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Knockout 51 - Prozess

31. Verhandlungstag KO51 – Montag, 18.03.2024

Zum 31. Verhandlungstag erschienen wie so oft wenige Zuschauer:innen: ein Handvoll kritischer Beobacher:innen, wenige familiär Angehörige und ideologisch Gleichgesinnte der Angeklagten und noch weniger Pressevertreter:innen.

Nachdem am vergangenen Prozesstag das Schießtraining von Knockout51 in Tschechien im Mittelpunkt stand, sollte es nun um den Bau von Schusswaffen mittels eines 3D-Druckers und um weitere Leon R. zugeordnete, online erworbene Waffen und Munition gehen. In dem Kontext zeigten sich auch erneut Verbindungen zu „Combat 18“. Auch ging es um sogenannte „Kiezpatroullien“ der Neonazis in Eisenach.

Nachträge zum Schießtraining und Datenauswertung

Wie von der Bundesanwaltschaft angeregt, wurden zum Thema Schießtraining in Tschechien die Standortdaten von Leon R.s Mobiltelefon vom 8. Juli 2021 eingeführt. Diese zeichneten, visualisiert in einer Karte, die Route der etwa dreistündigen Hinfahrt am Nachmittag von Eisenach und der Rückfahrt am selben Abend nach.

Dann ging der Vorsitzende Richter Giebel auf die von der Verteidigung gestellte Frage ein, wie es sich mit der Darstellung von Emojis in dem Datenauswertungsprogramm Cellebrite verhalte, mit dem die Smartphones ausgelesen wurden. Anlass war ein „Männlichkeitssymbol“ in einem Chat, welches in der Darstellung des Programms nicht angezeigt wurde. Auf Nachfrage des Richters konnte das Bundeskriminalamt (BKA) nicht beantworten, ob hier eine Fehlinterpretation des Programms vorliegen könnte. Man solle dem Beamten eine konkrete Stelle nennen, damit dieser das prüfen könne.

Auch verkündete der Vorsitzende, dass der Senat das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im „Lina E.“-Verfahren ins hiesige Verfahren einführen möchte. Er bat die Vertreter der Bundesanwaltschaft, die Urteilsgründe zugänglich zu machen.

Anleitungen zum Waffenbau für den 3D-Drucker

Anschließend wurde mit dem Beweisprogramm fortgesetzt und sich gefundenen Schusswaffen und dem 3D-Waffenbau von Leon R. gewidmet.So studierte der mutmaßliche Knockout 51-Rädelsführer diverse Waffenbauanleitungen für den 3D-Drucker.

Der Datenverkehr von Leon R. wurde zwischen Januar und September 2021 überwacht. In einem Vermerk des BKA wurde der verfahrensrelevante Datenverkehr dargestellt. So besuchte Leon R. über Monate, zwischen Januar und April 2021 sogar täglich verschiedene Websites und Chatforen, auf denen Bauanleitungen für Waffen mittels 3D-Druck angeboten werden und sich über Erfahrungen und Probleme mit 3D-gedruckten Waffen ausgetauscht wird. Es sei davon auszugehen, dass sich Leon R. in den Foren ebenfalls mit anderen über den Waffenbau austauschte.

Auf einer mehrfach von ihm besuchten Website fanden sich Waffenbau-Anleitungen, die auf den Typ des 3D-Druckers von Leon R. zugeschnitten waren. Auch fanden sich auf jener Onlineplattform Druckdateien für eine bestimmte 3D-Druck-Waffe. Die Dateinamen waren identisch mit den Namen jener Druckdateien, die sich auf der Speicherkarte befanden, die im 3D-Drucker von Leon R. eingelegt war. Auch auf Leon R.s Mobiltelefon wurden dieselben Dateien festgestellt. Bauteile jener spezifischen Waffe wurden bei den Durchsuchungen am 6. April 2022 gefunden (siehe Abschnitt „Waffenfunde bei Durchsuchungen“). Auch ließen sich am 3D-Drucker von Leon R. Umbauten feststellen, die in einer Anleitung zum Bau der besagten Schusswaffe empfohlen würden. Laut BKA bestätigte sich die Erkenntnis, dass er die Druckdateien nutzte, um die sichergestellten Einzelteile der 3D-Druck-Waffe selbst herzustellen.

