Am 19. Verhandlungstag drehte sich die Beweisaufnahme um drei Querdenken-Demonstrationen im Jahr 2020 – eine in Berlin, zwei in Leipzig. An allen dreien sollen Knockout 51-Mitglieder teilgenommen und gewalttätige Auseinandersetzungen mit Polizeibeamt*innen und Gegendemonstrant*innen gesucht haben.
Im Gerichtssaal anwesend waren sechs Prozessbeobachter*innen, davon keine Unterstützer*innen der Angeklagten.
Gewalt gegen Polizeibeamte bei Demo in Berlin 2020
Der Großteil des Verhandlungstags beschäftigte sich mit einer Querdenken-Demonstration am 29.08.2020 in Berlin (siehe auch Verhandlungstag 9 des 1. Prozesses). Zu der Demo waren Knockout51-Mitglieder und Personen aus dem Umfeld der Gruppe gemeinsam angereist. Darunter u.a. Leon R., Kevin N., Bastian Ad. und Yves A. Besprochen wurde vor allem eine Situation vor der Russischen Botschaft. Zu diesem Zeitpunkt war die Demo bereits offiziell aufgelöst worden, viele Menschen weigerten sich jedoch, zu gehen.
Als Polizist*innen eine Person festnahmen und abführten, liefen sie an den Eisenacher*innen vorbei und sollen dabei geschubst, geschlagen und getreten worden sein. Nachdem erstere Person (die nichts mit Knockout 51 zu tun hatte) hinter die Polizeikette gebracht war, formierte sich die Gruppe der Polizist*innen neu und ging zurück, um Kevin N. zu verhaften. Im Zuge dieser Festnahme soll Yves A. einen Polizisten getreten haben und wurde ebenfalls festgenommen.
Reisegruppe Knockout 51 unter Querdenkern
Der Ablauf dieser Situation ist auf zwei Videos zu sehen, die beide vor Gericht angeschaut wurden. Das eine ist das im Internet veröffentlichte Video eines Streamers, das andere die Videoaufzeichnung der Polizeibeamt*innen. Auf dem ersten Video sind mutmaßlich auch Ulrike E., die Mutter von Leon R., sowie dessen Lebensgefährtin Ann-Kristin W. und weitere Personen aus dem Umfeld von Knockout 51 zu erkennen.
Insgesamt unterschied sich die Gruppe deutlich vom Rest der Querdenken-Demonstrant*innen, da die Eisenacher*innen größtenteils schwarz gekleidet und teilweise vermummt waren (hochgezogene Schlauchschals und Kapuzen). Da sie trotzdem nicht komplett vermummt und nicht ganz einheitlich gekleidet waren, lassen sie sich auf den Videos gut voneinander unterscheiden. Leon R. trug einen Pullover mit Knockout 51-Schriftzug. Auf beiden Videos ist zu sehen, wie mutmaßlich Yves A. sich körperlich gegen die Polizist*innen richtete, diese schubste und in Kämpferpose auf und ab hüpfte.
Nach den beiden Videos wurden zwei Gespräche angehört. Im ersten erzählt Leon R. vermutlich Denis B. am Telefon von der Demo und den Verhaftungen und daraus folgenden Anzeigen, u.a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Über den Polizisten, der mutmaßlich von Yves A. getreten wurde, sagt er belustigt, er sei „umgeklappt wie ein Klappmesser“.
Absprachen mit Zeugin vor Gerichtsverhandlung
Im zweiten Gespräch berichtet Kevin N. Leon R. von einem Gespräch mit einer Zeugin im Gerichtsverfahren gegen Kevin N. im Nachgang der Berlin-Demo. Die Zeugin hätte sich vor ihrer Aussage proaktiv bei ihm gemeldet, gesagt, dass sie nicht gegen ihn aussagen wolle, ihn „angemacht“ und gefragt, ob beide sich mal auf ein Bier treffen wollten. Kevin N. beschreibt, dass er „voll darauf eingegangen“ wäre und ein Treffen versprochen hätte. Zudem hätte er von seinem Kind erzählt und dass er wegen diesem „mit der ganzen Gewalt nichts mehr zu tun“ habe, um die Sympathie der Zeugin auf seiner Seite zu halten – ohne sich aber tatsächlich mit ihr treffen zu wollen. Er äfft das Gespräch zwischen den beiden überspitzt nach und beide (Leon R. und Kevin N.) lachen darüber.
