmitglieder, Mitgliedsvoraussetzungen, Kleiderordnung, „Kiezstreifen“ im „Nazi-Kiez“ und Verhältnisse von Mitgliedern untereinander) umfassend hervor. N. war auch Mitglied der Chatgruppe „Thüringen“, die Wieschke im Nachgang des Vernetzungstreffens mehrerer Neonazis im Flieder Volkshaus in Eisenach eingerichtet hatte. Mit dabei waren laut der Zeugin auch Leon R., Ronny D. und Thorsten Heise.

Im Hinblick auf die Bewaffnung der Gruppe berichtete die Zeugin, dass die Mitglieder immer mit einem Messer oder Cuttermesser unterwegs sein und nicht ohne vor die Tür gehen sollten. Dieses sollte im Fall eines Angriffs des politischen Feindes je nach dem Verhalten des Gegenübers rausgeholt, nur gezeigt oder auch eingesetzt werden.

Projektplanungen von N.

Aus den Ermittlungen des BKA ging auch hervor, dass N. in Erfurt, wo er nach seinem Wegzug aus Eisenach wohnte, versuchte, eine neue mutmaßlich neonazistische Struktur aufzubauen, die „Kontrakultur Erfurt“. Über diese Struktur hatte er auch viele seiner Plakate drucken lassen und auch viele seiner T-Shirts bedrucken lassen. Des weiteren berichtete die Zeugin, dass Erkenntnisse vorlägen, wonach die Junge Alternative und Kontrakultur ein gemeinsames Projekt verfolgen wollten, nämlich in einem gemeinsamen Haus gemeinsame Räume zum Sport zu beziehen. Als Vorbild hierfür sollte das „Patriotisches Haus“-Projekt der Identitären Bewegung in Halle (Saale) dienen. Ob das Projekt noch zur Entstehung gelangt ist, hatten die Ermittler*innen allerdings nicht mehr herausfinden können.

Die Chatkommunikation zwischen Patrick Wieschke und Kevin N. beschrieb die Zeugin dahingehend, dass Wieschke den N. darum ersuchte, in der Eisenacher Gruppe für Ordnung zu sorgen und ein Machtwort zu sprechen, nachdem N. nicht mehr in Eisenach lebte. Wieschke fragte N., ob er nicht mal wieder mach Eisenach kommen könne und ein Machtwort gegenüber der Jugend sprechen könne.

Auf weitere Nachfrage des Senas schilderte die Kommissarin auch das Verhalten von N. bei den Durchsuchungsmaßnahmen. Ihren Angaben zufolge war er sehr kooperativ, insbesondere bei der ersten Durchsuchung, bei der N. dabei war (bei der zweiten wurde er sofort nach Karlsruhe verbracht und dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte). Man hatte N. im Verlaufe der ersten Durchsuchung auch die Fesselungen abnehmen können.

Danach lag das Fragerecht bei den Vertretern des GBA. Oberstaatsanwalt Dr. Biehl wollte wissen, welche Äußerungen Kevin N. bei der ersten Wohnungsdurchsuchung gegenüber den Ermittler*innen tätigte. Die Zeugin berichtete daraufhin, dass N. beim Durchlesen des Durchsuchungsbeschlusses lachte und sagte, er habe gedacht, dass die Polizei schlauer sei, denn Knockout gäbe es doch gar nicht mehr. Daraufhin hatte ihn die Kriminalhauptkommissarin damals sofort nochmals über seine Rechte als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren belehrt. Ansonsten ließ sich N. dann auch nicht mehr zur Sache ein.

Befragung der Verteidigung

Mehr Fragen hatten die Verteidiger der Angeklagten, die danach mit dem Fragerecht an der Reihe waren. Die Verteidigung von Kevin N. wollte wissen, wie viel Auswertungsarbeit die Zeugin selbst vornahm und wie viel schon vorliegende Ergebnisse, also bereits ausgewertetes Material von Kolleg*innen sie für ihre Vermerke nur übernahm. Die Zeugin schätzte ihren Gesamtanteil an der Auswertungsarbeit der Daten aus den Überwachungsmaßnahmen der Angeklagten auf ca. 20 Prozent. Ebenfalls die Verteidigung N. wollte erfahren, aufgrund welcher Erkenntnisse die Beamt*innen von einer Bewaffnung N.s ausgingen. Die Zeugin machte deutlich, dass sich die Anhaltspunkte für die Bewaffnung vor allem aus einer Gesamtschau der TKÜ ergab. Das genügte Rechtsanwalt Bauerfeind (Verteidigung N.) nicht. Er drang immer wieder darauf, konkrete Anhaltspunkte auf konkrete Waffen genannt zu bekommen. Seine Argumentation ging darauf ab, dass die Anhaltspunkte nicht nur im Vorhandensein von Küchenmessern in der Wohnung bestanden haben können, die schließlich jeder zu Hause habe. Derartige Details in Form präziser Fundstellen in der TKÜ konnte die Zeugin aus dem Gedächtnis allerdings nicht nennen.