Die Bundesanwaltschaft regte an, einen weiteren Abschnitt des Polizeivermerks zu verlesen. Hierbei ging es um einen Beschusstest, den das BKA mit einem eigenen Nachbau der Waffe von Leon R. durchgeführt hatte, mithilfe eines entsprechend der besagten Anleitung umgebauten 3D-Druckers. Der Vorsitzende bat um Geduld, da dies erst an späterer Stelle auf dem Plan stünde. Schließlich sollte das Thema am 33. Verhandlungstag nachgetragen werden.

Auf dem Mobiltelefon von Leon R. wurden 42 Dokumente mit Konstruktionsanleitungen für den Bau von Schusswaffen und Waffenteilen festgestellt, darunter Anleitungen für Schalldämpfer, Waffenläufe und für ein Magazin, das zu der spezifischen Waffe passte.

Onlinekauf von Waffenteilen

Auf dem Mobiltelefon hatte Leon R. wiederholt „Einkaufslisten“ für den Waffenbau abgespeichert. Auch Emails auf dem Smartphone wurden ausgewertet, die belegten, dass Leon R. am 21. April 2021 bei einem Onlineshop neben anderen Waffenteilen auch passende Federn für das besagte Waffenmagazin bestellt hatte, welche das stetigen Nachladen von Munition gewährleisten sollen. Einen Tag später bestellte Leon R. zur Waffe passende Geschosse und Patronenhülsen, davon jeweils mehrere hunderte.

Auch wurde auf dem Smartphone eine Preisliste für Leihwaffen von dem in Tschechien befindlichen Schießstand „Jimi“, den Leon R. mit anderen mutmaßlichen Knockout51-Mitgliedern besucht hatte. Es handelt sich dabei um denselben Schießstand, welcher auch von Combat 18 und anderen Neonazis genutzt wurde – nachzulesen in der Antwort einer Anfrage im Bayerischen Landtag.

3D-Drucker von Leon R. als Familienprojekt

Chats belegen, dass Leon R. spätestens seit Februar 2021 im Besitz eines 3D-Druckers war. Von dem Gerät und Modifikationen, die er daran vornahm, berichtete er Dennis B. am 3. Februar 2021 auf WhatsApp. Am selben Tag informierte Leon R. per Chat auch Stanley Röske, Führungsfigur bei der verbotenen Neonaziorganisation Combat 18 Deutschland, über den 3D-Drucker. Er bejahte gegenüber Röske, dass es seiner sei. Röske zeigte sich erfreut und schrieb, dass seine Frage „einen Hintergrund“ habe und sie sich mal unterhalten sollten.

In einem Telefonat Anfang 2021 lies sich Ulrike E. von seinem Sohn Leon R. die Bedienung des 3D-Druckers erklären, welcher zu dem Zeitpunkt noch in ihrer Wohnung stand. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz über eine Bestellung Patronenhülsen und Geschossköpfe durch Leon R. informiert hatte, fand das LKA Thüringen bei einer Durchsuchung zur Gefahrenabwehr am 30. April 2021 zudem 3D-Drucker-Utensilien in der Wohnung von Ulrike E. Auch äußerte Bastian Ad., als er an jenem Tag telefonisch durch Maximilian H. von den Hausdurchsuchungen erfuhr, seine Besorgnis, dass auch Ulrike E. Konsequenzen erfahren könnte, denn in ihrer Wohnung seien mehrere Dinge von strafrechtlicher Relevanz „gebunkert“. In einem weiteren Telefonat hätten sich H. und Ad. gefreut, dass die beiden Gegenstände, darunter ein „Schussteil“, weggeräumt worden seien. Maximilian H. äußerte am Telefon, dass er von Leon R.s Schwester über die gerade stattfindenden Durchsuchungen informiert wurde. Bastian Ad. meinte, dass er umgehend Kevin N. informieren werde.

Letztlich wurde der 3D-Drucker bei der Razzia am 6. April 2022 in der gemeinsamen Wohnung von Hannah R. und dem gesondert Verfolgten Maximilian H. sichergestellt. Auf dem Gerät wurden Fingerabdrücke von Leon R. festgestellt. Hierzu wurde der Bericht des BKA zur daktyloskopischen (also auf Fingerabdrücke bezogenen) Spurensicherung zum 3D-Drucker mit Zubehör und einer darin befindlichen Speicherkarte verlesen.