Weiterhin besprechen sie die Situation vor Gericht und mutmaßen, ob „Zecken“ vor Ort sein könnten. Kevin N. wünscht sich Unterstützung: „Wenn die kommen, wärs schon cool, wenn ein, zwei von euch kommen.“
Festnahmen von Yves A. und Kevin N.
Ebenfalls zu der Demo in Berlin wurde ein Zeuge angehört, der auch schon im ersten Knockout 51-Verfahren ausgesagt hatte. Der Polizeibeamte war Teil der oben genannten Gruppe aus Polizist*innen. Zudem sagte er aus, dass er es war, der von Yves A.‘s Tritt so getroffen wurde, dass er nach hinten umfiel. Daraufhin nahm er Yves A. fest und brachte ihn in die Gefangenensammelstelle, wo dieser zweifelsfrei identifiziert wurde.
Der Zeuge wurde detailliert zum Ablauf der Situation befragt. Dabei schien es den Richtern schwer zu fallen, die Abfolge der Ereignisse nachzuvollziehen, weshalb sie mehrmals nachfragen mussten. Dem Zeugen wurden außerdem die Videos gezeigt, anhand derer er die Situation erneut beschrieb. Er sagte aus, dass die Knockout 51-Gruppe den Polizist*innen aufgefallen wäre aufgrund ihrer Kleidung und Vermummung: „Erfahrungsgemäß ist das ein Signal, dass Leute sich auf eine körperliche Auseinandersetzung vorbereiten.“ Auf Nachfrage von RA Picker sagte er zudem, dass die Gruppe „deutlich organisierter“ wirkte als der Rest der Demonstration.
Weiterhin wurde diskutiert, wer die erste Person aus der Eisenacher Gruppe war, den die Polizei festgenommen hatte. Während seine Anwälte zunächst noch erklärten, dass Kevin N. im Video überhaupt nicht zu erkennen sei, identifiziert sich der Angeklagte später selbst auf einem Standbild im Moment seiner Festnahme. Er sagt aus, dass er die Polizeibeamt*innen nicht angegriffen hätte. Auf den Videos ist nicht ersichtlich, ob der Angeklagte gewaltvoll auf die Polizist*innen eingewirkt hatte; auch der Zeuge kann dazu keine Aussage treffen. Im auf die Demo folgenden Gerichtsverfahren wurde Kevin N. freigesprochen; das Urteil wird vom Richter verlesen.
Befragung des Zeugen durch die Verteidiger
RA Picker, Anwalt von Kevin N., wollte den Zeugen zu seiner Haltung zu den Infektionsschutzmaßnahmen befragen, die er als Polizist durchsetzen musste. Diese Frage wurde jedoch als nicht zulässig vom Richter abgewiesen. Zudem schienen beide Anwälte von Kevin N. zeigen zu wollen, dass die Darstellung der Knockout 51-Gruppe durch den Zeugen den Videoaufnahmen in Bezug auf ihre Größe und ihr Auftreten widersprach. Der Zeuge antwortete, dass er seine subjektive Einschätzung aus der angespannten Demo-Situation heraus schildere. Über Tritte und Schläge gegen Beamt*innen hätte ihn sein Vorgesetzter informiert (der ebenfalls noch als Zeuge angehört werden soll).
Ein Streit zwischen RA Baitinger und dem Vertreter der GBA entbrannte, als Ersterer den Zeugen nach den Vorgaben fragte, die die Polizist*innen von ihren Vorgesetzten in Bezug auf Gewaltanwendungen gehabt hätten. Die GBA-Seite wollte die Frage unterbinden, der Richter ließ sie jedoch zu. Der Zeuge erklärte, dass sich die Gewaltanwendungen am Verhalten der jeweiligen Personen sowie dem eigenen Ermessen orientieren würden.
Der Zeuge wurde außerdem nach seinen Körpermaßen, nach dem Gewicht seiner Schutzausrüstung und danach befragt, ob er Patrick Wieschke irgendwo im Kontext der Demo wahrgenommen hätte. Letzteres verneinte er.
