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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

14. Verhandlungstag KO51 –Zweiter Prozess – 27.06.2025

Der 14. Verhandlungstag thematisierte eine mutmaßliche Körperverletzungshandlung von Bastian Ad., die sich kurz vor der Festnahme der vier Beschuldigten aus dem ersten Knockout 51-Verfahren zugetragen haben soll. In der Nacht zum 6. April 2022 habe Ad. den Geschädigten, einem ehemaligen Trainingsteilnehmer, mutmaßlich mit einer Zeugenaussage vor dem OLG Dresden konfrontiert und ihm anschließend mehrere Faustschläge gegen sein Gesicht versetzt, wodurch er einen Nasenbeinbruch erlitten habe. Der Geschädigte war heute als zweiter Zeuge geladen.

Auch am Tatort anwesend soll die ehemaligen Partnerin des Geschädigten gewesen sein. Sie soll laut Anklageschrift auch eine Anzeige verhindert haben und Fotos der Verletzungen weitergeleitet haben. Sie wurde als erste Zeugin vernommen.

Schleppende Vernehmung

Nach der Zeugenbelehrung erklärte sie zu dem Vorfall zunächst, dass sie selbst gar nicht direkt vor Ort gewesen sei, da sie sich mit dem Bruder des Geschädigten in örtlicher Entfernung aufgehalten hätte. Generell wisse sie nicht mehr allzu viel, da sie an dem Abend viel Alkohol konsumiert hätte. Grund für das Treffen überhaupt sei die geplante Abholung einer Jacke gewesen, die sich noch bei dem Geschädigten, ihrem Ex-Freund, befunden hätte.

Erst gegen ca. 11 Uhr abends sei sie gemeinsam mit dem bereits im 1. Knockout 51-Verfahren verurteilten Bastian Ad. dort erschienen. Neben dem Geschädigten sei auch dessen Bruder vor Ort gewesen, sie hätten sich über einen längeren Zeitraum unterhalten. Schließlich hätten sich der Geschädigte und Bastian Ad. bei einem Spaziergang örtlich abgesetzt. Sie seien aber schnell wieder in ihrem Sichtfeld gewesen, den „räumlichen Vorsprung“ schätzte sie allerdings auf 500 Meter („Bin schlecht im Schätzen“).

Als sie sich wieder getroffen hätten, habe schließlich der Geschädigte eine blutige Nase gehabt. Aber was genau passiert ist, sei ihr erst durch eine spätere Nachricht von der Mutter des Geschädigten bewusst geworden. Vielleicht sei es ihr aber auch schlichtweg egal gewesen, was vorgefallen ist. Wirklich Klarheit habe sie erst erhalten, als sie in Bad Salzungen als Zeugin vorgeladen wurde. Nach der mutmaßlichen Körperverletzung sei der Geschädigte noch kurz in sein Haus gegangen und habe ihr die Jacke in die Hand gedrückt.

Rolle der Zeugin

Danach sei sie direkt mit Bastian Ad. im Auto zurückgefahren. Dieser hätte ihr aber keine detaillierten Infos gegeben. Allerdings sei sie selbst auch „echt nicht nüchtern“ gewesen. Anschließend wollte das Gericht wissen, ob sie mit Ad. oder Leon R. Kontakt hatte, um eine etwaige Strafanzeige des Geschädigten zu thematisieren. Sie gab an, versucht zu haben, Ad. zu erreichen, da die Mutter des Geschädigten ihr eine Nachricht mit dem Inhalt „Pass auf, euch zeige ich an“ übergesandt hätte.

Mit dem Geschädigten habe sie nur noch kurz im Rahmen ihrer Vorladung bei dem BKA Kontakt gehabt, um sich zu erkundigen, was auf sie zukomme. Außerdem wären die beiden etwa eineinhalb Jahre zusammen gewesen, Ad. kannte sie schon von früher, die beiden hätten aber jahrelang keinen Kontakt mehr gehabt und erst später wieder miteinander geschrieben. Außerdem ergänzte sie dann, dass sie die Tat zunächst nur akustisch wahrgenommen habe, aber erst davon ausging, dass ihr Ex-Freund einen Gegenstand auf den Boden geworfen habe.