Waffenfunde bei Durchsuchungen

Bei der Durchsuchung der Wohnung von Leon R.s Schwester und Maximilian H. wurden darüber hinaus ein Rucksack mit diversen Waffenteilen sowie eine in Einzelteile demontierte Salutwaffe „GSG5“ gefunden. Diese Salutwaffe wurde Leon R. zugeordnet und wies Spuren mechanischer Bearbeitung auf. Die Bundesanwaltschaft regte an, den Polizeivermerk zu dem Waffenfund von Anfang an einzuführen, da es darin auch um das Auffinden der Waffe ginge. Der Vorsitzende verneinte und Staatsanwalt Dr. Piehl sah alternativ der Ladung des zuständigen BKA-Beamten entgegen.

In der Wohnung von Maximilian H. und Hannah R. wurden auch elf 3D-gedruckte Objekte gefunden, von denen das BKA vier als Produkte zum Waffenbau identifizierte. In einem Behördengutachten vom kriminaltechnischen Institut des BKA wurde festgestellt, dass einige von den über zwanzig gefundenen Waffenteilen – darunter ein Waffenschulterstück, Griffstücke, Schalldämpfer, Magazin und Teile von Waffenläufen mit und ohne Visier – durch einen 3D-Drucker erstellt wurden. Die Lichtbilder von den Gegenständen wurden gezeigt, die detaillierten Tabellen ins Selbstleseverfahren übergeben.

Ein weiteres Gutachten sollte technisch und waffenrechtlich beurteilen, inwiefern hierbei Teile für funktionsfähige Waffen vorlagen und für wie viele Waffen Teile vorlagen. Begutachtet wurden 24 Waffenteile, darunter einige, die spezifisch zu der 3D-druckbaren halbautomatischen Pistole „FGC-9“ gehörten. Das Fazit des Gutachtens lautete, dass zwar keine vollständige funktionsfähige Waffe vorlag. Jedoch waren Bauteile soweit fertiggestellt und funktionsfähig, dass sie wesentliche Schusswaffenteile gemäß des Waffengesetzes darstellten. Auch wurde kein fertiger Waffenlauf festgestellt, allerdings lagen die Rohteile und Werkzeuge vor, die sich für die Laufherstellung eigneten. Die Bundesanwaltschaft schlug vor, bei etwaigen Fragen des Senats den zuständigen Kriminalhauptkommissar vom BKA zu laden, um zu erklären, inwiefern mit den Teilen eine Waffe hätte gebaut werden können.

Bei der zerlegten Salutwaffe in einer Tüte im Wohnzimmer fand sich auch eine Waffe mit beiliegendem Magazin und vier Patronen. Es handelte sich um eine 9mm-Gaspistole eines türkischen Waffenherstellers, welche kein PTB-Prüfsiegel aufwies – ohne ein solches Prüfsiegel sind Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig. Auch äußerte die Bundesanwaltschaft, Erkenntnisse zu haben, dass die Waffe schussfähig und daher nicht zulässig gewesen sei. Zunächst wurde jedoch im Beweisprogramm weitergemacht.

Ebenfalls in der Wohnung von Maximilian H. und Hannah R. fand man die Magazinfedern, die Leon R. ein Jahr zuvor bestellt hatte. Die von ihm erworbenen Patronenhülsen wurden bei der zeitgleichen Durchsuchung in der Wohnung von Ulrike E. gefunden. Dabei fand man auch ein Metallrohr mit Zugprofil, das als Gewehrlauf taugte und das zudem Schmauchspuren aufwies.

Dazu wurden bereits zwei Behördengutachten ins Selbstleseverfahren eingeführt. Verteidiger Wölfel merkte in einer Erklärung nach §257 StPO an, dass aus dem Polizeivermerk nicht eindeutig hervorginge, ob die Patronen bei Ulrike E. gefunden wurden oder aber im Bull’s Eye oder der Wohnung von Leon R.


Ein weiteres Behördengutachten kam zu dem Ergebnis, dass mehrere der bei der Razzia sichergestellten Waffenteile stark mit Schmauchpartikeln belegt waren. Es sei davon auszugehen, dass diese Spuren vom Zünden eines Zündsatzes herrühren.

Mitwirkung von Marvin W.

