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Knockout 51 - Prozess 2 (2025)

20. Verhandlungstag KO51 – Zweiter Prozess – 19.08.2025

Der 20.Verhandlungstag hatte zunächst zwei Zeugenvernehmungen auf der Tagesordnung, die Aufklärung über die Geschehnisse der Querdenker-Demo in Kassel am 20. März 2021 bieten sollten. Der erste Zeuge soll dabei selbst einer von „Knockout 51“ ausgehenden Körperverletzung zum Opfer gefallen seien. Er wurde auch schon in der ersten „Knockout 51“-Verhandlung als Zeuge vernommen.

Er erklärte zu Beginn, wie es zu seiner Teilnahme auf der Demonstration kam. Zur damaligen Zeit sei er in verschiedenen Gruppen gewesen und hätte so auch Leute aus der Gruppe „Freie Linke“ kennengelernt, mit denen er heute aber keinen Kontakt mehr hätte. Er würde sich auch selbst gar nicht als „links“ ansehen. Die Stimmung sei ausgelassen gewesen, seine Gruppe hätte auch große rote Fahnen getragen. Dies sei wohl auch der Grund, wieso sie Aufmerksamkeit auf sich gezogen hätten.

Körperverletzung durch Leon R.?

Der eigentliche Körperverletzungsvorgang sei dann schnell gewesen, eine ältere Person hätte ihn zunächst als „Zecken“ betitelt, wobei der Zeuge damals gar nicht gewusst hätte, was dies zu bedeuten habe. Er hätte dann versucht, die Situation aufzuklären, sei aber dann von mehreren Leuten bedrängt worden. Ein Anstecker, den er an der Jacke getragen hätte, sei ihm dann weggerissen worden. Dann hätte er auch eine „Faust im Gesicht“ gespürt. Dies hätte Kieferschmerzen über mehrere Wochen verursacht. Wenn der Schlag nicht abgerutscht sei, hätte er mit Sicherheit auch einen Kieferbruch erlitten, führte er weiter aus.

Von wem er den Schlag selbst bekommen hatte, habe er selbst nicht mitbekommen. Unmittelbar danach sei aber Leon R. vor ihm mit einer „angespannten Körperhaltung“ gestanden und hätte abgewartet, „was als Nächstes passiert“. Als danach die Polizei näherkam, habe Leon R. die Flucht angetreten. Dadurch hätte sich auch die Situation aufgelöst, in der er mit Leon R. Blickkontakt gehalten habe. Schließlich wurde aber R. auch kurz darauf von Polizeikräften festgehalten. Der Zeuge selbst sei auch herbeigerufen worden, um Leon R. zu identifizieren, was ihm auch geglückt sei.

Leon R. hätte er zum Tatzeitpunkt noch nicht genannt. Auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft, wie er versucht hätte, die Gruppe um „Knockout 51“ zu beruhigen, hatte er keine konkreten Erinnerungen mehr. In einer früheren Vernehmung hatte er noch geäußert, dass er versucht hätte, zu erklären, dass sie „keine politischen Gegner“ und „keine Antifa“ seien. Dies hätte aber zu keiner Deeskalation geführt. Neben dem Anstecker hätte er keine auffällige Kleidung getragen.

Irritierende Befragung

Danach setzte Rechtsanwalt Picker (Verteidigung Kevin N.) fort. Wie er auf Leon R. als Täter gekommen sei, wollte er wissen. Der Zeuge schilderte, dass nach der Tat mehrere Links zu der Person auf Telegram herumgeschickt worden wären. Dort hätte er ihn dann wiedererkannt. Danach erklärte der Zeuge noch, dass er sich Gesichter leicht merken könne und er ihn auch bei der späteren polizeilichen Maßnahme, als er Leon R. identifizieren sollte, eine Minute lang angestarrt hätte.

Eine Unterschrift hätte er bei dem „Wiedererkennungsvorgang“ nicht leisten müssen. Picker wollte dann weiter wissen, ob er bei seiner mündlichen Vorladung als Zeugeeine Wahllichtbildvorlage mit mehreren Personen erhalten hätte und ob die Polizei eine Täterschaft von Leon R. auch in Zweifel gezogen hätte. Beides verneinte er. Für Irritation sorgten dann auch die Fragen von Wieschkes Rechtsanwalt Baitinger, der unter anderem wissen wollte, wie lange seine damalige Aussage gedauert hätte, um dessen Zeitgefühl zu testen.