Flaschenwurf bei Querdenken-Demo in Leipzig am 7.11.2020
Die zweite Demo, die an diesem Tag besprochen wurde, fand am 7.11.2020 in Leipzig statt (siehe auch Verhandlungstag 42 des 1. Prozesses). Kevin N. soll dafür eine gemeinsame Gruppe zur Koordinierung gegründet haben. Da Leon R. aufgrund der Betreuung seines Kindes nicht mit nach Leipzig fahren konnte, soll Kevin N. die „Führung“ der Gruppe übernommen haben. Weiterhin sollen Kevin N., Bastian Ad. und eine weitere Person Zahnschutz dabei gehabt haben. Nach der Demo hätte Leon R. ein Demotraining initiieren wollen. Auch Marvin W. und Patrick Wieschke waren bei dieser Demo dabei.
Auf der Demo soll Bastian Ad. eine Glasflasche auf eine Polizeikette geworfen haben, die daraufhin den rechten Blogger Boris Reitschuster traf. Vor Gericht werden hierzu mehrere Videos und Standbilder angesehen (siehe hierzu die Dokumentation von Verhandlungstag 42 des 1. Prozesses). RA Baitinger sagt, dass er sich aufgrund der Bilder nicht vorstellen könne, wie die fliegende Flasche Boris Reitschuster hätte treffen können. Der vorsitzende Richter sagt, sie würden sich überlegen, einen Polizeibeamten als Zeugen dazu zu vernehmen.
Leon R. musste zuhause bleiben
Weiterhin wurden mehrere Gespräche aus der Fahrzeuginnenraumüberwachung, Telefonate und Chats angehört bzw. verlesen. In mehreren Chats koordinierte Leon R. mit anderen Rechtsextremen die Anreise nach Leipzig, darunter u.a. Ronny D. aus dem Umfeld von Kollektiv56 und Tom M. aus Dortmund. Zudem schrieb Leon R. mit seiner Mutter Ulrike E. über die Anreise und mögliche Kinderbetreuung. Am Ende fuhr Ulrike E. nach Leipzig, Leon R. nicht.
Während der Demo blieben sie über Sprachnachrichten in Kontakt und waren enttäuscht darüber, dass nicht viel passierte. Ulrike E. sagte in Bezug auf die Gegendemonstration: „Ich hät mir gehofft, dass die tatsächlich hier eingedrungen wären, damit ein bisschen Stimmung ist hier.“ Leon R. entgegnete, dass ihn das nicht verwundern würde bei den Querdenken-Demonstrant*innen (die er als „Gesindel“ bezeichnet), „weil sie den Preis nicht zahlen wollen“.
Dass Leon R. nicht nach Leipzig mitfahren konnte, schien ihn sehr zu frustrieren, wie aus mehreren Gesprächen deutlich wurde. In einem Gespräch im Auto erzählte er Bastian Ad., Kai N. und Lauro B., dass er sozusagen zum Ausgleich an dem Abend noch „nach Zecken gesucht“ hätte, da an diesem Wochenende der Antifaschistische Ratschlag in Eisenach stattfand. Die anderen berichteten derweil hörbar begeistert davon, wie sie „Zecken durch die ganze Stadt gejagt“ und „zwei K******* angelatscht“ hätten.