Im zeitlichen Zusammenhang lässt sich auch feststellen, dass Leon R. außerdem zwei Visiere gekauft hat. Bei der weiteren Herstellung soll auch Marvin W. Hilfe geleistet haben. Nachdem der gesondert verfolgte W. in der Anfangszeit noch wegen zu geringer Beteiligung von KO51 ausgeschlossen worden war, soll er sich im Jahr vielfach in die Gruppierung eingebracht haben, wofür diese Unterstützungsleistung als Beispiel dient.

So wurde am 20. April 2021 ein Gespräch zwischen Leon R. und Marvin W. eingeführt, in dem sich die beiden über technische Details über die Herstellung der Waffe ausgetauscht haben. Dabei sagte Marvin W. auch zu, die Schweißarbeiten für den Verschluss der Waffe übernehmen zu wollen. In einem weiteren Gespräch der beiden, das vom Folgetag stammt, gab Marvin W. Bescheid, dass er die vorgenannten Arbeiten bereits fertiggestellt habe. Diese arbeitsteilig angefertigte Verschluss wurde auch im Rahmen der Durchsuchungen aufgefunden.

Akte aus Gera nicht verfahrensrelevant

Nach der Mittagspause bezog sich der Vorsitzende auf einen Antrag der Verteidigung von Eric K. Der Rechtsanwalt Urbanczyk hatte am 30. Verhandlungstag beantragt, die Akte von der Staatsanwaltschaft Gera heranzuziehen, die Ermittlungsergebnisse zur Jugendgruppe von Knockout51 enthalte. Da der Vorsitzende hatte dies abgelehnt, woraufhin die Verteidigung einen Gerichtsbeschluss beantragte. Der Vorsitzende lehnte wiederum die Beiziehung der Akte ab, da. eine Verfahrensrelevanz nicht erkennbar sei – insbesondere, da es in der Akte um einen Tatzeitraum nach den Verhaftungen im April 2022 gehe.

Umsetzung der Neuausrichtung

Im weiteren Verlauf wurden wiederum die Reaktionen der KO51-Mitglieder auf die Überfälle nachgezeichnet. Hierzu gehört unter anderem eine Neuausrichtung der Trainings. So hat Leon R. am 16. Dezember 19 in der Chatgruppe „West-Thüringen“ Reaktionstrainings für Überfälle angekündigt. Ein Zusammenhang zu dem mutmaßlichen Überfall von Leon R. zwei Tage zuvor liegt auf der Hand. Zur Vorbereitung auf reale Auseinandersetzungen sollen Angriffe in Überzahl sowie Laufmuster bei Überfällen erprobt worden sein.

Die Durchführung von „Kiez Streifen“ stellt in Eisenach kein Novum dar. Bereits zu Zeiten des Nationalen Aufbaus im Jahr 2018 soll Objektschütz und „Kiezstreifen“ durchgeführt worden sein, was durch eine Chatnachricht von Leon R. belegt wird. Neu bei Knockout 51 soll aber sein, dass die klare Zielstellung nun lautete, Linken auf diese Weise frühzeitig entgegenzutreten. Beispielhaft hierfür sind Chatnachrichten von Leon R. und Maximilian A. in der Chatgruppe „West-Thüringen“ vom 13. Januar 2020. Dabei habe sie ein Auto mit Eisenacher Kennzeichen auffällig verfolgt. R. ging von „billigen Einschüchterungsversuchen oder LKA“ aus. Nils A. schlug vor, in Zukunft die Kennzeichen genauer anzuschauen. Leon R. winkte ab, da er dies für zu gefährlich hielt, wollte aber stattdessen am kommenden Freitag zwei Autos besetzen, um nachts „die Stadt zu durchstreifen“. Aus einem weiteren Chat zwischen Kevin N. und Nils A. am besagten Freitag ging hervor, dass auch N. an dieser Aktion mitwirken wollte, während A. absagte.

Zu den folgenden Fußnoten wurden keine neuen Beweismittel eingeführt, da diese bereits Gegenstand der vorherigen Verhandlungstage waren. Es ging wiederum darum, dass aufgrund vermuteter Ausspähversuche entsprechende Sicherungskonzepte für das Bull’s Eye eingefordert wurden. Auch in der Folgezeit meinten die Mitglieder, auffällige Fahrzeuge aus Jena oder Leipzig ausgemacht zu haben, die dem linken Lager zuzuordnen seien. Hiervon wurden auch entsprechende Fotos geteilt worden, damit Mitglieder von KO51 danach Ausschau halten konnten. Leon R. war sich sicher, weiterhin Zielscheibe zu sein.