Bei der Vernehmung war außerdem von Chats die Rede, von denen der Geschädigte an sie Screenshots geschickt haben soll, als die beiden noch zusammen waren. Darauf sei sie als „linke Zeckin“ bezeichnet worden, auch andere Beleidigung sollen gefallen seien. Daraufhin wurde sie gefragt, ob die Weiterleitung der Screenshots aus Chatgruppen von Knockout 51 der Grund für die Körperverletzung sein könne. Sie verneinte dies in ihrer damaligen Vernehmung und wies auf die Zeugenaussage vor dem OLG Dresden hin.

Das Gericht hielt ihr auch vor, dass sie in der damaligen Vernehmung bestätigte, ein „kleines Schmunzeln im Gesicht“ nach dem Übergriff gehabt zu haben. Sie gab nun an, dass sie nicht „maßlos traurig“ war, da zwischen ihr und dem Geschädigten viele negative Dinge vorgefallen seien.

Befragung durch die Bundesanwaltschaft

Der Berichterstatter des Verfahrens wollte dann noch Details zu der Jacke wissen, die übergeben werden sollte. Seit der Trennung habe sie „alles bei ihm gelassen“ und Kontakt mit ihm vermieden. So lange habe sie dort auch nur aufgehalten, da sie sich mit dem Bruder des Geschädigten unterhalten konnte. Thema sei gewesen, wie ihr Ex-Freund sie emotional manipuliert habe und wieso sie den Kontakt mit ihm abgebrochen habe.

Staatsanwalt Oehme war danach im Zug und hielt ihr vor, dass die bereits bei der Befragung des Gerichts kurz erwähnt hatte, dass sie bei der Vernehmung durch das BKA betrunken war. Sie schilderte daraufhin, dass die damals ein Drogenproblem hatte und anschließend eine Therapie begonnen habe. Oehme warf ihr daraufhin vor , dass sie explizit darauf hingewiesen wurde, dass sie vernehmungsfähig sein müsse.

Auch wurde ihr vorgehalten, dass sie aussagte, erst durch eine Nachricht durch die Mutter des Geschädigten von dem Vorfall erfahren zu haben. Dies steht im Widerspruch zu einem überwachten Telefonat zwischen Ad. und Leon R. aus dieser Nacht. Ad. kündigte in dem Gespräch gegenüber R. an, dass sie Infos darüber hätte, was der Geschädigte über die Vereinigung erzählt habe. Außerdem sagte er, dass dieser „gut die Fresse vollgekriegt habe“. Dies kommentierte Leon R. mit „stabil“. Danach schilderte die Zeugin in dem Telefonat, dass der Geschädigte Screenshots von allen Leuten aus der Gruppe gemacht hätte.

Erinnerungslücken der Zeugin

Sie erzählte nach dem Vorhalt, dass sie Angst vor Gerüchten über sie gehabt hätte und sich nicht mehr nach Eisenach getraut habe. So sei ihr zum Vorwurf gemacht worden, an etwaigen Anschlägen gegen das „Bulls Eye“ beteiligt gewesen zu sein. Generell hätte ihr Ex-Freund immer wieder Gerüchte über Knockout 51 verbreitet, was sie wiederum mit Bastian Ad. besprochen hätte. So warf ihr Ex-Freund laut ihr beispielsweise der Gruppe vor, „schlimme Dinge mit Frauen zu machen“.