Rechtsanwalt Baitinger (Verteidigung Wieschke) wollte danach von der Kommissarin im Anschluss wissen, ob es seitens des Staates Schutzmaßnahmen seitens des Staates für die mutmaßlichen KO51-Mitglieder bzw. Unterstützer vor Überfällen Linksextremer gegeben habe. Insoweit verwies die Zeugin darauf, dass es keine Maßnahmen gab, die nicht auch aus den Akten des Verfahrens ersichtlich wären. Rechtsanwalt Richter – ebenfalls Verteidigung Wieschke – knüpfte an seinen Kollegen an und fragte die BKA-Beamtin, welcher Natur die Angriffe mutmaßlich Linksextremer auf mutmaßliche KO51-Mitglieder waren. Die Zeugin schilderte, dass ihr ein körperlicher Angriff auf Leon R. bekannt sei und sie wusste von Personen- und Sachschäden beim Angriff auf R.s Kneipe „Bull´s Eye“.

Weiter wollte Richter wissen, was genau Leon R. im Fernseher von Kevin N. versteckt haben soll. Das ergab sich jedoch nicht aus dem betreffenden Telefongespräch, sondern nur, dass er es in absehbarer Zeit wieder hätte brauchen können, so die Zeugin.

Ein letzter intensiver Teil der Befragung der Zeugin ergab sich aus einer Frage Baitingers, was die Zeugin unter „Gewaltaffinität“ verstehe. Hintergrund war, dass sie N. in einem ihrer Vermerke als gewaltaffin bezeichnet hatte, wobei zu dem Schluss eigentlich ein anderer Auswertungsbeamter gekommen war. Die Zeugin übernahm die betreffende Textstelle ihres Kollegen aber auch in ihren Vermerk.

Gewalt, so die Kriminalhauptkommissarin, bedeute für sie, dass die Hemmschwelle eine andere sei, als sie selbst an den Tag legen würde, wenn es darum gehe, einen anderen, das Gegenüber zu schädigen. Gewaltaffinität mache sie daran fest, dass jemand Kampfsporttraining betreibe und Nahkampfausbildung habe. Sie mache es weiter daran fest, dass die umgangssprachliche Zündschnur sehr kurz sei. Wenn man dazu auch noch Waffen zu Hause habe, dann bedeute das für sie Gewaltaffinität.

Das genügte Baitinger nicht. Er hob immer wieder auf den Notwehrbezug der verschrifteten Stelle der TKÜ ab. In der äußerte sich N. dahingehend, dass man nie unbewaffnet aus dem Haus gehen dürfe. Die [gemeint wahrscheinlich der politische Gegner] würden immer dann angreifen, wenn man es am wenigstens für möglich hält, wenn man abends im Dunkeln vor der Wohnungstür stehe und mit den Gedanken schon im Bett sei, dann kämen 15 Leute aus irgendeiner dunklen Ecke gestürmt und dann dürfe der Griff zum Messer keine halbe Sekunde dauern.

Zum Schluss verkündete das Gericht dann noch einen Beschluss, mit dem es über den von Baitinger gestellten Abtrennungsantrag (siehe Bericht VHT 1: https://prozessdoku-thueringen.de/2025/06/25/1-verhandlungstag-ko51-zweiter-prozess-28-04-2025/ ) entschied, dem sich sein Kollege Richter angeschlossen hatte. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab, auch über die angeklagten Taten von Patrick Wieschke wird in diesem Verfahren – zusammen mit den beiden anderen Angeklagten – entschieden werden. Im Wesentlichen begründete der Senat seine Entscheidung damit, dass Wieschke von Anfang an von Richter vertreten worden sei und er demzufolge von Tag 1 an mit dem Prozessstoff und allem Material dazu vertraut gewesen sei und sich auch habe einarbeiten können. Baitinger habe die hinreichend Gelegenheit der vertieften Befassung mit dem Prozessstoff im Laufe des Verfahrens, schließlich habe der Senat die Termine der Verhandlung locker gelegt (zwei Verhandlungstage pro Woche) und einer längeren Sommerpause. Daraus ergebe sich die Möglichkeit, sich verfahrensbegleitend mit jeweils Relevantem zu befassen und ohnehin müsse Wieschke nicht in jeder Sitzung durch beide Anwälte vertreten werden, vielmehr könne man sich auch abwechseln.

Danach wurde die Sitzung bis zum nächsten Hauptverhandlungstag unterbrochen. Insgesamt hat die Hauptverhandlung schnell Fahrt aufgenommen. In den nächsten Sitzungstagen wird sich zeigen, ob der Senat das Tempo halten kann. Das umfangreiche noch bevorstehende Beweisprogramm und die U-Haft der Angeklagten W. und N. jedenfalls dürften danach drängen.