Er setzte dann mit Fragen zu seinen Telegram-Kanälen fort, fragte beispielsweise, in vielen Kanälen er Mitglied gewesen sei und ob er die Gruppen heute noch auf seinem Handy verfügbar hätte. Dann forderte er den Zeugen direkt auf, auf seinem im Spint befindlichen Handy nach den damaligen Links zu suchen. Staatsanwalt Oehme hielt dann entgegen, dass die Recherchen des Zeugen nach der Tat stattgefunden hätten und damit auch völlig irrelevant seien.

Rechtsanwalt Baitinger meinte dann, dass der Zeuge „als Softwareentwickler sicher näher dran als andere“ sei. Oehme versuchte dann nochmals zu erklären, dass der Zeuge bei der Identifizierung den Täter nicht als „Leon R.“ benannt hätte, sondern nur ausgesagt hätte, dass die festgehaltene Person nach dem Schlag vor ihm gestanden hätte. Nachdem auch das Gericht eine Auswertung des Handy als nicht erforderlich angesehen hatte, kündigte Baitinger einen Antrag an.

Fortsetzung mit weiterem Zeugen

Nach einer längeren Unterbrechung machte Baitinger dann doch einen Rückzieher und stellte keinen Beweisantrag. Nachdem sich Rechtsanwalt Bauerfeind noch einmal das gesamte Geschehen vom Zeugen zusammenfassen ließ, wurde der Zeuge entlassen. Rechtsanwalt Picker erklärte im Anschluss noch, dass der Beweiswert der Gegenüberstellung zur Identifizierung von Leon R. „vorsichtig ausgedrückt völlig gering“ bzw. überhaupt nicht gegeben sei. Rechtsanwalt Bauerfeind schloss sich dem an.

Auch damals vor Ort war der nächste Zeuge, ein Polizeibeamter aus Nordhessen, der an diesem Tag als Zivilbeamter auf einem Fahrrad unterwegs war und auch im ersten Prozess schon als Zeuge vernommen wurde. Er hätte auf der Demonstration nach Sicherheitsstörungen Ausschau gehalten, dabei sei ihm auch eine Gruppe von sechs bis acht Leuten aufgefallen, die ihm bis dahin unbekannt gewesen sei. Er konnte dann weiter beobachten, wie diese eine andere Gruppe mit größeren roten Fahnen angesprochen hätte. Nachdem Leon R. eine Person geschubst habe, hätte er die Beobachtung fortgesetzt.

Leon R. sei schließlich kurz darauf im Vollsprint weggerannt, was ungefähr zwei Minuten angedauert hätte. Mit dem Fahrrad hätte er dann die Verfolgung aufgenommen und sei dann auch mit dem Geschädigten in Kontakt getreten. Näheres zu dem Vorgang, als es direkt zu Faustschlägen kam, konnte er allerdings nicht beisteuern. Auch zu einem entfernten Sticker oder einer weggeflogenen Kopfbedeckung hatte er keine Wahrnehmungen gemacht. Damit endete auch die zweite Zeugenvernehmung und gleichzeitig das Hauptverhandlungsprogramm des Vormittags.

Gespräche über weitere Demos

Nach der Mittagspause wurde zunächst ein Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Gotha verlesen. Gegenstand war der gegen Yves A. erhobene Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, auch er war bei der Berlin-Demo am 29. August 2020 beteiligt, als es zu Gewalttätigkeiten gegen Polizeikräfte gekommen sein soll. Die Zahlungsauflage in Höhe von 500 Euro hatte dieser schließlich beglichen.

Danach waren mehrere Thesen zu der Leipzig-Demo am 22. November 2020 Thema. Beispielsweise soll Bastian Ad. nach der Demo, bei der es zu Auseinandersetzungen mit Linken kam, geäußert haben, dass er auf das „Drecksvieh“ einschlagen wolle, „bis der Kopf platzt“. In dem unmittelbar nach der Demo stattgefundenen Gespräch ärgerte sich Leon R. zunächst, dass „Zecken immer gleich Bescheid [wissen]“ und sie auch auf Twitter hochgeladenen Fotos zu sehen seien. Dann äußerte Bastian Ad. „Schön Bierflasche an Kopf, Licht aus“. Es folgte auch das oben angeführte Zitat. Die Inhalte waren auch am 43. Verhandlungstag des ersten Knockout 51-Prozesses schon Thema.