Schließlich bestätigte sie auch noch, Bastian Ad. nach der Tat Screenshots von Chats gegeben zu haben. Aus dem vorgehaltenen Telefonat ging auch hervor, dass Bastian Ad. ihr mitteilte, dass der Geschädigte „schon wisse, wofür er geschlagen wurde“. Darauf ging sie in der heutigen Vernehmung aber nicht mehr weiter ein. Dass sie bei der Rückfahrt eine so geringe Erinnerungsfähigkeit aufwies, wollte Oehme nicht durchgehen lassen und verwies auf die anfängliche Zeugenbelehrung.

Aus seiner Sicht müssten durch das Telefonat mit Leon R. die „ganzen Sorgen abgefallen“ seien, da sie nunmehr nicht für Aktionen gegen das „Bulls Eye“ verdächtigt werde. Dies bestätigte sie, da Ad. ihr zusicherte, keine Angst haben zu müssen. Zu dem Gespräch mit R. konnte oder wollte sie aber trotzdem nichts mehr sagen.

Die Fotos seiner Verletzungen habe sie am nächsten Tag erhalten. Die Mutter des Geschädigten habe sie mehrfach angerufen, da ihr vorgeworfen wurde, „was geplant zu haben“. Was sie mit den Fotos gemacht habe, könne sie nicht mehr sagen. Daraufhin hielt ihr Oehme vor, dass sie in der polizeilichen Vernehmung angab, diese an Bastian Ad. weitergeleitet zu haben. Die Stimmung vor dem mutmaßlichen Übergriff von Ad. bezeichnete sie noch als „angespannt“.

Eigene politische Verortung der Zeugin

Die Verteidigung kam zunächst auf ihr eigenes Verhältnis zu Ad. zu sprechen. Sie hätte ihn zwischendurch aus den Augen verloren, er habe aber immer ein „offenes Ohr“ für sie gehabt. Wütend habe sie ihn nie gesehen, er sei immer ruhig gewesen. Ihr Ex-Freund dagegen sei häufig aggressiv gewesen und habe sie auch geschlagen. Ob er deshalb in ärztlicher Behandlung war, könne sie nicht genau sagen. Sexuelle Kontakte zu Ad. hätten nicht bestanden.

Rechtsanwalt Peter Richter versuchte dann noch die genaueren Umstände bzgl. der Übergabe der Jacke zu ergründen. Außerdem gab die Zeugin an, den Geschädigten vorübergehend auf WhatsApp etc. blockiert zu haben. Richter ging es dann vor allem um ihre eigene politische Verortung, um daraus zu schließen, dass Bastian Ad. ja eigentlich ein politisch toleranter Mensch sei. Sie sei früher eher „sehr links unterwegs“ gewesen, lehne aber mittlerweile „beide extremistischen Seiten“ ab, sie ließe sich demnach nicht klar politisch einordnen.

Wegen ihrer politischen Haltung hätte es eher mit dem Geschädigten, also ihrem Ex-Freund Probleme gegeben, nicht aber mit Bastian Ad. Letzterer hätte nur das Gespräch dann direkt beendet. Von ihrem Drogenkonsum habe er aber keine Kenntnis gehabt, er wäre allerdings wohl „ziemlich sauer gewesen“, da er Drogenkonsum strikt ablehne. Auf eine spätere Nachfrage des Gerichts ergänzte sie, dass Ad. „kein Wort mehr gewechselt hat mit Leuten“, wenn er von ihrem Drogenkonsum erfahren habe.

Leon R. kenne sie nicht persönlich, jedoch habe ihr Ex-Freund viele Gerüchte über sie gestreut. In der Vernehmung sagte sie hierzu: „R. hat mich gehasst, weil er glaubte, der Buttersäureanschlag wäre von mir“. Auf einen Vorhalt bestätigte sie, dass sie davon ausging, dass der „Hass groß sein muss“. Daraufhin wunderte sich Richter, wieso es trotzdem möglich war, dass sie „ein so unproblematisches Verhältnis mit Ad. und R.“ haben konnte. Sie habe zwar vor Leon R. „Respekt oder Angst“ gehabt, vor Ad. aber nie Angst haben müssen.