Intensivierung der Kiezstreifen

Es soll schließlich die Idee von Maximilian A. gewesen sein, die besagten Kiezstreifen effektiver auszugestalten, um gleichzeitig die Präsenz der Gruppe im „Nazikiez“ zu erhöhen. So hat der Mitangeklagte erstmals im April 2021 geäußert, sich einen Motorroller zulegen zu wollen. Schließlich konnte er sich den „Traum“ erfüllen, indem sein Fahrzeug am 10. Mai 2021 zugelassen wurde. Dieses Fahrzeug kennzeichnete er als „Kiezmobil“ und brachte den Code „88“ an dem Roller an, was aus entsprechenden Bildern hervorgeht. Das Ganze steht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Bull’s Eye im Januar 2021.

Neben Maximilian A. entdeckten auch weitere KO51-Mitglieder schnell ihre Faszination für Motorroller. Leon R. ließ am 13. Mai 2021 verlauten, dass „alle aufspringen“ werden und sie so „bei Zecken-Demos damit rumscouten […] und mit irgendwelchen Schreckschusswaffen auf Zeckendemos schießen können“. Auch der gesondert verfolgte Lauro B. soll sich einen Roller als Kiezmobil angeschafft haben. Hierfür wurde ein längeres Telefonat zwischen Maximilian A. und einer ehemaligen Partnerin von Bastian Ad. eingeführt, indem die Kiezstreifen allerdings nur eine Nebenrolle spielten. Im Großteil des Gespräch zeigten beide ihr Unverständnis, dass Ad. „auf Assi tut“ und niemanden an sich heranlassen würde. Im Gegensatz zu früher sei er auch telefonisch kaum noch erreichbar und hätte sich stark zum Negativen verändert.

Patrouille am 1. Mai

Für die „Kiezstreifen“ wurden auch konkrete Aktionen benannt. Einerseits forderte Kevin N. am 19. April 2021 in der Gruppe „West-Thüringen“, dass die Mitglieder ein Auge auf ihre Objekte haben sollte. Grund dafür war ein mutmaßlicher Anschlag auf ein Szeneobjekt in der Nacht zuvor. Leon R. versicherte daraufhin, die ganze Nacht den „Kiez“ patrouillieren zu wollen. Maximilian A. schloss sich dem an.

Andererseits soll auch am 1. Mai 2021 bei den Mitgliedern eine hohe Alarmbereitschaft vorgelegen haben. Die Eisenacher Nazis sollen vermutet haben, dass „Linke“ ihre Objekte anzünden würden, um dies zum Gegenschlag zu nutzen. Dabei wurden Chats der „Sportgruppe 2.0“ eingeführt. Die Gruppe wurde für das Kampfsportraining und sonstige Aktivitäten genutzt, weist ab November 2021 allerdings kaum noch Kommunikation auf. Dieses Mal ging die Initiative von Maximilian A. aus. Er wollte dabei über Tweets auf dem Laufenden gehalten werden und kündigte in der Chatgruppe an, ein den „Linken“ nicht bekanntes Auto zu besorgen. Dadurch wollte er in der Eisenacher Südstadt nach auswärtigen Kennzeichen Ausschau halten.

Als Lauro B. am 01.05. in einem Chat äußerte, am nächsten Morgen trainieren zu wollen, forderte Maximilian A. energisch, dass er lieber die „ganze Nacht einsatzbereit sein“ solle. Kevin N. bot außerdem an, seine Kontakte zu den „Erfurter Kameraden“ nutzen zu wollen, um Bewegungen der „Linken“ zu melden. Dabei vermutete er, dass auch Personen aus Eisenach an einer 1. Mai-Demonstration in Erfurt teilnehmen würden. Daher solle auch eine Person am Gleis nach Personen Ausschau halten, die vermutlich nach Erfurt fahren würden und hiervon Fotos anfertigen.

Am Nachmittag schloss der Vorsitzende den Verhandlungstag. Der nächste sollte am 19. März 2024 stattfinden.