Kevin N. übernahm Führungsrolle
In einem längeren Auto-Gespräch zwischen Leon R. und einer unbekannten Person unterhielten sich beide über Organisationsstrategien bei Demonstrationen. Sie sprachen darüber, dass antifaschistische Demonstrant*innen oft schwierig zu „treffen“ wären, da diese schnell wegrennen würden und bei Demos und im Umgang mit Polizei „mehr Erfahrung als wir“ hätten. Auch beschwerte sich Leon R. über Gleichgesinnte, die Konfrontationen mit Polizei oder „Zecken“ ausweichen und sich zurückziehen würden. Aus seiner Sicht seien diese Personen „Feiglinge“: „Wenn du dich schwarz anziehst, Sturmhaube (…) dann erwarte ich, dass du deinen Mann stehst.“
Aus dem Gesagten wird deutlich, dass Leon R. Demonstrationsteilnahmen immer mit einem Auftrag verbunden sieht, der sich nur durch eine klare Gruppenhierarchie und Unterordnung unter eine Führungsperson erreichen ließe: „Für sowas brauchst du Führungskräfte. Gestern [7.11.20 in Leipzig] war das Kevin. Und wenn der sagt, es wird nicht abgereist, dann wird nicht abgereist. (…) Ist ja kein Freizeitspaß.“
„Teli“ in der Sporttasche
In einem Gespräch im Auto von Leon R. mit Bastian Ad. und einer weiteren Person wird über eine Demo in Berlin gesprochen. Es wird erzählt, wie Kevin N. und eine weitere Person losgerannt sind, um auf eine „Meute von Zecken“ loszugehen. Jemand kommentiert: „Scheiß egal, einfach druff, alle auf einmal“. Im Gerichtssaal erklärt Kevin N. dazu, dass das nicht die eingangs besprochene Querdenken-Demo gewesen sei, sondern ein Gedenkmarsch. Es schien ihm wichtig, klarzustellen: „Da war ich noch nicht auf Bewährung. Gibt ja immer mal wieder Demos in Berlin.“
In einem weiteren Gespräch im Auto von Leon R. sprechen dieser, Bastian Ad., Benjamin S. und Ann-Kristin W. über Verhalten in Polizeikontrollen. Einer sagt, dass er seinen Zahnschutz sowie einen „Teli“ (Teleskopschlagstock) inzwischen immer in seiner Sporttasche dabei hätte. Da seien „die Bullen entspannt“, da sie es als Sportgerät betrachten würden.
Nazi-Kessel am 21.11.2020 in Leipzig
Die dritte Demo fand nur kurze Zeit später am 21.11.2020 ebenfalls in Leipzig statt. Während Leon R. diesmal teilnehmen konnte, sagte Kevin N. aus, dass er bei dieser Demo nicht dabei war. Allerdings war wohl der Bruder des Angeklagten, Kai N. in Leipzig, wie aus einem Gruppenchat ersichtlich wird. Auch Marvin W. war vor Ort dabei. Die Knockout 51-Mitglieder sollen in einer Gruppe von 36 Personen gemeinsam angereist sein. Im Leipziger Bahnhof führte die Polizei direkt Personenkontrollen durch und hinderte die Rechtsextremen am Verlassen des Bahnhofs. Als die Demonstrant*innen schließlich den Bahnhof verlassen konnten, entstand eine kurze Konfrontation mit linken Gegendemonstrant*innen, die jedoch schnell von der Polizei unterbunden wurde.
Auch hier wurden mehrere Chats und Gespräche angehört bzw. verlesen, bei denen Leon R. mit seiner Mutter Ulrike E. sowie dem in Eisenach wohnhaften Neonazi Stanley R. die Anreise nach Leipzig koordiniert. Weiterhin wird ein Video von den Polizeikontrollen im Bahnhof von Leipzig angeschaut, auf dem Leon R. und Ulrike E. zu erkennen sind. Im Nachgang an die Demo berichteten die Teilnehmer*innen in einem Gruppenchat, dass sie die meiste Zeit im Kessel gestanden hätten und eine Konfrontation mit linken Gegendemonstrant*innen nicht möglich gewesen sei, da das Polizeiaufgebot zu groß gewesen wäre. Zudem bespricht Leon R. mit Denis B., ob dieser ein kurzes Video zu den Demo-Ereignissen für Social Media erstellen könne.
Die Beweisaufnahme zu dieser Demo wurde am darauffolgenden Verhandlungstag 20 fortgesetzt.
Mangelhafte technische Ausstattung im Gerichtssaal
Auch an diesem Verhandlungstag wurde wieder die unzureichende Technik im Gerichtssaal deutlich. Videos blieben immer wieder hängen, konnten teilweise nicht vergrößert werden und Emojis waren in Bildern von Chatnachrichten nur schwer zu identifizieren. Dies wurde auch von RA Picker, dem Anwalt von Kevin N. kritisiert. Die Richter sagten, dass sie daran nichts ändern könnten.
Um 16:07 wurde der Verhandlungstag beendet.