Erklärungen der Verteidigung

Wie üblich folgten dann noch Stellungnahmen der Verteidigung zu der Aussage der Zeugin. Rechtsanwalt Richter fand es bemerkenswert, dass Bastian Ad. – der laut Anklageschrift als „herausgehobene Person einer mutmaßlich terroristischen Vereinigung“ angesehen wird – ein freundschaftliches Verhältnis zu einer Person habe, die eine „bekennende Linke“ gewesen sei.

Für Bauerfeind sei klar, dass der Geschädigte Probleme mit seiner Impulskontrolle gehabt habe und daher auch ein unvermittelter Angriff von ihm auf Bastian Ad. nicht ausgeschlossen werden könne. Selbst wenn es den Übergriff gegeben haben solle, sei ein privater Hintergrund naheliegender, da der Geschädigte über Bastian Ad. und Leon R. Gerüchte verbreitet habe, etwa dass die beiden Frauen schlagen würden.

Fortsetzung mit der Vernehmung des Geschädigten

Fast zwei Stunden nach Beginn des heutigen Verhandlungstages wurde auch der Geschädigte selbst zu dem identischen Vorfall als Zeuge belehrt und vernommen. Auch dieser schilderte, dass die geplante Übergabe der Jacke Grund für das Zusammentreffen war. Anfangs – gegen 22 bis 23 Uhr – hätten sich die vier anwesenden Personen bei einem Teich zunächst normal unterhalten und geraucht. Anschließend habe er mit seinem Bruder entschieden, zurück zu ihrem Wohnhaus zu gehen.

Nach einiger Zeit sei er schließlich mit Bastian Ad. alleine gewesen, dieser habe ihn direkt gefragt, wieso er Gruppenchats verschicke und Informationen über die Gruppe weiterleiten würde. Unvermittelt hätte er einen Schlag ins Gesicht von Ad. erhalten. Neben mehreren Schlägen seien auch Tritte gefolgt. Erst kurz danach seien sein Bruder und seine Ex-Freundin (die erste Zeugin) erschienen. Er selbst konnte sich aber auch auf Nachfrage nicht erklären, welche Chats genau gemeint seien.

Nach dem Übergriff hätten sie bei ihm zu Hause zunächst versucht, die Blutung zu stoppen. Aufgrund eines Nasenbeinbruchs sei eine Operation notwendig gewesen, bis heute habe er auch Probleme mit der Atmung. Allerdings habe er sich selbst entlassen, da er „es nicht ausgehalten habe“. Eigentlich sei ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich gewesen.

Verbindung zu Knockout 51

In seiner polizeilichen Vernehmung gab der Zeuge noch an, dass er als Grund dafür eine Zeugenaussage vor dem OLG Dresden im Rahmen des Strafverfahrens gegen Lina E. und weitere vermute. So sei er am 30. Juni, also kurz vor der Tat auch deshalb von Eric K. kontaktiert worden. Dieser hätte ihm vorgeworfen, dass er durch seine Aussage ein Verfahren wegen § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) gegen Knockout 51 ermögliche.

Wirklich konkret wurde seine Zeugenaussage aber auch nach dem Vorhalt nicht. Er gab an, dass er aus finanziellen Gründen während der Schulzeit bei Knockout 51 mittrainiert habe, da er kein Geld für ein Fitnessstudio habe. Eric K. sei ein guter Freund seines älteren Bruders gewesen. Nach einem halben Jahr habe er allerdings die Trainingsaktivitäten mangels Motivation beendet. Während dieser Zeit hätte er „alle kennengelernt“ und einmal als „Saalschutz“ im Flieder Volkshaus mitgewirkt.

Für ihn selbst sei es bei Knockout 51 „hauptsächlich nur um Sport“ gegangen, aber auch Freundschaften habe er entwickelt. Leon R. hätte er nach einem Überfall auf das „Bulls Eye“ bei der Renovierung unterstützt. So hätte es auch eine persönliche Ebene gegeben. Er selbst habe aus Angst vor weiteren Konsequenzen gar keine Anzeige wegen des Übergriffs von Bastian Ad. stellen wollen. Außerdem vermutete er dass es bei seiner Vorladung als Zeugen um Chats ging, die er an seine damalige Freundin geschickt habe.