Etliche überwachte Gespräche gab es auch über die Kassel-Demo am 20. März 2021. Dabei koordinierte Leon R. die gemeinsame Anreise. Er selbst war mit seiner Partnerin unterwegs, sie sammelten in Eisenach noch Bastian Ad. ein. Währenddessen informierte ihn seine bereits in Kassel anwesende Mutter über die dortigen Geschehnisse. So sei „schon alles eingekesselt“. Leon R. bat daraufhin um Mitteilung eines geeigneten Standorts, um ihr Auto zu parken. „Gibt richtig Action, Pfeffer, Schlagstöcke, Zecken machen Terror und wir sitzen in Eisenach“, äußerte Leon R. daraufhin zu Bastian Ad.

Gespräche nach der Kassel-Demo

Kurz nach 18 Uhr berichtete dann Leon R., dass er vor kurzem aus einer polizeilichen Maßnahme entlassen wurde und nun auf dem Heimweg sei. „Zehn Minuten auf Demo und verhaftet“ war sein Fazit, das er gegenüber seinem Bruder äußerte. „Mutter hackt einfach von denen die Beine weg“, war eine weitere Äußerung von ihm. Sein Bruder beklagte daraufhin, dass Kassel „links“ sei. Eigentlich habe Leon R. laut eigener Aussage mit einem „typischen Eisenach-Samstagsausflug“ gerechnet und sei nicht davon ausgegangen, „dass es so scheiße läuft“.

Leon R. rechnete auch selbst mit negativen Konsequenzen, da es „fünf oder sechs Bullen und die ganzen Zecken gesehen haben“. Allerdings hätte er bedauerlicherweise „nur einen geschossen“. Auf Anregung der Bundesanwaltschaft wurde dann ein weiteres Gespräch zwischen Leon R. und seinem Bruder angehört. Dabei schilderte Leon R., dass es in Halle einen Angriff auf eine Glasscheibe gegeben hätte. Dann seien „Kameraden unter Adrenalin raus[gegangen]“, und zwar „mit Knüppel“. Dort seien sie auf einen Zivilbeamten gestoßen. Dabei sprach Leon R. auch von „Putativnotwehr“ und „Notwehrexzess“.

In einem weiteren Gespräch während der Rückfahrt wollte sich Leon R. bei seinem Bruder erkundigen, „ob der meinen Button hat“ – gemeint ist wohl der entwendete Anstecker des Geschädigten, der als erster Zeuge ausgesagt hat. Eigentlich habe er „noch viel mehr Material abziehen [wollen]“. Man müsse aber „draufhauen, draufhauen, draufhauen“, da kaum Zeit bleibe, Schläge vorzubereiten. Problematisch sei auch, dass „die so gut organisiert [sind]“, womit er die „Zecken“ meinte. Dabei betonte er auf nochmal die Wichtigkeit, ein Messer dabeizuhaben. Hieraus folgerte die Verteidigung einmal mehr, dass das Tragen von Messern nur defensiven Absichten dienen sollte.

Danach wurde sich noch über vor Ort ergriffene polizeiliche Maßnahmen gegen Bastian Ad. unterhalten. Der Beamte hätte dabei „alles wissen“ wollen, beispielsweise wer sein Tätowierer sein. Bastian Ad. hat u.a. an der Hand ein verbotenes Symbol tätowiert, weshalb er dieses im ersten Knockout 51-Prozess auch immer mit einem Handschuh überdecken musste. Auch wurde sich über erwünschtes Aktionspotential auf Demos unterhalten.

Ausnahmsweise meldete sich daher Staatsanwalt Oehme mit einer Erklärung zu Wort, nachdem die Gespräche abgespielt wurden. So folgere hieraus, dass die Thesen der Verteidigung falsch seien. Wer ständig angeblich sein Leben fürchten würde, könne sich nicht gleichzeitig damit brüsten, „in eine Gruppe von Linken hineinzugehen, um den Startschuss zu geben“.

Danach betonte Leon R. noch, dass es wichtig sei, richtig auf die Einwirkung von Pfefferspray zu reagieren. Außerdem freute er sich darüber, dass nun ein längerer in der Compact-Zeitschrift erschienener Beitrag über ihn veröffentlicht wurde. Zum Abschluss wurde noch ein Gespräch angehört, in dem die Teilnehmenden der Demo vereinbarten, sich anschließend noch im Eisenacher „Bulls Eye“ zu treffen.