Weitere Detailfragen

Auf weitere Nachfrage des Gerichts erzählte er, dass alle vier – also er, sein Bruder, Bastian Ad. und seine Ex-Freundin – zunächst miteinander geredet haben. Thema sei zum Beispiel der Hausbau nach ihrem Umzug gewesen, Knockout 51 hätte aber keine Rolle gespielt. Ad. sei zu diesem Zeitpunkt noch ruhig gewesen, dies sei erst später gekippt, als die kurz vor der Haustüre gewesen seien. „Was schickst du für Chats rum?“, hätte er dann gefragt und sei sofort „auf 180 gewesen“.

Er sei zu Boden gegangen und „in den Zaun reingeflogen“. Zu seiner Ex-Freundin hätte er gesagt, sie solle sich „verpissen“, da er davon ausginge, dass sie wisse, „was passiert sei“. Die Jacke habe ihr außerdem gar nicht gehört, er habe sie vielmehr zum Verkauf angeboten, woraufhin sie sich gemeldet hätte. Die Jacke hätte er auch schon bei dem Treffen selbst dabei gehabt.

Näheren Kontakt hätte er vor allem zu Leon R., nicht aber zu den drei Angeklagten gehabt. Anschließend schilderte er noch den Trainingsablauf bei Knockout 51, ohne aber neue Erkenntnisse beizusteuern. Seine Tätigkeit im Rahmen des „Saalschutzes“ habe mit einer linksgerichteten Demonstration in Eisenach zusammengehangen. Näheres wisse er nicht mehr.

Auf eine Nachfrage von Staatsanwalt Oehme schilderte er, dass er geschockt gewesen sei, als neben seiner Ex-Freundin auch Bastian Ad. aus dem Auto ausstieg. Darauf reagiert hätte er aber zunächst nicht. Über seine Ex-Freundin hätte außerdem Leon R. einmal gesagt, dass „sie sich eher in der linken Ecke bewegt“. Daraufhin hielt Oehme ihm eine Aussage aus seiner polizeilichen Vernehmung vor. Als die beiden noch zusammen waren, hätten demnach mehrere Knockout 51- Mitglieder ihm gesagt, dass er sich aufgrund der Beziehung schämen solle und dass seine Ex-Freundin eine „Hure“ sei. Hieran konnte er sich teilweise erinnern.

Außerdem bestätigte er seine Aussage aus der polizeilichen Vernehmung, wonach es sich bei den Chats, die er an seine Ex-Freundin weitergeleitet haben soll, mutmaßlich um solche aus der „Westthüringen-Gruppe“ gehandelt habe. Aus seiner Sicht habe die Gruppe dazu gedient, Informationen aus Eisenach und Treffen zum Wandern zu teilen.

Nachfragen der Verteidigung

Rechtsanwalt Picker (Verteidigung von Kevin N.) erkundigte sich dann zunächst zu dem Umständen bei der Vernehmung des BKA. Er gab an, dass er auch sein Handy dort abgegeben habe. Nach seiner eigenen Befindlichkeit und etwaigem Alkohol- oder Drogenkonsum sei er nicht gefragt worden. Auf Nachfrage bestätigte er auch, dass er früher Aggressionsprobleme etc. gehabt hätte.

Auf den Umstand, dass Bastian Ad. mit seiner Ex-Freundin geschlafen haben soll, sagte er, dass er „es hingenommen habe“. Mit ihr sei es zu dem Zeitpunkt ohnehin schlecht gelaufen. Schließlich schilderte er, dass er in der Nacht nach der Tat mit seiner Mutter zusammensaß und dabei vermutet wurde, dass Knockout 51 seine Ex-Freundin nutze, um über sie an ihn zu gelangen. Schließlich gab er an, dass ihn auch eine weitere Ex-Freundin von ihm mit Bastian Ad. betrogen habe.

Auf eine letzte Frage des Vertreters der Bundesanwaltschaft gab er noch an, dass die Gruppierung noch „Nationaler Aufbaue Eisenach“ hieß, als er dort trainiert habe. Mit der Gruppierung assoziiere er „Nationalsozialismus“.

Erklärungen und Selbstleseverfahren

Nach der Zeugenvernehmung folgten noch Erklärungen der Verteidiger. Rechtsanwalt Richter betonte, dass der Ablauf des Vorfalls weiterhin sehr unklar erscheine. Es gäbe widersprüchliche Angaben, etwa zur Jacke des Angeklagten, die entweder nach den Schlägen übergeben worden sei oder laut dem Geschädigten bereits am Treffpunkt gewesen sei. Diese Punkte seien aufklärungsbedürftig. Außerdem sei Ad. observiert worden, und es müssten möglicherweise die vernehmenden Beamten gehört werden, um den genauen Ablauf rekonstruieren zu können.

Rechtsanwalt Baitinger stellte außerdem infrage, welchen Beweiswert die Angaben des Zeugen hätten, insbesondere da bereits bekannt gewesen sei, dass der Zeuge zuvor anders ausgesagt habe. N.s Verteidiger Picker argumentierte, dass die Vernehmung des Zeugen nicht den Beweis für die These erbringe, dass Ad. den Geschädigten wenige Meter vor der Wohnung mehrfach ins Gesicht geschlagen habe. Vielmehr habe der Zeuge häufig nur spekuliert. Zudem müsse der Einfluss einer Erkrankung des Zeugen auf die Glaubwürdigkeit berücksichtigt werden. Unter diesem Aspekt und im Zusammenhang mit den Chatprotokollen sei ein Zusammenhang der Tathandlung mit der kriminellen Vereinigung nicht als erwiesen anzusehen.

Die Verteidigung ergänzte, dass zwischen Ad. und dem Geschädigten ein besonderes Verhältnis bestanden habe, da offenbar zwei Exfreundinnen zugleich sexuelle Kontakte zu Ad. hatten. Der Geschädigte sei dabei autoaggressiv gewesen, was für die Bewertung des Vorfalls berücksichtigt werden müsse.

(Erneute) Auseinandersetzung wegen Emojis

Anschließend wurde für ein Selbstleseverfahren eine schriftliche Auflistung mit entsprechenden Urkunden ausgeteilt. Wie erwartet rügte Rechtsanwalt Richter, dass in der Darstellung der Chats Emojis nicht abgebildet seien und dadurch der Sinn der Textnachricht erheblich beeinflusst werden könne. Eine Trennung zwischen Text und Emoji sei nicht möglich. Daher sehe er die Anordnung des Selbstleseverfahrens als unzulässig an und beantrage dementsprechend einen Senatsbeschluss.

Auch Rechtsanwalt Tuppat (Verteidigung Marvin W.) ergriff erstmals an diesem Verhandlungstag das Wort und betonte auch, dass ein Emoji „wirklich den Sinn völlig in Gegenteil kippen“ könne. Der Vorsitzende Blaszczak betonte danach, noch gar keine Selbstleseanordnung getroffen zu haben. Diese folge aber kurz darauf, sodass sich das Gericht dann aufgrund des Antrags von Rechtsanwalt Richter doch zu einer Beratung zurückziehen musste.

Die Anordnung des Vorsitzenden wurde schließlich bestätigt. Aus Sicht des Gerichts ist die Selbstleseanordnung verfahrensrechtlich zulässig. Die nicht dargestellten können in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen werden.

Schließlich kündigte das Gericht noch an, dass am 21.07. die Einlassung von Kevin N. stattfinden solle und auch ein neues Zeugenprogramm mitgeteilt werde.